Salzburg Hellbrunn Problem mit agressivem deutschen Schäfer Rüden "Aik"

:mad: dieser Mensch ist verrückt und gefährlich :eek:

In den letzten Jahren bin ich diesem Mann ab und zu begegnet. Bis auf böse Blicke von seiner Seite, ab und an schimpft er in meine Richtung, sonst war nie etwas.

Heute Nachmittag hat er mich mit dem Auto bedroht. Ich bin immer noch fassungslos.

Ich steh mit dem Auto in Fahrtrichtung am Straßenrand und will einsteigen. Hab den Türgriff in der Hand, warte aber noch mit dem Öffnen der Türe da ein Auto kommt. Ich sehe dass es ER ist. Sein Auto und seine Nummer sind mir ja bekannt.
Ich denk mir noch: "Oh der schon wieder" und schaue in seine Richtung. Er starrt mich im langsamen Näherkommen an. Als seine Motorhaube auf meiner Höhe ist, macht er mit dem Auto eine Schlenker in meine Richtung und quetscht mich zwischen meinem und seinem Auto ein. Ganz fest und eng. Ich hab natürlich versucht auszuweichen und er hat mit dem Auto nachgeschoben bis ich zwischen meinem und seinem Spiegel völlig eingeklemmt bin. Ich fange zu schreien (ob er verrückt ist etc.) an und schlage mit der Faust auf sein Auto ein. Plötzlich zieht er das Auto nach links und weg war er....

Ich hab ihn angezeigt, aber es wird nix rauskommen außer dass er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat... - wenn überhaupt.

"Der HH größter Feind sind andere HH" - wenn ich so eine Geschichte irgendwo lese, glaube ich sie nicht! So etwas passiert nicht im echten Leben sondern nur im Film...
 
:mad: dieser Mensch ist verrückt und gefährlich :eek:

Ich hab ihn angezeigt, aber es wird nix rauskommen außer dass er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat... - wenn überhaupt.

"Der HH größter Feind sind andere HH" - wenn ich so eine Geschichte irgendwo lese, glaube ich sie nicht! So etwas passiert nicht im echten Leben sondern nur im Film...
Kann ich mir nicht vorstellen, dass da nix rauskommt, es sei denn, sie glauben dir nicht. Aber wenn der so durchgeknallt ist, ist er vielleicht eh schon amtsbekannt?
Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, dass seitens der Behörde etwas unternommen wird, denn so eine Bedrohung ist ja keine Kleinigkeit.:mad:

OT Deinen Husky-Thread hast du übrigens ein bisserl zu früh schließen lassen. Ich wollte dir noch viel Glück wünschen. Aber hoffentlich gibt es ja einen eigenen Thread für deinen Neuankömmling, wo ich das nachholen kann ....
 
Gibt es denn gar keine Zeugen?

Aber auch ohne Zeugen, sowas erfindet man doch normalerweise nicht. Ich hoffe sehr, dass bei der Anzeige etwas herauskommt. Das ist nicht mehr harmlos, ganz im Gegenteil!
 
Arg. Was da hätte passieren können.
Ich hoffe nicht, dass man da Zeugen braucht, weil kriminelle gewalttätige Handlungen werden ja normalerweise nicht vor Publikum ausgeführt.
Hoffentlich kann man den aus dem Verkehr ziehen und nimmt ihm gleich den Führerschein weg.
 
Halt das nächste mal, wenn du ihn siehst dein Handy in Bereitschaft und filme die Aktion - vielleicht lässt er sich so abschrecken und lässt solche Blödsinnigkeiten. Ohne Zeugen steht sonst Wort gegen Wort. :(
 
:eek::eek::eek::eek::eek:

Anzeigen, sofort!

StGB §15 Strafbarkeit des Versuches


(1) Die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln gelten nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch.

(2) Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluß, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 12), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt.

(3) Der Versuch und die Beteiligung daran sind nicht strafbar, wenn die Vollendung der Tat mangels persönlicher Eigenschaften oder Verhältnisse, die das Gesetz beim Handelnden voraussetzt, oder nach der Art der Handlung oder des Gegenstands, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war.





Sowie StGB §84 Schwere Körperverletzung, Abs II


(1) Hat die Tat eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge oder ist die Verletzung oder Gesundheitsschädigung an sich schwer, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn die Tat begangen worden ist

  1. mit einem solchen Mittel und auf solche Weise, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist,
  2. von mindestens drei Personen in verabredeter Verbindung,
  3. unter Zufügung besonderer Qualen oder
  4. an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten.
(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbständige Taten ohne begreiflichen Anlaß und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.


 
@angie - Danke für die guten Wünsche aber die Geschichte mit dem Welpenmädl hat sich erledigt. Ich wäre da fast in eine ungute Geschichte reingerutscht.
Werde den Thread wieder öffnen lassen, obwohl ich momentan total gefrustet bin.

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die Poli hat eine Anzeige wg. nicht Einhaltung des Sicherheitsabstandes gemacht. Damit hat er mich gefährdet und bekommt (wahrscheinlich) eine geringe Strafe.
Einen anderen (besseren) Anzeigepunkt hat der Poli nicht gefunden. Die Vorsätzlichkeit kann man ihm nicht nachweisen. "Leider" :)rolleyes:) ist mir nichts passiert...somit wird auch keine Körperverletzung draus. Zeugen gibt es keine da ich nur 160 cm groß (klein) bin und ja zwischen den Autos steckte. Bis ich mich gefangen habe, waren die wenigen Fußgänger schon weg.

Geglaubt haben sie mir auf jeden Fall. Wobei der Poli am Anfang meinte ich solle gar keine Anzeige machen :confused:. Erst als zwei Polizistinnen hinzukamen und die sehr wohl meiner Argumentation (wenn er bei so einer Handlung keine Konsequenzen befürchten muss, was kommt dann als nächstes?) folgen konnten. Ich glaube der erste Poli war zu faul um das ganze aufzunehmen...
 
Wurscht, ob geringe Strafe - es soll ihm wenigstens finanziell einmal weh tun! Und einmal bei der Polizei gemeldet, muss er auch schon vorsichtiger sein.

Tut mir Leid, dass es mit deinem Husky nichts geworden ist! Aber die eignen sich sowieso nicht als Beschützer. ;)
Tolle Hunde, aber meine bisherigen 3 hätten jeden Einbrecher freundlich begrüßt. Trotzdem hat bisher wohl die Anwesenheit des Hundes genügt ....
 
ja, das Gebäude hinter dem Passamt.

magst dich nicht mal nach dem aktuellen Stand erkundigen - ich schick dir meine Daten :eek:
 
:eek::D Ja eh - früher war das Passamt in der Alpenstraße. Ich glaub das war noch vor deiner Dienstzeit.
 
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