Schutz

Ich frage nächste Woche nochmal meinen RA - aber das widerspricht meinem Wissensstand. Ich kann privatrechtlich wenn richtig aufgesetzt so gut wie alles regeln.
 
Ich frage nächste Woche nochmal meinen RA - aber das widerspricht meinem Wissensstand. Ich kann privatrechtlich wenn richtig aufgesetzt so gut wie alles regeln.

na wennst unbedingt rechthaben musst:rolleyes:

du kannst ein tier(oder was immer) nicht verkaufen und trotzdem ein leben lang ein gewisses anrecht darauf haben, hört sich auch für einen laien unlogisch an.
ich weiß das übrigens auch von einem anwalt, ist nicht auf meinem mist gwachsen:)
 
Muss wieder Chess recht geben! Hab das von mehreren Züchtern UND RAs gehört. Trotzdem setzen sie die Klauseln ein, in der Hoffnung, dass der HB dann das Gewünschte tut.
Nur die Erfahrung ist eine andere, leider. Die meisten HB schämen sich, dass sie mit Hund net klar kommen oder aus anderen Gründen den Hund abgeben müssen. Auch ein Grund, weshalb ich kaum züchten könnte, schon zuviel gesehen und miterlebt.
Selbst bei dem Hund, der ins Ausland zum Einschläfern abgegeben wurde, was der TA nicht gemacht hatte, sondern ihn weitervermittelt, war die Übernahme zum Züchter zurück, alles andere als legal.
Hundchen lebte ja in einer neuen Familie 2 jahre lang sehr gut, bis zur Scheidung. Da gabs aber keinen Kaufvertrag oä mehr. Als der TA über Umwege erfuhr, wie schlecht es dem Hund plötzlich ging, fuhren sie einfach hin und holten ihn raus, trotz Widerstand der "Besitzerin", die mit zig Klagen drohte. Da war rechtlich aber gar nix zu machen, soll heißen, ohne Kaufvertrag, war sie auch nicht o.Besitzer.
Urks, an das Szenario will ich gar nicht mehr denken. Bin nur froh, dass der Hund in letzter Minute rausgeholt wurde und nach vielen Wochen wieder halbwegs auf den Beinen stand. Da konnten die Züchterin und ich, ihn am Parkplatz nach der Grenze (gut, dass uns da niemand gesehen hatte) übernehmen. Ohne Papiere,ohne allem, nur mit seinem nachten leben.
Binnen Tagen konnte er nach D zu Bekannten vermittelt werden, erst danach zerbrach sich die Züchterin den Kopf, wie sowas passieren kann, wo sie doch extra mit einem RA den Kaufvertrag aufgesetzt hatte. Alles Nachforschen ergab, Klage sinnlos.
Sie hörte zum Züchten auf, war ihr Lieblingshund, den sie nur schweren Herzens vergab, weil sie sicher war, dass der erste Platz wo er war, so toll sei... genug o.t. mein Herzchen wird da ganz weich, war ja auch meine Versuchung...
 
man kann sich als züchter eh nur ein vorkaufsrecht reinschreiben lassen...dann ist halt der hund nicht weiterverkauft worden, sondern ist halt entlaufen oder sonstwie verschwunden...

diese sachen dienen mm nach vorwiegend zur gewissensberuhigung:o
ich kannte einen fall da ging eine evtuelle zuchthündin in co ownerschaft.
tja und plötzlich war trotz klausel im vertrag der hund kastriert...und es gab trotzdem keinen schadenersatz, da die züchterin nicht beweisen konnte, ob die hündin wirklich wertvoll für die zucht gewesen wäre.
 
Jep, sowas kenn ich auch. Im Prinzip kannst nur nach Vertrauen gehen und hoffen, dass sich das Vertrauen auch im Ernstfall beweist. Absicherung gibts leider keine, nie. War ja auch die Rede von Garantie, die der Züchter dem Käufer geben muss, wurde auch schon eingeklagt, da ebenfalls (diesmal zum Glück) abgewiesen, aus erstaunlicherweise anderen Gründen, da war das Tier plötzlich keine Sache mehr!
 
Aber als Mitbesitzer hast trotzdem noch mehr Rechte und Einflußnahme, als wenn du einen Kaufvertrag mit nur einem Besitzer machst.
Bei Kastration allerdings nicht, da kann ja der eine Besitzer gesundheitliche Gründe anführen (was bei manchen der Fall war, also die Behauptung, dass es aus gesundheitlichen gründen sein musste..).
Besitzerwechsel oder Abgabe, ohne Einbeziehung des anderen Mitbesitzers ist da nicht so leicht. Nur, da wollen die Käufer nicht mitmachen, da sie, teils berechtigt, der Meinung sind, entweder gehört mir der Hund alleine oder ich krieg ihn kostenlos oder zu einem geringen Entgelt.
Immer schwierig, das richtige Konzept für Hund, Besitzer und Züchter zu finden.... nicht alle verstehen die Bedenken des Züchters, der Angst hat, dass "sein" Hund plötzlich verschwindet, nicht alle verstehen den Züchter, der "seinen" Hund für die Zucht nicht verloren wissen will.
Andererseits gibts auch genug Züchter, die Klauseln reinschreiben, dass der Hund, so er sich bewährt, auch zum Decken verwendet werden darf.
Aber das, kann wirklich vertraglich fixiert werden.
 
So, die Antworten, so welche folgen sollten:D., dauern mir zlang, ich geh jetzt heidi zu meiner Hündin, die mir mit einem ganz banalen Kaufvertrag in Verantwortung übergeben wurde, ohne jegliche Klauseln, weil mir die Zücher vertraut hatten. Sie hätten sie selbst behalten wollen, evtl zur Zucht einsetzen wollen. Nun ist sie kastriert, aber ich kontaktierte vorher die Züchter, erklärte ihnen weshalb ich schweren Herzens diesen Schritt tun musste, sie waren sofort einverstanden, wußten sie doch, dass ich selbst damit spekulierte. Sie vertrauten mir, dass ich ihnen die Wahrheit sagte.
Schlafts gut!
 
Auch bei einer Privatvergabe - ein Vertrag kann auch zwischen zwei Personen geschlossen werden und ist genauso einzuhalten - und wenn sich eine Partei nachweislich nicht an die Vereinbarung hält dann kannst Du klagen und wirst im Normalfall recht bekommen. Wichtig ist nur dass der Vertrag nicht sittenwidrig ist daher ein RA beim Aufsetzen des Vertrages zuziehen.

Aber mit keinem Schutzvertrag, da stehst du in Österreich als Einzelpersün blöde damit da-zumindest laut Auskunft des Rechtsanwaltes. Entweder du bleibst der Eigentümer-ergo Co - Owner der due machst einem niet und nagelfesten Kaufvertrag.

lg Uschi & Rudel
 
Hi
Muss ich wieder widersprechen! Ich kenne einige Züchter, die mit einem RA einen Vertrag aufgesetzt haben. In allen stand die Klauses, dass, wenn der Halter den Hund aus irgendwelchen Gründen abgeben muss, zuerst der Züchter verständigt werden muss, bzw. der Hund an ihn zurück gegeben werden muss. Und ich kenne zig Fälle, wo das nicht der Fall war. Aussage vor Gericht war, dass man diese Klausel zwar reinnehmen kann, sie aber nichts nützt, wenn der HB seinen Hund woanders abgibt. Warum das so ist, wußte niemand zu beantworten, Tatsache ist, dass die RAs die den Vertrag mit aufsetzten, verloren.

Nicht böse sein, abe rich würde sagen dann hat der RA seinen Job nicht verdient. Ich kann in einem Kaufvertrag keine RÜCKGABE reinnehmen das ist sittenwiedrig, jedoch ein Vorkaufs- oder Rückkaufsrecht und das MUSS eingehalten werden. Hierbei muss man wiederum aufpassen beim Rückkaufsrecht ist die Kaufpreissumme vroher festgelegt un dder Hundebesitzer mUSS sich daran halten, Beim Vorkaufsrecht kan er theoretisch sagen er möchte 5000 Euro für einen 10 Jahre alten Hund und du musst es bezahlen wenn du den Hund möchtest, sonst hat er das Recht ihn woanders hin zu verkaufen. RA ist leider nicht RA dass musste ich mit den Jahren feststellen.

Findige RAs werden möglicherweise über Jahre prozesieren und viell. auch irgendwann mal Recht bekommen, doch das nötige Kleingeld haben wohl die wenigsten.

Dazu sollt eman eine gute Rechtsschutz haben. Ein Zuchtkollege von mir hat 3 jahre prozessiert und letztendlich gewonnen. Alles eine Frage der Priorität. Mir würden meine Hunde vorgehen, als dass ich jemanden der einen meiner Welpen schlecht behandlet einfach so laufen lassen würde.
lg uschi & Rudel
 
genauso ist es.
nur die eigentümerklausel schützt den hund, dann darfst aber kein geld dafür nehmen, sonst ist es wieder ein kaufvertrag und da ist diese klausel als sittenwidrig.
außer du bist ein th, dann wird die gebühr vor dem gesetz nicht als kaufpreis gesehen.

Und hier unterliegst du wieder einem Irrtum. Niemand kann dich aufhalten einen Hund in Co - Owner zu vergeben, ergo bleibst du immer Mitbesitzer. Allerdings wird das bei den meisten Nothundne nicht funktionieren da das Klientel dem nicht zustimmen wird. Aber die "Möglichkeit" gäbe es durchaus.
lg Uschi & Rudel
 
Hi
man kann sich als züchter eh nur ein vorkaufsrecht reinschreiben lassen...

Du gibst jag anz tolle Tipps? Wenn du das als "Verkäufer" machst hast du schon verloren, denn dann kann der Halter die Kaufsumme bestimmen. Erst kürzlich erlebt bei einem Züchter in D, die dachte sie hätte damit alles abgesichert. Nun der Hundeführer verlangt für eine ausgediente Zuchthündin viele tausende Euro und sie ist machtlos da sie Vorkaufsrecht und nicht Rückkaufsrecht mit einer vorher festgesetzten Kaufsumme vereinabrt hatte.

dann ist halt der hund nicht weiterverkauft worden, sondern ist halt entlaufen oder sonstwie verschwunden...

Auch die Fälle gab es leider schon. Wa ich von solchen Menschen halte sage ich hier jetzt lieber nicht denn sonst bekomme ich ne Sperre :-( Allerdings sind das Einzelfälle und deshalb so gar nichts vertraglich regelnn halte ich persönlich egal ob als Züchter oder wenn ich einen Hund so vergebe als verantwortungslos.

diese sachen dienen mm nach vorwiegend zur gewissensberuhigung:o

Nicht wirklich. Wie gesagt mit einem RA der auch der Materie kundig ist und ohne Sittenwiedrigkeit im KV sieht es schon anders aus. Mal abgesehen davon dass ich prinziepell bei einem Vertrag die salvatorische Klausel einsetzen würde, sollte eine Richter eienn Teil eines KV als sittenwidrig halten. Denn sonst wird der komplette Vertrag ungültig. Wie schon gesagt RA ist nicht RA. Wenn dann suche ich mir einen der auf dem Gebiet bewandert ist, denn auch RA spezialisieren sich.

ich kannte einen fall da ging eine evtuelle zuchthündin in co ownerschaft.
tja und plötzlich war trotz klausel im vertrag der hund kastriert...und es gab trotzdem keinen schadenersatz, da die züchterin nicht beweisen konnte, ob die hündin wirklich wertvoll für die zucht gewesen wäre

Nun hier würde ich sagen falscher RA, zu früh aufgegeben oder überzogene Schadensersatzforderung, dann geht es natürlich ins Auge. Ich kenen zwei solcher Fälle und in beiden Fällen bekam der Hundeführer nicht Recht und musste die Konvetionalstrafe bezahlen. Wenn ich natürlich Schadensersatz auf zig Würfe verlange geht das meist in die Hose.Aber eine nette Konventionalstrafe in der Höhe von 2000 -5000 Euro tut auch weh und ist eher realistisch einklagbar. Denn ich find egerade Co Owner sollten sich vorher überlegen ob sie dem zustimmen wollen oder nicht. Übrigens auch beim Co - Owner ist Vorsicht geboten, Wichtig ist nämlich ob d als ersterim Stammbaum stehst oder als zweiter. Der erste hat immer das Bestimmrecht, der zweite darf ausführen. Das wissen z.B auch die wenigsten. Weder Hundeführer die von ihren Züchtern nicht richtig aufgeklärt wurden-oft absichtlich- noch Züchter die denken Co - Owner ist egal wo man ihm Stammbaum steht.. Wenn snicht sin Pedigree eingetragen ist, ist es z.B samt Vertrag ungültig wissen auch die wneigsten. Gilt natürlich jetzt nur bei einem Rassehund mit Papieren.
lg Uschi & Rudel
 
Hi
Aber als Mitbesitzer hast trotzdem noch mehr Rechte und Einflußnahme, als wenn du einen Kaufvertrag mit nur einem Besitzer machst.
Bei Kastration allerdings nicht, da kann ja der eine Besitzer gesundheitliche Gründe anführen (was bei manchen der Fall war, also die Behauptung, dass es aus gesundheitlichen gründen sein musste..).

Auch hie rgibt es eine Absicherung im Vertrag. Der einzige Fall wo dies nicht greift ist wen der Hund bei einer Notop am Tisch liegt und der Arzt zum Schutz des Lebens eine KA durchführt. In jedem anderen Fall hab eich als Erstbesitzer-gilt nur bei meinen Co - Ownerhunden- das Recht eine zweite Tierarztmeinung einzuholen. Erst dann darf kastriert werden. Und dies ist wiederum sofern es nicht um Leib und Leben geht, gesetzlich kein Problem. Und sollte es ums Leben gehen dann sind auch die behandlungskosten dementsprechend hoch die ich mir vorlegen lassen würde. Gott sei Dank sind meine Co Owner Hunde bei Topleuten untergebracht die sich vorher überlegt haben ob ja oder nein. Aber ich weiß es gibt leider auch andere Menschen :-(

Besitzerwechsel oder Abgabe, ohne Einbeziehung des anderen Mitbesitzers ist da nicht so leicht.

Korrekt

Nur, da wollen die Käufer nicht mitmachen, da sie, teils berechtigt, der Meinung sind, entweder gehört mir der Hund alleine oder ich krieg ihn kostenlos oder zu einem geringen Entgelt.

Ich denke dass muss jeder für sich entscheiden. Egal ob Hundeführer oder der Abgebende (Muss ja nicht immer ein Züchter sein)


Immer schwierig, das richtige Konzept für Hund, Besitzer und Züchter zu finden....

Da hast du Recht.

nicht alle verstehen die Bedenken des Züchters, der Angst hat, dass "sein" Hund plötzlich verschwindet, nicht alle verstehen den Züchter, der "seinen" Hund für die Zucht nicht verloren wissen will.

Nun für die zucht nicht verloren-da geht mir immer der Familienhund vor, denn der Hund soll glücklich leben. Zum Rest wenn jemand Probleme hat gibt e sgenu Züchter die nicht Verträge zum Schutz ihrer Welpen haben, sondenr einfach Geld haben wollen und "Tschüss" Dann sollen sie sich eben dort hin wenden. In dem Bezug bin ich mit den Jahren echt beinhart geworden. Meine Babys gehen mir da vor.

Andererseits gibts auch genug Züchter, die Klauseln reinschreiben, dass der Hund, so er sich bewährt, auch zum Decken verwendet werden darf.
Aber das, kann wirklich vertraglich fixiert werden.


Vorishct ein lebenslanges Deckrecht istt sittenwiedrig. Entwede rman legt eine gewisse Anzahl von Deckungen fest, oder man vergibt in Co - Owner. Auch das ist eine böse Stolperstelle in Kauftverträgen.
lg uschi & Rudel
 
So, die Antworten, so welche folgen sollten:D., dauern mir zlang, ich geh jetzt heidi zu meiner Hündin, die mir mit einem ganz banalen Kaufvertrag in Verantwortung übergeben wurde, ohne jegliche Klauseln, weil mir die Zücher vertraut hatten. Sie hätten sie selbst behalten wollen, evtl zur Zucht einsetzen wollen. Nun ist sie kastriert, aber ich kontaktierte vorher die Züchter, erklärte ihnen weshalb ich schweren Herzens diesen Schritt tun musste, sie waren sofort einverstanden, wußten sie doch, dass ich selbst damit spekulierte. Sie vertrauten mir, dass ich ihnen die Wahrheit sagte.
Schlafts gut!

So soll das Verhältnis sein :-)

Guten Morgen - bin grad aufgestanden :-)
lg Uschi & Rudel
 
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