ftc65
Profi Knochen
Was ist eigentlich mit der Klage des Rottiklubs?
Hat die sich damit erübrigt?
Leider nicht. Die Klage der FPÖ bezieht sich auf den auf Rasselisten bezogenen Wr. Hundeführschein, also auf ein wiener Gesetz.
Das NÖ Gesetz muß daher ebenfalls eingeklagt werden, allerdings kann sich der Prozess wesentlich verkürzen, wenn der Verfassungsgerichtshof gegen das Wr.Hundehaltegesetz aufgrund der Rasselisten entscheidet. Dann wird die Klage in NÖ nur mehr Formsache.
Nicht zu vergessen ist auch das NÖ Gesetz zur Hundeabgabe, bei dem bestimmte Hunderassen eine "rötliche Plakette" zu tragen haben. An was mich das erinnert, möchte ich hier ja gar nicht schreiben.
Auch dieses Gesetz muß eingeklagt werden und wird ebenfalls mit den Rasselisten fallen müssen.
lg,
Martin