schutzgebühr - ich verstehs einfach nicht...

Ich könnte ein Fundtier gar nicht auf Facebook posten - geschweige denn wiederfinden - in Ermangelung eines Accounts, und bist du sicher dass Leute die ein Fundtier auf FB posten nicht auch alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben ?

Natürlich wird es auch immer Fälle geben, wo jemand ein Fundtier einfach stillschweigend behält oder verkauft, aber doch eher nicht verschenkt ?
 
Ich könnte ein Fundtier gar nicht auf Facebook posten - geschweige denn wiederfinden - in Ermangelung eines Accounts, und bist du sicher dass Leute die ein Fundtier auf FB posten nicht auch alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben ?

Natürlich wird es auch immer Fälle geben, wo jemand ein Fundtier einfach stillschweigend behält oder verkauft, aber doch eher nicht verschenkt ?

Ja, bin ich leider. Alles schon erlebt. Und auch, dass dann Menschen in guter Absicht z.B. nur das Foto vom Hund teilen. Nach dem 4. x geteilt werden, ist dann oft nur noch ersichtlich, dass irgendwer irgendwo einen Hund gefunden hat...:(

Oder anderes Beispiel: Menschen aus NÖ finden in Wien einen Hund, fahren zwar brav zum Tierarzt, stellen fest, dass der Hund gechippt, aber nicht registriert ist (= Besitzer also nicht sofort eruierbar). Nehmen Hund nach NÖ mit um ihn zu behalten, stellen dann aber nach zwei Tagen fest, dass das doch nicht funktioniert und rufen dann einfach das nächstgelegene TH in NÖ an.
In der Zwischenzeit hat der Besitzer tagelang seinen Hund verzweifelt gesucht, alle Behörden in Wien + TH Vösendorf informiert und logischerweise nix über seinen Hund erfahren. Der Besitzer hat seinen Hund dann wieder bekommen, aber erst nach drei Tagen, obwohl er ihn bei korrekter Vorgangsweise der Finder eigentlich innerhalb weniger Stunden wieder haben hätte können. (dass der Hund nicht registriert war, lag daran, dass der Tierhalter sich auf den Tierarzt verlassen hat und umgekehrt.Kommt immer wieder vor).

Viele Leut meinen´s eh gut und wollen "dem armen Hund das Th ersparen", in Wahrheit erschweren sie dadurch aber oft bloss das Auffinden eines entlaufenen Hundes
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, bin ich leider. Alles schon erlebt. Und auch, dass dann Menschen in guter Absicht z.B. nur das Foto vom Hund teilen. Nach dem 4. x geteilt werden, ist dann oft nur noch ersichtlich, dass irgendwer irgendwo einen Hund gefunden hat...:(

Oder anderes Beispiel: Menschen aus NÖ finden in Wien einen Hund, fahren zwar brav zum Tierarzt, stellen fest, dass der Hund gechippt, aber nicht registriert ist (= Besitzer also nicht sofort eruierbar). Nehmen Hund nach NÖ mit um ihn zu behalten, stellen dann aber nach zwei Tagen fest, dass das doch nicht funktioniert und rufen dann einfach das nächstgelegene TH in NÖ an.
In der Zwischenzeit hat der Besitzer tagelang seinen Hund verzweifelt gesucht, alle Behörden in Wien + TH Vösendorf informiert und logischerweise nix über seinen Hund erfahren. Der Besitzer hat seinen Hund dann wieder bekommen, aber erst nach drei Tagen, obwohl er ihn bei korrekter Vorgangsweise der Finder eigentlich innerhalb weniger Stunden wieder haben hätte können. (dass der Hund nicht registriert war, lag daran der Tierhalter sich auf den Tierarzt verlassen hat und umgekehrt.Kommt immer wieder vor).

Viele Leut meinen´s eh gut und wollen "dem armen Hund das Th ersparen", in Wahrheit erschweren sie dadurch aber oft bloss das Auffinden eines entlaufenen Hundes

So ist das leider mit Gesetzen, wo die Umsetzung mehr als stümperhaft ist.
 
So ist das leider mit Gesetzen, wo die Umsetzung mehr als stümperhaft ist.

Das Gesetz bezüglich der Registrierung besagt ganz klar, dass der Tierhalter dafür verantwortlich ist. Was auch völlig in Ordnung und die einzig umsetzbare Lösung ist.
PS: der besagte Hund hatte einen ausländischen Chip. Welchen Tierarzt sollte man dann für die Registrierung in Ö in die Pflicht nehmen?
 
Das Gesetz bezüglich der Registrierung besagt ganz klar, dass der Tierhalter dafür verantwortlich ist. Was auch völlig in Ordnung und die einzig umsetzbare Lösung ist.

Vollkommen richtig. Aber wie du in dem Fall geschrieben hast hat sich der Halter auf den Tierarzt verlassen.

Und die einzig umsetzbare Lösung?.....

Beispiele aus der Praxis:
Wenn ein Halter seinen Hund z.B. bei längerem Urlaub (über 4 Wochen) seinem Nachbarn überlässt, der den Hund nicht umregistriert, macht sich der strafbar.

Wenn ein Halter z.B. wegen längerer Krankheit (Unfall, 1 Monat Krankenhaus, 2 Monate Rehab) seinen "Dackel" dem Nachbarn gibt, macht sich der strafbar, weil er den Hund nicht umregistriert!

Und im Gesetz steht, dass diese amtliche Registrierung dazu da ist um entlaufene Tiere zurück zuführen.
Ich behaupte: Das wurde gemacht um Geld zu akquirieren, mehr nicht.
Was sollen da auch die Strafen bis zu 3750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7500 Euro?
In der Praxis wird mit Strafen von 100-500 Euro gearbeitet!
 
Das Gesetz bezüglich der Registrierung besagt ganz klar, dass der Tierhalter dafür verantwortlich ist. Was auch völlig in Ordnung und die einzig umsetzbare Lösung ist.
PS: der besagte Hund hatte einen ausländischen Chip. Welchen Tierarzt sollte man dann für die Registrierung in Ö in die Pflicht nehmen?

Der Tierarzt ist gesetzlich dafür nicht verantwortlich. Es ist nur der Halter dafür verantwortlich.
Und viele Halter glauben dass alles ok ist, wenn sie Hundesteuer bezahlen. Daher nochmals: Es schafft der Gesetzgeber nicht mal die Hundesteuer mit der Registrierung zu verknüpfen. Das ist stümperhaft!
 
Es ist auch gesetzlich verboten zu morden :rolleyes: Und jetzt hab ich mit dir wieder mal fertig ! Kümmer dich lieber um deinen "Tierschutz" !

Liebes EvaJenlein. DU hast geschrieben:
**********
Zitat von EvaJen Beitrag anzeigen
Das hat nix mit Gesetzen zu tun,
**********
NICHT ich!
 
Vollkommen richtig. Aber wie du in dem Fall geschrieben hast hat sich der Halter auf den Tierarzt verlassen.

Und die einzig umsetzbare Lösung?.....

Beispiele aus der Praxis:
Wenn ein Halter seinen Hund z.B. bei längerem Urlaub (über 4 Wochen) seinem Nachbarn überlässt, der den Hund nicht umregistriert, macht sich der strafbar.

Wenn ein Halter z.B. wegen längerer Krankheit (Unfall, 1 Monat Krankenhaus, 2 Monate Rehab) seinen "Dackel" dem Nachbarn gibt, macht sich der strafbar, weil er den Hund nicht umregistriert!

Und im Gesetz steht, dass diese amtliche Registrierung dazu da ist um entlaufene Tiere zurück zuführen.
Ich behaupte: Das wurde gemacht um Geld zu akquirieren, mehr nicht.
Was sollen da auch die Strafen bis zu 3750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7500 Euro?
In der Praxis wird mit Strafen von 100-500 Euro gearbeitet!

Sorry, aber das ist Unsinn, die Registrierung in der Heimtierdatenbank kostet nichts.
Und mir ist auch kein Fall bekannt, in dem jemand gestraft wurde, weil der Hundesitter den Hund während eines Krankenhausaufenthalts des Besitzers nicht umregistriert hätte. Wichtig ist ja nur, dass ein Besitzer ermittelt und kontaktiert werden kann. Und meist haben die Leut auch während einer Reha oder im Urlaub ihr Handy mit und wissen dann, wer im Zweifelsfall verständigt werden kann.

Grundsätzlich kann nur ein bei der Heimtierdatenbank registrierter Hund bei einer Gemeinde angemeldet werden. Dass es tatsächlich immer kontrolliert wird, wage ich nicht zu behaupten. (am seltensten registriert und bei den Gemeinden gemeldet sind allerdings eigentlich immer Hunde, die sich auf sogenannten "Pflegestellen" befinden)
 
Es ist auch gesetzlich verboten zu morden :rolleyes: Und jetzt hab ich mit dir wieder mal fertig ! Kümmer dich lieber um deinen "Tierschutz" !

Und lass andere ihren Tierschutz machen. Du machst nur ALLES schlecht, was das Wort Tierschutz beinhaltet.
Warum weiss ich nicht, aber interessiert mich auch nicht wirklich.
 
1. Sorry, aber das ist Unsinn, die Registrierung in der Heimtierdatenbank kostet nichts.
2. Und mir ist auch kein Fall bekannt, in dem jemand gestraft wurde, weil der Hundesitter den Hund während eines Krankenhausaufenthalts des Besitzers nicht umregistriert hätte. Wichtig ist ja nur, dass ein Besitzer ermittelt und kontaktiert werden kann. Und meist haben die Leut auch während einer Reha oder im Urlaub ihr Handy mit und wissen dann, wer im Zweifelsfall verständigt werden kann.

Grundsätzlich kann nur ein bei der Heimtierdatenbank registrierter Hund bei einer Gemeinde angemeldet werden. Dass es tatsächlich immer kontrolliert wird, wage ich nicht zu behaupten.3. (am seltensten registriert und bei den Gemeinden gemeldet sind allerdings eigentlich immer Hunde, die sich auf sogenannten "Pflegestellen" befinden)

1. Unsinn? Dann sage mir bitte wie man als Verein Hunde kostenlos auf die Pflegestelle registrieren kann. Danke.

2.Im Gesetz steht eindeutig:
§ 24a.
(4) Jeder Halter von Hunden gemäß Abs. 3 ist verpflichtet sein Tier binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme - jedenfalls aber vor einer Weitergabe - unter Angabe der Daten gemäß Abs. 2 Z 1 und Z 2 lit. a bis f zu melden.
Also muss der Hund in Österreich umregistriert werden. Grund: Registrierung betrifft NICHT den Besitzer / Eigentümer, sondern den Halter!

3. Warum bekommen dann Pflegestellen Strafverfügungen, wenn Hunde mit gesetzeskonformen angemeldeten Transporten verbracht werden?
 
1. Unsinn? Dann sage mir bitte wie man als Verein Hunde kostenlos auf die Pflegestelle registrieren kann. Danke.

2.Im Gesetz steht eindeutig:
§ 24a.
(4) Jeder Halter von Hunden gemäß Abs. 3 ist verpflichtet sein Tier binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme - jedenfalls aber vor einer Weitergabe - unter Angabe der Daten gemäß Abs. 2 Z 1 und Z 2 lit. a bis f zu melden.
Also muss der Hund in Österreich umregistriert werden. Grund: Registrierung betrifft NICHT den Besitzer / Eigentümer, sondern den Halter!

3. Warum bekommen dann Pflegestellen Strafverfügungen, wenn Hunde mit gesetzeskonformen angemeldeten Transporten verbracht werden?

ad 1) "Pflegestelle" gibts im Gesetz nicht. Entweder der Verein registriert und meldet an oder die Pflegestelle ist Halter und muss anmelden
ad2) ja, der Hund muss in Ö umregistriert werden
ad 3) keine Ahnung. Ev. weil der Transport zwar vielleicht gesetzeskonform war, der Halter dann aber keine Registrierung vorgenommen hat?
 
1. Unsinn? Dann sage mir bitte wie man als Verein Hunde kostenlos auf die Pflegestelle registrieren kann. Danke.

2.Im Gesetz steht eindeutig:
§ 24a.
(4) Jeder Halter von Hunden gemäß Abs. 3 ist verpflichtet sein Tier binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme - jedenfalls aber vor einer Weitergabe - unter Angabe der Daten gemäß Abs. 2 Z 1 und Z 2 lit. a bis f zu melden.
Also muss der Hund in Österreich umregistriert werden. Grund: Registrierung betrifft NICHT den Besitzer / Eigentümer, sondern den Halter!

3. Warum bekommen dann Pflegestellen Strafverfügungen, wenn Hunde mit gesetzeskonformen angemeldeten Transporten verbracht werden?


Indem man als Verein sich eine Bürgerkarte nimmt und dann die Hunde auf die Pflegestellen registriert, das geht ganz ganz einfach!!!!
 
ad 1) "Pflegestelle" gibts im Gesetz nicht. Entweder der Verein registriert und meldet an oder die Pflegestelle ist Halter und muss anmelden
ad2) ja, der Hund muss in Ö umregistriert werden
ad 3) keine Ahnung. Ev. weil der Transport zwar vielleicht gesetzeskonform war, der Halter dann aber keine Registrierung vorgenommen hat?

Nochmals: Das Gesetz schreibt dass die Registrierung zur Rückführung entlaufener Tiere gemacht wurde.
Warum darf man das nicht dem Besitzer mitteilen, sondern dem Halter?

Nochmals: Wie kann ein Verein einen Hund kostenlos auf die Pflegestelle registrieren?

Und mit Pflegeverträgen gibt es gesetzlich auch Pflegestellen. Und Pflegestellen sind nicht für bürokratische Belange des Vereins zuständig.

Aber du kannst sicher sagen, wie Pflegestellen für österreichische Tierheime damit umgehen? Das wird nämlich auch von Tierheimen gemacht.
 
Aha. ein Verein bekommt eine Bürgerkarte?
Sag mir bitte wo ich für den Verein das beantragen kann. Die Behörden haben mir anderes mitgeteilt.

Du bist doch der Obmann des Vereines, Du hast sicher eine E-Card.... also darauf die Bürgerkarte nehmen und schon läuft das... ganz einfach und kostet nix!
 
Du bist doch der Obmann des Vereines, Du hast sicher eine E-Card.... also darauf die Bürgerkarte nehmen und schon läuft das... ganz einfach und kostet nix!

Richtig. Ich bin Obmann. Da kann ich mit MEINER Bürgerkarte kostenlos nur Hunde auf mich und meine persönliche Adresse registrieren. Aber NICHT auf eine Pflegestelle z.B. in Bregenz, Salzburg oder Wien!
Vor allem nicht, da im Gesetz steht dass der Halter registrieren muss und NICHT der Eigentümer des Hundes.

daher nochmals: Wie kann ich als VEREIN kostenlos einen Hund auf Pflegestellen registrieren?
 
ok dann nicht so....

Bei uns in der Gemeinde ist es so, wenn ich den Hund am Gemeindeamt anmelde, muss ich natürlich die Chipnummer angeben und das Gemeindeamt registriert den Hund in der Heimtierdatenbank, falls ich das nicht schon vorher gemacht habe.

Ich habe das grade mit den Chipnummern meiner Hunde und meiner ehem. Pflegehündin nochmals kontrolliert, ob das so stimmt. Einzig meine Samira fällt aus der Reihe, weil die hab ich über Petcard registriert, bevor ich sie am Gemeindeamt angemeldet hatte.
 
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