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Vera:
Meines Wissens sind momentan nur die noe OERV-Vereine befugt,den Sachkundenachweis abzunehmen!
Ich würd gern beide Versionen (NÖ und Wien) freiwillig machen, da Pixel in NÖ "hauptwohnsitzlich" gemeldet ist, sich aber die meiste Zeit in Wien aufhält...
Das sollte doch kein Problem sein, oder?
Ich meine, ich weiß, dass ich keinen "Hundeführschein" (per se, also den aus Papier) für Wien bekomme, da Pixel kein "Wiener" ist,
aber eine Bestätigung für das Ablegen der Prüfung kann man ja vermutlich schon bekommen, oder?![]()
Vera:
Meines Wissens sind momentan nur die noe OERV-Vereine befugt,den Sachkundenachweis abzunehmen!
Sorry, aber Unfug....bitte die Info-Quelle darauf ansprechen!
Wer den Sachkundenachweis (der übrigens NOCH IMMER NICHT AUSGEARBEITET IST, also offiziell noch nicht existiert!!!) ausstellen darf ist im NÖ Hundehaltegesetz geregelt und da steht nichts von "nur der ÖRV"...
"Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde für das Halten von Hunden gemäß § 2 und 3 ist gegeben, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin mit dem betreffenden Hund (!!!also mit ALLEN gehaltenen Listenhunden!!!) eine bestätigte Ausbildung bei einer gemäß Z. 1.6. Anlage 1 zur 2. Tierhalteverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 in der Fassung BGBl. II Nr. 530/2006, berechtigten Person absolviert hat. Eine derartige Ausbildung hat zumindest eine Dauer von 10 Stunden zu umfassen und einen allgemeinen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes und einen praktischen Teil über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen zu enthalten."
(1) Zur Ausbildung fremder Hunde sind nur solche Personen berechtigt, die nachweislich über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und die den Anforderungen das § 12 TSchG entsprechen.
(2) Über die gemäß Abs. 1 erforderliche Sachkunde verfügen jedenfalls Diensthundeführer und Personen, die eine einschlägige Ausbildung und Prüfung durch einen anerkannten kynologischen Verein oder einer vergleichbaren in- oder ausländischen Organisation nachweisen.
...und jetzt sind wir dort, wo ich schon zig Mal gesagt und geschrieben habe, dass es den Sachkundenachweis schlicht und einfach noch nicht gibt, weil die NIEDERÖSTERREICHISCHE LANDESREGIERUNG (und ausser denen ist NIEMAND zuständig oder befugt) diese Verordnung noch nicht fertig ausgearbeitet hat.
Dass vielleicht an den einen oder anderen Verein bereits interne Infos gegeben wurden mag sein, aber die zuständigen Personen in der NÖ Landesregierung (Mag. Eibensteiner/Dr. Wolf) wissen nichts davon.....
Natürlich steht nicht NUR der ÖRV .............. allerdings hat derzeit lediglich der ÖRV den Sachkundenachweis nach den Ausführungsbestimmungen fertig![]()
NÖ Hundehaltegesetz §4 (2):
Hier gibt es Änderungen in den Ausführungsbestimmungen.
Auch hier gibt es Änderungen .............
Hier irrst du. Nähere Infos werden zukünftig auf www.örv.com zu finden sein.
Markus Pollak schrieb:dass es den Sachkundenachweis schlicht und einfach noch nicht gibt, weil die NIEDERÖSTERREICHISCHE LANDESREGIERUNG (und ausser denen ist NIEMAND zuständig oder befugt) diese Verordnung noch nicht fertig ausgearbeitet hat.
und ergänze noch, dass es mich UNHEIMLICH nervt, wenn die Vereine jetzt schon um einen Platz in der ersten Reihe kämpfen und damit die Umsetzung solcher Gesetze erst MÖGLICH machen (gilt übrigens auch für die "Anbiederung" in Wien).
Würden sich die Vereine weigern und KEINE entsprechende Ausbildung anbieten, müsste das Land Niederösterreich sich selbst um die Ausbildung und Prüfung kümmern, was den Vollzug wohl ganz gewaltig erschweren oder gar unmöglich machen würde!!!
Welche?
Ich habe keine Änderung in diesem Punkt gefunden, sondern nur genauere Erklärungen dazu, die sich auf die Anlage 1 zur 2. Tierhaltungsverordnung (Z. 1.6 ) und auf den § 12 des Tierschutzgesetzes beziehen...
Und mich nervt es, wenn sich gewisse Personen mit "sogenannten Tierschützern umgeben", welche die Hunde wechseln wie die "alten Socken".![]()
Witzig das du nun die Verein angreifst, und selbst für den HFS für alle Hunde plädiert hast. Was beim HFS für alle Hunde herauskommt bzw. geplant ist, haben wir ja unlängst besprochen.
Die Milchmädchenrechnung wenn sich die Verein weigern, möchte ich nicht in Zahlen sehen müssen, wenn die Hunde in Richtung Regenbogen wandern.
Ergo ist eine fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Gesetzgeber für unsere Hunde die bessere Lösung, OHNE das Ziel ..... die Rasselisten müssen gestrichen werden ............... aus dem Auge zu verlieren.
Da kann ich dir nur das nochmalige lesen aller Dokumente anraten.
Zum derzeitigen Stand ist bezüglich dem NÖ-Hundehaltegesetz nur folgendes zu sagen:
Derzeit sind 28 Stellen zur Stellungnahme im Begutachtungsverfahren angeschrieben worden, worunter sich der ÖRV, ÖKV, ÖGV, JGHV und die ÖHU befinden.
Ausser den 5 kynologischen Vereine/Verbände sind noch 23 staatliche Stellen mit der Sachkundeverordnung beschäftigt.
Also dazu kann ich dir sagen, dass ich KEINE Ahnung habe wen du damit ansprichst...
Fühl dich nicht gleich angegriffen nur weil mir was nicht passt, ich stelle deinen Einsatz (und den Einsatz anderer Einzelpersonen innerhalb der Vereine) für die betroffenen Rassehunde NICHT in Frage!!!
Die Vereine haben aber auch eigene Interessen und die unterscheiden sich nunmal von den Interessen einzelner Hundehalter (zu denen ich gehöre) und auch von den Interessen mancher Rassehundeklubs (ich stehe mit einigen dieser Klubs in ausgesprochen engem Kontakt und kann diese Behauptung ohne weiters aufstellen).
LG
Markus
Es wird dich ein User informieren ..............![]()
Ich kann deinen "Grant" bezüglich so mancher Handlungen von manchen Rassehundeklubs bzw. -vertreter verstehen.![]()
Wir ALLE müssen ABGESTIMMT ZUSAMMENARBEITEN.![]()