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Sag einmal veraeppelst du uns? Oder warum sonst gehst du nicht darauf ein, dass du den Hund ja gar nicht vermitteln darfst. Hast du die Freigabe der Behoerden. Es ist so wie Wisky (in Wien) geschrieben hat.......
Sehr dubios das Ganze.......
Ich würde den Hund auch auf keinen Fall dem 2. Besitzer raus geben.
Was ist wenn sich der 3. Besitzer nun doch noch meldet und Du sagst ähm ja dem hab ich dem 2. Besitzer gegeben
Bitte tu das nicht, wie die anderen schon sagten das ist ein großer Fehler
Also: Der Chip ist auf die 1.-Besitzerin registriert, sie hat den Schutzvertrag und alle Daten von dem 2. Besitzer, vom 3. Besitzer gibts nix. weil wenn der 2. Besitzer die Daten nicht hergibt oder sagt er hat nix, dann gehört er ihm. Rechtmäßig. Laut TH auch. So. d.h. wir vermitteln ihn nicht weiter sondern geben ihn zurück. Aber nur, wenn wir das Gefühl haben, es paßt. Mehr können wir nicht tun.
Und einbehalten können wir den Hund nicht, wenn er nachweisen kann, dass das sein Hund ist, das kann er. Stimmt das oder nicht ?
Und taeglich gruesst das Murmeltier....hast du die Behoerde (in Wien ist es die MA20, in Steiermark, die Bezirkshauptmannschaft vielleicht?) kontaktiert?
Das Smilie mit dem Kopf gegen die Wand hau, bitte!
Ist sinnlos.....da kann man echt nur hoffen, dass der Hund dann nicht nochmals weiterverscherbelt wird, vielleicht hat er wieder Durchfall....
MA60 oder?
Ich glaube, sie will es nicht verstehen. Bevor ich mich strafbar mache, erkundige ich mich doch lieber vorher.
Also: Der Chip ist auf die 1.-Besitzerin registriert, sie hat den Schutzvertrag und alle Daten von dem 2. Besitzer, vom 3. Besitzer gibts nix. weil wenn der 2. Besitzer die Daten nicht hergibt oder sagt er hat nix, dann gehört er ihm. Rechtmäßig. Laut TH auch. So. d.h. wir vermitteln ihn nicht weiter sondern geben ihn zurück. Aber nur, wenn wir das Gefühl haben, es paßt. Mehr können wir nicht tun.
Und einbehalten können wir den Hund nicht, wenn er nachweisen kann, dass das sein Hund ist, das kann er. Stimmt das oder nicht ?