Was ist daran falsch? ich sage Richtig.
Und ob es "richtig oder falsch" ist entscheidet bei einer Anzeige ein Richter, sonst niemand. Der wird die "Zumutbarkeit" klären.
Liest Du denn nie, bevor Du was schreibst???
§ 9. Wer ein Tier erkennbar verletzt oder in Gefahr gebracht hat, hat, soweit ihm dies zumutbar ist, dem Tier die erforderliche Hilfe zu leisten oder, wenn das nicht möglich ist, eine solche Hilfeleistung zu veranlassen.
Das schließt aus, dass ein Mensch, der einer verletzten Taube , auf die er zufällig trifft nicht hilft, vor Gericht steht, da es für ein Verfahren einen Klagsgrund geben muss und dieser nicht gegeben ist...da §9 = Hilfeleistung nur für Verursacher gilt.....