Sachkundenachweis/hundeführerschein

Sodale, ich habe jetzt dort angerufen und nachdem ich mir für einige zeit das band anhören durfte :cool: habe ich erfahren, dass auch Niederösterreicher mit ihren Hunden, welche in NÖ beheimatet und gemeldet sind, den Wiener Pflichthundeführschein machen können!

Alle, welche mit dem Hund in Wien spazieren gehen möchten brauchen ebenso den Pflichthundeführschein, können diesen auch mit dem aus NÖ gemeldeten Hund absolvieren.
 
Sodale, ich habe jetzt dort angerufen und nachdem ich mir für einige zeit das band anhören durfte :cool: habe ich erfahren, dass auch Niederösterreicher mit ihren Hunden, welche in NÖ beheimatet und gemeldet sind, den Wiener Pflichthundeführschein machen können!

Alle, welche mit dem Hund in Wien spazieren gehen möchten brauchen ebenso den Pflichthundeführschein, können diesen auch mit dem aus NÖ gemeldeten Hund absolvieren.

Pardon - aber diese Aussage ist Blödsinn!:confused:
 
Pardon - aber diese Aussage ist Blödsinn!:confused:

Ich kann hier nur das schreiben, was mir die Dame am Telefon gesagt hat, und sie klang sehr freundlich und kam vorallem sehr überzeugend rüber ... !

Nachtrag: also nicht der Halter des Hundes (der muss, ohne den HFS, dem Hund den Maulkorb raufgeben, mit PHSF kann er auch ohne gehen), sondern die Bekannten von ihm! Vielleicht kam das falsch rüber?
 
Die Auskunft von irgendeiner freundlichen Dame am Telefon ist hier wohl genauso viel wert wie die zig verschiedenen Auskünfte, die man bezüglich der 3-jährigen TW Impfung ( immer noch!!! Und die gilt schon seit Jahren! ) bekommt. Da sagt auch fast jeder etwas anderes. :(
Wenn es darum geht, dass man OHNE Maulkorb spazieren gehen will, dann kann ich mit das vorstellen. Aber mit Maulkorb eigentlich nicht....
 
Meines Wissens nach ist der Pflichtführschein für Listenhunde in Wien an den Hundeführer+Hund gebunden - im Gegensatz zu NÖ ist es hier lediglich der Hundehalter eines NÖ-Listenhundes (ist ja unterschiedlich zu Wien) der einen Sachkundenachweis zu erbringen hat.
Wenn mein Hund in NÖ gemeldet ist und ich fahr nach Wien, brauch ich keinen Wiener Nachweis (ausgenommen ich verstosse bei längerem Aufenthalt gegen das Meldegesetz).
lg
 
Meines Wissens nach ist der Pflichtführschein für Listenhunde in Wien an den Hundeführer+Hund gebunden - im Gegensatz zu NÖ ist es hier lediglich der Hundehalter eines NÖ-Listenhundes (ist ja unterschiedlich zu Wien) der einen Sachkundenachweis zu erbringen hat.
Wenn mein Hund in NÖ gemeldet ist und ich fahr nach Wien, brauch ich keinen Wiener Nachweis (ausgenommen ich verstosse bei längerem Aufenthalt gegen das Meldegesetz).
lg

ja richtig, brauchst du nicht!
Aber der Hund muss einen Maulkorb tragen!
 
Tatsächlich können Hundehalter aus NÖ auch den Pflicht-HFS der Gemeinde Wien ablegen; dieser wird ja auch in NÖ als Sachkundenachweis anerkannt.

Hundehalter, die nur den NÖ-Sachkundenachweis absolviert haben, müssen ihre Hunde in Wien mit Maulkorb und Leine führen - so wie Hundehalter aus allen anderen Bundesländern auch. Wollen auch sie ihre Hunde ohne Maulkorb (nur an der Leine) führen, so müssen sie zusätzlich den Pflicht-HFS der Gemeinde Wien ablegen.

Wiener, die einen Listenhund in Wien führen wollen, benötigen einen Pflicht-HFS der Gemeinde Wien (den sie aber mit einem beliebigen Listenhund abgelegt haben können); auch dann, wenn dieser Hund in einem anderen Bundesland gemeldet ist.

MfG
 
ich glaube, wir reden alle irgendwie aneinander vorbei :confused:
Also ab 1. Juli gibt es keine Übergangsfrist mehr für den Pflichführschein.

Sprich ab dem 1. Juli kann jemand nurmehr mit einem Listenhund spazieren gehen, wenn er -mittlerweile auch für irgendeinen Listenhund, brauchen dann aber die Hundekarte des Hundehaltes- den Pflichführschein hat.

Alle Anderen dürfen mit den Hunden nicht mehr an öffentliche Platze gehen ... auch nicht wenn sie den Maulkorb oben haben.

So habe ich das verstanden ... falsch oder richtig?:)


oh! sorry andy, unsere mails haben sich überschnitten ... ich brauch halt länger zum tippen ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das wirklich so schwer?

Wenn unsere gute Sinapauls (die sich hier früher ja schon unter ihrem alten Nick Pitsmama durch das mysteriöse Ableben und die Abgabe ihrer früheren Hunde ausgezeichnet hat :mad: ), den Listenhund ihres NÖ Freundes (oder einen x-beliebigen Listenhund) innerhalb Wiens an öffentlichen Orten führen möchte, so benötigt sie selbst einen Pflichthundeführschein der GW, unabhängig davon, ob ihr NÖ Freund nun einen PHFS, einen Sachkundenachweis oder was auch immer hat (denn dieser ist ja in einem anderen Bundesland gemeldet, benötigt daher einen PHFS nur dann, wenn er länger als 1 Monat ununterbrochen in Wien weilt).

Da der Hund selbst keine Prüfung zum PHFS absolviert hat, ist er - egal von wem - jedenfalls mit Maulkorb und Leine zu führen. Diese Maulkorbpflicht wird nur dann aufgehoben, wenn der NÖ Freund mit seinem Hund ebenfalls den Pflicht-HFS der Gemeinde Wien absolviert.
 
Tatsächlich können Hundehalter aus NÖ auch den Pflicht-HFS der Gemeinde Wien ablegen; dieser wird ja auch in NÖ als Sachkundenachweis anerkannt.

Hundehalter, die nur den NÖ-Sachkundenachweis absolviert haben, müssen ihre Hunde in Wien mit Maulkorb und Leine führen - so wie Hundehalter aus allen anderen Bundesländern auch. Wollen auch sie ihre Hunde ohne Maulkorb (nur an der Leine) führen, so müssen sie zusätzlich den Pflicht-HFS der Gemeinde Wien ablegen.

Wiener, die einen Listenhund in Wien führen wollen, benötigen einen Pflicht-HFS der Gemeinde Wien (den sie aber mit einem beliebigen Listenhund abgelegt haben können); auch dann, wenn dieser Hund in einem anderen Bundesland gemeldet ist.

MfG
Danke recht herzlich für diese Auskunft. :)
 
Sprich ab dem 1. Juli kann jemand nurmehr mit einem Listenhund spazieren gehen, wenn er -mittlerweile auch für irgendeinen Listenhund, brauchen dann aber die Hundekarte des Hundehaltes- den Pflichführschein hat.

Alle Anderen dürfen mit den Hunden nicht mehr an öffentliche Platze gehen ... auch nicht wenn sie den Maulkorb oben haben

Nein, Atina, das ist falsch. Sonst könnte nie ein Oberösterreicher mit Rottweiler in Wien spazierengehen, weil er grad zufällig auf Besuch dort ist.
Wiener mit Listenhund haben den Hundeführschein abzulegen. Wo sie das tun, ist egal. Niederösterreicher (oder aus allen anderen Bundesländern) mit Listenhund können den Hundeführschein machen, dann brauchen sie keinen Maulkorb IN WIEN. Sonst gilt Maulkorbpflicht.
Hunde, die aus den Bundesländern kommen und sich länger als drei Monate in Wien aufhalten, benötigen den Hundeführschein (nuja, der Besitzer halt, bzw. derjenige, der den Hund führt).

Aber bitte...JEDER darf auch in Wien auf öffentlichen Plätzen mit Listenhund unterwegs sein, allerdings gilt hier Leinen- und Maulkorbpflicht.
Nur WIENER (Wiener Hunde) müssen zusätzlich den Hundeführschein haben. (und die dürfen den Hund dann ohne Maulkorb laufen lassen - ohne Leine nur in Hundezonen, wo es gestattet ist). Alle anderen Leute nicht.
 
Nein, Atina, das ist falsch. Sonst könnte nie ein Oberösterreicher mit Rottweiler in Wien spazierengehen, weil er grad zufällig auf Besuch dort ist.
Wiener mit Listenhund haben den Hundeführschein abzulegen. Wo sie das tun, ist egal. Niederösterreicher (oder aus allen anderen Bundesländern) mit Listenhund können den Hundeführschein machen, dann brauchen sie keinen Maulkorb IN WIEN. Sonst gilt Maulkorbpflicht.
Hunde, die aus den Bundesländern kommen und sich länger als drei Monate in Wien aufhalten, benötigen den Hundeführschein (nuja, der Besitzer halt, bzw. derjenige, der den Hund führt).

Aber bitte...JEDER darf auch in Wien auf öffentlichen Plätzen mit Listenhund unterwegs sein, allerdings gilt hier Leinen- und Maulkorbpflicht.
Nur WIENER (Wiener Hunde) müssen zusätzlich den Hundeführschein haben. (und die dürfen den Hund dann ohne Maulkorb laufen lassen - ohne Leine nur in Hundezonen, wo es gestattet ist). Alle anderen Leute nicht.


oh, ich sprach nur von den wiener hunden!!
das z.b. der NÖ mit seinem hund mit maulkorb schon gehen darf wurde ja schon weiter oben besprochen. sorry, ich dachte man wüsste das ich nur von den wiener hunden "spreche" - war mein fehler! :)
wo sie das tun ... ich glaube das ist nicht richtig ...

ich hoffe ich bekomme heute mein i-net auch wieder zu hause .. ansonsten happy weekend und schönen feiertag!
 
Da kann man schön erkennen, dass eigentlich nur eine bundeseinheitliche Regelung Sinn macht.

Also jeder Nicht-Wiener, der sich in Wien aufhält, kann mit jedem Listenhund, der auch nur auf Besuch ist, in Wien spazieren gehen, solange er das mit MK+L tut.

Ohne MK nur dann, wenn beide - Hund und Mensch - miteinander oder unabhängig voneinander - den Wiener HFS gemacht haben.

Ein Wiener ohne HFS darf allerdings mit einem Besucher-Listenhund gar NICHT gehen, nicht mal mit Leine +MK.

Na, das finde ich allerdings total daneben, um das mal dezent auszudrücken....:mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Wiener ohne HFS darf allerdings mit einem Besucher-Listenhund gar NICHT gehen, nicht mal mit Leine +MK.

Na, das finde ich allerdings total daneben, um das mal dezent auszudrücken....:mad:

Ich schätze der Grund dafür wird sein, dass ansonsten alle Listenhunde plötzlich bei der Urstrumpftant in Vorarlberg gemeldet und nur auf "Besuch" in Wien wären
 
Ich schätze der Grund dafür wird sein, dass ansonsten alle Listenhunde plötzlich bei der Urstrumpftant in Vorarlberg gemeldet und nur auf "Besuch" in Wien wären

Kann schon sein, da müsste man trotzdem andere Möglichkeiten finden, das zu verhindern.


Wobei, mir fällt dazu folgendes ein: ich gehe also als Wiener mit einem ( echten ) Besucherhund spazieren, und werde kontrolliert, habe weder selber den HFS noch hat der Hund einen. Was könnte passieren, wenn ich sage, das ist MEIN Hund, diesen Hund habe ich soeben erst übernommen, die 14 Tage-Frist zur Anmeldung ist also noch nicht abgelaufen und den HFS muss ich ja erst innerhalb von 3 Monaten machen? Sollte sich das jemand notieren und mich nachher überprüfen, dann habe ich es mir anders überlegt und den Kauf storniert?
 
Poldi, das kann ich mir aber wiederum auch nicht vorstellen! Wie soll denn das geprüft werden, wer da nun mit dem Hund geht? Hat doch niemand einen Meldezettel mit!
Dass der Hund aber wenigstens eine Hundemarke um hat, wo der Ort draufsteht, wo er gemeldet ist, das sollte ja schon sein und vor allem ist es DAS wesentliche Erkennungszeichen.

Wie das Ganze wirklich nun geprüft wird - ich kann es mir eh nicht vorstellen. Ok, Wiener Hundemarke - Hundeführschein muss mitgeführt werden. Eventuell Ausweis des Hundehalters, bzw. desjenigen, der ihn grad führt.
Wenn aber der Herr Meier aus Wien mit dem Listenflocki aus Vorarlberg eine Runde dreht, wird er möglicherweise seinen Führerschein mithaben (und da steht kein Ort drin, wo er grad gemeldet ist), sonst aber braucht er ja sicher nur Maulkorb und Leine. Und keinen Hundeführschein.
Wie soll das denn sonst geprüft werden? (Tschuidigung, mia glaubn ina net, hoins gschwind amoi inan Mödezettl...)
 
Also das ist nun wirklich kein Problem.

Ausweis muss ja eigentlich jeder dabei haben. Das kostet den Polizisten ein paar Sekunden, und er weiß, wo Du gemeldet bist.:rolleyes:
 
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