Tierheim und Kastration

Fundtiere haben eine Frist von 4 Wochen (wie Nisi richtig geschrieben hat), nach diesen 4 Wochen gehören sie dem Tierheim und dürfen dann natürlich auch kastriert werden.
 
Und was ist wenn ich mich beim Wandern mit ihr verletze und die Polizei/Feuerwehr sie ins Tierheim bringt? Fändet ihr es dann auch gut wenn sie schnell kastriert wird bevor ich wieder rauskomme?

Ich halte die Kastration innerhalb der 30-Tage-Frist- aus den von dir genannten Gründen auch für etwas problematisch.

Grundsätzlich würde ich es aber schon befürworten, wenn Tierheime oder Orgas AUSSCHLIESSLICH kastrierte Tiere vergeben würden.
Man muss ja als Tierheim wirklich nicht auch noch selbst "Nachwuchsförderung" betreiben.
 
Nach der genannten Frist von 30 Tagen kann das Tierheim den Hund sowohl vermitteln als auch kastrieren lassen. Ich bin absolut dafür, dass Hunde nur kastriert vermittelt werden.

Und wer es in 30 Tagen nicht schafft, seinen Hund wieder abzuholen, der schafft es auch nicht das nächste Mal besser aufzupassen. Kenne allerdings in Österreich nur sehr wenig Tierheime, wo sofort nach 30 Tagen (oder überhaupt vor Abgabe) kastriert wird.

Und zu dem Beispiel wenn ich abstürze und mich so schwer verletze, dass ich 30 Tage lang nicht in der Lage bin zumin. jemanden zu "beauftragen" nach meinem Hund zu suchen, dann hab ich glaub ich auch andere Probleme als einen evt. kastrierten Hund zurückzubekommen - da bin ich froh wenn es mir wieder soweit gut geht, dass ich ihn überhaupt wieder nehmen kann und er gefunden wurde und wohlauf im TH auf mich wartet.
 
Eine Kastration IST eine Verstümmelung. Darüber sollte sich jeder Tierhalter im Klaren sein. Einem gesunden Tier werden ohne medizinische Indikation wichtige Organe entnommen.

Ich hatte erst zwei Hunde, bei beiden erfolgte bzw erfolgt die Kastra (demnächst) aufgrund von medizinischen Gegebenheiten.
Mein verstorbener Schäferhund litt an schwerer HD, er wurde mit 13 Monaten kastriert. Als Kastrat hat er ruhiger und schmerzfreier gelebt, und konnte den Defekt nicht weitergeben.
Die 6jährige Maya ist nach mindestens 2 Geburten (oder mehr, wer kann es wissen) im Beckenbereich berührungsempfindlich, verspannt und aggressiv wenn Hunde dort schnuppern. Sie soll keine weitere Läufigkeit mehr durchmachen müssen.

Ich würde mir aber gründlich überlegen, ob ich einem jungen, organisch gesunden und im Verhalten unauffälligen Hund einfach einige Organe raus schneiden lasse. Eigentlich ist das nicht vertretbar.

Schon gar nicht ist es vertretbar, weil das Tier "nur" ein Mischling ist. Über Kastration ja/nein sollten medizinische Überlegungen entscheiden, nicht die Zugehörigkeit oder Nicht-Zugehörigkeit zu einer Rasse.
Wär das schön, wenn jeder Rassehund kastriert würde, der offen oder rezessiv einen genetischen Defekt trägt oder der aufgrund seiner Rasse nicht schnaufen und laufen kann.

Es ist MEINE Entscheidung, ob das passiert. Sollte mir ein Hund entlaufen - unwahrscheinlich, aber möglich - und im Tierheim sofort kastriert werden, hätte das mit Sicherheit Konsequenzen vor Gericht.
 
@Nisi

Während der Läufigkeit kann man keine Hündin kastrieren...frag mal einen TA. Was Du wahrscheinlich meinst...während der Trächtigkeit und auch das wird von den meisten THen abgelehnt.

Ich war früher auch aus TS-Gründen dafür, heute bin ich dagegen...ist aber nur meine Meinung ;)


Bei einem kastrierten Rüden ist von der Optik her kein Ausstellen mehr möglich. Aber bei einer kastrierten Hündin sieht man´s ja ned :rolleyes::D
 
Und zu dem Beispiel wenn ich abstürze und mich so schwer verletze, dass ich 30 Tage lang nicht in der Lage bin zumin. jemanden zu "beauftragen" nach meinem Hund zu suchen, dann hab ich glaub ich auch andere Probleme als einen evt. kastrierten Hund zurückzubekommen - da bin ich froh wenn es mir wieder soweit gut geht, dass ich ihn überhaupt wieder nehmen kann und er gefunden wurde und wohlauf im TH auf mich wartet.

Mag sein, aber deswegen ist halt die Frist auch ausgesprochen sinnvoll. Das mit den anderen Problemen und "wohlauf" ist so eine Sache. Klar wär ich froh und dankbar dass sie noch lebt und nicht irgendwo verloren gegangen oder verreckt ist. Andererseits tut mir aber schon der Gedanke weh dass meiner Hündin das "aus Tierschutzgründen" angetan würde sollte mir was passieren, selbst wenn ich hinüber bin. Für mich ists halt nicht ein Hund aus einer Masse von vielen die man an den Mann bringen will, sondern mein Hund, ein Familienmitglied, und dass jemand sie verstümmelt nur weil sie sonst Kinder kriegen könnte ist für mich ein ungeheuerlich abartiger Gedanke.
 
Eine Kastration IST eine Verstümmelung. .

Genau, und jede Frau bzw. jeder Mann, der sich einem Eingriff unterzieht/unterziehen muss, der die Fortpflanzung verunmöglicht sollte zumindest einen Schwerbehindertenausweis bekommen und überall als verstümmelter Schwerbehinderter gelten....:rolleyes:

Ein Hund wird nicht gefunden und kastriert, es wird zumindest die 30 Tagesfrist abgewartet und falls.... ja falls..... ich 30 Tage lang im Koma liege ud niemanden habe, der mich kennt und mein Hund, von der Polizei etc. als Fundhund abgegeben wurde und falls das TH nicht den Chip checkt und falls kein Mensch weiß, wo ich bin und wohin mein Hund gehört und falls mein Hund dann kastriert wird, damit er vermittelt werden kann.... dann bin ich nach den x Tagen entweder

a) traurig, dass mein Hund vergeben wurde
b) traurig, dass mein Hund kastriert wurde
c) froh, noch am Leben zu sein.
d) froh, dass mein Hund noch lebt.
 
Genau, und jede Frau bzw. jeder Mann, der sich einem Eingriff unterzieht/unterziehen muss, der die Fortpflanzung verunmöglicht sollte zumindest einen Schwerbehindertenausweis bekommen und überall als verstümmelter Schwerbehinderter gelten....:rolleyes:

Schatzerl, sei nicht kindisch.

Ein Mensch wird nur kastriert, falls er/sie Krebs an den Geschlechtsorganen hat. Frauen werden eventuell die Organe nach der Menopause entfernt, falls sie an Inkontinenz und Infektionen leiden.

Am gesunden, jungen Menschen ist der Eingriff verboten. Es darf sich auch niemand freiwillig kastrieren lassen. Eine Ausnahme für transexuelle Menschen (Geschlechtsumwandlung) wird nur unter bestimmten Umständen gewährt.

Was du meinst, ist die Sterilisation, also das Abbinden der Eileiter/Samenstränge als Verhütungsmethode. Hoden und Eierstöcke/Gebärmutter bleiben erhalten
*Aufklärungsunterricht betreib* :rolleyes:



Die STERILISATION wäre eine Alternative für Tierheime, die ich einsehen würde. Es geht nur die Zeugungsfähigkeit verloren, ok, die Tierheim-Tiere werden keinen Nachwuchs haben.

Aber die KASTRATION ist ein massiver Eingriff, ist eine Verstümmelung, und sollte nicht ohne medizinische/verhaltenstherapeutische Begründung erfolgen. Fruchtbarkeit ist definitiv kein Grund dafür. Gerhard hat recht, nur deswegen zu kastrieren ist irgendwo abartig.

Welpen heraus zu schneiden, obwohl die Mutter gebären könnte und obwohl eine anständige Aufzucht möglich wäre, ist überhaupt nur mehr *kotz* Wie gut, dass die meisten TÄs solches verweigern.
Ich wollte es im ersten Schock über die Trächtigkeit meiner neu aufgenommenen Hündin, aber meine TÄ und auch die Tierklinik hat das abgelehnt. Nachgerade bin ich froh, dass Miles, Mara, Peter, Loki, Blondie, Resi, Gundi und Nero zur Welt gekommen sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte bisher Angst dass meine Hündin entläuft und von einem Auto überfahren oder von einem depperten Jäger erschossen wird. An die Möglichkeit dass sie von guten Menschen eingesammelt wird und ichs vom Tierheim schwer krank oder gleich in einem Plastiksackel mit der drangeklebten Rechnung für die medizinische "Versorgung" zurückkrieg weil bei der Kastration für eine bessere Welt doch was schiefgegangen ist, hätte ich bisher nicht im Traum gedacht.
Und was ist wenn ich mich beim Wandern mit ihr verletze und die Polizei/Feuerwehr sie ins Tierheim bringt? Fändet ihr es dann auch gut wenn sie schnell kastriert wird bevor ich wieder rauskomme?

Da Chipflicht herrscht, wird ermittelt, wem der Hund gehört.
Wenn Du Dich verletzt und Exekutive dasTier in ein Tierheim bringt, sind Deine Personalien bekannt. Das Tier darf nicht kastriert werden.
Das Tier geht in diesem Fall auch nicht nach 30 Tagen in das Eigentum des TH über.
 
Eine Kastration ist keine Verstümmelung und ich befürworte jede Kastration für alle Hunde, die nicht zur kontrollierten (ÖKV-FCI oder sonstigem Rasseverband) Zucht eingesetzt werden.

Helga, nicht nur Zucht, auch Ausstellungswesen wär zu beachten.
Meines Wissens laufen Hunde, die kastriert wurden, nicht mehr unter "Rassehunde", die ausgestellt werden dürfen. Ja, bei den Mischlingshundeausstellungen. Aber sonst nicht. Da muss der Hund intakt sein.
Ich persönlich find's für einen Blödsinn, da ja nicht mit jedem Ausstellungshund gezüchtet werden muss. Aber ich denke, es ist so.
 
Aus der Ausstellungsverordnung des ÖKV:


Ausgeschlossene Hunde

Ausgeschlossen sind Hunde,
1. die nicht in ein von der FCI anerkanntes Zucht- bzw. Stammbuch eingetragen sind,
(Ausnahme §5)
2. die nicht im Katalog stehen, es sei denn es liegt eine Genehmigung der
Ausstellungsleitung vor ( § 1)
3. Kranke, lahme und Hunde mit Missbildungen und Hodenatrophie, kastrierte Rüden

sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode sind.



Ich seh irgendwie nicht ein, weshalb kastrierte, reinrassige Rüden nicht an Ausstellungen teilnehmen dürfen. Gibt es da einen plausiblen Grund dafür?
 
Da Chipflicht herrscht, wird ermittelt, wem der Hund gehört.
Wenn Du Dich verletzt und Exekutive dasTier in ein Tierheim bringt, sind Deine Personalien bekannt. Das Tier darf nicht kastriert werden.
Das Tier geht in diesem Fall auch nicht nach 30 Tagen in das Eigentum des TH über.

Danke, das beruhigt irgendwo.
 

Ich seh irgendwie nicht ein, weshalb kastrierte, reinrassige Rüden nicht an Ausstellungen teilnehmen dürfen. Gibt es da einen plausiblen Grund dafür?


Naja, bei Austellungen gehts ja in erster Linie darum, das Äußere eines Hundes zu bewerten der in die Zucht geht.
Wieso sollte ich einen Hund bewerten der sowieso keine Nachkommen zeugen kann? Wär ja reine Zeitverschwendung.
 
Was man kann und was man sollte, sind unterschiedliche Dinge... Leider...

Kein TA wird eine läufige Hündin kastrieren....durch die starke Durchblutung der Gebärmutter etc. kann die Hündin bei der OP verbluten. Nenn mir einen TA der sowas macht :eek::rolleyes: Sogar wenn die Hündin noch nicht läufig, sondern knapp davor ist, winken die TAs ab;)
 
Kein TA wird eine läufige Hündin kastrieren....durch die starke Durchblutung der Gebärmutter etc. kann die Hündin bei der OP verbluten. Nenn mir einen TA der sowas macht :eek::rolleyes: Sogar wenn die Hündin noch nicht läufig, sondern knapp davor ist, winken die TAs ab;)

Die Tierärztin einer ehemaligen Schulkollegin hatte eine tolle Masche drauf.
Kastrierte 1 1/2 Wochen nach der Läufigkeit um dann den Besitzern einzureden, dass die Gebärmutter nicht normal aussehe... Es gibt nicht, was es nicht gibt...
 
Aus der Ausstellungsverordnung des ÖKV:




Ich seh irgendwie nicht ein, weshalb kastrierte, reinrassige Rüden nicht an Ausstellungen teilnehmen dürfen. Gibt es da einen plausiblen Grund dafür?


Ich würde annehmen, weil beim kastrierten Rüden die Hoden nicht mehr beurteilbar sind. Somit könnte ein Rüde, der zwar optisch wundervoll dem Standard entspricht, aber leider mißgebildete Hoden hat, durch eine Kastration plötzlich diverse Titel erringen. Bringt für den Rüden selbst zwar nix, aber eventuell für den Züchter. Keine Ahnung ob das wirklich so ist, wäre nur meine Theorie ;)
 
Die Tierärztin einer ehemaligen Schulkollegin hatte eine tolle Masche drauf.
Kastrierte 1 1/2 Wochen nach der Läufigkeit um dann den Besitzern einzureden, dass die Gebärmutter nicht normal aussehe... Es gibt nicht, was es nicht gibt...

Also bitte so ein TA ist nicht die Norm!!! Leider verlassen sich die HH auf deren Aussage und werden über den Tisch gezogen. Möcht nicht wissen, wieviele Hündinnen auf dem OP-Tisch gestorben sind :mad:

In 26 Jahren Hundehaltung hab ich schon viele - gute wie schlechte - TÄ kennengelernt, aber sowas hätt sich keiner getraut. :cool:
 
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