Schutzengel
Neuer Knochen
Nein er ist von einer anderen Person abgegeben worden. Im TH haben wir das ja auch schon erzählt, da kam aber auch nur, tut uns leid da können wir nichts machen.
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Nein er ist von einer anderen Person abgegeben worden. Im TH haben wir das ja auch schon erzählt, da kam aber auch nur, tut uns leid da können wir nichts machen.
und was ist der in der realität wertHabt ihr damals als ihr "euren Wurf" hattet (das ist übrigens vermehren) einen Schutzvertrag gemacht ???
kann man vertraglich absichern das der hund liebe und wärme bekommtWenn er richtig ausgearbeitet ist dann ist er eine Unterlage, sprich Basis, für eine Klage ....
kann man vertraglich absichern das der hund liebe und wärme bekommt![]()
ein vertrag ist nur so viel wert als ich ihn einhalte![]()
ich bin der meinung ,der verlierer ist aber immer der hund dabei .Das nicht aber man kann eine Möglichkeit schaffen wenn man sich bei der Abgabe in einem Menschen getäuscht hat wieder an den Hund heranzukommen um sein Leben zu verbessern ohne eine Mordanklage am Hals zu haben
Nicht ganz - so gut wie er vom RA ausgearbeitet wurde und einklagbar ist. Wenn ich einen HUnd mit Schutzvertrag vergebe dann klage ich diesen Vertag im Notfall auch ein.
Wenn er richtig ausgearbeitet ist dann ist er eine Unterlage, sprich Basis, für eine Klage ....
Hallo! Laut Gesetz ist das Tier schon seit 2005 keine Sache sondern ein Tier und unterliegt dem Schutz des Tierschutzgesetz! Im Wifi gibts da einen ganz tollen Kurs Tierhaltung und Tierschutz!![]()
aber ganz sicher nicht für privatvergaben, da mußt schon ein verein sein.
Auch bei einer Privatvergabe - ein Vertrag kann auch zwischen zwei Personen geschlossen werden und ist genauso einzuhalten - und wenn sich eine Partei nachweislich nicht an die Vereinbarung hält dann kannst Du klagen und wirst im Normalfall recht bekommen. Wichtig ist nur dass der Vertrag nicht sittenwidrig ist daher ein RA beim Aufsetzen des Vertrages zuziehen.
Muss ich wieder widersprechen! Ich kenne einige Züchter, die mit einem RA einen Vertrag aufgesetzt haben. In allen stand die Klauses, dass, wenn der Halter den Hund aus irgendwelchen Gründen abgeben muss, zuerst der Züchter verständigt werden muss, bzw. der Hund an ihn zurück gegeben werden muss. Und ich kenne zig Fälle, wo das nicht der Fall war. Aussage vor Gericht war, dass man diese Klausel zwar reinnehmen kann, sie aber nichts nützt, wenn der HB seinen Hund woanders abgibt. Warum das so ist, wußte niemand zu beantworten, Tatsache ist, dass die RAs die den Vertrag mit aufsetzten, verloren.
Meine Züchterin hatte das auch drinnen, trotzdem gabs eine HB, die ihren Hund ins Ausland verbrachte, zu anderen Besitzern, weil sie ihn selbst nicht mehr haben wollte (noch schlimmer, ihn einschläfern lassen wollte).
Über Umwegen erfuhr ich von dem Schicksal, kontaktierte meine Züchterin, wir holten den Hund, der mehr tot als lebendig war. Danach wurde ein RA eingeschalten, auch bei ihr hieß es, keine Chance, der Hund ist mit der Abgabe und Bezahlung Privateigentum! Damit kann man machen, was man will. Es sei denn, er wäre in Doppelbesitz mit de Züchter. Nur dann hätte er Einfluss. Selbiges gilt übrigens auch für Schutzverträge, wo drinnen steht, dass der Hund kastriert werden muss. Hält vor keinem Gericht stand, solange der Hund zum Privateigentum wird.
Findige RAs werden möglicherweise über Jahre prozesieren und viell. auch irgendwann mal Recht bekommen, doch das nötige Kleingeld haben wohl die wenigsten.
Naja - Hund ist keine "Sache" mehr was beim Schutzvertrag wenig nützt - aber soweit ich von meinem RA weiß kann man einen wasserdichten Vertrag aufsetzen wo die Pönale so hoch angesetzt werden kann dass es echt weh tut. Klar muss man es dann einklagen - aber wenn ich mir relativ sicher sein kann on the long run zu gewinnen - dann ist jede Instanz die ich vorher vielleicht verliere von Vorteil - denn wenn ich in letzter Instanz gewinne dann kostet das meinem Gegner viel.
Ich glaube Schutzverträge sind u.a. deswegen so "zahnlos" weil sie oft 0815 ohne RA aufgesetzt werden und auch dann ist die Angst vor der Klage hoch weil natürlich vor Gericht immer das Risiko besteht zu verlieren.