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Nachvollziehen kann ich den Gutachter nicht, z selbständigem Handeln werden zugriffshunde doch nicht trainiert, wenn d einsatzsituation u d hundeführer inkl entsprechendem Kommando fehlt, kann ein diensthund nicht willkürlich nach eigenem ermessen loslegen wie als wenn er im Einsatz wär...
Wenn d nicht als massives 100% iges Fehlverhalten gilt, was dann?
Nachvollziehen kann ich den Gutachter nicht, z selbständigem Handeln werden zugriffshunde doch nicht trainiert, wenn d einsatzsituation u d hundeführer inkl entsprechendem Kommando fehlt, kann ein diensthund nicht willkürlich nach eigenem ermessen loslegen wie als wenn er im Einsatz wär...
Wenn d nicht als massives 100% iges Fehlverhalten gilt, was dann?