Verpflichtender Hundeführerkurs in der Steiermark

Also wenn ich nicht irgendwas überlesen habe, finde ich das mal eine nicht so schlechte Lösung?

Natürlich kann man noch nicht sagen wie gut die Kursinhalte sein werden, etc.. Aber mit 40€ ist es für jeden denk ich zahlbar u. auch das die Hundesteuer um 50% billiger ist wenn man weitere Kurse besucht find ich nicht schlecht (wobei ich da nicht rauslesen kann ob das dann nur einmalig ist od. wie die das handhaben... und ich find 60€/Hund in ländlicher Gegend schon recht teuer - andererseits wird dann einzelnen Gemeinden ein Riegel vorgeschoben die die Steuer erhöhen wie es ihnen grad Spaß macht)
 
Ganz schlau werd ich daraus trotzdem nicht... :confused:
Kann mich bitte mal jemand aufklären...

Das gilt ja jetzt nur für Leute, die sich einen (Erst)Hund anschaffen wollen und nicht für jene, die bereits einen (Erst)Hund haben?

Mich verwirrt das alles immer... :D
 
Ich versteh das so, dass jeder (bis auf die angeführten Ausnahmen) der sich ab einem bestimmten Stichtag einen neuen Hund zulegt diesen Kurs einmalig machen muss, aber nicht Hundehalter die schon vor dem Stichtag im Besitz eines Hundes sind (außer sie nehmen sich einen Zwei-, Dritt-...Hund nach dem Stichtag).

Aber stimmt, wirklich klar geht das nicht raus aus dem Text.
 
Ich hab das so rausgelesen, dass Leute, die schon einen Hund haben, weniger Hundesteuer zahlen, wenn sie den Kurs nachmachen.
Die Idee ist super und sollte überall so gemacht werden. Natürlich lernt man in 4 Stunden nicht viel, aber es verhindert (hoffentlich) spontane Hundekäufe.
 
Ich versteh das so, dass jeder (bis auf die angeführten Ausnahmen) der sich ab einem bestimmten Stichtag einen neuen Hund zulegt diesen Kurs einmalig machen muss, aber nicht Hundehalter die schon vor dem Stichtag im Besitz eines Hundes sind (außer sie nehmen sich einen Zwei-, Dritt-...Hund nach dem Stichtag).

Aber stimmt, wirklich klar geht das nicht raus aus dem Text.

Ich hätte das jetzt auch so gesehen. Aber ich glaube nicht, dass den Kurs jemand machen muss, wenn er sich einen Zweit- oder Dritthund nimmt. Wenn man nachweisen kann, das man in den letzten 5 Jahren einen Hund hatte, dann braucht man das nicht machen. Der nächste Punkt, wenn jemand seinen Hund nicht angemeldet hatte, dann wirds schwer es nachzuweisen...

Die Halbierung der Steuer ist dann wohl Dauerhaft, also nicht einmalig.
 
Ich hätte das jetzt auch so gesehen. Aber ich glaube nicht, dass den Kurs jemand machen muss, wenn er sich einen Zweit- oder Dritthund nimmt. Wenn man nachweisen kann, das man in den letzten 5 Jahren einen Hund hatte, dann braucht man das nicht machen. Der nächste Punkt, wenn jemand seinen Hund nicht angemeldet hatte, dann wirds schwer es nachzuweisen...

Die Halbierung der Steuer ist dann wohl Dauerhaft, also nicht einmalig.

hmmm...was ich grad überleg, aber würd das dann nicht bei den ausnahmen stehen, von wegen wer einen Hund davor schon hatte braucht nichts.

aber da kann man sicher alles reininterpretieren in den text, da muss man wohl die offizielle version abwarten ;)
 
Ich bin ja neugierig was das im Jänner jetzt gibt :D

Bekommt man eigentlich 50% auf die 50% auf die 50% wenn man mit einem Wachhund der im Zwinger gehalten wird die Begleithundeprüfung macht? *kicher*

Ich weiß schon wo der Mehrgewinn der Hundesteuer hingeht... in den Verwaltungsaufwand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das klingt nicht so schlecht - bis auf den Teil das Zwingerhunde automatisch eine geringere Hundesteuer zahlen, was is das für Käse?!?

Bei "Wach- u. Nutzhunden" kann ichs ja noch irgendwie verstehen...

Dh. jeder der seinen Hund im Zwinger hält braucht nix zahlen, oder haben die das doof formuliert u. meinen die was anderes :confused:

Und stimmt, welche Art von Begleithundekurs anerkannt wird steht auch nirgends. ÖKV, ÖHU od. kann ich auch zu einem privaten Trainer gehen u. mir dort eine Kursteilnahmebstätigung holen!??!

hat sich schon geklärt, bin nur zu doof zum runterscrollen u. lesen *g*
 
Zuletzt bearbeitet:
Das klingt nicht so schlecht - bis auf den Teil das Zwingerhunde automatisch eine geringere Hundesteuer zahlen, was is das für Käse?!?

Bei "Wach- u. Nutzhunden" kann ichs ja noch irgendwie verstehen...

Dh. jeder der seinen Hund im Zwinger hält braucht nix zahlen, oder haben die das doof formuliert u. meinen die was anderes :confused:

Und stimmt, welche Art von Begleithundekurs anerkannt wird steht auch nirgends. ÖKV, ÖHU od. kann ich auch zu einem privaten Trainer gehen u. mir dort eine Kursteilnahmebstätigung holen!??!

Lies doch mal den Link von mir, da steht drin das ÖKV, ÖHU oder Jagdverein angeführt ist bezüglich Begleithundekurs. Und Zwingerhunde steht auch beschrieben.
 
Lies doch mal den Link von mir, da steht drin das ÖKV, ÖHU oder Jagdverein angeführt ist bezüglich Begleithundekurs. Und Zwingerhunde steht auch beschrieben.

ah hoppla, hätte weiter runterscrollen müssen, dacht da kommt nix mehr ;)

jetzt bin ich schlauer, ich hab zwingerhunde :eek: :D
ich zieh sofort in die steiermark! lol

vorallem müsst dann ja nochmal halbiert werden, da meine zwingerhunde ja schon prüfungen vorweisen können.. haha das wär was, da würd mein bürgermeister im quadrat springen (der hat nämlich erst vor paar jahren ordentliche staffelungen für mehrhundehalter eingeführt... so hoch wie bei uns im kaff ist es im ganzen bezirk nicht, haben aber auch 3 ÖKV züchter im ort, da rentiert sich das halt...)
 
Zuletzt bearbeitet:


Das ist nur die Hälfte und es gab schon mal ein Thema dazu:
http://www.wuff-online.com/forum/showthread.php?t=115595&highlight=Steiermark

Und das ist das Gesetz:
http://www.landtag.steiermark.at/cms/dokumente/ltpdf.11402319/na/11402319.pdf

Das heißt wer seinen Hund mehr als 5 Jahre hat ist raus. Wäre auch unfair.
Für Halter von mehr als 2 Hunden finde ich die Steuererhöhung ungerecht,
da es mehr Aufwand bedarf 3 oder mehr Hunde mit einem Kurs auszubilden als 1 oder 2. Ich finde den Kurs sollte man auf den Halter beziehen (wegen der Steuervergünstigung) nicht auf den Hund. Das neue Halter einen Sachkundnachweiß machen, find ich gut.

Personen, die durch Nachweis einer
Meldung zur Hundeabgabe belegen können, dass sie in den letzten fünf Jahren vor Neuanschaffung bereits Halter/in eines Hundes waren, sind von dieser Regelung ausgenommen.
 
Ich hab auch etwas gebraucht bis ich den Begriff "Zwingerhunde" verstanden hab.

Für alle: "Zwingerhunde" (in diesem Fall) sind Hunde (mind. 2 darunter mind. eine Hündin) die zum Zwecke der Zucht unter einem "Zwinger"namen gehalten werden.

Überall anders heißt das Zuchthunde.
 
So. Ich habe heute eine Broschüre von meiner Vermietgesellschaft erhalten. Darin wird angemerkt, dass 2013 die Haltung von "Kampfhunden" verboten werden soll und man solche Halter quasi kündigen kann... Ist das tatsächlich möglich, wo in der Stmk doch die Rasse Kampfhund gar nicht definiert ist? Oder glaubt ihr, dass es 2013 doch noch nachgeholt wird? :rolleyes:
 
ja den musst mir bitte zeigen...

boah, also jetzt spinnen´s schon alle komplett...

gehören alle verklagt *grml*

*kopf-schüttel* ich wart nur drauf, dass mir wer vorschreibt, ich darf in meiner gemeinde einen "Kampfhund" nicht halten...

Wobei die sollen doch das Wort Kampfhund mal genau definieren...
vollidioten...........
 
Oben