Hier ein Auszug dem Googl, vielleicht gehen ja einige Lichter auf
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Hinter dieser Auffassung steht ein archaisches Strafrechtsverständnis, das den Sinn der Strafe vor allem in Rache und Vergeltung sieht.
Das alttestamentarische "Auge um Auge, Zahn um Zahn" wird in diesem Zusammenhang gern zitiert.
Diese Verständnis vom Sinn der Strafe stammt aus voraufklärerischen Zeiten und hat in einer zivilisierten humanen Gesellschaft nichts verloren.
Bereits im 18. Jahrhundert gab es in Europa und vor allem auch in den neu gegründeten USA Ansätze zu einem neuen Strafrechtsverständnis und einer völlig anderen Auffassung vom Sinn der Strafe. (nachzulesen z. B. in Beccaria, Über Verbrechen und Strafen, nach der Ausgabe von 1766)
Strafe sollte natürlich die Gesellschaft schützen, vor Straftaten abschrecken aber vor allem auch zur Besserung des Straffälligen führen.
Der Sinn der Todesstrafe wurde erstmals (von Beccaria) in Frage gestellt und im 19.Jahrhundert wurde in einigen amerikanischen Staaten die Todesstrafe abgeschafft.
Es setzte eine Entwicklung ein, in dem die grausamen Strafen nach und nach abgeschafft wurden.
Auf dem Hintergrund der Erfahrungen des Naziterrors und des 2. Weltkriegs, um einen Rückfall in die Barbrei vorzubeugen,und um jedem Menschen ein Mindestmaß an Schutzrechten gegenüber dem Staat zu sichern, verkündeten die Vereinten Nationen 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das "von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal."
In Artikel 3. heißt es Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
In Artikel 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Wie in zahlreichen Beiträgen auf unserer Seite zu sehen ist, verstößt die Todesstrafe eindeutig gegen beide Artikel.
Albert Camus hat es folgendermaßen formuliert:
Die Todesstrafe ist "der vorsätzlichste Mord, mit dem kein geplantes Verbrechen verglichen werden kann. Um einen Vergleich zu ziehen: Die Todesstrafe müßte einen Verbrecher bestrafen, der sein Opfer vorher genau über den Zeitpunkt seines Todes informieren würde und es von diesem Zeitpunkt an auf Gnade und Ungnade ausgeliefert wäre. Im gewöhnlichen Leben aber findet man eine solche Bestie nicht."
Im Laufe der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat in allen Demokratien einschließlich der USA eine Entwicklung eingesetzt, die die Todesstrafe immer weiter zurückgedrängt hat.
Im Laufe der 70 ger Jahre wurde sie im Raum der EG völlig abgeschafft,. Inzwischen ist Weißrussland das einzige europäische Land, dass die Todesstrafe noch praktiziert.
Für die Aufnahme in die EU ist die Abschaffung der Todesstrafe Voraussetzung.
Auch in den USA wurde die Todesstrafe 1972 für verfassungswidrig erklärt.
Im Laufe der 80ger Jahre setzte in den USA aber eine Entwicklung ein, die sich völlig von der Europas unterschied.
Schon Nixon stand für eine konservative Wende und die Todesstrafe wurde 1976 wieder für verfassungskonform erklärt.
Aber die eigentliche Wende setzte mit der konservativen Revolution unter Ronald Reagan ein.
Der Sozialstaat wurde massiv zurückgefahren, der Neoliberalismus vertiefte die gesellschaftliche Spaltung erheblich und einhergehend mit einem ungebremsten Waffenkult führte diese Entwicklung auch zu einem Anstieg der Verbrechen.
Gleichzeitig gerieten liberale Strafrechtsauffassung immer mehr in Misskredit und die Forderung nach harten Strafen wurde immer lauter.
Die Fragen nach den Ursachen von Verbrechen gerieten völlig aus dem Blick, der Erklärungsansatz den Menschen auch als Produkt seiner sozialen Umstände zu begreifen war verpönt..
Stattdessen erlebten historisch überlebte, religiös-fundamentalistisch gefärbte Weltbilder eine gewaltige Renaissance.
Der Mensch als Straftäter wurde jetzt grundsätzlich als voll für seine Taten verantwortlich betrachtet. Er ist grundsätzlich immer in der Lage zwischen Gut und Böse zu unterscheiden. Wenn er sich für das Böse entscheidet muss er mit äußerster Härte bestraft werden- auch mit der Todesstrafe.
In Folge dieses Strafrechtsverständnisse füllten sich die Gefängnisse und Todestrakte schnell mit Angehörigen der sozialen Unterschicht
Kein Land der Welt hält einen so großen Anteil seiner eigenen Bevölkerung hinter Gittern wie die USA - über zwei Millionen.
Mit der Bush Regierung hat diese Wende zum religiösen Fundamentalismus einen neuen Höhepunkt erreicht.
Anhänger fundamentalistischer Sekten sind in höchste Staatsämter aufgestiegen (z. B. Justizminister Ashcroft).
Jeder, der auch hierzulande lautstark für harte Strafen als einzig wahres Mittel zur Verbrechensbekämpfung eintritt, sollte sich gut überlegen, ob er wirklich in einer Gesellschaft leben möchte, in der man versucht, die soziale Frage dadurch zu lösen, dass Menschen massenhaft sozial benachteiligt, diskriminiert, ausgegrenzt, eingesperrt und umgebracht werden, anstatt die eigentlichen Ursachen von Armut und Gewalt anzugehen...
In den USA ist die Vorstellung weit verbreitet, es wäre für die Angehörigen von Mordopfern eine große Hilfe bei der Bewältigung ihres Schmerzes, wenn der Mörder getötet wird. In vielen US Staaten haben die Angehörigen das Recht, Zeugen der Hinrichtung zu sein.
Die praktischen Erfahrungen zeigen aber, dass das keinesfalls eine geeignete Form der Bewältigung ist und von denen, die Zeugen einer Hinrichtung geworden sind, in den seltensten Fällen so erlebt wird.
Zunächst einmal bedeutet es ja für denjenigen, der sich Genugtuung und Bewältigung seines Schmerzes verspricht, dass er jahrelang auf die Hinrichtung des Mörders wartet (10 Jahre oder noch erheblich länger).
In dieser Zeit wird ein produktiver Umgang mit dem Schmerz und ein innerliches Abschließen eher verhindert, weil der Betroffene sich ganz auf das Rachegefühl fixiert.
Die Hinrichtung selbst wird unterschiedlich erlebt.
Viele sind enttäuscht und behaupten, der Verurteilte habe viel zu wenig gelitten.
Andere sind schockiert oder traumatisiert, Zeuge davon geworden zu sein, wie ein Mensch planvoll getötet wird.
Manche werden aufgrund dieser Erfahrung aktive Todesstrafengegner .
Es gibt aber auch immer wieder Angehörige, die es ablehnen, Zeugen der Hinrichtung zu werden, weil sie nicht glauben können, dass ihr Schmerz dadurch geringer würde, dass den Angehörigen des Todeskandidaten derselbe Schmerz zugefügt wird.
Ein eindrucksvolles Beispiel für eine solche Haltung ist Anne Coleman.
Sie ist Koordinatorin für die Abschaffung der Todesstrafe bei Amnesty International im Bundesstaat Delaware und hat eine Tochter durch Mord verloren.
Eine Perspektive... (Anne Coleman)
3. Die Todesstrafe ist für den Staat kostengünstiger als eine Haftstrafe
Zitate aus Zuschriften:
...wollt Ihr Sie ein Leben lang durchfüttern....
....Ich bezahle bestimmt keine Steuern damit einer der o.g. sein
restlichen Leben ein Dach über den Kopf hat und täglich 3 Mahlzeiten
kriegt...
Mal abgesehen davon, dass das Kostenargument per se menschenverachtend ist, ist es auch sachlich falsch.
Die Kosten für eine Hinrichtung sind wesentlich höher, als die Kosten für lebenslange Haft.
(in Texas $2,3 Mio. - mehr als dreimal so hoch wie in dem Fall, wo der Angeklagte 40 Jahre in Einzelhaft auf höchster Sicherheitsstufe untergebracht würde.
(Genaue Zahlen gibt es unter
http://www.deathpenaltyinfo.org/costs2.html)
Der Grund sind u.a. die aufwändigen Berufungsverfahren, die verhindern sollen, dass ein Unschuldiger zum Tode verurteilt wird.
4.Die Todesstrafe wirkt abschreckend
Die Todesstrafe hat niemals eine abschreckende Wirkung gezeigt. Statistische Untersuchungen und deren wissenschaftliche Auswertung konnten keine Beweise über die abschreckende Wirkung der Todesstrafe erbringen.
Es gibt auch keine Beweise dafür, dass durch die Abschaffung der Todesstrafe die Zahl der Gewaltverbrechen und Morde ansteigen würden. Aus einer Untersuchung der Vereinten Nationen, die 1980 veröffentlicht wurde, ergibt sich kein stichhaltiger Beweis, der für die Beibehaltung der Todesstrafe gesprochen hätte.
Albert Pierrepoint, der in Großbritannien 25 Jahre lang 1. Henker war, sagte: "All die Männer und Frauen, denen ich in ihrem letzten Augenblick gegenüberstand, haben mich davon überzeugt, daß ich mit meiner Tätigkeit keinen einzigen Mord verhindern konnte."
In Ländern, in denen die Todesstrafe abgeschafft wurde, konnte man keinen Anstieg von Gewaltverbrechen feststellen. Im Gegenteil: In einer Studie aus dem Jahr 1983 wird die Anzahl der Morde in 14 Ländern nach der Abschaffung der Todesstrafe untersucht. Dabei stellte sich heraus, daß nach der Abschaffung die Morde um die Hälfte abnahmen. Eine New Yorker Studie über Morde aus dem Jahr 1980 zeigt auf, daß zwischen 1903 und 1963 nach nach jeder Hinrichtung eine Zunahme um zwei Morde pro Monat erfolgte.
In Kanada war die Anzahl der Morde 2001 mit 554 23% niedriger als 1975 (721), ein Jahr bevor die Todesstrafe abgeschafft wurde.
Die Todesstrafe schreckt auch potentielle Terroristen von ihrem Vorhaben nicht ab. Psychiater, die eine Studie über Flugzeugentführungen gemacht haben, empfehlen dringend, die Todesstrafe in solchen Fällen nicht anzuwenden, da dadurch das Verbrechen noch spektakulärer erscheint. In einer auswegslosen Situation wird ein Terrorist eher alles blindlings zerstören, wenn er weiß, dass ihm die Todesstrafe droht. Die Todesstrafe kann sogar zu solchen Verbrechen ermutigen, die sie zu verhindern versucht. So wurden 1975 in Spanien 5 Terroristen hingerichtet, woraufhin in den 2 folgenden Wochen 9 Polizisten erschossen wurden.
Die Todesstrafe wirkt tendenziell also eher verrohend als abschreckend, da sie das deutliche Signal an die Gesellschaft aussendet, dass der Staat die Tötung eines Menschen unter bestimmten Umständen als gerechtfertigtes Mittel betrachtet.
Vergleicht man die Situation in Deutschland und den USA bezüglich Kriminalitätsrate und Strafrecht, kommt man zu dem Ergebnis, dass in den USA
trotz drakonischer Strafen schon bei Bagatelldelikten,
trotz Todesstrafe und
trotz über 2 Millionen Inhaftierter ,
die Verbrechensrate und auch die Mordrate erheblich höher liegt als in Deutschland mit seinem vergleichsweise milden Strafrecht.
Einen ausführlichen Vergleich zwischen amerikanischem und deutschem Strafverfolgungssystem liefert das Diskussionspapier von Floyd Feeney University of California at Davis School of Law Davis, California(1998) im Auftrag des U.S. Department of Justice
German and American Prosecutions
Ein Vergleich der Mordrate in den USA mit den Mordraten in europäischen Ländern spricht für sich.
Das Argument harte Strafen = weniger Verbrechen hält einer empirischen Überprüfung also offensichtlich nicht stand.
Seit der Wiedereinführung der Todessrafe 1976 sind in den USA bereits 102 Gefangene aus den Todestrakten entlassen worden, weil ihre Unschuld bewiesen werden konnte.
Statistisch bedeutet das, dass mit jeder 7. Hinrichtung ein Unschuldiger freigelassen wurde.
Von Polizei oder Staatsanwaltschaft zurückgehaltenes, entlastendes Beweismaterial, gefälschte Beweismittel, Belastungszeugen, die vor Gericht logen oder Meineid leisteten und zum Teil sogar selbst die Täter waren, Falschaussagen von Gerichtsmedizinern oder anderen Experten, rassische Vorurteile oder unfähige, uninteressiert Pflichtverteidiger, die teilweise unter Alkohol- oder Drogeneinfluss beim Gericht erschienen, während der Gerichtsverhandlung einschliefen oder ihre Mandanten gar nicht persönlich kannten, sind nur einige der Gründe, die dazu führten und noch führen, dass immer wieder Unschuldige zum Tode verurteilt wurden bzw. werden. Zahlreiche Menschen hatten leider nicht mehr die Zeit oder das Glück, ihre Unschuld beweisen zu können, bevor sie hingerichtet wurden.
Es gibt in den USA keine reichen Todestraktinsassen. 99 % sind arm und auf zugewiesene Pflichtverteidiger angewiesen, die zum Teil mit solchen Fällen völlig überfordert sind.
Ein eindrucksvolles Beispiel, für die Differenz von Anspruch und Wirklichkeit im System Todesstrafe ist Illinois.
Der dortige Gouverneur Ryan, durchaus ein Befürworter der Todesstrafe, gelangte vor zwei Jahren zu der Erkenntnis, dass mit dem Todesstrafensystem in seinem Staat irgend etwas nicht stimmen kann.
In Illinois waren seit der Wiedereinführung der Todesstrafe 1977 12 Menschen hingerichtet und 13 zum Tode Verurteilte aufgrund gravierender Verfahrensmängel oder dem Auftauchen neuer Beweise aus den Todeszellen entlassen worden. In mehr als 60 Fällen Verdächtige durch Schläge der Polizei, Erstickungsversuche,
Elektroschocks oder Bedrohung mit Schusswaffen dazu gebracht wurden, Taten zu gestehen, die sie nie begangen hatten
Der Gouverneur stoppte im Jahre 2000 die Hinrichtungen, erklärte ein unbefristetes Moratorium und beauftragte eine Kommission, die die Mängel im "System Todesstrafe" untersuchen und Vorschläge erarbeiten sollte, wie man die Todesstrafe gerechter machen könne und wie man ausschließen kann, dass Unschuldige zum Tode verurteilt werden.
Am 15.04.02 legte die Kommission ihren Bericht vor: Sie fordert 85 Reformen auf allen Ebenen des Verfahrens und formulierte folgende bemerkenswerte Erkenntnis:
Kein von Menschen gemachtes System kann absolut perfekt arbeiten, so dass es völlig auszuschließen ist, dass ein Unschuldiger zum Tode verurteilt wird.