Sachkundenachweis/Hundeführschein in NÖ

hausente

Super Knochen
Hallo,

gibt es eigentlich in NÖ eine Möglichkeit freiwillig einen Sachkundenachweis/Hundeführschein/wasauchimmer ablegen zu können, damit man anderen mal zeigen kann, dass auch Chihuahuabesitzer über Hundewissen verfügen können?:eek:;)

LG
 
eine genaue auskunft kann ich dir da nicht geben, nur soviel:
wir machen mit unserem hund keine huschu mehr sondern einzeltraining bei einem trainer. dieser meinte, er wäre befugt, diesen sachkundenachweis "abzunehmen" natürlich nach entsprechender ausbildung und training des hundes.

wir möchten ihn auch machen, da manche in unserem hund einen kampfhund sehen (oder sehen möchten :rolleyes:) und bekamen die info, dass das kein problem wär.
 
finde ich super, wenn auch nicht listenhunde den nachweis erbringen, wobei beim Chihuahua musste ich ein wenig lächeln :o(bitte, bitte nicht böse nehmen, ich weiß schon gerade die kleinen haben das große problem ernst genommen zu werden und va. als HUND mit ihren bedürfnissen ernst genommen zu werden!!)
ich werde den ganzen nachweis auch machen, obwohl der meinige listenhund in wien gemeldet ist;)
schau mal auf http://www.örv.com/ da kannst dich erkundigen :)
 
Ich würd gern beide Versionen (NÖ und Wien) freiwillig machen, da Pixel in NÖ "hauptwohnsitzlich" gemeldet ist, sich aber die meiste Zeit in Wien aufhält...
Das sollte doch kein Problem sein, oder?
Ich meine, ich weiß, dass ich keinen "Hundeführschein" (per se, also den aus Papier) für Wien bekomme, da Pixel kein "Wiener" ist,
aber eine Bestätigung für das Ablegen der Prüfung kann man ja vermutlich schon bekommen, oder? :o

GLG
VERA
 
Ich würd gern beide Versionen (NÖ und Wien) freiwillig machen, da Pixel in NÖ "hauptwohnsitzlich" gemeldet ist, sich aber die meiste Zeit in Wien aufhält...
Das sollte doch kein Problem sein, oder?
Ich meine, ich weiß, dass ich keinen "Hundeführschein" (per se, also den aus Papier) für Wien bekomme, da Pixel kein "Wiener" ist,
aber eine Bestätigung für das Ablegen der Prüfung kann man ja vermutlich schon bekommen, oder? :o

kannst kein problem, du bekommst auch den kleinen ausweis vom hundeführschein für wien (zumindest wennst jetzt noch den freiwilligen machst, was später ist, weiß ich leider auch nicht:confused:), nur die steuerbefreiung bekommst natürlich nicht
 
Vera:
Meines Wissens sind momentan nur die noe OERV-Vereine befugt,den Sachkundenachweis abzunehmen!

Sorry, aber Unfug....bitte die Info-Quelle darauf ansprechen!

Wer den Sachkundenachweis (der übrigens NOCH IMMER NICHT AUSGEARBEITET IST, also offiziell noch nicht existiert!!!) ausstellen darf ist im NÖ Hundehaltegesetz geregelt und da steht nichts von "nur der ÖRV"...

NÖ Hundehaltegesetz §4 (2):

"Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde für das Halten von Hunden gemäß § 2 und 3 ist gegeben, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin mit dem betreffenden Hund (!!!also mit ALLEN gehaltenen Listenhunden!!!) eine bestätigte Ausbildung bei einer gemäß Z. 1.6. Anlage 1 zur 2. Tierhalteverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 in der Fassung BGBl. II Nr. 530/2006, berechtigten Person absolviert hat. Eine derartige Ausbildung hat zumindest eine Dauer von 10 Stunden zu umfassen und einen allgemeinen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes und einen praktischen Teil über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen zu enthalten."

Viel Spass beim suchen...ich erspar es dir, denn sie haben sich verschrieben *grummel* und eigentlich nicht 485/2004, sondern 486/2004 gemeint und dort steht unter 1.6. Hundeausbildung:

(1) Zur Ausbildung fremder Hunde sind nur solche Personen berechtigt, die nachweislich über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und die den Anforderungen das § 12 TSchG entsprechen.

(2) Über die gemäß Abs. 1 erforderliche Sachkunde verfügen jedenfalls Diensthundeführer und Personen, die eine einschlägige Ausbildung und Prüfung durch einen anerkannten kynologischen Verein oder einer vergleichbaren in- oder ausländischen Organisation nachweisen.

(3) Eine Anforderung im Sinne des Abs. 1 liegt keinesfalls vor, wenn eine Person wegen tierquälerischen Verhaltens von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde rechtskräftig verurteilt worden ist.


Um das Ganze noch ein bisschen komplizierter zu machen, gibt es im NÖ Hundehaltegesetz nicht nur die Bestimmungen mit 10 Stunden Theorie und Praxis (Eckpunkte: "Leinenführigkeit, Sitzen, Freifolgen"), sondern auch noch...

§ 4 (3): Die Landesregierung hat nähere Bestimmungen zum Inhalt und Umfang der Ausbildung zur Vermittlung der erforderlichen Sachkunde für das gefahrlose Halten eines Hundes gemäß §§ 2 und 3 durch Verordnungen festzulegen.


...und jetzt sind wir dort, wo ich schon zig Mal gesagt und geschrieben habe, dass es den Sachkundenachweis schlicht und einfach noch nicht gibt, weil die NIEDERÖSTERREICHISCHE LANDESREGIERUNG (und ausser denen ist NIEMAND zuständig oder befugt) diese Verordnung noch nicht fertig ausgearbeitet hat.

Dass vielleicht an den einen oder anderen Verein bereits interne Infos gegeben wurden mag sein, aber die zuständigen Personen in der NÖ Landesregierung (Mag. Eibensteiner/Dr. Wolf) wissen nichts davon.....
 
Sorry, aber Unfug....bitte die Info-Quelle darauf ansprechen!

Wer den Sachkundenachweis (der übrigens NOCH IMMER NICHT AUSGEARBEITET IST, also offiziell noch nicht existiert!!!) ausstellen darf ist im NÖ Hundehaltegesetz geregelt und da steht nichts von "nur der ÖRV"...

Natürlich steht nicht NUR der ÖRV .............. allerdings hat derzeit lediglich der ÖRV den Sachkundenachweis nach den Ausführungsbestimmungen fertig ;)

NÖ Hundehaltegesetz §4 (2):

"Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde für das Halten von Hunden gemäß § 2 und 3 ist gegeben, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin mit dem betreffenden Hund (!!!also mit ALLEN gehaltenen Listenhunden!!!) eine bestätigte Ausbildung bei einer gemäß Z. 1.6. Anlage 1 zur 2. Tierhalteverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 in der Fassung BGBl. II Nr. 530/2006, berechtigten Person absolviert hat. Eine derartige Ausbildung hat zumindest eine Dauer von 10 Stunden zu umfassen und einen allgemeinen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes und einen praktischen Teil über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen zu enthalten."

Hier gibt es Änderungen in den Ausführungsbestimmungen.


(1) Zur Ausbildung fremder Hunde sind nur solche Personen berechtigt, die nachweislich über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und die den Anforderungen das § 12 TSchG entsprechen.

(2) Über die gemäß Abs. 1 erforderliche Sachkunde verfügen jedenfalls Diensthundeführer und Personen, die eine einschlägige Ausbildung und Prüfung durch einen anerkannten kynologischen Verein oder einer vergleichbaren in- oder ausländischen Organisation nachweisen.

Auch hier gibt es Änderungen .............



...und jetzt sind wir dort, wo ich schon zig Mal gesagt und geschrieben habe, dass es den Sachkundenachweis schlicht und einfach noch nicht gibt, weil die NIEDERÖSTERREICHISCHE LANDESREGIERUNG (und ausser denen ist NIEMAND zuständig oder befugt) diese Verordnung noch nicht fertig ausgearbeitet hat.

Dass vielleicht an den einen oder anderen Verein bereits interne Infos gegeben wurden mag sein, aber die zuständigen Personen in der NÖ Landesregierung (Mag. Eibensteiner/Dr. Wolf) wissen nichts davon.....

Hier irrst du. Nähere Infos werden zukünftig auf www.örv.com zu finden sein.
:cool:
 
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Ich will hier keine Grundsatzdiskussion führen, Fakt ist (und das wirst du sicher bestätigen können), dass die "NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung" im Moment in der Begutachtungsphase ist (voraussichtlich bis 23.4.) und noch keine Gültigkeit hat.

Natürlich steht nicht NUR der ÖRV .............. allerdings hat derzeit lediglich der ÖRV den Sachkundenachweis nach den Ausführungsbestimmungen fertig ;)

Falls der ÖRV bereits Prüfer hat, die durch die NÖ Landesregierung zum Sachkunde-Prüfer ernannt (bestellt) worden sind, dann kann der ÖRV den Sachkundenachweis ausstellen...sollte sich in der Begutachtungsphase noch etwas an der Verordnung ändern, könnte ein jetzt schon ausgestellter Nachweis ungültig sein, aber das muss eh jeder Verein selbst verantworten...


NÖ Hundehaltegesetz §4 (2):

Hier gibt es Änderungen in den Ausführungsbestimmungen.

Welche?
Ich habe keine Änderung in diesem Punkt gefunden, sondern nur genauere Erklärungen dazu, die sich auf die Anlage 1 zur 2. Tierhaltungsverordnung (Z. 1.6 ) und auf den § 12 des Tierschutzgesetzes beziehen...


Auch hier gibt es Änderungen .............

Ja, geringfügige Änderungen - sie gehen näher auf die Personen ein, die befugt sind, die Ausbildung zum Sachkundenachweis durchzuführen.

Über die gemäß Abs. 1 erforderliche Sachkunde (um Sachkunde-Trainer sein zu dürfen) verfügen jedenfalls Diensthundeführer, Trainer des Österreichischen Kynologenverbandes, Trainer der Österreichischen Hundesportunion, Trainer des Österreichischen Jagdhundegebrauchsverbandes sowie Personen, die eine vergleichbare einschlägige Ausbildung und Prüfung durch eine sonstige in- oder ausländische Organisation nachweisen.


Hier irrst du. Nähere Infos werden zukünftig auf www.örv.com zu finden sein.

Nicht wirklich, denn dass der Sachkundenachweis noch nicht FERTIG ausgearbeitet ist, stimmt (wie gesagt, die dazu nötige Verordnung befindet sich noch ein paar Wochen lang in der Begutachtungsphase).

Falls du meinen "Irrtum" auf Mag. Eibensteiner und Dr. Wolf beziehst und sie DOCH schon etwas wissen (z.B. wer zum Prüfer bestellt wurde), geben sie falsche Auskünfte (was ich mir aber nicht vorstellen kann, weil es nicht sinnvoll wäre, einen Prüfer zu bestellen, solange die Verordnung noch geändert werden könnte, was zwar nicht sehr wahrscheinlich, aber zumindest theoretisch möglich ist).


Somit bleibe ich natürlich bei meiner Aussage,
Markus Pollak schrieb:
dass es den Sachkundenachweis schlicht und einfach noch nicht gibt, weil die NIEDERÖSTERREICHISCHE LANDESREGIERUNG (und ausser denen ist NIEMAND zuständig oder befugt) diese Verordnung noch nicht fertig ausgearbeitet hat.

und ergänze noch, dass es mich UNHEIMLICH nervt, wenn die Vereine jetzt schon um einen Platz in der ersten Reihe kämpfen und damit die Umsetzung solcher Gesetze erst MÖGLICH machen (gilt übrigens auch für die "Anbiederung" in Wien).

Würden sich die Vereine weigern und KEINE entsprechende Ausbildung anbieten, müsste das Land Niederösterreich sich selbst um die Ausbildung und Prüfung kümmern, was den Vollzug wohl ganz gewaltig erschweren oder gar unmöglich machen würde!!!

:cool:
 
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und ergänze noch, dass es mich UNHEIMLICH nervt, wenn die Vereine jetzt schon um einen Platz in der ersten Reihe kämpfen und damit die Umsetzung solcher Gesetze erst MÖGLICH machen (gilt übrigens auch für die "Anbiederung" in Wien).

Würden sich die Vereine weigern und KEINE entsprechende Ausbildung anbieten, müsste das Land Niederösterreich sich selbst um die Ausbildung und Prüfung kümmern, was den Vollzug wohl ganz gewaltig erschweren oder gar unmöglich machen würde!!!

Und mich nervt es, wenn sich gewisse Personen mit "sogenannten Tierschützern umgeben", welche die Hunde wechseln wie die "alten Socken". ;)

Aber ....... dies gehört zu dieser Zeit nicht hier her................... :cool:

Witzig das du nun die Verein angreifst, und selbst für den HFS für alle Hunde plädiert hast. Was beim HFS für alle Hunde herauskommt bzw. geplant ist, haben wir ja unlängst besprochen.

Die Milchmädchenrechnung wenn sich die Verein weigern, möchte ich nicht in Zahlen sehen müssen, wenn die Hunde in Richtung Regenbogen wandern.

Ergo ist eine fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Gesetzgeber für unsere Hunde die bessere Lösung, OHNE das Ziel ..... die Rasselisten müssen gestrichen werden ............... aus dem Auge zu verlieren.

Welche?
Ich habe keine Änderung in diesem Punkt gefunden, sondern nur genauere Erklärungen dazu, die sich auf die Anlage 1 zur 2. Tierhaltungsverordnung (Z. 1.6 ) und auf den § 12 des Tierschutzgesetzes beziehen...

Da kann ich dir nur das nochmalige lesen aller Dokumente anraten.


Zum derzeitigen Stand ist bezüglich dem NÖ-Hundehaltegesetz nur folgendes zu sagen:

Derzeit sind 28 Stellen zur Stellungnahme im Begutachtungsverfahren angeschrieben worden, worunter sich der ÖRV, ÖKV, ÖGV, JGHV und die ÖHU befinden.

Ausser den 5 kynologischen Vereine/Verbände sind noch 23 staatliche Stellen mit der Sachkundeverordnung beschäftigt.

:cool:
 
Und mich nervt es, wenn sich gewisse Personen mit "sogenannten Tierschützern umgeben", welche die Hunde wechseln wie die "alten Socken". ;)

Also dazu kann ich dir sagen, dass ich KEINE Ahnung habe wen du damit ansprichst...

Witzig das du nun die Verein angreifst, und selbst für den HFS für alle Hunde plädiert hast. Was beim HFS für alle Hunde herauskommt bzw. geplant ist, haben wir ja unlängst besprochen.

Ich habe IMMER die Meinung vertreten, dass die bestehenden Gesetze VOLLKOMMEN ausreichen, aber natürlich war ich auch schon immer davon überzeugt, dass die Ausbildung für Hundehalter und Hunde gefördert werden muss.
Dass ich für einen HFS für ALLE bin ist natürlich NICHT richtig - du kannst gerne im Forum nachlesen, was ich vom HFS allgemein halte...

NATÜRLICH sehe ich, dass wir an einer Veränderung nicht vorbei kommen, darum ist mir ein "HFS für alle Hundehalter" wesentlich lieber als eine Rassenliste...das wars aber auch schon - tatsächlich bin ich GEGEN den HFS und FÜR eine Grundausbildung von Kindern schon im Schulalter (14-15 Jahre) und eine rassespezifische Schulung von zukünftigen Hundehaltern, die im Rahmen eines Aufklärungsgespräches beim (ebenfalls geschulten) Züchter oder Rassehundeklub abgehalten werden kann.

Die Milchmädchenrechnung wenn sich die Verein weigern, möchte ich nicht in Zahlen sehen müssen, wenn die Hunde in Richtung Regenbogen wandern.

In Deutschland haben sich die Vereine auch "brav" angeboten und Wesenstests ausgearbeitet und durchgeführt...hat den Hunden nicht wirklich geholfen.

Ergo ist eine fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Gesetzgeber für unsere Hunde die bessere Lösung, OHNE das Ziel ..... die Rasselisten müssen gestrichen werden ............... aus dem Auge zu verlieren.

Den letzten Satz halte ich für den WICHTIGSTEN Satz, allerdings vermisse ich die eindeutige Botschaft der Vereine.


Da kann ich dir nur das nochmalige lesen aller Dokumente anraten.

Habe ich gemacht, wenn du Infos hast die mir entgangen sind, bitte ich um Aufklärung (ich würde NIE sagen, dass ich nichts übersehen kann).

Zum derzeitigen Stand ist bezüglich dem NÖ-Hundehaltegesetz nur folgendes zu sagen:

Derzeit sind 28 Stellen zur Stellungnahme im Begutachtungsverfahren angeschrieben worden, worunter sich der ÖRV, ÖKV, ÖGV, JGHV und die ÖHU befinden.

Ausser den 5 kynologischen Vereine/Verbände sind noch 23 staatliche Stellen mit der Sachkundeverordnung beschäftigt.

Ist ja schön, wenn einige Stellen eine gesonderte Einladung zur Begutachtung bekommen haben, Tatsache ist allerdings, dass es sich um eine Bürgerbegutachtung handelt und JEDER NÖ Bürger das Recht auf eine Stellungnahme hat!!!

Es ist also kein Geheimpapier das nur 28 Stellen erhalten haben, sondern ein veröffentlichter Entwurf und die ebenfalls veröffentlichten Erläuterungen zu diesem Entwurf.


Fühl dich nicht gleich angegriffen nur weil mir was nicht passt, ich stelle deinen Einsatz (und den Einsatz anderer Einzelpersonen innerhalb der Vereine) für die betroffenen Rassehunde NICHT in Frage!!!

Die Vereine haben aber auch eigene Interessen und die unterscheiden sich nunmal von den Interessen einzelner Hundehalter (zu denen ich gehöre) und auch von den Interessen mancher Rassehundeklubs (ich stehe mit einigen dieser Klubs in ausgesprochen engem Kontakt und kann diese Behauptung ohne weiters aufstellen).

LG

Markus
 
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Also dazu kann ich dir sagen, dass ich KEINE Ahnung habe wen du damit ansprichst...

Es wird dich ein User informieren ..............;)


Fühl dich nicht gleich angegriffen nur weil mir was nicht passt, ich stelle deinen Einsatz (und den Einsatz anderer Einzelpersonen innerhalb der Vereine) für die betroffenen Rassehunde NICHT in Frage!!!

Die Vereine haben aber auch eigene Interessen und die unterscheiden sich nunmal von den Interessen einzelner Hundehalter (zu denen ich gehöre) und auch von den Interessen mancher Rassehundeklubs (ich stehe mit einigen dieser Klubs in ausgesprochen engem Kontakt und kann diese Behauptung ohne weiters aufstellen).
LG

Markus

Ich kann deinen "Grant" bezüglich so mancher Handlungen von manchen Rassehundeklubs bzw. -vertreter verstehen. ;)

Zum heutigen Stand kann ich dir versichern, dass der ÖRV (Österreichische Rassehundeverein) nach wie vor gegen Rasselisten eintritt, und sein Tun in dieser "Arbeit" nicht Ruhen lässt.

Wir ALLE müssen ABGESTIMMT ZUSAMMENARBEITEN. :cool:
 
Es wird dich ein User informieren ..............;)

Das wäre nett!

Ich kann deinen "Grant" bezüglich so mancher Handlungen von manchen Rassehundeklubs bzw. -vertreter verstehen. ;)

Ich meinte zwar hauptsächlich die Ausbildungsvereine, aber es stimmt natürlich - die grosse Zahl der ignoranten und nicht an der Sache arbeitenden Rassehundeklubs (teilweise sogar direkt betroffene Vereine) ist mehr als fahrlässig und macht mich wirklich grantig!


....deinen letzten Satz lasse ich zum Thema Vereine und Rassenliste gerne als Schlusssatz stehen....

Wir ALLE müssen ABGESTIMMT ZUSAMMENARBEITEN. :cool:


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P.S.: wurde jetzt über die "Tierschützerin" informiert....kann die im Raum stehenden Vorwürfe nicht überprüfen, aber das ist jetzt auch egal, weil ich sie in meinem ganzen Leben nicht öfter als 2 oder 3x gesehen habe und die grossartige Verbindung zwischen ihr und mir nicht erkennen kann...
 
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