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Ich frage nächste Woche nochmal meinen RA - aber das widerspricht meinem Wissensstand. Ich kann privatrechtlich wenn richtig aufgesetzt so gut wie alles regeln.
Auch bei einer Privatvergabe - ein Vertrag kann auch zwischen zwei Personen geschlossen werden und ist genauso einzuhalten - und wenn sich eine Partei nachweislich nicht an die Vereinbarung hält dann kannst Du klagen und wirst im Normalfall recht bekommen. Wichtig ist nur dass der Vertrag nicht sittenwidrig ist daher ein RA beim Aufsetzen des Vertrages zuziehen.
Muss ich wieder widersprechen! Ich kenne einige Züchter, die mit einem RA einen Vertrag aufgesetzt haben. In allen stand die Klauses, dass, wenn der Halter den Hund aus irgendwelchen Gründen abgeben muss, zuerst der Züchter verständigt werden muss, bzw. der Hund an ihn zurück gegeben werden muss. Und ich kenne zig Fälle, wo das nicht der Fall war. Aussage vor Gericht war, dass man diese Klausel zwar reinnehmen kann, sie aber nichts nützt, wenn der HB seinen Hund woanders abgibt. Warum das so ist, wußte niemand zu beantworten, Tatsache ist, dass die RAs die den Vertrag mit aufsetzten, verloren.
Findige RAs werden möglicherweise über Jahre prozesieren und viell. auch irgendwann mal Recht bekommen, doch das nötige Kleingeld haben wohl die wenigsten.
genauso ist es.
nur die eigentümerklausel schützt den hund, dann darfst aber kein geld dafür nehmen, sonst ist es wieder ein kaufvertrag und da ist diese klausel als sittenwidrig.
außer du bist ein th, dann wird die gebühr vor dem gesetz nicht als kaufpreis gesehen.
man kann sich als züchter eh nur ein vorkaufsrecht reinschreiben lassen...
dann ist halt der hund nicht weiterverkauft worden, sondern ist halt entlaufen oder sonstwie verschwunden...
diese sachen dienen mm nach vorwiegend zur gewissensberuhigung![]()
ich kannte einen fall da ging eine evtuelle zuchthündin in co ownerschaft.
tja und plötzlich war trotz klausel im vertrag der hund kastriert...und es gab trotzdem keinen schadenersatz, da die züchterin nicht beweisen konnte, ob die hündin wirklich wertvoll für die zucht gewesen wäre
Aber als Mitbesitzer hast trotzdem noch mehr Rechte und Einflußnahme, als wenn du einen Kaufvertrag mit nur einem Besitzer machst.
Bei Kastration allerdings nicht, da kann ja der eine Besitzer gesundheitliche Gründe anführen (was bei manchen der Fall war, also die Behauptung, dass es aus gesundheitlichen gründen sein musste..).
Besitzerwechsel oder Abgabe, ohne Einbeziehung des anderen Mitbesitzers ist da nicht so leicht.
Nur, da wollen die Käufer nicht mitmachen, da sie, teils berechtigt, der Meinung sind, entweder gehört mir der Hund alleine oder ich krieg ihn kostenlos oder zu einem geringen Entgelt.
Immer schwierig, das richtige Konzept für Hund, Besitzer und Züchter zu finden....
nicht alle verstehen die Bedenken des Züchters, der Angst hat, dass "sein" Hund plötzlich verschwindet, nicht alle verstehen den Züchter, der "seinen" Hund für die Zucht nicht verloren wissen will.
Andererseits gibts auch genug Züchter, die Klauseln reinschreiben, dass der Hund, so er sich bewährt, auch zum Decken verwendet werden darf.
Aber das, kann wirklich vertraglich fixiert werden.
So, die Antworten, so welche folgen sollten., dauern mir zlang, ich geh jetzt heidi zu meiner Hündin, die mir mit einem ganz banalen Kaufvertrag in Verantwortung übergeben wurde, ohne jegliche Klauseln, weil mir die Zücher vertraut hatten. Sie hätten sie selbst behalten wollen, evtl zur Zucht einsetzen wollen. Nun ist sie kastriert, aber ich kontaktierte vorher die Züchter, erklärte ihnen weshalb ich schweren Herzens diesen Schritt tun musste, sie waren sofort einverstanden, wußten sie doch, dass ich selbst damit spekulierte. Sie vertrauten mir, dass ich ihnen die Wahrheit sagte.
Schlafts gut!