vergessen Strafe einzuzahlen....

Das kann ich mir jetzt aber schwer vorstellen - irgendein Schein muss da weg sein, bei 240 statt 100 - also dass man da mit nur einer Strafe und ohne Lenkerauskunft davonkommt?

Ist nicht, wenn nicht mehr eruierbar ist wer der Lenker war. Dann zahlt man dafür Strafe keine Auskunft geben zu können, aber sie können niemanden den Schein wegnehmen, weil ja nicht bekannt ist wer der Raser war.

PS: Die in der Anonymverfügung/anzeige angegeben Geschwindigkeit ist bereits NACH Abzug der Meßtoleranz (also am Tacho stand wohl etwas mehr) und leider wenn die Anonymverfügung nicht rechtzeitig eingezahlt wird kommt es automatisch zur Anzeige. Das ist dann nicht mehr aufzuhalten. In dem Moment wo die Lenkererhebung verschickt wird, ist das Verfahren ja bereits eingeleitet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist nicht, wenn nicht mehr eruierbar ist wer der Lenker war. Dann zahlt man dafür Strafe keine Auskunft geben zu können, aber sie können niemanden den Schein wegnehmen, weil ja nicht bekannt ist wer der Raser war.

OK, irgendwie verständlich vom rechtlichen Standpunkt her. Aber ich versuche jetzt mir Situationen auszudenken, wie ich glaubhaft machen könnte, ich wüsste nicht, wer mit meinem Auto gefahren ist......

So was wie - ich sitze 3 Stunden im Wirtshaus, Autoschlüssel in der Tasche der Jacke, die in der Garderobe hängt, während der Zeit muss sich jemand unbemerkt mein Auto ausgeborgt haben??? Also das wäre doch sehr unglaubwürdig....

Wie könnte so eine Situation TATSÄCHLICH entstehen?
 
cato: Wie könnte so eine Situation TATSÄCHLICH entstehen?

ganz einfach ,du sitzt mit paar freunden im wirtshaus ,es wird gelacht gerdet usw. und in deiner jacke tasche sind die autoschlüssel .Nichts leichter als deine autoschlüssel rausholen und eine runde fahren und dann die schlüssel wieder in deine jackentasche geben . Möglich wäre es auf jedenfall ohne das du es bemerkst weil du im wirtshaus dich gut unterhältst .

Auch in der Firma wäre sowas jederzeit möglich ,man hängt seine jacke im Büro etc. auf wo die schlüssel drinnen sind ,ein kollege holt sich die schlüssel ohne zu fragen weil er schnell einen privaten weg erledigen möchte ,und selber merkt man es villt nicht da man am arbeiten ist .
Das selbe gilt für zuhause ,wenn zb. eine große familie in einen haus wohnt und der bruder /schwager sich dein auto schnell borgt ohne das du mitbekommst .

LG Kläffer :)
 
Als Fahrzeugbesitzer bist du dafür verantwortlich wem du dein Fahrzeug zur Verfügung stellst. Du musst dich also versichern, ob der/diejenigen einen gültigen FS hat usw...

Also so eine Situation wie oben beschrieben, könnte nur bei einem KFZ-Diebstahl entstehen...

lg
Dobifan
 
Als Fahrzeugbesitzer bist du dafür verantwortlich wem du dein Fahrzeug zur Verfügung stellst. Du musst dich also versichern, ob der/diejenigen einen gültigen FS hat usw...

Also so eine Situation wie oben beschrieben, könnte nur bei einem KFZ-Diebstahl entstehen...

lg
Dobifan

Nein, wenn ein Auto von mehreren Personen genutzt wird - kommt zB bei mir und meiner Frau öfter vor - kann es schon sein, daß man nicht mehr weiß wer wann das Auto hatte. Und weil du das nicht mehr weißt, obwohl Du verpflichtet bist 1 Jahr lang der Behörde Auskunft geben zu können, wer wann das Auto hatte zahlst Du dann ja auch Strafe. Aber eben nicht wegen der nicht zuordenbaren Geschwindigkeitsüberschreitung.
 
Der Zulassungsbesitzer muss immer wissen, wer sein Fahrzeug gelenkt hat. Nötigenfalls muss er darüber ein Fahrtenbuch führen...

So sieht es zumindest gesetzlich aus, praktisch ist es sicher anders..;)

lg
Dobifan
 
also für mich liest sich das sehr unglaubwürdig, nicht zu wissen wer mit einem Auto gefahren ist und man dann einer Strafe wegen rasen entgeht :confused:

also auch bei Firmenwägen, muss man doch jederzeit wissen, wer damit gefahren ist - FAHRTENBUCH - wenn ein Auto nicht einen fixen Fahrer hat - ich z.B. hab eines, dass ich voll versteuere und somit immer eindeutig ist, dass ich gefahren bin :confused:

und bei einem Privatauto sollte das doch noch leichter sein - die Ausrede "ich kann nicht sagen ob ich oder mein Mann gefahren ist" ist doch eher schwach - im Zweifelsfall trifft es den Halter des Fahrzeuges, wenn er den Fahrer nicht angeben kann :rolleyes:

und auch so Ausreden wie "Schlüsse wurde mir aus der Jacke genommen und da ist halt ein Unbekannter gefahren" find ich schwach........kann mir nicht vorstellen, dass eine Behörde das glaubt...........

sorry, aber wenn das wirklich so einfach wäre, dann würde das doch jeder machen :cool:
 
Der Zulassungsbesitzer muss immer wissen, wer sein Fahrzeug gelenkt hat. Nötigenfalls muss er darüber ein Fahrtenbuch führen...

So sieht es zumindest gesetzlich aus, praktisch ist es sicher anders..;)

lg
Dobifan

Ja deshalb wird er ja auch bestraft, wenn eine Auskunft nicht möglich ist oder nichtgegeben wird. Nur kann man das begangene Delikt weswegen ja die Lenkerauskunft eingeholt wurde nicht bestrafen, weil ja nicht bekannt wird wen man strafen sollte.
Daher wird manchmal (von Wissenden) eine Lenkerauskunft nicht beantwortet, wenn zB die Geschwindigkeitsübertretung so gravierend war, daß der Schein weg wäre.
Ob man das als korrekt empfindet oder gar selber so handeln würde steht auf einem anderen Blatt Papier.
Also nochmal Du hast mit allem Recht. Ich muß mich vergewissern, daß der andere Lenker einen gültigen FS hat.
Wenn ich Zweifel habe wegen der Belegbarkeit muß ich Fahrtenbuch führen, um Auskunft geben zu können. Ich bin verpflichtet 1 Jahr lang zu wissen, wer wann das Auto hatte. Aber: wenn ich das nicht tue, werde ich dafür bestraft keine Auskunft zu geben, aber nicht für das Delikt, das man mir ja dann nicht nachweisen kann. (Wird sich mit den Frontradarfotos in nächster Zeit vielleicht nicht mehr so einfach machen lassen, da dann ja mit Foto nachweisbar wird wer der Raser war)
 
Ja deshalb wird er ja auch bestraft, wenn eine Auskunft nicht möglich ist oder nichtgegeben wird. Nur kann man das begangene Delikt weswegen ja die Lenkerauskunft eingeholt wurde nicht bestrafen, weil ja nicht bekannt wird wen man strafen sollte.
Daher wird manchmal (von Wissenden) eine Lenkerauskunft nicht beantwortet, wenn zB die Geschwindigkeitsübertretung so gravierend war, daß der Schein weg wäre.
Ob man das als korrekt empfindet oder gar selber so handeln würde steht auf einem anderen Blatt Papier.
Also nochmal Du hast mit allem Recht. Ich muß mich vergewissern, daß der andere Lenker einen gültigen FS hat.
Wenn ich Zweifel habe wegen der Belegbarkeit muß ich Fahrtenbuch führen, um Auskunft geben zu können. Ich bin verpflichtet 1 Jahr lang zu wissen, wer wann das Auto hatte. Aber: wenn ich das nicht tue, werde ich dafür bestraft keine Auskunft zu geben, aber nicht für das Delikt, das man mir ja dann nicht nachweisen kann. (Wird sich mit den Frontradarfotos in nächster Zeit vielleicht nicht mehr so einfach machen lassen, da dann ja mit Foto nachweisbar wird wer der Raser war)


Dann sollte Der oder Die aber auch wissen, dass sich die Strafe für eine Nichtauskunft bis 5.000 Euro belaufen kann....;)

lg
Dobifan
 
sorry, aber wenn das wirklich so einfach wäre, dann würde das doch jeder machen :cool:

1. Wissen muss man, daß das ein Weg ist und viele wissen eben nicht Bescheid

2. Die Strafe, wenn man keine Auskunft gibt ist auch nicht ohne, zahlt sich also nur in Extremfällen aus

3. Finde ich es gar nicht so schlecht, daß die meisten von uns, dann och nicht so rasen, daß sie sich über solche Notausgänge zum Erhalt des FS schlau machen müssen

4. Ist so etwas natürlich auch moralisch fraglich

ABER es ist MÖGLICH
 
1. Wissen muss man, daß das ein Weg ist und viele wissen eben nicht Bescheid

2. Die Strafe, wenn man keine Auskunft gibt ist auch nicht ohne, zahlt sich also nur in Extremfällen aus

3. Finde ich es gar nicht so schlecht, daß die meisten von uns, dann och nicht so rasen, daß sie sich über solche Notausgänge zum Erhalt des FS schlau machen müssen

4. Ist so etwas natürlich auch moralisch fraglich

ABER es ist MÖGLICH

hab mich jetzt schlau gemacht (Danke an der Stelle an mein Auskunftsbüro :D):

eine Ersatzstrafe für Nichtauskunft ist möglich und auch teurer wie die Strafe für das eigentliche Delikt..........aber wenn ein Führerschein am Spiel steht, wird ein Verfahren eingeleitet, wo man dann Auskunft über den Fahrer geben MUSS!!! :cool:

also doch nicht so einfach, wenn man seinen Führerschein verlieren soll...........:rolleyes:
 
hab mich jetzt schlau gemacht (Danke an der Stelle an mein Auskunftsbüro :D):

eine Ersatzstrafe für Nichtauskunft ist möglich und auch teurer wie die Strafe für das eigentliche Delikt..........aber wenn ein Führerschein am Spiel steht, wird ein Verfahren eingeleitet, wo man dann Auskunft über den Fahrer geben MUSS!!! :cool:

also doch nicht so einfach, wenn man seinen Führerschein verlieren soll...........:rolleyes:

Kann mich nicht erinnern gesagt zu haben, daß es einfach ist, aber wenn es nicht mehr eruierbar ist, ist es nicht eruierbar, muß hin oder her und ich weiß definitiv von 2 Personen, daß sie genau dieses Spiel mit der Behörde (für beide erfolgreich) gespielt haben
 
Kann mich nicht erinnern gesagt zu haben, daß es einfach ist, aber wenn es nicht mehr eruierbar ist, ist es nicht eruierbar, muß hin oder her und ich weiß definitiv von 2 Personen, daß sie genau dieses Spiel mit der Behörde (für beide erfolgreich) gespielt haben

nur wenn ein Verfahren eingeleitet wird und man kann/will den Fahrer nicht ausfindig machen, dann bleibt der Halter des Fahrzeuges über und der verliert dann seinen FS........ob das wer will :rolleyes::cool:
 
Für diejenigen die der Ausgang der Ausgangsfrage interessiert: ;)

Habe jetzt statt den € 45, € 60 bezahlt und gut is.

Ärgerlich, aber halb so tragisch. :)
 
€ 15,00 für eine Lenkererhebung ist eh nicht sooooooooo tragisch, aber halt ärgerlich :D
 
Das kann ich mir jetzt aber schwer vorstellen - irgendein Schein muss da weg sein, bei 240 statt 100 - also dass man da mit nur einer Strafe und ohne Lenkerauskunft davonkommt?

Tja, war aber so.
Ist mir von jemanden geraten worden und wenn das nicht funktioniert hätte dann hätte ich jemanden aus dem Ausland angeben sollen sowie z.b. meinen Onkel in Afrika.
Ich hatte 2 mal saftige Strafen, zum einen die oben beschriebene zum anderen war ich einmal um 100km/h zu schnell und auch da habe ich den Schein behalten dürfen, hat mir aber 500€ Strafe und 500€ für den Verkehrspsychologen gekostet + die Kosten für die Nachschulung plus Verlängerung der Probezeit um 1 Jahr.
Ich Zahle sehr sehr selten aber wenns mich mal erwischen dann zahlt es sich aus, fahre aber jetzt schon seit 3 Jahren Straffrei obwohl wir im Sommer immer mit 180 durch die Kalte Kuchl pressen:)

"Radar am Morgen, bringt Kummer und Sorgen"


Gibt es ein Leben nach dem Tod??
Fass mein Bike an und finde es heraus.:D
 
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