Rotzpippen88
Super Knochen
Fundtiere haben eine Frist von 4 Wochen (wie Nisi richtig geschrieben hat), nach diesen 4 Wochen gehören sie dem Tierheim und dürfen dann natürlich auch kastriert werden.
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Und was ist wenn ich mich beim Wandern mit ihr verletze und die Polizei/Feuerwehr sie ins Tierheim bringt? Fändet ihr es dann auch gut wenn sie schnell kastriert wird bevor ich wieder rauskomme?
Und zu dem Beispiel wenn ich abstürze und mich so schwer verletze, dass ich 30 Tage lang nicht in der Lage bin zumin. jemanden zu "beauftragen" nach meinem Hund zu suchen, dann hab ich glaub ich auch andere Probleme als einen evt. kastrierten Hund zurückzubekommen - da bin ich froh wenn es mir wieder soweit gut geht, dass ich ihn überhaupt wieder nehmen kann und er gefunden wurde und wohlauf im TH auf mich wartet.
Eine Kastration IST eine Verstümmelung. .
Genau, und jede Frau bzw. jeder Mann, der sich einem Eingriff unterzieht/unterziehen muss, der die Fortpflanzung verunmöglicht sollte zumindest einen Schwerbehindertenausweis bekommen und überall als verstümmelter Schwerbehinderter gelten....![]()
Ich hatte bisher Angst dass meine Hündin entläuft und von einem Auto überfahren oder von einem depperten Jäger erschossen wird. An die Möglichkeit dass sie von guten Menschen eingesammelt wird und ichs vom Tierheim schwer krank oder gleich in einem Plastiksackel mit der drangeklebten Rechnung für die medizinische "Versorgung" zurückkrieg weil bei der Kastration für eine bessere Welt doch was schiefgegangen ist, hätte ich bisher nicht im Traum gedacht.
Und was ist wenn ich mich beim Wandern mit ihr verletze und die Polizei/Feuerwehr sie ins Tierheim bringt? Fändet ihr es dann auch gut wenn sie schnell kastriert wird bevor ich wieder rauskomme?
Eine Kastration ist keine Verstümmelung und ich befürworte jede Kastration für alle Hunde, die nicht zur kontrollierten (ÖKV-FCI oder sonstigem Rasseverband) Zucht eingesetzt werden.
@Nisi
Während der Läufigkeit kann man keine Hündin kastrieren...frag mal einen TA.
Was man kann und was man sollte, sind unterschiedliche Dinge... Leider...
Ausgeschlossene Hunde
Ausgeschlossen sind Hunde,
1. die nicht in ein von der FCI anerkanntes Zucht- bzw. Stammbuch eingetragen sind,
(Ausnahme §5)
2. die nicht im Katalog stehen, es sei denn es liegt eine Genehmigung der
Ausstellungsleitung vor ( § 1)
3. Kranke, lahme und Hunde mit Missbildungen und Hodenatrophie, kastrierte Rüden
sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode sind.
Da Chipflicht herrscht, wird ermittelt, wem der Hund gehört.
Wenn Du Dich verletzt und Exekutive dasTier in ein Tierheim bringt, sind Deine Personalien bekannt. Das Tier darf nicht kastriert werden.
Das Tier geht in diesem Fall auch nicht nach 30 Tagen in das Eigentum des TH über.
Ich seh irgendwie nicht ein, weshalb kastrierte, reinrassige Rüden nicht an Ausstellungen teilnehmen dürfen. Gibt es da einen plausiblen Grund dafür?
Schatzerl, sei nicht kindisch.
Ein Mensch wird nur kastriert, falls er/sie Krebs an den Geschlechtsorganen hat.
Was man kann und was man sollte, sind unterschiedliche Dinge... Leider...
Kein TA wird eine läufige Hündin kastrieren....durch die starke Durchblutung der Gebärmutter etc. kann die Hündin bei der OP verbluten. Nenn mir einen TA der sowas machtSogar wenn die Hündin noch nicht läufig, sondern knapp davor ist, winken die TAs ab
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Aus der Ausstellungsverordnung des ÖKV:
Ich seh irgendwie nicht ein, weshalb kastrierte, reinrassige Rüden nicht an Ausstellungen teilnehmen dürfen. Gibt es da einen plausiblen Grund dafür?
Die Tierärztin einer ehemaligen Schulkollegin hatte eine tolle Masche drauf.
Kastrierte 1 1/2 Wochen nach der Läufigkeit um dann den Besitzern einzureden, dass die Gebärmutter nicht normal aussehe... Es gibt nicht, was es nicht gibt...