Das kann ich mir jetzt aber schwer vorstellen - irgendein Schein muss da weg sein, bei 240 statt 100 - also dass man da mit nur einer Strafe und ohne Lenkerauskunft davonkommt?
Ist nicht, wenn nicht mehr eruierbar ist wer der Lenker war. Dann zahlt man dafür Strafe keine Auskunft geben zu können, aber sie können niemanden den Schein wegnehmen, weil ja nicht bekannt ist wer der Raser war.
PS: Die in der Anonymverfügung/anzeige angegeben Geschwindigkeit ist bereits NACH Abzug der Meßtoleranz (also am Tacho stand wohl etwas mehr) und leider wenn die Anonymverfügung nicht rechtzeitig eingezahlt wird kommt es automatisch zur Anzeige. Das ist dann nicht mehr aufzuhalten. In dem Moment wo die Lenkererhebung verschickt wird, ist das Verfahren ja bereits eingeleitet.
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