Der EU-Impfpass ist ein gerichtlich anerkanntes Dokument das das Eigentum am Hund bestätigt und der Chip ist dazu da die Identität des Tieres festzustellen und nachzuweisen.
Wir haben in Ö Chippflicht, und zum Chip braucht man einen Pass, soviel zu - keiner kann einen verpflichten solang man net ins Ausland fährt.... das ist falsch!
Da fährt die Eisenbahn drüber und wer das fälscht oder verfälscht oder einfach umschreibt usw., macht sich strafbar der Dokumentenfälschung bis hin zu Betrug.
Das ist Fakt.
Ob es geahndet auch wird, ist wieder eine andere Geschichte.......denn sowas wird meistens wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt weils ja "nur ein Tier" ist und das ist vor Gericht oder vorm Staatsanwalt nix wert......
Da könnts noch seitenlang herumdiskutieren und euch im Kreis drehen, streiten, aneinander vorbei reden oder sich einig sein, es hilft nix, Fakt ist Fakt
sorry, du warst doch schon lange genug im "tierschutz" tätig oder bist es wieder, keine ahnung, dass du zwischen idealfall und realität unterscheiden können solltest
ja, wenn ein hund aus dem ausland kommt oder ins ausland fährt brauchst den eu-impfpass, wenn dies alles nicht zutriffst, brauchst ihn auch nicht, also wozu ihn sich extra anfertigen lassen, zumal es in Ö nichtmal eine impflicht gibt...
meine hündin hat einen ausländischen und einen österreichischen chip und nicht amal einen eu-pass
keiner meiner hunde hatte bis jetzt einen eu-pass, dh ein schlichtes papierl (mM nach), wo man, gerade bei secondhandhunden, noch mit müh und not ein platzerl findet den namen und die adresse reinzuschreiben und sonst eh nix, da gibts kein foto vom hund, die blöden pickerln vom chip gehen auch oft nach einiger zeit runter, dh man schreibt die nummer selbst rein und wennst glück hast stimmen, die "nationalen" pässe, weil bei ausgesetzen hunden, fundhunden, aus dem kofferaum gekaufen hunden usw.......werden sie halt neu ausgestellt, egal von wem jetzt auch immer.......ein TA unterschreibt und gibt stempel allerdings nur auf die durchgeführten impfungen, mehr nicht, dh WER den namen, alter, rasse eingetragen hat, ist nichtmal erkenntlich......
und weil hier immer wieder wegen der rasse diskutiert wird, sicher ein "reinrassiger" (auch wenn ohne papiere) rotti wird man erkennen, aber wie schauts mit den mixen aus? (zeichnung schwarzbraun, kann auch vom dobermann oder beauceron kommen)und ich hätte auch noch nie vernommen, das ich den verlust des normalen impfpasses, den ich alle heiligen zeiten mal brauche, der polizei melden muss....
zum rechtlichen, ok registrierung und chipanmeldung, bzw. kaufvertrag oder schutzvertrag werden wohl eher belegen können, wem ein hund gehört, als ein abgeschnuddelter nationaler impfpass (bin aber kein jurist, kann mir aber nicht vorstellen, dass dies als beleg reichen würde)
und noch ein fiktives PS: wenn jetzt die gesetzlage so wäre, dass gewisse hunde nicht nur nicht mehr erwünscht sind, sondern eingezogen und getötet (geschieht ja in vielen nachbarländern immer noch und das nur wegen der falschen rassenzugehörigkeit), dann kann ma sich sicher sein, wenn ich zeit zum handeln habe, dass dann ICH kreativ werde, bevor ich meine hunde ungerechtfertigt in den tod schicke
, nur wie und was werde ich hier sicher nicht kundtun
)