Unglaublich!!! Verhaftungen von Tierschützern in ganz Österreich

GSD waren die Mehrzahl der Beiträge sehr konstruktiv,
Was man über die Deinen NICHT gerade behaupten kann. :rolleyes:
Ausser, dass jetzt einige überlegen, ob dieses Forum ein "Tierschutzforum" sei, oder nicht
Diese Frage wurde schon lange vor Deinem "Erscheinen" hier mit "ja" beantwortet. Daran werden auch solche Trolle wie Du nichts ändern können.
die streitbare Schweizerin hat sich zurückgezogen,
Folge einfach ihrem Beispiel und keiner hier wird dies bedauern. :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
mir brennt da jetzt eine frage auf der zunge bezügl. dem thema verhältnismäßigkeit:
mir ist vor etwas mehr als einem jahr beinahe die türe eingetreten worden, von den netten menschen, die sich dein freund und helfer nennen - das um 3.00 morgens, und nachdem ich verschlafen öffnete durfte ich in den pistolenlauf gucken - vor mir ein junger - vielleicht so alt wie ich - polizist mit egoproblem, der mich unhöflichst angemotzt hat und mir dann auch noch gedroht hat, dass ich nicht frech werden soll :mad::rolleyes:
grund für den nächtlichen besuch, war ein obdachloser, der sich im haus einen schlafplatz gesucht hat und vom nachbarn niedergetreten(?) wurde.
nun frage ich mich schon die ganze zeit, ob es tatsächlich keine anderen möglichkeiten gegeben hätte - bei den anderen nachbarn wurde höflich angeläutet und keiner der älteren nachbarn durfte in den pistolenlauf schauen :rolleyes:-
auf grund meiner erfahrungen vertrete ich die ansicht, dass die polizei in einigen fällen nicht verhältnismäßig reagiert, wie auch in diesem fall.
 
Was man über die Deinen NICHT gerade behaupten kann. :rolleyes:

Diese Frage wurde schon lange vor Deinem "Erscheinen" hier mit "ja" beantwortet. Daran werden auch solche Trolle wie Du nichts ändern können.

Folge einfach ihrem Beispiel und keiner hier wird dies bedauern. :cool:

Genau, Du Super Knochen Andy, hast noch in dieser Sammlung gefehlt, hätte mich auch gewundert, wenn Du dich da nicht zu Wort gemeldet hättest - ist es im Agi-Bereich zu ruhig, dass du sogar zu solchen Threads deinen Senf dazugeben musst?? :(:
 
Genau, Du Super Knochen Andy, hast noch in dieser Sammlung gefehlt, hätte mich auch gewundert, wenn Du dich da nicht zu Wort gemeldet hättest
Für anonyme Trolle: HERR Mayer. :cool:
ist es im Agi-Bereich zu ruhig, dass du sogar zu solchen Threads deinen Senf dazugeben musst?? :
Der einzige, der hier was Unerfreuliches absondert, bist Du. Wenn Du alle Beiträge auch gelesen hättest, wäre Dir auch aufgefallen, daß ich meine Meinung hier schon längst gepostet habe. :rolleyes:

In welchen Threads ich poste, geht Dich übrigens einen D.... an. :cool:

Ohne Grüße

PS: Willkommen auf meiner Ignore-Liste.
 
Auch hier gelten die Foren-Richtlinien.
Bei Bedarf wird der Thread kommentarlos geschlossen.
 
Habe heute in der Zeitung gelesen, dass morgen eine Entscheidung über die U Haft getroffen werden soll und der Präsident (?) des VGT, der in den Hungerstreik getreten ist, bereits auf der Krankenstation liegt und vielleicht sogar zwangsernährt werden muss. Lt. Anwalt der Verhafteten liegen noch immer keine konkreten Beschuldigungen vor...

Mal sehen wie's weiter geht.
 
@Biggy: mal ehrlich, findest Du das normal, dass noch immer keine konkreten Anschuldigungen vorliegen ? Wie kann man Menschen 14 Tage lang inhaftieren, ohne Anschuldigungen zu nennen, verstehe das nicht. Hat doch wirklich nichts mit Menschenrechten oder Rechtsstaat zu tun - tut mir leid, ich wiederhole mich, aber es ist doch so, oder sehr Ihr das anders ?

LG
Birgit
 
Auszug aus dem Antwortschreiben des Innenministeriums auf die Protest-Mail:

(Zitat -Anfang):
Anlass für das Tätigwerden der Strafverfolgungsbehörden war eine seit Herbst 2006 feststellbare Häufung von gegen Einrichtungen der Bekleidungs-, Pharma- und Lebensmittelindustrie gerichteten Anschlägen und Beschädigungen sowie eine massive Kampagne anonymer Drohungen gegen Leiter und Mitarbeiter von Unternehmen dieser Wirtschaftsbereiche. Durch diese rechtswidrigen Handlungen wurde ein Gesamtschaden von rund zwei Millionen Euro verursacht. (Zitat-Ende)

Wie klingt das für Euch ? Durch die Anschläge und Beschädigungen wurde ein Gesamtschaden von 2 Mio EURO verursacht ? Da muss ja einiges zerstört worden sein, wieso weiss man dann nichts davon ? Weiters: es wurden Leute bedroht.

Wenn mich jemand bedroht, interessiert das die Polizei, sodass sie in Aktion tritt und denjenigen oder diejenige festnimmt, die mich bedroht ? Bevor nicht etwas geschehen ist und ich zu Schaden gekommen bin, geschieht doch gar nichts. Nun, und da ist eben der Unterschied: wenn Leute bedroht werden mit Einfluss und Macht, die können dann eher etwas erreichen als Otto Normalverbraucher. Und deshalb, Biggy, reden wir hier von einer politisch initiierten Aktion.

LG
Birgit
 
Ach ja, und ich vergass: die Drohungen waren anonym, d.h. es gab gar keine Beweise dafür, wer die gemacht hat. Also nimmt man einfach mal einige Tierschützer fest...

LG
Birgit
 
Folgende Informationen sind sehr interessant und einiges wird damit besser verständlich:

Appell von DDr. Martin Balluch aus der Gefängniszelle
VGT Pressekonferenz und Solidaritätskundgebung vor dem Justizministerium
Schreiben von Martin Balluch

Vor 12 Tagen wurde ich in der Nacht bei mir zu Hause von einer Gruppe maskierter, bewaffneter Männer überfallen und beraubt. Bis heute will dieser Alptraum nicht enden, ich sitze noch immer in einer winzigen Zelle, starre tagaus tagein an dieselbe öde Wand und kann keinen Schritt eigenständig setzen, weder Zeitung lesen noch meine Freunde und Familie begrüßen.
Ich bin jetzt am 13. Tag meines Hungerstreiks. Da ich überfallen und eingesperrt wurde, ohne auch nur den geringsten Verdacht, dass ich ein strafrechtliches Vergehen begangen hätte, sah ich mich genötigt, mein letztes bisschen Autonomie für einen Protest zu nutzen: Ich verweigere das Essen. 13 Tage ohne Essen ist sehr schmerzhaft. Das Hungergefühl bohrt sich tief in das Bewusstsein. Mein Körper zerfällt sichtlich. Ich habe bereits 18 Kilo verloren. Jede Bewegung wird mühsam und anstrengend, ich habe häufig schwere Muskel- und Magenkrämpfe.

Dem ellenlangen Akt zu meinem Fall entnehme ich, dass die Polizei mich seit über einem Jahr ununterbrochen belauscht hat, jedes private intime Gespräch. Und trotzdem hat sie keinen einzigen konkreten Hinweis gefunden, dass ich das Gesetz übertreten hätte. Der einzige Verdachtsmoment der gegen mich ins Treffen geführt wird, ist meine Gesinnung, wie sie aus manchen Privatgesprächen, Interviews mit Medien oder Medienberichten über mich zu Tage tritt. Ja, mir ist Tierschutz sehr wichtig, ich habe ihm mein Leben gewidmet. Ja, ich betrachte die Misshandlung eines Tieres z.B. in Tierversuchen oder Tierfabriken nicht als eine Nebensache, die mich nichts angeht, sondern als vergleichbar mit Misshandlungen von Menschen. Aber deshalb bin ich kein Verbrecher. Ich bin seit 25 Jahren für den Tierschutz aktiv, und wurde bisher nicht einmal gerichtlich verurteilt. In unserem Land herrscht Meinungs- und Gedankenfreiheit. So dachte ich wenigstens bis vor kurzem. Die von der österreichischen Verfassung garantierten Menschenrechte verbieten es, aus weltanschaulichen Gründen verfolgt, misshandelt und eingesperrt zu werden. Aber genau dem werde ich gerade ausgesetzt.

In meinen zweieinhalb Jahrzehnten Einsatz für den Tierschutz konnte ich gerade in den letzten Jahren große Erfolge verbuchen. Zum Verbot von Pelzfarmen, Wildtierzirkussen und vor allem Legebatterien trug ich persönlich nicht wenig bei, sodass wir in Österreich heute das beste Tierschutzgesetz der Welt haben. Doch gerade das insbesondere das Legebatterieverbot scheint einigen Mächtigen schwer aufzustoßen. Seit 2004 gibt es immer größere Behördenschikanen, die in einer Falschaussage des derzeitigen Innenministers über den VGT vor dem Parlament gipfelten. Der entsprechenden Klage auf Widerruf gegenüber war er zwar aufgrund seiner Position immun, aber der Volksanwaltschaft musste er eingestehen, sich geirrt zu haben. Auf Zeitungsannoncen, in denen er vom VGT als Lügner bezichtigt wurde, reagierte er gar nicht.

Dafür wurde wie meinem Akt zu entnehmen ist eine Sonderkommission gegen den Tierschutz eingesetzt, die mich und viele andere TierschützerInnen und Tierschutzvereine seit etwa April 2007 belauschte. Da aber offensichtlich aus allen in diesem Lauschangriff abgehörten Gesprächen und gelesenen Emails kein konkreter Tatverdacht zu entnehmen war, musste etwas geschehen. Die Sonderkommission konnte ja nicht ergebnislos aufgelöst werden. Also beschloss man einen Großangriff, Hausdurchsuchungen im großen Stil, in der Hoffnung so irgendein Indiz zutage fördern zu können.

Laut meinem Akt wurden daher in den frühen Morgenstunden des 21. Mai insgesamt 23 private Räumlichkeiten von TierschützerInnen durchsucht, darunter 5 Tierschutzvereinsbüros (auch die VGT-Büros in Wien und Graz), sowie das VGT-Materiallager. 24 TierschützerInnen wurden von der Polizei festgehalten und befragt, darunter 8 MitarbeiterInnen des VGT.

Als Begründung für die Aktion musste mangels konkreter Verdachtsmomente eine möglichst vage und unkonkrete Anschuldigung gefunden werden. Man entschied sich für § 278a StGB, Bildung einer sehr großen kriminellen Vereinigung. Da man von vornherein geplant hatte 10 Personen in Untersuchungshaft zu nehmen, wählte man die mit wesentlich höherer Strafbedrohte große kriminelle Vereinigung § 278a statt der kleinen § 278. Und das, obwohl aus der Polizeiakte zu entnehmen ist, dass ich persönlich mit 6 der 9 mit mir verhafteten Personen niemals auch nur irgendeinen Kontakt hatte.
Um diese brachiale Großaktion gegen den Tierschutz vor der Öffentlichkeit zu begründen, ließ die WEGA mit gezogenen Schusswaffen die Überfälle durchführen, und verbreiteten dann Verdachtsgerüchte von Brandanschlägen und Gasangriffen. Davon findet sich aber nichts im Akt. Noch nie gab es in Österreich einen Gasangriff mit Tierschutzbezug und die letzte tierschutzrelevante Brandlegung ist mindestens 6 Jahre her. De facto sind Sachbeschädigungen im Namen des Tierschutzes in Österreich im internationalen Vergleich ausnehmend selten. Das ist sicherlich hauptsächlich auf die großen Tierschutzerfolge in den letzten Jahren zurück zu führen. In Österreich konnten wir etwas bewegen. Entsprechend gering ist die Frustration, die verantwortliche Haupttriebfeder derartiger Aktionen ist.

Warum werde ich also jetzt nicht freigelassen? Ganz einfach. Die gesamte Aktion war politisch motiviert und wahrscheinlich von ganz oben gesteuert. Würde ich jetzt freigelassen, dann wäre das in den Augen der Öffentlichkeit das Eingeständnis, die ganze Aktion und die gesamte Arbeit der Sonderkommission ohne jedes verwertbares Ergebnis durchgeführt zu haben. Ich muss also weiterhin in einer Zelle sitzen und langsam verhungern, damit der Innenminister sein Gesicht wahren kann. Es würde mich nicht wundern, wenn man jetzt gerade plant, uns während der entscheidenden Spiele der EM 2008 freizulassen, in der Hoffnung so das mediale Echo zu vermeiden.

Dieser Skandal darf nicht geduldet werden. Allen, denen Tierschutz oder Menschenrechte ein Anliegen sind, bitte ich, jetzt aktiv zu werden, um dieses Verbrechen zu verhindern. Derartige Polizeiwillkür gegen unbequeme NGOs kennt man vielleicht aus Diktaturen, aber nicht aus einer Demokratie. Bitte zeigen Sie Rückrat und stehen Sie gemeinsam gegen diese himmelschreiende Ungerechtigkeit auf. Mein Leben hängt davon ab.

DDr. Martin Balluch
Obmann des Verein gegen Tierfabriken

Zelle B3/15
Justizanstalt Wien-Josefstadt
Am 2. Juni 2008
 
Zur Info, die Stellungnahme von Amnesty International (vielleicht doch ernster zu nehmen als die Verleumdungen eines Hrrn. Habitzl, der in einer Pressekonferenz zugeben musste, dass das, was er als "Gasanschlag" bezeichnete, den Wurf einer Stinkbombe meinte.
lg alexandra

AMNESTY INTERNATIONAL ÖSTERREICH
Moeringgase 10 1150 Wien

STELLUNGNAHME
zur Festnahme von zehn Tierschützern am 21. Mai 2008

(1) Amnesty International kann naturgemäß keine Aussagen dazu treffen, ob die Beschuldigten die ihnen
vorgeworfenen strafrechtlichen Delikte (Sachbeschädigung, Nötigung, gefährlichen Drohung) begangen haben
oder nicht, und erinnert an die menschenrechtlich (Art. 6 Abs. 2 EMRK) und gesetzlich (§ 8 StPO) verankerte
Unschuldsvermutung.

(2) Amnesty International hält vorab fest, dass Staaten die menschenrechtliche Verpflichtung haben, die
körperliche Integrität von Menschen und ihr Eigentum zu schützen, und dass Meinungsäußerungsfreiheit ihre
Grenze jedenfalls dort hat, wo Rechte anderer Personen verletzt werden. Gesetze zum Schutz von körperlicher
Integrität und Eigentum gelten daher selbstverständlich auch für engagierte Mitglieder der Zivilgesellschaft,
unabhängig davon, für welches Anliegen sie sich einsetzen.
Politisches und gesellschaftliches Engagement, für welches Anliegen auch immer, ist als Ausdruck der
Meinungsäußerungsfreiheit - menschenrechtskonform - nur dann besonders geschützt, wenn es gewaltfrei und
unter Wahrung der Menschenrechte anderer stattfindet. Ein solches Engagement rechtfertigt nicht
Sachbeschädigungen oder Drohungen gegenüber anderen Personen. Strafrechtliche Ermittlungen oder
Maßnahmen gegen Mitglieder der Zivilgesellschaft sind daher nicht per se menschenrechtlich problematisch.

(3) Amnesty International hält jedoch fest, dass sich im gegenständlichen Fall die Bedenken manifestieren,
die unsere Organisation in einer Stellungnahme zum Strafrechtsänderungsgesetz 2002 zu den Delikten der
§§ 278 ff. StGB betreffend kriminelle Vereinigung bzw. Organisation abgegeben hat:
Während Amnesty International die Notwendigkeit anerkennt, das Strafgesetzbuch entsprechend der UN-
Konvention gegen transnationale organisierte Kriminalität anzupassen, erfolgte dies uE in einer
unverhältnismäßig weit gehenden Weise, die über die Vorgaben dieser UN-Konvention hinausgeht. Amnesty
International hielt schon in Bezug auf den Begutachtungsentwurf zu § 278 StGB fest, dass Delikte wie
Widerstand gegen die Staatsgewalt oder schwere Sachbeschädigung zwar ohne Zweifel in einer demokratischen
Gesellschaft kein sozialadäquates Verhalten darstellen und in jedem Fall strafgesetzlich verboten sein sollen.
Inadäquat erscheint es jedoch, beispielsweise aus der Verabredung mehrerer Demonstranten, Widerstand
leisten zu wollen, eine Gruppe organisierten Verbrechens konstruieren zu wollen.
Schon in ihrer Stellungnahme zum Strafrechtsänderungsgesetz 2002 hat Amnesty International davor gewarnt,
dass der neue Deliktskatalog zu organisierter Kriminalität und terroristischen Straftaten überschießend
formuliert ist. Amnesty International hat darauf hingewiesen, dass dem Wortlaut nach beispielsweise auch
bekannte Umweltorganisationen wie Greenpeace den Tatbestand etwa durch das Besetzen eines
Atomkraftwerks erfüllen würden, und in weiterer Folge SpenderInnen von Umweltorganisationen wegen
Terrorismusfinanzierung strafrechtlich belangt werden könnten.
Amnesty International weist darauf hin, dass der Terminus "organisierte Kriminalität" durch eine
Bereicherungsabsicht geprägt ist und schwerstwiegende Verbrechen bezeichnet, für die die Absicht der
Gewinnmaximierung charakteristisch ist (Rauschgifthandel und -schmuggel, Waffenhandel und -schmuggel,
Diebstahl und Handel von Kunstgegenständen, Zuhälterei, Prostitution, Menschenhandel, illegales Glücks- und
Falschspiel, Schutzgelderpressung, illegale Entsorgung von Sonderabfall, illegalen Technologietransfer,
Geldwäsche, Terrorismus; siehe auch Art. 5 (1) UN-Konvention gegen transnationale organisierte Kriminalität).
2
Amnesty International gibt zu bedenken, dass eine solche Bereicherungsabsicht im vorliegenden Fall fehlt und
- nach uns vorliegenden Informationen - auch von Seiten der Staatsanwaltschaft nicht vorgebracht wird.
Amnesty International ist daher irritiert darüber, dass die angeblich vorliegende, konkrete Beweislage nicht in
entsprechende Strafverfahren wegen Sachbeschädigung, Nötigung bzw. gefährliche Drohung mündet, sondern
das, aus unserer Perspektive problematisch unbestimmte Gesamtdelikt der Mitgliedschaft in einer kriminellen
Organisation verfolgt zu werden scheint.

(4) In Bezug auf die durchgeführten Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen verweist Amnesty
International auf das menschenrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit, das auch in der österreichischen
Strafprozessordnung seinen Niederschlag findet. Da die vorliegenden Schilderungen Zweifel an der
Verhältnismäßigkeit bei der polizeilichen Durchführung der Hausdurchsuchungen und Festnahmen aufkommen
lassen, befürwortet Amnesty International dringend eine unabhängige und unparteiliche Untersuchung dieser
Maßnahmen und begrüßt ausdrücklich, dass von den RechtsvertreterInnen der Beschuldigten entsprechende
Beschwerdemechanismen in Anspruch genommen werden. Besonderes Augenmerk ist im Lichte des Art. 4
Abs. 7 PersFrG aus Sicht von Amnesty International dabei auf die Schilderungen der Betroffenen zu legen,
wonach ihnen die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsbeistand verwehrt worden sei.
Amnesty International weist weiters darauf hin, dass der (unserer Organisation vorliegende)
Hausdurchsuchungsbefehl die gesuchten Beweismittel nicht präzise bezeichnet, sondern mit der Formulierung
"elektronische Speichermedien sowie relevante Unterlagen und Gegenstände" sehr allgemein gehalten ist.
Amnesty International hat auch in anderem Zusammenhang die Verwendung von vorgefassten Textbausteinen
zur Begründung von Grundrechtseingriffen beobachtet und befürchtet, dass diese Zweifel an einer sorgfältigen
Berücksichtigung menschenrechtlicher Schranken im Einzelfall aufkommen lässt.

(5) Amnesty International ist über die vorliegenden Schilderungen besorgt, nach denen der Umfang und die
Art der Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen geeignet ist, die rechtmäßige Arbeit legaler
zivilgesellschaftlicher Vereine zu beeinträchtigen. Während von Seiten der zuständigen Staatsanwaltschaft
betont wird, die strafrechtlichen Vorwürfe richteten sich nicht gegen Vereine, fanden den uns übermittelten
Schilderungen nach Beschlagnahmen in Vereinsbüros in einer Weise statt, die diesen die für ihre weitere
Arbeit benötigten Betriebsmittel (z. B. SpenderInnendatenbanken) entzieht.
Amnesty International betont in diesem Zusammenhang, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen
Einzelpersonen nicht mit deren allfälliger Mitgliedschaft in zivilgesellschaftlichen Einrichtungen oder Vereinen
vermengt werden dürfen und alles unternommen werden muss, um den äußeren Anschein zu vermeiden, dass
seitens der Behörden die Beeinträchtigung der Arbeit dieser legalen Vereine zumindest in Kauf genommen
wurde.

(6) Amnesty International ist besorgt über Informationen von Seiten der RechtsvertreterInnen, wonach die
Akteneinsicht in einem Umfang beschränkt wurde, sodass selbst zum dringenden Tatverdacht und Haftgrund
keine konkreten Informationen vorliegen und den Rechtsbeiständen damit die zur Verteidigung und
Hinterfragung der Untersuchungshaft notwendigen Informationen vorenthalten werden.
Amnesty International weist darauf hin, dass gemäß Artikel 5 Abs. 2 der Europäischen
Menschenrechtskonvention jeder Festgenommene unverzüglich über die Gründe seiner Festnahme und über
die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen unterrichtet werden muss. Gemäß § 51 Abs. 2 letzter Satz StPO ist
eine Beschränkung der Akteneinsicht solcher Aktenstücke ab Verhängung der Untersuchungshaft unzulässig,
die der Beschuldigte benötigt, um Tatverdacht und Haftgründe im Wege einer Beschwerde bekämpfen zu
können.
 
Hallo,
um dieses Thema nicht völlig in vergessenheit geraten zu lassen (10 Menschen sitzen immer noch ohne konkrete beschuldigung im gefängnis) und weil dieser artikel die problematik in meinen augen sehr gut auf den begriff bringt, möchte ich ihn euch zur kenntnis bringen.
lg alexandra

Zitat:
Gastkommentar: Für Martin ...

Madeleine Petrovic (DiePresse.com)

Ja sicher, die überfallsartige Polizei-Aktion des Innenministers gegen 14 österreichische Tierschutzvereine war überzogen, unverhältnismäßig und unangemessen. Die seit 21. Mai 2008 über Martin B. und 9 weitere AktivistInnen verhängte U-Haft ohne konkrete, begründete Vorwürfe und ohne volle Akteneinsicht für die AnwältInnen ist eine rechtsstaatliche Katastrophe - ebenso wie das Hinbiegen" der gerichtlichen Zuständigkeit nach Wr.Neustadt / Niederösterreich durch einen mittlerweile eingestandenen Fehler bei der Benennung des Aktes".

Wir wissen auch, dass die TierschützerInnen im Gefängnis wegen ihrer Haltung und Überzeugung zusätzlich schikaniert und verächtlich gemacht werden, weil sie eben keine Kriminellen sind. Das alles ist für die Betroffenen schwer erträglich. Erst in der Krankenstation erfahren sie echte Menschlichkeit.

Dennoch: All diese Umstände und historische Vergleiche mit Widerstandbewegungen weisen deutlich darauf hin, dass die Tierrechts-Bewegung offenbar so erfolgreich wird, dass alle erdenklichen Schikanen und Fouls aufgeboten werden, um den etablierten Kräften und ihren profitablen Geschäften mit dem Leid von Tieren noch ein wenig Zeit zu geben.

Erstens werden die Widersprüche innerhalb der klassischen Sicherheitspolitik immer offenkundiger. Faustdicke Skandale innerhalb des Innenressorts bis hin zu rechtskräftigen Verurteilungen und grobe Wertungs-Widersprüche bei der Verfolgung unterschiedlicher tatsächlicher oder behaupteter Gefahrenbereiche fallen auch der Öffentlichkeit auf.

Während etwa nach Schätzungen von Menschenrechtsorganisationen etwa ca. 10.000 Frauen als Opfer des organisierten Menschen-Handels nach Österreich geschleust und hier missbraucht werden, beträgt die Zahl der einschlägigen Verurteilungen pro Jahr weniger als 30. Auch der Umgang mit den Medien und der Öffentlichkeit ist ein anderer.

Während die Menschenhändler mit Diskretion und Amtsverschwiegenheit rechnen dürfen, werden gegen die TierschützerInnen gezielt Gerüchte und aus dem Kontext gerissene Akteninhalte an Medien weitergegeben.

Selbst in Bereichen öffentlich wahrnehmbarer Kriminalität wie der Steuerhinterziehung im ganz großen Stil (Schwarzgeldkonten in Liechtenstein) hält in Österreich die amtliche Verschwiegenheit der Behörden eisern, während bei den TierschützerInnen jeder noch so vage Verdacht Land auf Land ab medial gestreut wird ...

Geht es nach dem derzeitigen Innenminister, dann scheint es überhaupt nur wenige Kapitalverbrechen zu geben: den Tierschutz im Allgemeinen, der Verbleib in Österreich nach negativer Asyl-Entscheidung (Arigona und andere) oder das Eingehen einer Ehe mit einer Person ohne EWR-Zugehörigkeit, was in allen Fällen den Verdacht der Scheinehe und umfangreiche Schnüffeleien der Behörde nach sich zieht.

Dementsprechend scheinen die personellen Ressourcen verteilt zu sein. Während die Zahnbürsten-Kontrollen der Ehe-Schnüffler und die Reisetätigkeit der Asyl-Kontrollore ausufern, sinken gleichermaßen die Aufklärungsquoten bei schweren Verbrechen wie Bankrauben oder Einbrüchen und damit das Sicherheits-Gefühl der Bevölkerung.

Zweitens weist auch die Vehemenz der Vorgangsweise darauf hin, dass die Tierrechtsbewegung in zweierlei Hinsicht einen Nerv des herrschenden Systems getroffen hat.

In wirtschaftlicher Hinsicht führt der weltweit organisierte, industrialisierte und intensivierte Umgang mit Tieren, die zur Herstellung von Nahrungsmitteln dienen, zu immer größeren Schäden und Grausamkeiten (Tierseuchen wie BSE, Langstreckentransporte, Futtermittel-Importe aus Hunger-Ländern, Öko-Belastungen für Böden, Luft und Wasser), zu Förderungsbetrügereien in astronomischer Höhe und zu extrem ungerechten Verteilungsstrukturen. Die Großen und Reichen legen zu, die Kleinen müssen weichen und sterben weg. Aber genau die Großen und Mächtigen setzen alles daran, dass sich nichts ändert.
Zu allen Zeiten war die uneingeschränkte Verfügung über Produktionsmittel ein Schlüssel zu Macht und Reichtum: Grund und Boden, rechtlose Arbeitskräfte (Sklaven, Leibeigene) und Vieh-Herden waren schon im Altertum als wichtige Produktionsfaktoren rechtlich besonders hervorgehoben.

Diejenigen, die das Land und seine Nutzungen gerechter verteilen, die die Sklaven befreien und alle Menschen als volle Persönlichkeiten behandeln wollten, sind immer auf erbitterten Widerstand gestoßen.
Das haben Tiberius und Gaius Gracchus ebenso erfahren wie Mahatma Gandhi oder Martin Luther King oder Hans Kudlich und Ernst von Violand in unseren Breiten. Und selbst der heute als Retter des schon an einen Holzhändler verkauften Wienerwalds allseits gepriesene Josef Schöffel war zu seiner Zeit ein Rebell, der mit Morddrohungen und gerichtlichen Verfolgungen konfrontiert war.

Neben den wirtschaftlichen Auswirkungen der Forderungen der Tierrechtsbewegung geht es aber auch um Grundfragen des Menschseins und um das bröselnde Selbstbewusstsein des weißen Mannes. Charles Darwin hat gezeigt, dass der Mensch nicht die einzigartige, vom Tierreich losgelöste Krone des Lebens ist, sondern das vorläufige Endprodukt einer Evolution über Milliarden von Jahren und ganz enger Verwandter der Menschen-Affen. Darwin wurde dafür verspottet und geächtet. Bei manchen Kirchen-Dogmatikern dauert diese Haltung bis zum heutigen Tag an.

Sigmund Freud hat die vorletzte Bastion der Überlegenheit des Homo Sapiens, die Dominanz kognitiver Prozesse, relativiert. Über weite Strecken steuern wir unser Leben nicht durch bewusste, rationale Entscheidungen, sondern das Un- und Unterbewusste bricht aus tieferen Schichten durch. Oftmals denken wir nicht, sondern es wird mit uns gedacht und empfunden.

Und selbst in dem zusammengeschmolzenen Bereich scheinbarer menschlicher Überlegenheit, im Bereich des kognitiven Denkens, ist der Mensch kein Solitär der Entwicklung. Martin Balluch hat die Kontinuität des Bewusstseins postuliert und damit die wohl allerletzte Begründung für das milliardenfache Leid, das Tieren zugefügt wird, als unhaltbare Ideologie entlarvt.

Dahinter stehen zwei entgegen gesetzte Grundauffassungen von Menschheit und Gesellschaft. Während die eine in Hierarchien, in Über- und Unterordnungs-Verhältnissen denkt und Herrschaft als Unterwerfung versteht, baut die andere auf dem Prinzip von ökologischen Kreisläufen ohne oben" und unten" auf.
In diesem letzteren Verständnis kommen scheinbare Gegensätze zusammen, steht Darwin nicht mehr im Gegensatz zur Genesis und wird echte Gewaltfreiheit möglich. Ich zweifle keine Sekunde daran, dass nach der Abschaffung der Sklaverei, nach der Formulierung der Menschenrechte und nach der Abschaffung der Vorrechte von Stand und Geburt das Postulat der Tierrechte der nächste Meilenstein der Rechtsentwicklung sein wird.

So bitter die Zeit auch für Martin B. jetzt ist: WE SHALL OVERCOME.

MP
 
das Gesetz erlaubt viele Formen des Protestes. Alle haben eines gemeinsam: sie sind für die Angesprochenen ziemlich leicht zu verschmerzen, leicht zu vergessen und zu ignorieren oder mit einem Aufwand verbunden, der von NGOs kaum zu stemmen ist.
Sprich: nur wirkungsloser Protest ist legal.

Aus diesem Grund genießen gewisse Kreise mit gewissen Zielen bei mir mit gewissen Gesetzesverstößen durchaus eine gewisse Sympathie. Allerdings hat das in allen Ländern unter Umständen Konsequenzen - wenn man sich erwischen lässt. In manchen Ländern sind die Strafen drakonisch, in anderen eher symbolisch.
Aber alle Maßnahmen dienen einem Zweck: die Opposition klein zu halten.

Es ist nicht die erste einschüchternde Maßnahme gegen Tierrechtler. Es gab sie immer. Sie kämpfen für geknechtete Tiere wie Menschenrechtler für geknechtete Menschen kämpfen.
Ich zolle ihnen Anerkennung und solche Aktionen rufen mir ins Gedächtnis, wie wichtig Widerstand ist. Manchmal vergesse ich es.
 
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