Snuffi
Super Knochen
FPÖ bringt Verfassungsklage gegen das ab 1.Juli in Wien in Kraft tretende Hundegesetz ein ...
http://www.ots.at/presseaussendung/...gsklage-hundefuehrschein-versprochen-gehalten
FP-Madejski zu Verfassungsklage Hundeführschein: Versprochen - Gehalten
Utl.: FPÖ bringt Verfassungsklage gegen neues Tierhaltegesetz ein =
Wien (OTS/fpd) - Mit dem ab Juli gültigen verpflichtendenHundeführschein will die Stadt Wien angeblich verantwortungsloseHundehalter disziplinieren. Diese Idee ist prinzipiell zu begrüßen,in der beschlossenen Form allerdings unsinnig. Es gäbe durchaussinnvollere Methoden, Gefahren durch Hunde abzuwenden. Die FPÖ bringtdaher wie angekündigt eine Verfassungsklage gegen das neueTierhaltegesetz ein, so heute der Gemeinderat der FPÖ-Wien, Labg. Dr.Herbert Madejski.Ein bislang nicht geklärter Punkt ist eine sinnvolle Kontrolle durchdie Wiener Polizei. Laut Auskunft der verantwortlichenPolizeioffiziere ist es bis heute ungeklärt, wer die Rasseinsbesondere bei Mischlingen feststellt. Dies kann laut Polizei nichtsie selbst, sondern nur ein Sachverständiger machen. Desweiteren sindauch von der Polizei keine eigenen Schwerpunktaktionen undÜberprüfungen im Bezug auf den Hundeführschein geplant. Wer und wojene Polizisten, die die Kontrolle vornehmen müssten, geschult werdenist ebenfalls noch völlig ungewiss, führt Madejski weiter aus.Die Vorboten dieser Novelle machen sich leider auch bereits imbaufälligen Wiener Tierschutzhaus (Vösendorf) bemerkbar. So sagtGeschäftsführerin Elisabeth Thomas " seit Beginn dieserKampfhund-Debatte verzeichnen wir einen kontinuierlichen Anstieg vondeponierten Hunden". Ein unhaltbarer und von der SPÖ-Wien zuverantwortender Zustand, kritisiert Madejski. Sogar ein vonBundeskanzler Werner Faymann unterzeichnetes Ministerrats-Papier hatgroße Zweifel an der praktischen Umsetzung dieses Gesetzes. VieleFachleute und Verbände unterstellen Stadträtin Sima und der SPÖ-Wienblanken Populismus. Nur so ist die willkürliche "Rassenliste fürsogenannte Kampfhunde" zu verstehen, ist Madejski überzeugt.Diese Verordnung zum Gesetz präzisiert die Hunde bzw. Hunderassen undKreuzungen von Hunden untereinander bzw. mit anderen Hunden, derenHalter bzw. Besitzer Hundeführscheinpflichtig gem. § 5 a Abs 1 desWiener Tierhaltegesetzes in der Fassung des LGB1 für Wien Nr1 29/2010sind. Diese Halter bzw. Besitzer haben daher den verpflichtendenSachkundenachweis für die Haltung von diesen Hunden im Sinne einerpositiven Absolvierung einer Hundeführscheinprüfung zu erbringen.Auszüge aus der Verfassungsklage, die laut Madejski gute Chancen aufAufhebung dieser Gesetzes-Verordnung hätte:So ist in keinster Weise nachvollziehbar, warum gerade der eine oderandere Hund, der in der Verordnung angeführt wird, in dieseaufgenommen worden ist. Desgleichen ist nicht erkennbar, warum andereHunde wie z.B. Schäferhunde, Dackel, etc. nicht Gegenstand derVerordnung sind.Insbesondere ist nicht erkennbar, warum die Frage der Bisskraft beieinem Schäferhund nicht entscheidend sein kann. Die Aufzählung dereinzelnen Hunde muss als krass willkürlich angesehen werden. DieVerordnung verstößt daher grob gegen das Legalitätsprinzip und sieist auch wegen Unsachlichkeit gleichheitswidrig.Primär ist die Verfassungswidrigkeit in der mangelhaften bzw.fehlenden Determinierung und der verfassungsrechtlich relevantenUnsachlichkeit des Verordnungsinhaltes zu sehen. Aus diesem Grundbegehrt der Antragsteller daher auch die Aufhebung der gesamtenVerordnung und des Gesetzes. (Schluss) hnRückfragehinweis: Klub der Freiheitlichen, Pressestelle Tel.: (01) 4000 / 81 798*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHERINHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***OTS0283 2010-06-30/15:04
http://www.ots.at/presseaussendung/...gsklage-hundefuehrschein-versprochen-gehalten
FP-Madejski zu Verfassungsklage Hundeführschein: Versprochen - Gehalten
Utl.: FPÖ bringt Verfassungsklage gegen neues Tierhaltegesetz ein =
Wien (OTS/fpd) - Mit dem ab Juli gültigen verpflichtendenHundeführschein will die Stadt Wien angeblich verantwortungsloseHundehalter disziplinieren. Diese Idee ist prinzipiell zu begrüßen,in der beschlossenen Form allerdings unsinnig. Es gäbe durchaussinnvollere Methoden, Gefahren durch Hunde abzuwenden. Die FPÖ bringtdaher wie angekündigt eine Verfassungsklage gegen das neueTierhaltegesetz ein, so heute der Gemeinderat der FPÖ-Wien, Labg. Dr.Herbert Madejski.Ein bislang nicht geklärter Punkt ist eine sinnvolle Kontrolle durchdie Wiener Polizei. Laut Auskunft der verantwortlichenPolizeioffiziere ist es bis heute ungeklärt, wer die Rasseinsbesondere bei Mischlingen feststellt. Dies kann laut Polizei nichtsie selbst, sondern nur ein Sachverständiger machen. Desweiteren sindauch von der Polizei keine eigenen Schwerpunktaktionen undÜberprüfungen im Bezug auf den Hundeführschein geplant. Wer und wojene Polizisten, die die Kontrolle vornehmen müssten, geschult werdenist ebenfalls noch völlig ungewiss, führt Madejski weiter aus.Die Vorboten dieser Novelle machen sich leider auch bereits imbaufälligen Wiener Tierschutzhaus (Vösendorf) bemerkbar. So sagtGeschäftsführerin Elisabeth Thomas " seit Beginn dieserKampfhund-Debatte verzeichnen wir einen kontinuierlichen Anstieg vondeponierten Hunden". Ein unhaltbarer und von der SPÖ-Wien zuverantwortender Zustand, kritisiert Madejski. Sogar ein vonBundeskanzler Werner Faymann unterzeichnetes Ministerrats-Papier hatgroße Zweifel an der praktischen Umsetzung dieses Gesetzes. VieleFachleute und Verbände unterstellen Stadträtin Sima und der SPÖ-Wienblanken Populismus. Nur so ist die willkürliche "Rassenliste fürsogenannte Kampfhunde" zu verstehen, ist Madejski überzeugt.Diese Verordnung zum Gesetz präzisiert die Hunde bzw. Hunderassen undKreuzungen von Hunden untereinander bzw. mit anderen Hunden, derenHalter bzw. Besitzer Hundeführscheinpflichtig gem. § 5 a Abs 1 desWiener Tierhaltegesetzes in der Fassung des LGB1 für Wien Nr1 29/2010sind. Diese Halter bzw. Besitzer haben daher den verpflichtendenSachkundenachweis für die Haltung von diesen Hunden im Sinne einerpositiven Absolvierung einer Hundeführscheinprüfung zu erbringen.Auszüge aus der Verfassungsklage, die laut Madejski gute Chancen aufAufhebung dieser Gesetzes-Verordnung hätte:So ist in keinster Weise nachvollziehbar, warum gerade der eine oderandere Hund, der in der Verordnung angeführt wird, in dieseaufgenommen worden ist. Desgleichen ist nicht erkennbar, warum andereHunde wie z.B. Schäferhunde, Dackel, etc. nicht Gegenstand derVerordnung sind.Insbesondere ist nicht erkennbar, warum die Frage der Bisskraft beieinem Schäferhund nicht entscheidend sein kann. Die Aufzählung dereinzelnen Hunde muss als krass willkürlich angesehen werden. DieVerordnung verstößt daher grob gegen das Legalitätsprinzip und sieist auch wegen Unsachlichkeit gleichheitswidrig.Primär ist die Verfassungswidrigkeit in der mangelhaften bzw.fehlenden Determinierung und der verfassungsrechtlich relevantenUnsachlichkeit des Verordnungsinhaltes zu sehen. Aus diesem Grundbegehrt der Antragsteller daher auch die Aufhebung der gesamtenVerordnung und des Gesetzes. (Schluss) hnRückfragehinweis: Klub der Freiheitlichen, Pressestelle Tel.: (01) 4000 / 81 798*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHERINHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***OTS0283 2010-06-30/15:04
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