elBernardo schrieb:beim ÖKV ist es meines wissens nach verboten, eine trächtige oder säugende hündin auszustellen. korrigiere mich falls ich falsch liege, habs nur so gesagt bekommen.
richtig laut ökv ausstellungsordnung ist es verboten eine trächtige/säugende hündin auszustellen.
leider hat hier noch kein öhu angehöriger sagen können ob es denn zumindest auch von der öhu ausstellungsordnung verboten ist od. nicht. od. ob der richter über die tatsache einfach hinweggesehen hat (der muß eh schon mehr als 2 augen zugedrückt haben, wenn man sich ansieht in welcher "kondition" die hündin vorgeführt wurde)