Was sagt ihr zu meiner wahren Geschichte?

Aber was ist ,wenn es sich wirklich so zu getragen hat ,und der Mann den Hund loswerden wollte warum auch immer ....und nach 3 tagen kommt er drauf und seine Kinder /Familie das sie den Hund doch nicht hergeben wollen bzw. das sie ihn wirklich sehr gerne haben und es "Bereuen" ihn hergegeben zu haben und möchten ihn wieder bei sich haben ??? Was dann???:confused:

Ich will damit sagen es gab oder gibt sicher fälle wo jemand seinen Hund hergab und er oder sie es es leid tut so gehandelt zu haben ..eben weil sie den Hund gerne haben und sie es rückgängig machen möchten . Mir ist schon klar das ein Hund keine Sache ist den man abgibt und wiederholt usw. .....aber was wenn die Familie es so bereut und den Hund unbedingt wieder haben möchte ....was sagen die gesetzte dazu oder wer kann dies entscheiden wo der Hund bleiben darf ?

nur so ein Gedankengang von mir :confused:
Gruß ;)
 
Ich kenne auch eine nette Geschichte:

Ein Mann geht an einem Restaurant vorbei, da kommt ihm ein kleinwüchsiger Hund entgegen. Um den Hals häbgt ein Schild mit der Aufschrift "füttere mich". Der Mann beschließt den Hund mitzunehmen.

Was er nicht wußte: der Hund gehörte zum Restaurant und das mit dem Schild war ein Gag.

Der Restaursntbesitzer und ursprüngliche Hundebesitzer kommen drauf der Hund ist weg. Zuerst haben sie auf eigene Faust gesucht mit Flugzetteln und bekannte Wege abgehen - bis sie dann die Vermutung bekamen den Hund könnte jemand mitgenommen haben.

Letztlich haben sie den Hund bei einer Italienreise Monate später zufällig wieder entdeckt. Es ist zu einem Rechtsstreit gekommen und natürlich hat jeder behauptet es wäre sein Hund.

Der Hund kam dann wieder zu seinem ursprünglichen Besitzer ins Restaurant.

Andere Geschichte:

Ein Hund wird zu Silvester von einem Herren aufgegriffen mit Halsband, Leine und MK (vermutlich durch Silvesterkracher erschreckt und davongelaufen). Der Herr fragt zwar in der näheren Umgebung ob den Hund wer vermisst aber nicht wirklich bemüht, weil er den Hund behalten will - was er dann auch tut.

Monate später melden sich die "richtigen" Besitzer, die verbissen nach ihrem Hund gesucht haben, allerdings in einer anderen Gegend. Durch einen Hinweis (und sie sind vielen Hinweisen nachgegangen) haben sie den richtigen (ihren) Hund gefunden.

Natürlich auch hier ein Rechtsstreit, weil jeder behauptet hatte es handle sich um seinen Hund.

Auch hier durfte der Hund zum ursprünglichen Besitzer zurück.


Ich denke mal, wenn der Vorbesitzer Fotos vom Hund hat vor 2 Monaten oder zusammen mit seinen Kindern - wo man genau erkennt, dass es derselbe Hund ist, dann hat man Erklärungsnot.

Am besten ist immer noch: versuchen nochmal Kontakt aufnehmen und ihm anbieten, dass man ihm ein bisserl was für den Hund bezahlt (€ 300 Schutzgebühr oder was), einen Vertrag aufsetzen und fertig aus. Dann sind alle glücklich. Wird für ihn auch die angenehmere Lösung sein als vor Gericht streiten ?

Lg
 
Und das Gesudere über das Geld beim TA und Chipen

Das ist mir auch ins Auge gesprungen. :rolleyes:

Wenn ich etwas für den Tierschutz tun und einem herrenlosen Hund ein zu Hause geben will, suche ich mir ein/e seriöse/s Organisation oder Tierheim und zahle auch gern die Schutzgebühr, die dann anderen armen Tieren zu Gute kommt, anstatt auf Willhaben nach Gratistieren Auschau zu halten und dann noch dermassen über ganz normale Kosten zu sudern. Hundehaltung ist nun mal Luxus und kostet Geld.

Als wir an der Ampel stoppten, stoppte er auch neben uns undsagte noch irgendwas zu meinen Beifahrer keine Ahnung was das war...

Und warum fragst du deinen Beifahrer nicht einfach danach? :confused:

Aber was ist ,wenn es sich wirklich so zu getragen hat ,und der Mann den Hund loswerden wollte warum auch immer ....und nach 3 tagen kommt er drauf und seine Kinder /Familie das sie den Hund doch nicht hergeben wollen bzw. das sie ihn wirklich sehr gerne haben und es "Bereuen" ihn hergegeben zu haben und möchten ihn wieder bei sich haben ??? Was dann???

Sorry, wenn ich meinen Hund sehr gerne habe, mache ich mir endlos viele und lange Gedanken darüber, ob es tatsächlich keinen anderen Weg als eine Abgabe gibt. Und wenn daran kein Weg vorbei führt, inseriere ich nicht mit "Verschenke..." auf Willhaben und geb ihm dem nächstbesten Anrufer auf irgendeinem Parkplatz mit, sondern lerne den potentiellen neuen Besitzer zuerst gewissenhaft kennen. Wer so agiert kann einfach keine richtige beziehung zu seinem Tier gehabt haben.
 
akela1:Am besten ist immer noch: versuchen nochmal Kontakt aufnehmen und ihm anbieten, dass man ihm ein bisserl was für den Hund bezahlt (€ 300 Schutzgebühr oder was), einen Vertrag aufsetzen und fertig aus. Dann sind alle glücklich. Wird für ihn auch die angenehmere Lösung sein als vor Gericht streiten ?

Ist bestimmt die beste Lösung wie du es beschreibst , aber was wenn der Mann keine schutzgebühr möchte sondern "seinen" Hund zurück ? Dann wird Seat doof dreinschauen :confused:

Gruß;)
 
Ich kenne auch eine nette Geschichte:

Ein Mann geht an einem Restaurant vorbei, da kommt ihm ein kleinwüchsiger Hund entgegen. Um den Hals häbgt ein Schild mit der Aufschrift "füttere mich". Der Mann beschließt den Hund mitzunehmen.

Was er nicht wußte: der Hund gehörte zum Restaurant und das mit dem Schild war ein Gag.

Der Restaursntbesitzer und ursprüngliche Hundebesitzer kommen drauf der Hund ist weg. Zuerst haben sie auf eigene Faust gesucht mit Flugzetteln und bekannte Wege abgehen - bis sie dann die Vermutung bekamen den Hund könnte jemand mitgenommen haben.

Letztlich haben sie den Hund bei einer Italienreise Monate später zufällig wieder entdeckt. Es ist zu einem Rechtsstreit gekommen und natürlich hat jeder behauptet es wäre sein Hund.

Der Hund kam dann wieder zu seinem ursprünglichen Besitzer ins Restaurant.

Andere Geschichte:

Ein Hund wird zu Silvester von einem Herren aufgegriffen mit Halsband, Leine und MK (vermutlich durch Silvesterkracher erschreckt und davongelaufen). Der Herr fragt zwar in der näheren Umgebung ob den Hund wer vermisst aber nicht wirklich bemüht, weil er den Hund behalten will - was er dann auch tut.

Monate später melden sich die "richtigen" Besitzer, die verbissen nach ihrem Hund gesucht haben, allerdings in einer anderen Gegend. Durch einen Hinweis (und sie sind vielen Hinweisen nachgegangen) haben sie den richtigen (ihren) Hund gefunden.

Natürlich auch hier ein Rechtsstreit, weil jeder behauptet hatte es handle sich um seinen Hund.

Auch hier durfte der Hund zum ursprünglichen Besitzer zurück.


Ich denke mal, wenn der Vorbesitzer Fotos vom Hund hat vor 2 Monaten oder zusammen mit seinen Kindern - wo man genau erkennt, dass es derselbe Hund ist, dann hat man Erklärungsnot.

Am besten ist immer noch: versuchen nochmal Kontakt aufnehmen und ihm anbieten, dass man ihm ein bisserl was für den Hund bezahlt (€ 300 Schutzgebühr oder was), einen Vertrag aufsetzen und fertig aus. Dann sind alle glücklich. Wird für ihn auch die angenehmere Lösung sein als vor Gericht streiten ?

Lg

bei deinen Geschichten sind aber einige Dinge grundlegend anders, keiner hatte den Impfpass vom Hund und keiner hatte eine SMS-Bestätigung, das der Hund freiwillig hergegeben wurde....wie es die Threaderstellerin hat, fall den diese Geschichte überhaupt stimmen sollte...
in wie weit man von einer Schenkung zurück treten kann, kann ich nicht beurteilen....
 
Eine Schenkung muss auch schriftlich festgehalten werden, bzw. gemeldet werden und soweit ich weiß ist in Österreich auch eine Schenkungssteuer fällig. Ausgenommen sind nur Klassiker wie Geburtstagsgeschenke und sowas. Man darf also nicht einfach so ein Auto verschenken !
Ich weiß jetzt gar nicht wo die Grenzen liegen aber bis zu einem Wert von 1.000 oder was muss man keine Meldung machen, aber es gibt ja auch noch ein Rücktrittsrecht (da weiß ich jetzt die Frist auch nicht ? 1 Jahr 5 Jahre ?)

Ansonsten kann einer sagen: " der hats mir geschenkt" und der andere "der hats mir gestohlen"

Ob sms vor Gericht als Beweis zählen ? Und dann kommt es sicher auf den genauen Wortlaut an. Mit einer "treffen wir uns" sms kann man nix anfangen, wärend eine "ich schenke Ihnen meinen Hund" sms schon hilfreicher wäre ;)

Und wenn es hart auf hart kommt, dann kommen dabei die wildesten Geschichten raus, weil jeder auf sein Recht pocht und niemand draufzahlen will ! Ehrlichkeit oder Reue braucht man sich vor Gericht sicher nicht erwarten.

Lg
 
Ja, SMS zählen vor Gericht ;)
Und naja.. wenn in der SMS steht, man hätte den Hund doch gerne wieder,weil die kinder ihn doch vermissen usw. liest sich das schon so, als hätte man den Hund freiwillig her gegeben... und wenn mir ein Hund gestohlen wird, woher hab ich die Nummer des neuen Halters? Wenn ich nicht mal den Namen habe?
Oder die Mail Adresse?
 
was wenn der Mann keine schutzgebühr möchte sondern "seinen" Hund zurück ?

Das hab ich mir auch schon gedacht.
Seat hat geschrieben, dass der 8-jährige Bub den Althund in den Rücken gezwickt hat und das der Junghund ein bisserl mehr Speck auf den Rippen haben hätte können - das ist in meinen Augen noch kein Grund jemanden den Hund aus Tierschutzgründen zu entziehen ;) oder überhauptso eine Dramageschichte drauß zu machen. Und Willhaben haben beide Parteien in Anspruch genommen, sind also jetzt beide zu verurteilen ???

Ich verstehe schon, dass man sich selbst als besseren Platz einschätzt und den Hund ungern an den andern abgibt. Allerding ist es auch fragwürdig einen Hund aus Egoismus zu behalten, der ja eigentlich Besitzer hat, die ihn haben/behalten wollen, wo es doch tausende gibt die niemand will.

Da kommt dann schon ein Gefühl durch wie "Schnäppchen oder Rassehund zum Nulltarif ergattert - geb ich nicht mehr her" - ist reine Spekulation und absolut nicht als Angriff gemeint, erweckt aber bei mir zumindest teilweise den Eindruck.

Das ist vielleicht genau das Risiko, washalb es klüger ist in Ruhe und Abgeklärtheit und dann zur Sicherheit auch schriftlich VORHER alles abzuwickeln und nicht "schnell schnell" einen Hund am Parkplatz in den Kofferraum zu verfrachten.

Wäre halt echt interessant wie der Herr reagiert, wenn man ihn anruft und sagt:"wissen Sie was, wir wollen den Hund wirklich behalten, der ist uns ans Herz gewachsen - was halten Sie davon, dass Sie nicht leer ausgehen, wenn wir Ihnen € 300 für den Hund zahlen und dafür machen wir einen offiziellen Schutzvertrag den wir beide unteschreiben. Da steht dann drinnen, dass wir den Hund offiziell erworben haben, dass Sie ihr Geld offiziell erhalten haben und wir sicheren uns ab, dass der Hund versorgt wird mit allem was er braucht und, dass er nicht weiterverkauft werden darf !"

Bei der Gelegenheit ist mir noch etwas eingefallen:

Das könnte man natürlich auch in die andere Richtung spinnen ;)

Du läßt ihm über einen Anwalt einen Brief zukommen indem Du erklärst, dass Du ihm den Hund nur dann außergerichtlich zurück gibst, wenn ihr beide einen Schutzvertrag unterzeichnet indem festgehalten wird, dass der Hund nicht weiter gegeben werden darf und in dem ihr festhaltet, dass der Hund gut versorgt ist.

Gibt er den Hund dennoch her (verkauft er ihn über Willhaben oder was) dann ist er vertragsbrüchig und somit strafbar.

Dann sieht man eh ob er sich darauf einläßt und mit welchem Hintergedanken er den Hund zurück will ?!

Lg
 
Wenn ich etwas für den Tierschutz tun und einem herrenlosen Hund ein zu Hause geben will, suche ich mir ein/e seriöse/s Organisation oder Tierheim und zahle auch gern die Schutzgebühr, die dann anderen armen Tieren zu Gute kommt, anstatt auf Willhaben nach Gratistieren Auschau zu halten .


daran find ich jetzt aber nix verwerfliches. ich hatte das krümel aus dem tierfreundeforum auch unter zu verschenken gesucht u dann genommen. besser ich als irgendwohin und wenn es gerade passt, warum nicht? ;)
 
Eine Schenkung muss auch schriftlich festgehalten werden, bzw. gemeldet werden und soweit ich weiß ist in Österreich auch eine Schenkungssteuer fällig. Ausgenommen sind nur Klassiker wie Geburtstagsgeschenke und sowas. Man darf also nicht einfach so ein Auto verschenken !
Ich weiß jetzt gar nicht wo die Grenzen liegen aber bis zu einem Wert von 1.000 oder was muss man keine Meldung machen, aber es gibt ja auch noch ein Rücktrittsrecht (da weiß ich jetzt die Frist auch nicht ? 1 Jahr 5 Jahre ?)

Ansonsten kann einer sagen: " der hats mir geschenkt" und der andere "der hats mir gestohlen"

Ob sms vor Gericht als Beweis zählen ? Und dann kommt es sicher auf den genauen Wortlaut an. Mit einer "treffen wir uns" sms kann man nix anfangen, wärend eine "ich schenke Ihnen meinen Hund" sms schon hilfreicher wäre ;)

Und wenn es hart auf hart kommt, dann kommen dabei die wildesten Geschichten raus, weil jeder auf sein Recht pocht und niemand draufzahlen will ! Ehrlichkeit oder Reue braucht man sich vor Gericht sicher nicht erwarten.

Lg

Wo hast du das denn her mit den 5 Jahren??
Und die 1000€ Freigrenze?
 
daran find ich jetzt aber nix verwerfliches. ich hatte das krümel aus dem tierfreundeforum auch unter zu verschenken gesucht u dann genommen. besser ich als irgendwohin und wenn es gerade passt, warum nicht? ;)

Naja, du hast ja den durchaus relevanten Zusatz "und dann noch dermassen über ganz normale Kosten zu sudern" weggelassen... ;) Der rückt das mMn schon in ein etwas anderes Licht.
 
12000€ nicht 1000€

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/79/Seite.794050.html

Kein Mensch muss dieSchenkung eines Hundes anzeigen. Alles mit Maß und Ziel.

Unter Nichtangehörigen 15.000 innerhalb von 5 Jahren, unter Angehörigen 50.000.
Und alles unter 1.000 ist sowieso gar nicht zu beachten, das hat Akela wohl gemeint.

Ob man Hunde überhaupt so unter" Vermögensgegenstand" dazurechnet, das wäre interessant, ich vermute, es könnte da anders sein. Immerhin entstehen regelmäßig Unterhaltskosten, die den materiellen Wert schnell übersteigen.
 
@Cato:

Ich habs noch dunkel in Erinnerung gehabt - weil ein Bekannter einen ähnlichen Fall hatte, da ging es allerdings um ein Auto.

Lg
 
Ich finde generell auch nix Verwerfliches daran, wenn man ein Tier übernimmt und dieses nix kostet.

Ist mir auch schon passiert. Eine Kundin wollte ihren 7 Monatealten Yorkie nicht mehr. Sie hat ihn zum Scheren zu mir gebracht und beim Abholen hat sie mir den Impfpass in die Hand gedrückt.

Ich hab trotzdem schriftlich festgehalten, dass sie mir freiwillig den Hund in meine Obhut übergibt und mich für die Vermittlung verantwortlich macht und auf spätere Ansprüche verzichtet.

Den Hund hat dann meine Mutter übernommen (ist der Yorkie in meinen Benutzerbild). Wir haben zur Vorbesitzerin zwar nur losen aber dennoch telefonischen Kontakt.

Aber da sieht man halt wieder wie wichtig es heutzutage ist nicht nur auf Dahergeredetes zu vertrauen, sondern sich rechtlich abzusichern.

Hätten wir nichts Schriftliches vereinbart und die Dame hätte den Hund zurück verlangt, hätten wir ihn schweren Herzens zurück gegeben.

Es ist glaub ich was anderes ob jetzt ein Hund wirklich gerettet werden muss, weil die Vorbesitzer ihn misshandeln oder ob er nur momentan nicht gewollt ist. Sicher macht das auch keinen guten Eindruck, aber es liegen doch noch Welten dazwischen. Wenn jemand momentan überfordert ist, dann kann es schon Momente der Schwäche geben, wo man kurzschluss-reagiert. Das ist menschlich.

Lg
 
Geiz ist geil:eek::eek: nicht immer siehe will haben und co.

Eine mir andere bekannte Geschichte in der Kurzfassung.:
Leute mit golden retriefer haben auf Anzeige geantwortet: Nehme Hund in Urlaubsbetreueng.
Als sie aus dem Urlaub zurückkamen, war der Typ verschwunden und nach
Recherchen wurde der HUND schon am 2. Urlaubstag von dem Typ ver-kauft.

Sorry, aber das hat nichts mit Geiz ist Geil, sondern mit enormer Dummheit zu tun, einem Fremden seinen Hund in die Hand zu drücken, um in Urlaub zu fahren.. :eek:

Ich kann's echt nicht fassen, was es für HH gibt.. :mad:
 
was für ein " kuhhandel " mit lebewesen bertrieben und getrieben wird ist
einfach bodenlos - unfassbar- :mad:
 
was für ein " kuhhandel " mit lebewesen bertrieben und getrieben wird ist
einfach bodenlos - unfassbar- :mad:


Mir ist sowas auch mal passiert. Ich habe eine verängstigte kleine, eher junge Huskymischlingshündin eingefangen, nach etwa einer Woche konnte ich die Besitzerin ausfindig machen über Dritte. Als die Frau dann kam um ihre Hündin abzuholen, wollte sie mir auch gleich den Impfpass in die Hand drücken und ich soll den Hund doch behalten.....(überforderte berufstätige Alleinerzieherin, Hund zu viel alleine und zu wenig Beschäftigung).

Ich habe mich damals dagegen entschieden, heute tut es mir leid, ich hätte sie zumindest in Pflege nehmen sollen:(
 
Ich habe mich damals dagegen entschieden, heute tut es mir leid, ich hätte sie zumindest in Pflege nehmen sollen:(

:( im nachhineine weiss man dann " immer mehr " -
aber es wird damals seine gründe gehabt haben, warum du dich dagegen entschieden hast..

ich habe über galgo in not von heute auf morgen die kleine suki
in pflege genommen ( kostenlos) - und an einen guten platz vermittelt
ebenfalls kostenlos -> platz ist herrvoragend und das ist mir allemal wichtiger als diese schutzgebühr usw...

mom lebt tatto ebenfalls kostenlos übernommen, bei uns -

für mich persönlich sagt es nichts aus, ob ein hund kostenlos übernommen wird oder mit schutzgebühr -
viel wichtiger ist, das man WEISS WOHIN der hund kommt, das die umstände passen, die person/familie sich auf den hund freuen, einlassen, zeit haben, usw...:)

garantie hat man nie, ob der hund sein leben bei den menschen verbringen darf, die sich anfangs dafür entschieden haben -
egal ob der hund von einer zucht stammt oder nicht ...
 
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