Liebe Forumsmitglieder,
ich brauche eure Hilfe.
Bei mir in der Nähe in Seekirchen/Wies - Mayerlehen 1 wird ein Rottweiler unter sehr schlimmen Verhältnissen in einem Zwinger gehalten.
Er muss bei jeder Witterung auf dem blanken Betonboden liegen. Heute morgen um ca. 03:00 Uhr bin ich vorbei gefahren und hab nachgesehen ob der Rotti auch bei minus 12 Grad draußen ist - und ja ich war geschockt.
Er lag zusammengerollt in einer Ecke.
Sein Zwinger ist viel zu klein, alles natürlich voll gekotet, keine Decke wo er sich drauf legen kann, heute Nacht war das Wasser eingefroren, Flüssigkeiten können nicht abrinnen und ob er raus kommt kann ich nicht sagen. Ich fahr ca. 3x am Tag vorbei (liegt genau auf meinem Arbeitsweg) und jedes mal liegt er zusammengerollt rum.
Ich habe heute mit der Polizeistelle in Seekirchen (05 9133 5126) Kontakt aufgenommen und diese haben sich auch diese Haltung angesehen und es an die Gemeinde weitergegeben. Der HH wird ausgeforscht und angeschrieben.
Die Aussage der Polizisten war natürlich auch das er es abklären muss ob dieser Hund auch angemeldet ist.
Ich beobachte dies schon seit Wochen und habe auch schon mit dem Amtstierarzt Herr Dr. Buchner (0662/8180 5708) Kontakt aufgenommen aber leider ist bis jetzt noch nichts passiert.
Wenn ich mit meinem Sohn an dem Zwinger vorbeispaziere kommt der Rotti ans Gitter geschossen und bellt wie verrückt. Verständlich... er verteidigt nur sein Revier.
Ich bitte euch, alle die die Möglichkeit haben sich selber davon ein Bild zu machen, fahrt vorbei und meldet es der Polizei, dem Amtstierarzt, dem Tierschutz und alles was euch noch einfällt. Vielleicht schaffen wir es mit Druck und Lästig sein dem Rotti eine Lebenserleichterung zu verschaffen... Ich alleine werde nicht viel bewegen können.
Fotos folgen noch
Ergänzung Gesetz Zwingerhaltung:
1.4. Anforderungen an die Zwingerhaltung
(1) Eine dauernde Zwingerhaltung ist verboten. Hunden ist mindestens ein Mal täglich entsprechend ihrem Bewegungsbedürfnis die Möglichkeit zu geben, sich außerhalb des Zwingers zu bewegen.
(2) Jeder Zwinger muss über eine uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche von 15 m² verfügen. In diese Fläche ist der Platzbedarf für die Hundehütte nicht eingerechnet. Für jeden weiteren Hund sowie für jede Hündin mit Welpen bis zu einem Alter von acht Wochen muss eine zusätzliche uneingeschränkt benutzbare Grundfläche von 5 m² zur Verfügung stehen.
(3) Die Einfriedung des Zwingers muss so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht zerstören, nicht überwinden und sich nicht daran verletzten kann. Einfriedungen müssen mindestens 1,8 m hoch sein und ausreichend tief im Boden verankert sein.
(4) An der Hauptwetterseite muss der Zwinger geschlossen ausgeführt sein. Die Zwingertüren sind an der Zwingerinnenseite mit einem Drehknauf auszustatten. Die Türen sind so auszuführen, dass sie nach innen aufschwingen.
(5) Der Zwingerboden und alle Einrichtungen des Zwingers müssen so gewählt und gestaltet
werden, dass die Gesundheit der Hunde nicht beeinträchtigt wird und dass sie sich nicht verletzten können. Der Boden ist so auszuführen, dass Flüssigkeit abfließen kann. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig verletzten können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Außerhalb der Hundehütte muss eine Liegefläche aus wärmedämmendem Material bereitgestellt werden. Das Innere des Zwingers muss sauber, ungezieferfrei und trocken gehalten werden.
ich brauche eure Hilfe.
Bei mir in der Nähe in Seekirchen/Wies - Mayerlehen 1 wird ein Rottweiler unter sehr schlimmen Verhältnissen in einem Zwinger gehalten.
Er muss bei jeder Witterung auf dem blanken Betonboden liegen. Heute morgen um ca. 03:00 Uhr bin ich vorbei gefahren und hab nachgesehen ob der Rotti auch bei minus 12 Grad draußen ist - und ja ich war geschockt.
Er lag zusammengerollt in einer Ecke.
Sein Zwinger ist viel zu klein, alles natürlich voll gekotet, keine Decke wo er sich drauf legen kann, heute Nacht war das Wasser eingefroren, Flüssigkeiten können nicht abrinnen und ob er raus kommt kann ich nicht sagen. Ich fahr ca. 3x am Tag vorbei (liegt genau auf meinem Arbeitsweg) und jedes mal liegt er zusammengerollt rum.
Ich habe heute mit der Polizeistelle in Seekirchen (05 9133 5126) Kontakt aufgenommen und diese haben sich auch diese Haltung angesehen und es an die Gemeinde weitergegeben. Der HH wird ausgeforscht und angeschrieben.
Die Aussage der Polizisten war natürlich auch das er es abklären muss ob dieser Hund auch angemeldet ist.
Ich beobachte dies schon seit Wochen und habe auch schon mit dem Amtstierarzt Herr Dr. Buchner (0662/8180 5708) Kontakt aufgenommen aber leider ist bis jetzt noch nichts passiert.
Wenn ich mit meinem Sohn an dem Zwinger vorbeispaziere kommt der Rotti ans Gitter geschossen und bellt wie verrückt. Verständlich... er verteidigt nur sein Revier.
Ich bitte euch, alle die die Möglichkeit haben sich selber davon ein Bild zu machen, fahrt vorbei und meldet es der Polizei, dem Amtstierarzt, dem Tierschutz und alles was euch noch einfällt. Vielleicht schaffen wir es mit Druck und Lästig sein dem Rotti eine Lebenserleichterung zu verschaffen... Ich alleine werde nicht viel bewegen können.
Fotos folgen noch
Ergänzung Gesetz Zwingerhaltung:
1.4. Anforderungen an die Zwingerhaltung
(1) Eine dauernde Zwingerhaltung ist verboten. Hunden ist mindestens ein Mal täglich entsprechend ihrem Bewegungsbedürfnis die Möglichkeit zu geben, sich außerhalb des Zwingers zu bewegen.
(2) Jeder Zwinger muss über eine uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche von 15 m² verfügen. In diese Fläche ist der Platzbedarf für die Hundehütte nicht eingerechnet. Für jeden weiteren Hund sowie für jede Hündin mit Welpen bis zu einem Alter von acht Wochen muss eine zusätzliche uneingeschränkt benutzbare Grundfläche von 5 m² zur Verfügung stehen.
(3) Die Einfriedung des Zwingers muss so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht zerstören, nicht überwinden und sich nicht daran verletzten kann. Einfriedungen müssen mindestens 1,8 m hoch sein und ausreichend tief im Boden verankert sein.
(4) An der Hauptwetterseite muss der Zwinger geschlossen ausgeführt sein. Die Zwingertüren sind an der Zwingerinnenseite mit einem Drehknauf auszustatten. Die Türen sind so auszuführen, dass sie nach innen aufschwingen.
(5) Der Zwingerboden und alle Einrichtungen des Zwingers müssen so gewählt und gestaltet
werden, dass die Gesundheit der Hunde nicht beeinträchtigt wird und dass sie sich nicht verletzten können. Der Boden ist so auszuführen, dass Flüssigkeit abfließen kann. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig verletzten können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Außerhalb der Hundehütte muss eine Liegefläche aus wärmedämmendem Material bereitgestellt werden. Das Innere des Zwingers muss sauber, ungezieferfrei und trocken gehalten werden.
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