Sachkundenachweis/hundeführerschein

sinapauls

Super Knochen
Ich hätte mal eine Frage.

Freund macht mit seiner Staff Hündin den Sachkundenachweis in NÖ. Wenn er jetzt dann auf Wien zieht, muss er den Hundeführerschein auch machen? Oder kann man das irgendwie über/umschreiben lassen?
 
also so viel ich weis, gilt der hfs in nö nicht für wien, d.h. er müsste für wien einen eigenen neuen machen. ich kenne eine die hat einen rotti und die hat den hund jetzt auf wien umgemeldet und dort den hfs gemacht, weil die ihr gesagt haben, der von nö (wo ihr hund davor gemeldet war) gilt nicht.
 
Ich hätte mal eine Frage.

Freund macht mit seiner Staff Hündin den Sachkundenachweis in NÖ. Wenn er jetzt dann auf Wien zieht, muss er den Hundeführerschein auch machen? Oder kann man das irgendwie über/umschreiben lassen?

DEN gibts schon mal gar nicht, denn der heisst hundeFÜHRschein:rolleyes:
du kannst dir NUR den freiwilligen hfs umschreiben lassen sonst gar nix:( dh er muss den hfs in wien machen......
 
Danke für die auskunft *g*

(jaja das "er" schleicht sich bei mir immer dazu :eek::rolleyes::D)

Darf ich fragen wie das ist, wenn es "umgekehrt" wäre?? also von Wien (hundeführschein) nach Niederösterreich (sachkundenachweis)
 
Ich frag wieder mal.

Wenn der Hund in NÖ gemeldet ist, bei mir in Wien auf besuch ist. Darf ich dann mit dem Hund spazieren gehen? Hund hat den sachkundenachweis von NÖ, ich keinen hundeführschein.

*Verwirrend*
 
Ich frag wieder mal.

Wenn der Hund in NÖ gemeldet ist, bei mir in Wien auf besuch ist. Darf ich dann mit dem Hund spazieren gehen? Hund hat den sachkundenachweis von NÖ, ich keinen hundeführschein.

*Verwirrend*
+

darf das herrl jetzt normal mit dem hund in wien spazieren gehen, oder muss wuff jetzt MK + Leine haben?
kann das herrl mim wuff (beide in NÖ gemeldet) überhaupt den HFS in wien machen??
kann ich mim wuff (ich in wien gemeldet, wuff in NÖ) den HFS machen??
 
Kann ich mit meiner Lilo (wohhaft in NÖ+Sachkundenachweis) überhaupt den Hundeführschein in Wien machen?
LG,
Sandy
 
Ich frag wieder mal.

Wenn der Hund in NÖ gemeldet ist, bei mir in Wien auf besuch ist. Darf ich dann mit dem Hund spazieren gehen? Hund hat den sachkundenachweis von NÖ, ich keinen hundeführschein.

*Verwirrend*

Also ich denke doch, dass du den Hundeführschein auf jeden Fall benötigst. In der Übergangsfrist -bis Ende Juni- darfst vermutlich schon noch mit ihm spazieren gehen, aber -so wie alle Wiener auch- mit Maulkorb und Leine.

Alle Wiener welche mit einem Listenhund in Wien spazieren gehen brauchen den Pflichthundeführschein!

Mittlerweile soll es sich aber schon dahingehend geändert haben (!!!aber da frage bitte nochmal nach!!!), dass man, wenn man einen verpflichteten Hundeführschein hat mit jedem Listenhund spazieren gehen kann und nicht -wie früher verlautbart- nur mit dem Hund, mit dem du den Schein gemacht hast.
 
ok. ich mach ihn also mit wuff.

und wie sieht es da dann mit meinem freund aus? darf der mit wuff in wien spazieren gehen, oder muss er da auch mk drauf haben? kann er überhaupt den hfs machen (da ja in nö gemeldet)?

so ein sch**** ... das is hammer verwirrend *hmpf*
 
Vielleicht beantwortet das Deine Fragen:

Was habe ich zu tun, wenn ich mit einem hundeführscheinpflichtigen Hund eines Bekannten spazieren gehen möchte?
Nach positiver Absolvierung der Hundeführscheinprüfung erhält man neben dem Hundeführschein auch eine Hundekarte, auf der Rasse und Chipnummer des Hundes vermerkt sind. Personen, die den Hundeführschein positiv absolviert haben, können auch hundeführscheinpflichtige Fremdhunde an öffentlichen Orten führen, sofern sie für diese Hunde eine Hundekarte vorweisen können.
Welche Regelung besteht in Wien für hundeführscheinpflichtige Hunde aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland?
Hundeführscheinpflichtige Hunde aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland müssen in Wien an öffentlichen Orten mit einem Maulkorb versehen sein. Diese Hunde dürfen nicht länger als einen Monat in Wien gehalten werden. Werden sie länger als einen Monat in Wien gehalten, so ist auch mit diesen Hunden innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Haltung der Hundeführschein zu absolvieren.

Quelle: http://www.wien.gv.at/veterinaer/pdf/hundefuehrschein-verpflichtend.pdf (die letzten beiden Absätze)

So wie ich das lese muß ein in NOE gemeldeter Hund NUR die Auflage Maulkorb erfüllen - es sei denn erwohnt länger als 1 Monat in Wien
 
@atina: dort habe ich schon angerufen. und leider nicht wirklich kompetent beraten.

wenn der hund bei mir nicht gemeldet ist, bzw bei mir wohnt, hab ich dann auch eine "frist" bis ich den hfs machen muss? derzeit is der hund vielleicht alle 14 tage 1 nacht bei mir.

@bello: danke dafür. weißt du vielleicht auch noch, ob es möglich ist, das mein partner mit seinem hund den hfs machen kann (beide in nö gemeldet).
 
Ich würde annehmen, dass, wenn Hund und Halter in NÖ gemeldet sind und in Wien nur gelegentlich auf Besuch, dann Leine und Maulkorb genügen müssten.
Mal angenommen, jemand käme aus dem Ausland, der könnte ja auch nicht den HFS machen....
Der Hund wird ja nicht in Wien gehalten, der ist nur auf Besuch. Auch wenn Du mit dem Besucherhund spazieren gehst, mit Leine und Maulkorb würde ich mir keine Gedanken machen.
Sogar wenn irgendjemand das als "Haltung" interpretiert, Du würdest ja nie über die 3-Monatsfrist hinaus kommen, da der Hund nie so lange bei Dir ist.
 
Ich glaube, hier geht es darum, dass sie mit dem hund ihres freundes spazieren gehen möchte ... also nicht der halter selbst mit seinem hund :)
 
@cato: dankeschön. das heißt ich darf dann ohne mk (wenn hfs gemacht) mim hund spazieren gehen, besitzer nur mit. **** regelung

@atina: es geht um beides.
 
Bello hat das eh schon beantwortet.

Wenn der Hund nicht in Wien gemeldet ist, kann er ja gar nicht den HFS machen und diese Hundekarte bekommen, die man dann brauchen würde, um ihn spazieren zu führen.

Er darf ein ganzes Monat auf Besuch sein.
 
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