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Ich versteh das so, dass jeder (bis auf die angeführten Ausnahmen) der sich ab einem bestimmten Stichtag einen neuen Hund zulegt diesen Kurs einmalig machen muss, aber nicht Hundehalter die schon vor dem Stichtag im Besitz eines Hundes sind (außer sie nehmen sich einen Zwei-, Dritt-...Hund nach dem Stichtag).
Aber stimmt, wirklich klar geht das nicht raus aus dem Text.
Ich hätte das jetzt auch so gesehen. Aber ich glaube nicht, dass den Kurs jemand machen muss, wenn er sich einen Zweit- oder Dritthund nimmt. Wenn man nachweisen kann, das man in den letzten 5 Jahren einen Hund hatte, dann braucht man das nicht machen. Der nächste Punkt, wenn jemand seinen Hund nicht angemeldet hatte, dann wirds schwer es nachzuweisen...
Die Halbierung der Steuer ist dann wohl Dauerhaft, also nicht einmalig.
Das klingt nicht so schlecht - bis auf den Teil das Zwingerhunde automatisch eine geringere Hundesteuer zahlen, was is das für Käse?!?
Bei "Wach- u. Nutzhunden" kann ichs ja noch irgendwie verstehen...
Dh. jeder der seinen Hund im Zwinger hält braucht nix zahlen, oder haben die das doof formuliert u. meinen die was anderes
Und stimmt, welche Art von Begleithundekurs anerkannt wird steht auch nirgends. ÖKV, ÖHU od. kann ich auch zu einem privaten Trainer gehen u. mir dort eine Kursteilnahmebstätigung holen!??!
Lies doch mal den Link von mir, da steht drin das ÖKV, ÖHU oder Jagdverein angeführt ist bezüglich Begleithundekurs. Und Zwingerhunde steht auch beschrieben.
Personen, die durch Nachweis einer
Meldung zur Hundeabgabe belegen können, dass sie in den letzten fünf Jahren vor Neuanschaffung bereits Halter/in eines Hundes waren, sind von dieser Regelung ausgenommen.