tossi
Super Knochen
Uhi da würde dir schlecht werden, was ich da schon alles gesehen habe bei PRIVATPERSONEN.
Zum eigentlichen Thema. Wenn der ATA einen positiven Bericht schreibt und alles ok ist, dann sind dem ÖKV natürlich die Hände gebunden. Aus welchem grund sollte er dann wenn alles beseitigt ist eine Zuchtsperre verhängen?
Das ist aber nur solange so, bis der ÖKV sich selbst in seine höchstpersönlichen Statuten einen höheren Standard schreibt, als das TierschutzG es vorsieht, was eigentlich in Anbetracht der Attitüden, die sich der ÖKV (auch als Verkaufsargument bzw. Qualitätsstandard) an die Fahnen heftet eigentlich selbstverständlich sein sollte.
Zwingerhaltung, mangelnde Sozialisierung, grad am Rande der Legalität schrammende Haltungsbedindungen der Mutterhündin etc. sollten in einem Verein wie dem, als der sich der ÖKV gerne darstellt ein absoluter Ausschlussgrund sein. Und das ist in jedem Land der Welt möglich, wenn das geltende TierschutzG auch noch so mies sein sollte, als Verein kann ich mir meine Standards selbst schaffen. Wir als Tierschutz-Verein schaffen uns unsere Haltungsbedingungen und Vermittlungskriterien ja auch selbst, und die sind wesentlich strenger als das TierschutzG es vorsieht, nenn mir einen Grund, wieso das ein ÖKV nicht schaffen sollte. Da ist mir doch jeder Vermehrer ohne Papiere, aber mit liebevoller Aufzucht und ohne gefälschte Gesundheitsdokumente beim Arsch lieber als,...
So manchem Hund kann nichts Mieseres passieren als als besonders schöner Hund in einem bestimmten Zwinger zur Welt zu kommen,... Dann lieber eine Knickrute, unausgefärbte Nickhaut, Fehlfarbe etc., als einzige Möglichkeit ein wirklich gutes Hundeleben zu leben Traurig, aber Realität!