welche huschu bietet in wien fährte an?

Hi,
es ist ok, das man es nur Just for fun machen möchte, allerdings sind die Fährtengelände rund um Wien sehr spärlich und daher wird denen die es ernsthaft im Sinne einer Prüfung betreiben möchten, der Vorzug gegeben.


Das stimmt allerdings. Va. man muss sich halt mit den Bauern absprechen, ob man zB sein Feld verwenden darf.
Aber einfach so "losfährten" gehen würd ich mich nicht trauen!
Kann böse enden (Besitzstörungsklagen...)

Bin auch der Meinung - entweder richtig (also mit Huschu) oder eben "just for fun" - aber dann nennt man es halt "Suchspiele" und nicht "Fährten" (denn dazu gehört weit mehr als Nasenarbeit!)
 
Also Entschuldigung, eine Fährte besteht nunmal tatsächlich NUR aus Nasenarbeit, wobei ich das "nur" bitte unter Anführungszeichen setzten möchte. Auch auf die Gefahr, dass ich jetzt I-Tüpfelchen-reite.

Fährte-spezial-prüfungen, SchH-Prüfungen und Rettungshundeprüfung Fährte bestehen noch aus zusätzlichen Teilen. Aber die reine Fährte - auch das Identifizieren - wird ja wohl (hoffentlich) nur mit der Nase erledigt, sofern man das Verweisen der Gegenstände jetzt nicht als "Unterordnung" betrachten möchte... :D
 
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Für mich auch nicht, aber er ist nicht zwangsläufig Thema dieses Beitrags... ;)

Für mich wird viel zu oft darauf vergessen, dass Hundesport (so heißt diese Rubrik) in erster Linie mit Sport zu tun hat - und den dürfen bitteschön auch Otto-Normal-Hundeführer ausüben, die keine anderen Ambitionen haben, als sich sportlich mit ihrem Hund zu betätigen - was nicht zwangsläufig auch den Wettkampf inkludiert.

Fährtenarbeit, die man ganz alleine für sich betreibt, mag vielleicht in den Augen von Menschen, für die nur meßbare, vergleichbare Leistung zählt (also Wettkampf) weniger wert sein. Aber auch nur lediglich in deren.
Deswegen bleibt es trotzdem Fährtenarbeit und die Frage nach einer Huschu, die diese Arbeit abseits sportlicher Ambitionen anbietet, legitim.
 
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In der ÖPO (österreichische Prüfungsordnung) bzw. der IPO (intenationale PO) ist im Rahmen der Prüfung auch ein Unterordnungsteil verpflichtend vorgesehen.

Im Bereich der Schutzhundeprüfungen (die ja aus den 3 Abteilungen Fährte, Unterordnung und Schutzdienst bestehen) ist dies - je nach der Prüfungskategorie - im Schwierigkeitsgrad ansteigend.

Im Bereich der Fährtenhundeprüfungen (FH 1-3) ist der Unterordnungsteil nach BGH-2 verpflichtender Teil der Prüfung. Erst bei der FH-3 Prüfung gibt es keinen UO-Teil mehr.

Was Georg nun meint, ist folgendes: er nimmt nur Leute ins Fährtentraining, die auch die Unterordnung bei ihm trainieren. Einerseits sind "legale" Fährtengelände rar und andererseits ist es sein Ziel, daß die von ihm ausgebildeten Leute auch Prüfungen absolvieren.

Und bitte jetzt nicht argumentieren, daß man es ja nur zum Spaß machen möchte, denn man kann auch Prüfungen ablegen, weil es einem Spaß macht.

Wen Unterordnungsarbeit und Fährtentraining nach Prüfungsordnung nicht interessiert, bzw. wer seinem Hund einfach nur die Gelegenheit zur Nasenarbeit geben möchte, wird wohl das Angebot einer anderen Hundeschule ins Auge fassen müssen.

LG, Andy
 
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:confused: du hattest jetzt hoffentlich nicht den eindruck, dass hier tatsächlich lediglich darüber diskutiert wird, ob eine bestimmte hundeschule nur leute nimmt, die zu prüfungen gehen wollen, oder nicht... *grübel*

ehrlich leute, es gibt noch eine welt abseits georg sticha's, ohne bezweifeln zu wollen, dass er fantastische arbeit leistet, aber noch dreht sich die sonne nicht um korneuburg :D:D:D

also ich für meinen teil hab ja eher ALLGEMEIN gesprochen, aber so redet man offenbar aneinander vorbei.... :D tja, das internet und seine tücken...

und der ausdruck fährte alleine - fix laudern *grins* - bezeichnet nunmal nur die fährte, die bekanntlich NASENARBEIT ist. dann muss man sich schon die mühe machen und sich korrekt ausdrücken.
 
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In der ÖPO (österreichische Prüfungsordnung) bzw. der IPO (intenationale PO) in Rahmen der Prüfung auch ein Unterordnungsteil verpflichtend vorgesehen.

Im Bereich der Schutzhundeprüfungen (die ja aus den 3 Abteilungen Fährte, Unterordnung und Schutzdienst bestehen) ist dies - je nach der Prüfungskategorie - im Schwierigkeitsgrad ansteigend.

Im Bereich der Fährtenhundeprüfungen (FH 1-3) ist der Unterordnungsteil nach BGH-2 verpflichtender Teil der Prüfung. Erst bei der FH-3 Prüfung gibt es keinen UO-Teil mehr.

Was Georg nun meint, ist folgendes: er nimmt nur Leute ins Fährtentraining, die auch die Unterordnung bei ihm trainieren. Einerseits sind "legale" Fährtengelände rar und andererseits ist es sein Ziel, daß die von ihm ausgebildeten Leute auch Prüfungen absolvieren.

Und bitte jetzt nicht argumentieren, daß man es ja nur zum Spaß machen möchte, denn man kann auch Prüfungen ablegen, weil es einem Spaß macht.

Wen Unterordnungsarbeit und Fährtentraining nach Prüfungsordnung nicht interessiert, bzw. wer seinem Hund einfach nur die Gelegenheit zur Nasenarbeit geben möchte, wird wohl das Angebot einer anderen Hundeschule ins Auge fassen müssen.

LG, Andy

Danke
 
Ich trainiere abseits den Sticha´s und Mayer´s aber auch bei uns ist es so, dass du Fährtentraining nur machen kannst wenn du dort unterordnung trainierst.

ich hab mich für die fährtenarbeit (noch) nicht interessiert, deshalb weiss ich auch nicht ob eine absolvierte bgh2-prüfung voraussetzung ist oder ob es nicht auch gut ist, wenn man bgh1 hat, den bgh2 kurs grad macht und mit fährtentraining anfängt.

aber nur fährte geht auch bei uns nicht.


Guggst du SVÖ-Stadlau.
 
ich hab mich für die fährtenarbeit (noch) nicht interessiert, deshalb weiss ich auch nicht ob eine absolvierte bgh2-prüfung voraussetzung ist oder ob es nicht auch gut ist, wenn man bgh1 hat, den bgh2 kurs grad macht und mit fährtentraining anfängt.
Sorry, da liegt jetzt wohl ein Mißverständnis vor! Keiner hat gesagt, daß eine BGH-Prüfung Voraussetzung für das Fährtentraining ist, sondern ich habe geschrieben, daß ein UO-Teil nach BGH-2 Teil der Fährtenprüfungen FH-1 und FH-2 ist.

Beim Georg und - Deinem Posting nach zu schließen - auch bei anderen Vereinen allerdings ist es so, daß man Fährtentraining nur dann machen kann, wenn man auch einen UO-Kurs besucht.

Da man sich aber die BGH-Prüfungen ja nicht aus den Fingern saugen kann, denke ich mal, daß es vorerst - neben dem UO-Kurs - ausreichend ist, wenn der Hund halbwegs leinenführig ist, um mit der Gruppe ins Fährtengelände zu dürfen. ;)

Ich trainiere abseits den Sticha´s und Mayer´s
Glaub mir - dem Universum reicht jeweils ein Sticha und ein Mayer. :D :p

LG, Andy
 
Ich verstehe das ganze Tamtam nicht recht. Wer zum Spaß Schnüffelübungen mit seinem Hund machen will, der kann das ja bitteschön auch ohne Hundeschule. Ein, zwei Bücher zu dem Thema lesen, und los geht es. Kann ja nicht viel schiefgehen, wenn man keine bestimmten Ziele erreichen will.

Hundeschulen haben es allerdings meist ohnehin schwer, sich mit allen Nachbarn gut zu stellen, da wird man nicht unbedingt mit einer großen Gruppe "Spaßfährtler" im Gelände einfallen, wenn es nicht sein muss.

Ich finde übrigens nicht, dass es zuwenig Fährtengelände gibt. Wiesen zumindest gibt es massenweise in unserer Gegend ( westlich....)
Außerdem habe ich auf einem Seminar mit Föhry gesehen, dass man auch im Wald recht gut fährten kann, und der ist ja nun wirklich in ausreichendem Maß vorhanden, und dort darf man sogar hochoffiziell durchlatschen.
 
tamtam? welches tamtam?
was ist ein tamtam? :D gottchen, man wird sich doch wohl noch unterhalten dürfen...

zb über die untentlichen weiten des alls und so...
DIE FRAGE DES TAGES: würde das universum mehr als einen sticha und einen mayer verkraften... :D:D:D

eigentlich ganz schön humorvoll die herren hier :D
 
tamtam? welches tamtam?
was ist ein tamtam? :D gottchen, man wird sich doch wohl noch unterhalten dürfen.......

aber sicher, ist ja auch nicht bös' gemeint. Ich würde mir halt in so einem Fall gar nicht die Mühe machen, nach einer Hundeschule zu suchen, das kann man schön alleine machen, wenn man keine ehrgeizigen Ambitionen hat, finde ich halt;)
 
Sorry, da liegt jetzt wohl ein Mißverständnis vor! Keiner hat gesagt, daß eine BGH-Prüfung Voraussetzung für das Fährtentraining ist, sondern ich habe geschrieben, daß ein UO-Teil nach BGH-2 Teil der Fährtenprüfungen FH-1 und FH-2 ist.

Beim Georg und - Deinem Posting nach zu schließen - auch bei anderen Vereinen allerdings ist es so, daß man Fährtentraining nur dann machen kann, wenn man auch einen UO-Kurs besucht.

Da man sich aber die BGH-Prüfungen ja nicht aus den Fingern saugen kann, denke ich mal, daß es vorerst - neben dem UO-Kurs - ausreichend ist, wenn der Hund halbwegs leinenführig ist, um mit der Gruppe ins Fährtengelände zu dürfen. ;)


Glaub mir - dem Universum reicht jeweils ein Sticha und ein Mayer. :D :p

LG, Andy

Lieber Herr MAyer ausnahmsweise warst du mit meinem Posting was die Prüfungen anbelangt gar nicht gemeint. Nimm dich nicht so wichtig ;) vielleicht gibt es ja Hundeschulen wo die Prüfung Voraussetzung ist für einen Platz in der Fährtengruppe. Ist ja von Huschu zu Huschu verschieden.
 
@ Cato: bin eh prinzipiell deiner meinung. was gibt es schöneres als ein früher morgen, eine einsame wiese, mein hund und ich allein auf weiter flur (die bei mir genau auf der anderen seite des gartenzauns beginnt...)
:D

lg
 
........ was gibt es schöneres als ein früher morgen, eine einsame wiese, mein hund und ich allein auf weiter flur (die bei mir genau auf der anderen seite des gartenzauns beginnt...)
:D

lg

Einmal nur ein einziges Mal ausschlafen, dann einen ordentlichen Brunch von ca 2 Stunden inklusive Zeitunglesen und dann langsam in die Gänge kommen. :D


@A. Mayer War aber nicht ernstlich böse gemeint :D :D
 
ALSO!!!

Wenn die Frage ist, dass man "Just-for-Fun" Fährte nur machen kann, wenn man ohnehin einen zB UO-Kurs bei der jeweiligen Hundeschule belegt - dann ist das für mich auch OK.

Wenn aber die Frage ist, dass keine "Just-for-Fun" Fährten gemocht werden, weil der jenige ja nicht vor hat zur FH1 anzutreten - dann ist es für mich nicht OK.

Haben wir da jetzt aneinander vorbei geredet bzw. habe ich das falsch verstanden?

Ich habe zB mit Sancho den BGH1 Kurs gemacht, aber keine Prüfung abgelegt, weil wir es nicht geschafft hätten. Sie hat Grundgehorsam aber kann zB keine 5min ruhig im Platz liegen - geht nicht...

Und trotzdem mach ich mit ihr "Just-for-Fun" Fährte - ebenfalls ohne eine Prüfung abzulegen, weil BGH2 mit ihr ebenso nicht schaffbar wäre.
Dennoch möchte ich die richtige Fährtenarbeit bei einem Trainer lernen, weil ich es richtig machen will - und nicht aus Büchern rauslesen will - weil ein Buch korrigiert mich nicht, wenn ich etwas falsch mache.

Warum also hätte ich nicht das Recht, mit meinem Hund Fährte zu machen nur weil ich keine "sportlichen Ambitionen" habe oder Wert auf eine Prüfung lege?? Zahlen tu ich ja dennoch dafür :p
Abgesehen davon, dass bei uns ausreichend Fährtengelände vorhanden ist...
 
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