Vorwürfe an den ÖKV

Zitat von Caro1
Aber, der ÖKV könnte eine Zuchtsperre verhängen, wenn Züchter sich nicht an die "strengen":rolleyes: ÖKV Zuchtregeln halten und vor allem, auch das Gütesiegel aberkennen.. ;)


Hier fehlt nur der Wille des ÖKV seine Satzung auch durchzusetzen bzw seine Mitglieder an die Einhaltung der anerkannten und unterschriebenen ÖKV Satzung zu erinnern... ;)

:)Danke. Auf das bin ich auch gestoßen.. und mich mal richterlicherweise schlau gemacht....da müsste der ÖKV nur erklären, dass das Einschreitenmüssen eines ATA und seine dokumentierten Beanstandungen das Ansehen des ÖKV sehr wohl schädigt.....

aber vielleicht fühlt man sich ja durch die Möglichkeit, dass das an die Öffentlichkeit dringt, mehr geschädigt, als durch die Tatsache....die schädigt ja nur die Hunde......;)

Also manchmal denke ich das die Unwissenheit die Welt beherrscht. :rolleyes:

Mitglied im ÖKV sind NUR die Verbandskörperschaften, und nicht ein einzelner Züchter :cool:

Ergo - zuerst Wissen ansammeln, und dann urteilen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Husky Herr H. meinte ja er hat Fotos von letzter Woche, das wird er ja auch belegen können, wenn er es hier öffentlich schreibt.


Nun was mich verwundert warum geht man damit in ein Forum und nicht DIREKT zum Amtstierarzt und Tierschutzombudsman? Ich bin gespannt ob uns Her H. die Fotos auch zeigt?

Caro, noch einmal in Ruhe, lies das reglement der FCI. Schön wenn sich der ÖKV dann gewisse Dinge machen würde, er kann sie vor keinem gericht durchsetzen da du dich immer an die grundregeln der FCI halten musst. D:H der ÖKV kann zwar einen Züchter versuchen ausschließen, aber er darf ihm NICHT die Papiere und die Zucht verwehren solange er einen FCI geschützten Zwingernamen trägt und mit Elterntieren mit FCI Eintragung züchtet.

Und Züchter sind nicht Mitglied des ÖKV, sondern die Verbandskörperschaften, du vergleichst also gerade Äpfel mit Birnen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Caro, noch einmal in Ruhe, lies das reglement der FCI. Schön wenn sich der ÖKV dann gewisse Dinge machen würde, er kann sie vor keinem gericht durchsetzen da du dich immer an die grundregeln der FCI halten musst. D:H der ÖKV kann zwar einen Züchter versuchen ausschließen, aber er darf ihm NICHT die Papiere und die Zucht verwehren solange er einen FCI geschützten Zwingernamen trägt und mit Elterntieren mit FCI Eintragung züchtet.

Und Züchter sind nicht Mitglied des ÖKV, sondern die Verbandskörperschaften, du vergleichst also gerade Äpfel mit Birnen.

edit .........
 
Zitat von Caro1
Aber, der ÖKV könnte eine Zuchtsperre verhängen, wenn Züchter sich nicht an die "strengen":rolleyes: ÖKV Zuchtregeln halten und vor allem, auch das Gütesiegel aberkennen.. ;)


Zitat von Husky
Eine Zuchtsperre muss die FCI verhängen, selbst wenn ein Züchter die Regeln des ÖKV / oder Rasseverband nicht einhält stehen ihm leider laut FCI IMMER B - Papiere zu wenn beide Elterntiere aus FCI zucht stammen. DAS ist die Realität und würde der ÖKV das verweigern würde er jegliche Gerichtsverhandlung verlieren. Beim Gütesiegel wäre beim ÖKV nachzufragen ob es überhaupt noch gültig ist, denn so mancher züchter wirbt gerne mit etwas, was er irgendwann einmal erhalten hat, aber oft nicht mehr aktuell gültig ist.



Auch wenn ihr euch so wunderbar versteht und alles glaubt zu wissen, ging es darum, dass der ÖKV in so einem Fall handeln könnte, wenn er wollte.. ;)

Quelle: SATZUNG Österreichischer Kynologenverband (ÖKV)
http://www.oekv.at/uploads/media/Satzung_2013.pdf

§ 11 Aufgabenkreis des Vorstandes
(1) Der Vorstand des ÖKV behandelt die laufenden Angelegenheiten. In seinen
Wirkungsbereich fallen unter anderem:
Österreichischer Kynologenverband (ÖKV) - Satzung 2013
Ausgabe 2013 - 11-
b) die Aufnahme und Streichung von Mitgliedern;

§ 19 Disziplinarvergehen
Die Organwalter, die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sowie deren
Mitglieder begehen ein Disziplinarvergehen bei schuldhafter
2. Verletzung der Bestimmungen über das Zuchtwesen;
3. Verletzung des Ansehens oder der Interessen des ÖKV,

§ 21 Disziplinarstrafen
(1) 1. Gegenüber Mitgliedern bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Disziplinarvergehen
ihrer Organe:
Ausschluss des Mitgliedes aus dem ÖKV.
2. Gegenüber Organwaltern und Mitgliedern einer VK:
a) Verwarnung;
b) Sperre des ÖHZB für einen Zeitraum von einem Jahr bis zu drei Jahren oder
auf Lebensdauer. Die Sperre des ÖHZB auf Lebensdauer zieht die
Aberkennung des Schutzes des Zwingernamens nach sich. Sperren können
auch Hunde betreffen, die zum Tatzeitpunkt dem verurteilten Mitglied gehört
haben.
c) Ausschluss aus einzelnen oder sämtlichen Körperschaften des ÖKV sowie
Ausschluss von anerkannten Veranstaltungen des ÖKV für einen Zeitraum von
einem Jahr bis zu drei Jahren oder auf Lebenszeit. Der Ausschluss von
sämtlichen anerkannten Veranstaltungen des ÖKV zieht den Ausschluss von
den von der FCI anerkannten Veranstaltungen nach sich.
4. Gegenüber Inhabern eines FCI- geschützten Zwingernamens (im Sinne der ZEO
des ÖKV): die Sperre von Eintragungen in das ÖHZB


usw usw...

Hier fehlt nur der Wille des ÖKV seine Satzung auch durchzusetzen bzw seine Mitglieder an die Einhaltung der anerkannten und unterschriebenen ÖKV Satzung zu erinnern... ;)

Also manchmal denke ich das die Unwissenheit die Welt beherrscht. :rolleyes:

Mitglied im ÖKV sind NUR die Verbandskörperschaften, und nicht ein einzelner Züchter :cool:

Ergo - zuerst Wissen ansammeln, und dann urteilen.

Sorry, dem ist nicht so:

Die dem Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) angeschlossenen Verbandskörperschaften (Vereine) unterteilen sich in ihre Tätigkeitsbereiche:


Rasse und Zuchtvereine


etc etc


Bedeutet: Der Zuchtverein ist dem ÖKV angeschlossen, ergo gelten die ÖKV Statuten für den Zuchtverein und seine Mitglieder.

Erfüllt ein Mitglied des Zuchtvereines die Statuten des ÖKV nicht, kann sehr wohl der ÖKV wegen Nichterfüllung der Statuten einen Ausschluss aus dem Zuchtverein verlangen, sowie das Zuchtbuch verweigern.
 
Caro, noch einmal in Ruhe, lies das reglement der FCI. Schön wenn sich der ÖKV dann gewisse Dinge machen würde, er kann sie vor keinem gericht durchsetzen da du dich immer an die grundregeln der FCI halten musst. D:H der ÖKV kann zwar einen Züchter versuchen ausschließen, aber er darf ihm NICHT die Papiere und die Zucht verwehren solange er einen FCI geschützten Zwingernamen trägt und mit Elterntieren mit FCI Eintragung züchtet.

Und Züchter sind nicht Mitglied des ÖKV, sondern die Verbandskörperschaften, du vergleichst also gerade Äpfel mit Birnen.

In § 19 und § 21 steht´s aber eher umgekehrt drinnen...

Tja, und wenn der ÖKV eh nix machen kann, der Zuchtverein nichts machen will, die FCI nix macht und eh jeder zumindest B-Papiere kriegt, so lang er nur Hunde mit Papieren hat - wozu gibt´s dann die ganzen Vereine (ich verkneife mir jetzt das Wort Gschaftlhuber:D ) überhaupt? :confused:

Die einen können nix machen, die anderen wollen nix machen und die dritten machen einfach nix... Und drum bleibt alles wie´s is...:eek:
 
Ich habe schon geschrieben, der ÖKV muss sich auch an Satzungen halten, alleine ohne der FCI geht gar nichts, ansonsten hat der ÖKV Klagen über Klagen von den Züchtern am Hals. Ja und meistens gewinnen die Züchter und für so manche außen Stehenden kaum zu verstehen.
Wenn in einer Satzung nicht drinnen steht, dass MG die sich nicht nach einer Satzung eines Vereines halten, sei es Zucht oder Boshaftes verhalten, so ist für einen Vorstand immer schwierig diese Person aus einem Klub auszuschließen, dass sagt so viel, das jeder Verein seine eigene Satzung hat und diese gehören oft verbessert, besonders bei der Zucht, aber auch hier gibt es genug Schlupfwinkeln. Züchter können jederzeit den Verein austrixen und sollte es eines Tages an das Tageslicht kommen, na und ist ja nichts passiert, hallo wer weiß das schon......
Hier wird gespielt mit Mensch und Tier und in der heutigen Zeit wird sofort mit einen RA gedroht.
 
Sorry, dem ist nicht so:

Die dem Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) angeschlossenen Verbandskörperschaften (Vereine) unterteilen sich in ihre Tätigkeitsbereiche:


Rasse und Zuchtvereine


etc etc


Bedeutet: Der Zuchtverein ist dem ÖKV angeschlossen, ergo gelten die ÖKV Statuten für den Zuchtverein und seine Mitglieder.

Erfüllt ein Mitglied des Zuchtvereines die Statuten des ÖKV nicht, kann sehr wohl der ÖKV wegen Nichterfüllung der Statuten einen Ausschluss aus dem Zuchtverein verlangen, sowie das Zuchtbuch verweigern.

DU willst es offensichtlich nicht verstehen :rolleyes: NUR die Verbandskörperschaft - in diesem Fall der VBSÖ ist Mitglied im ÖKV, und da der VBSÖ eigene Statuten hat ...... usw.

Warum kannst du nicht eingestehen, dass du im Irrtum warst? :rolleyes:
 
DU willst es offensichtlich nicht verstehen :rolleyes: NUR die Verbandskörperschaft - in diesem Fall der VBSÖ ist Mitglied im ÖKV, und da der VBSÖ eigene Statuten hat ...... usw.

Warum kannst du nicht eingestehen, dass du im Irrtum warst? :rolleyes:

Kann ich wohl, nur geht's nicht um mich, darum habe ich ja bei Fachleuten nachgefragt und verlass mich auf die Auskünfte von Richter sowie einem Juristen, der auf Vereinsrecht spezialisiert ist.

und von denen (beide HH) wird die Sache eben anders eben anders gesehen:

Der Verein, VBSÖ ist ÖKV Mitglied, daher an die ÖKV Statuten gebunden. Wird die Erfüllung der ÖKV Statuten vom ÖKV eingefordert, kann der VBSÖ kein Mitglied halten, das die Statuten nicht erfüllt
 
Kann ich wohl, nur geht's nicht um mich, darum habe ich ja bei Fachleuten nachgefragt und verlass mich auf die Auskünfte von Richter sowie einem Juristen, der auf Vereinsrecht spezialisiert ist.

und von denen (beide HH) wird die Sache eben anders eben anders gesehen:

Der Verein, VBSÖ ist ÖKV Mitglied, daher an die ÖKV Statuten gebunden. Wird die Erfüllung der ÖKV Statuten vom ÖKV eingefordert, kann der VBSÖ kein Mitglied halten, das die Statuten nicht erfüllt

Nun, dann sind deine Auskunftspersonen eben nicht über alle "Belange" informiert, denn solange sich das Mitglied an die Statuten des VBSÖ haltet, kann der ÖKV nichts machen ..................... ausser den VBSÖ sperren wenn er gegen die ÖKV Statuten verstoßen hat usw. ;)

Sollte der ÖKV vom VBSÖ eine Sperre eines VBSÖ Mitglieds mittels Androhungen einfordern, wäre dieser Prozess gegen den ÖKV locker zu gewinnen. Sag nur "Strafgesetz" ....... usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
DU willst es offensichtlich nicht verstehen :rolleyes: NUR die Verbandskörperschaft - in diesem Fall der VBSÖ ist Mitglied im ÖKV, und da der VBSÖ eigene Statuten hat ...... usw.

Warum kannst du nicht eingestehen, dass du im Irrtum warst? :rolleyes:

Nun, dann sind deine Auskunftspersonen eben nicht über alle "Belange" informiert, denn solange sich das Mitglied an die Statuten des VBSÖ haltet, kann der ÖKV nichts machen ..................... ausser den VBSÖ sperren (weil sich dieser dann nicht nach den Statuten des ÖKV halten würde usw. ;)

Sollte der ÖKV vom VBSÖ eine Sperre eines VBSÖ Mitglieds mittels Androhungen einfordern, wäre dieser Prozess gegen den ÖKV locker zu gewinnen. Sag nur "Strafgesetz" ....... usw.

Mit dem Strafgesetz hat der Ausschluss aus einem Verein aber nichts zu tun....außer Du verstehst unter Androhung eine "gefährliche Drohung";)

Schau, so wie Du z.B. auf dem Fachgebiet "Hund" auf gut ausgebildete Fachleute setzt und für Rat, Wissen, Erfahrung etc etc auch diese empfiehlst

so setze ich auf einem anderen Fachgebiet eben auf das Wissen und die Meinung von erfahrenen, gut ausgebildeten "Praktikern"....ist ja auch logisch
 
Mit dem Strafgesetz hat der Ausschluss aus einem Verein aber nichts zu tun....außer Du verstehst unter Androhung eine "gefährliche Drohung";)

Schau, so wie Du z.B. auf dem Fachgebiet "Hund" auf gut ausgebildete Fachleute setzt und für Rat, Wissen, Erfahrung etc etc auch diese empfiehlst

so setze ich auf einem anderen Fachgebiet eben auf das Wissen und die Meinung von erfahrenen, gut ausgebildeten "Praktikern"....ist ja auch logisch

Logisch Ja - allerdings irrt dein Ratgeber. "gefährliche Drohung" :rolleyes: Wenn überhaupt könnte bei einer Androhung von Sanktionen maximal eine Nötigung (Strafgesetz - Handlung, Duldung oder Unterlassung.....) ins Spiel gebracht werden.

Sorry aber diese Diskussion führt zu nichts, denn lt. Anzeiger sind ja eh Gerichte beschäftigt, und daher werden wir ja vielleicht lesen was passiert ist. :cool:
 
Also manchmal denke ich das die Unwissenheit die Welt beherrscht. :rolleyes:

Mitglied im ÖKV sind NUR die Verbandskörperschaften, und nicht ein einzelner Züchter :cool:

Ergo - zuerst Wissen ansammeln, und dann urteilen.


Georg, lies bitte nochmal die zitierten Statuten, da ist doch ganz deutlich von "Mitgliedern und deren Mitgliedern" bzw. "Mitgliederin einer VK" die Rede......

§ 19 Disziplinarvergehen
Die Organwalter, die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder (=dem ÖKV angehörige Vereine und Verbandskörperschaften) sowie deren
Mitglieder (=einzelne Personen die in einem ÖKV-zugehörigen Verein sind) begehen ein Disziplinarvergehen bei schuldhafter
2. Verletzung der Bestimmungen über das Zuchtwesen;
3. Verletzung des Ansehens oder der Interessen des ÖKV,

§ 21 Disziplinarstrafen
(1) 1. Gegenüber Mitgliedern bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Disziplinarvergehen
ihrer Organe: (-> 1. betrifft Verbandskörperschaft)
Ausschluss des Mitgliedes aus dem ÖKV.
2. Gegenüber Organwaltern undMitgliedern einer VK: (-> 2. betrifft Verbandskörperschaftsmitglieder, also einzelne Personen)
a) Verwarnung;
b) Sperre des ÖHZB für einen Zeitraum von einem Jahr bis zu drei Jahren oder
auf Lebensdauer. Die Sperre des ÖHZB auf Lebensdauer zieht die
Aberkennung des Schutzes des Zwingernamens nach sich. Sperren können
auch Hunde betreffen, die zum Tatzeitpunkt dem verurteilten Mitglied gehört
haben.
c) Ausschluss aus einzelnen oder sämtlichen Körperschaften des ÖKV sowie
Ausschluss von anerkannten Veranstaltungen des ÖKV für einen Zeitraum von
einem Jahr bis zu drei Jahren oder auf Lebenszeit. Der Ausschluss von
sämtlichen anerkannten Veranstaltungen des ÖKV zieht den Ausschluss von
den von der FCI anerkannten Veranstaltungen nach sich.
4. Gegenüber Inhabern eines FCI- geschützten Zwingernamens (im Sinne der ZEO
des ÖKV): die Sperre von Eintragungen in das ÖHZB

Und selbst WENN der ÖKV nur gegen seine Verbandskörperschaften vorgehen kann, dann gehört halt der betroffene Rasseverein verwarnt, wenn der die Statuten nicht entsprechend durchsetzt. (Jetz mal rein theoretisch, über den aktuellen Fall weiß ich nichts und kann mich daher dazu nicht äußern.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Erfüllt ein Mitglied des Zuchtvereines die Statuten des ÖKV nicht, kann sehr wohl der ÖKV wegen Nichterfüllung der Statuten einen Ausschluss aus dem Zuchtverein verlangen, sowie das Zuchtbuch verweigern.

Er kann einen AUsschluss aus dem Zuchtverein verlangen aber er kann nicht die Eintragung ins ÖHZB mit B - Papieren verweigern. Leute bitte liest mal das FCI regelement BEVOR ihr falsche Behauptungen aufstellt.
 
Zitat HP ÖKV:

"Welpen aus kontrollierter Zucht


Gesunde Rassehunde von seriösen Züchtern. Die Anschaffung eines Welpen sollte kein spontaner Entschluss, also kein Impulskauf sein, sondern bedarf reiflicher und grundsätzlicher Überlegung. Erst danach sollte eine Entscheidung hinsichtlich der Rasse getroffen werden. Nur der Rasse-Welpe gibt Ihnen die Gewähr, dass Ihre Erwartungen bezüglich Größe, Aussehen und Charaktereigenschaften des Hundes erfüllt werden.
Die Zuchtvereine und Züchter des ÖKV widmen sich mit viel Engagement und großer Tierliebe der verantwortungsvollen Aufzucht von Hundebabies mit dem Ziel, dass sich Ihr „Wunschpartner mit der kalten Schnauze“ durch Gesundheit,Wesensfestigkeit und Schönheit auszeichnet."




Wie kann ein Verband dafür stehen, wenn er keinerlei Möglichkeiten hat, bei Züchtern, bei denen es soche Missstände gibt, dagegen einzuschreiten?
Gibt es denn wirklich keine Möglichkeit, die Statuten dahingehend zu ändern, um bei solchen Gelegenheiten eine Handhabe zu haben?



Ein Verband, der sich die oben genannten Dinge auf die Fahnen schreibt, sollte dann doch auch die Möglichkeiten haben, sie durchzusetzen und garantieren zu können.
 
Na und, dass haltet im zivil Recht überhaupt nicht, bei einer Verurteilung bleibt meistens der Verein( z.B. ÖKV) samt den Kosten auf der Strecke, schwer zu verstehen, aber es ist so.
 
Georg, lies bitte nochmal die zitierten Statuten, da ist doch ganz deutlich von "Mitgliedern und deren Mitgliedern" bzw. "Mitgliederin einer VK" die Rede......



Und selbst WENN der ÖKV nur gegen seine Verbandskörperschaften vorgehen kann, dann gehört halt der betroffene Rasseverein verwarnt, wenn der die Statuten nicht entsprechend durchsetzt. (Jetz mal rein theoretisch, über den aktuellen Fall weiß ich nichts und kann mich daher dazu nicht äußern.)

OK und nun muss ich mich entschuldigen. Der ÖKV hat doch die Möglichkeit einer Sperre. Sorry ....................


§ 21 Disziplinarstrafen
(1) 1. Gegenüber Mitgliedern bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Disziplinarvergehen
ihrer Organe:
Ausschluss des Mitgliedes aus dem ÖKV.
2. Gegenüber Organwaltern und Mitgliedern einer VK:
a) Verwarnung;
b) Sperre des ÖHZB für einen Zeitraum von einem Jahr bis zu drei Jahren oder
auf Lebensdauer. Die Sperre des ÖHZB auf Lebensdauer zieht die
Aberkennung des Schutzes des Zwingernamens nach sich. Sperren können
auch Hunde betreffen, die zum Tatzeitpunkt dem verurteilten Mitglied gehört
haben.
c) Ausschluss aus einzelnen oder sämtlichen Körperschaften des ÖKV sowie
Ausschluss von anerkannten Veranstaltungen des ÖKV für einen Zeitraum von
einem Jahr bis zu drei Jahren oder auf Lebenszeit. Der Ausschluss von
sämtlichen anerkannten Veranstaltungen des ÖKV zieht den Ausschluss von
den von der FCI anerkannten Veranstaltungen nach sich
 
Tja, und wenn der ÖKV eh nix machen kann, der Zuchtverein nichts machen will, die FCI nix macht und eh jeder zumindest B-Papiere kriegt, so lang er nur Hunde mit Papieren hat - wozu gibt´s dann die ganzen Vereine (ich verkneife mir jetzt das Wort Gschaftlhuber:D ) überhaupt? :confused:

keine Ahnung ob der Fall der FCI vorgetragen wurde? B- papiere heißt IMMER beobachtungsblatt und bedeutet es war zumindest 1 Zuchtvorgang NICHT korrekt. Nicht umsonst bedeuten B - papiere auch immer Zuchtverbot. Ich persönlich würde bei B - Papiere genau nachfragen WARUM diese entstanden sind. Und die Vereine gibt es für die seriösen Züchter mit A- paieren. Oder willst du jetzt alle über einen Kamm scheren die seriös züchten mit B. Blatt Züchtern?

Die einen können nix machen, die anderen wollen nix machen und die dritten machen einfach nix... Und drum bleibt alles wie´s is...:eek:

Tja wenn angeblich alles bereits ok ist kann keiner was machen. Wenn man Fotos hat dass zum jetzigen zeitpunkt wieder nichts ok ist, frage ich mich warum man dass in Foren schreibt und nicht schon längst ATA usw informiert hat und alles in Bewegung setzt?
 
Nun was mich verwundert warum geht man damit in ein Forum und nicht DIREKT zum Amtstierarzt und Tierschutzombudsman? Ich bin gespannt ob uns Her H. die Fotos auch zeigt?

Ich habe diese Menschen angezeigt und werde obwohl ich aufgedeckt habe wie ein Verbrecher seitens des ÖKV, VBSÖ und Parsen Russell Verbandes behandelt. Weil sich Züchter nicht untereinander anzeigen egal was vorgefallen ist. Wenn du willst kannst du gerne die Fotos von mir haben. Falls du auch bereit bist dieses Mal diese Familie anzuzeigen bekommst du auch noch viele weiter Informationen. Weil dann wären wir schon zu Zweit die
sich ununterbrochen verteidigen müssen. Du wirst dann sofort merken dass du dann ganz alleine da stehen wirst. Dies hat auch schon der Altvorstand des VBSÖ hinnehmen müssen. Und auf Grund der Haltung der Verbände wird dies in Zukunft auch keiner mehr tun????? Somit kann ein jeder mit seinen Tieren machen was er will.
Möchte mich auf diesem Wege auch bedanken, dass Ihr euch sehr bemüht den Verbänden aufzuzeigen das man sehr wohl eine Zuchtsperre aussprechen kann. Dies wäre ein Anfang um solche Misstände zu unterbinden.
 
Zitat HP ÖKV:

"Welpen aus kontrollierter Zucht


Gesunde Rassehunde von seriösen Züchtern. Die Anschaffung eines Welpen sollte kein spontaner Entschluss, also kein Impulskauf sein, sondern bedarf reiflicher und grundsätzlicher Überlegung. Erst danach sollte eine Entscheidung hinsichtlich der Rasse getroffen werden. Nur der Rasse-Welpe gibt Ihnen die Gewähr, dass Ihre Erwartungen bezüglich Größe, Aussehen und Charaktereigenschaften des Hundes erfüllt werden. Die Zuchtvereine und Züchter des ÖKV widmen sich mit viel Engagement und großer Tierliebe der verantwortungsvollen Aufzucht von Hundebabies mit dem Ziel, dass sich Ihr „Wunschpartner mit der kalten Schnauze“ durch Gesundheit,Wesensfestigkeit und Schönheit auszeichnet."



Wie kann ein Verband dafür stehen, wenn er keinerlei Möglichkeiten hat, bei Züchtern, bei denen es soche Missstände gibt, dagegen einzuschreiten?
Gibt es denn wirklich keine Möglichkeit, die Statuten dahingehend zu ändern, um bei solchen Gelegenheiten eine Handhabe zu haben?

nein solange die FCI ihr Regelment ändert, gibt es diese Möglichkeit nicht. allerdings leute die ihre Hunde verwahrlosen lassen, halten sich in der Regel auch nicht mehr an ZO, ergo gibt es b - papiere. Und da sollte man immer genau nachsehen. das nächste was ich persönlich mich frage. WER kauft bei so einem Züchter?


Ein Verband, der sich die oben genannten Dinge auf die Fahnen schreibt, sollte dann doch auch die Möglichkeiten haben, sie durchzusetzen und garantieren zu können.

In dem fall gibt es eben auch a- und B - papiere und man sollte darauf achten WAS man erwirbt, sorry aber bei jedem Autokauf ist man aufmerksam, nur beim Hundekauf nicht? nicht alles was glänzt ist gold.

OK und nun muss ich mich entschuldigen. Der ÖKV hat doch die Möglichkeit einer Sperre. Sorry ....................

Er kann jemanden sperren, allerdings wird dies nicht aufrecht erhalten bleiben sobald das FCI reglement zum tragen kommt. Und selbst mit Sperre stehen ihm Papiere zu. Außer er wäre z.b gewerblicher Hundehändler das wiederum von der FCI einen Auschluss fordert.

Ich habe diese Menschen angezeigt und werde obwohl ich aufgedeckt habe wie ein Verbrecher seitens des ÖKV, VBSÖ und Parsen Russell Verbandes behandelt.


Ok, aber wenn es aktuell schon wieder so schlimm ist, was wurde jetzt konkret getan?

Weil sich Züchter nicht untereinander anzeigen egal was vorgefallen ist.

so ein Unsinn.

Wenn du willst kannst du gerne die Fotos von mir haben. Falls du auch bereit bist dieses Mal diese Familie anzuzeigen bekommst du auch noch viele weiter Informationen. Weil dann wären wir schon zu Zweit die
sich ununterbrochen verteidigen müssen.

Um jemanden anzuzeigen muss ich vorort sein. Und warum verteidigen? ich habe ja nicht gesagt dass es falsch war was du tust, sondern habe gefragt was jetzt passiert wenn jetzt schon wieder die Zustände so schlimm sind.

Du wirst dann sofort merken dass du dann ganz alleine da stehen wirst.

ach das bin ich schon einige male in meinem leben, damit kann ich leben :-)

Dies hat auch schon der Altvorstand des VBSÖ hinnehmen müssen. Und auf Grund der Haltung der Verbände wird dies in Zukunft auch keiner mehr tun?????

Du wie gesagt ich persönlich verstehe nicht wie jemand dort kaufen kann, wie der ATA dann nicht wirklich regelmäßig kontrolliert usw.
Somit kann ein jeder mit seinen Tieren machen was er will.

Nicht wirklich, es gibt immer eine Instanz höher.

Möchte mich auf diesem Wege auch bedanken, dass Ihr euch sehr bemüht den Verbänden aufzuzeigen das man sehr wohl eine Zuchtsperre aussprechen kann. Dies wäre ein Anfang um solche Misstände zu unterbinden.

da du selsbt züchtest müsstest du auch das regelment der FCI kennen und dies besagt jedem Züchter mit anerkannter FCI Zuchtstättenkarte und Hunden di ein einem FCI zuchtbuch eingetragen sind stehen Papiere zu-in unserem Fall in Österreich B - papiere. Und da kann der ÖKV soviel sperren wie er will, an dass muss er sich halten. Und wie willst du da die FCI umgehen-wobei ich sagen muss ich bin mit diesem reglement alles andere als glücklich.
 
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