Rechtslage....

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Mein Ex ist Zeuge, der war mit mir zusammen dort. Also ja, einen Zeugen habe ich.
Es war nicht mal mündlich vereinbart, dass ich die Hündin nehme, sondern ich hab wortwörtlich zu ihm gesagt: "Ich schau mir die Kleine an, und wenns passt, für mich, dann nehm ich sie."
Und für mich hat es nicht gepasst, also hab ich sie nicht genommen.
 
ohne Kaufvertrag kann er nix machen. Ob Kaufverträge per Handschlag noch immer "gültig" sind weiß ich nicht.

Wenn du nie gesagt hast: ich nehm sie, kann er auch nichts machen. ich würde die Anwältin anrufen und fragen ob das ein Witz ist..

OT: gibt es eigendlich schon Fotos von dem Welpen den dein TA übernommen hat ?

Es gab nicht mal einen Handschlag drauf, wie gesagt, ich hab im am Tel. gesagt, wenns für mich passt, nehm ich sie.
Und dass ich sie sicher nehm, hab ich nie gesagt.
Das hab ich vor. Ab 14 erreich ich die Dame wieder. Ich berichte dann.

OT: nein, die sollten schon seit Freitag online sein, hab noch keine kriegt.
 
Dann erkundige Dich bei der Versicherung, ob Du für so einen Fall Deckung hast. Im besten Falle ist ein sogenannter Beratungsrechtsschutz Teil Deines Vertrags, dann kannst du Dich kostenlos von einem Anwalt beraten lassen bzw. den ein "freundliches" Antwortschreiben verfassen lassen.
An wen kann ich mich da beim Wuff wenden?
Ich würde sagen, an einen Redakteur. ;)
Die Geschichte ist wahr. Der Name der Anwältin ist: Possnig Gisela, sie kommt aus Weiz, Nummer findest ganz einfach beim Herold, ruf einfach an und frag nach
So wichtig ist mir Dein Problem nun auch wieder nicht. :rolleyes:

Mir persönlich is es ja eigentlich wurscht, ob Du verklagt wirst, oder nicht. :cool:

Ich hab halt nur gerade mal wieder meine sozialen 5 Minuten. :p
 
Der Herr hätte sich ja auch im März, April oder Mai schon melden können.
Hat er von Jänner bis jetzt nie was von sich hören lassen?
 
mündliche verträge haben volle rechtsgültigkeit.

und ich kann mir lebhaft vorstellen, wie dieses treffen abgelaufen ist:cool:

ich empfehle dir einen rechtsanwalt zur rate zu ziehen und für die zukunft eine rechtsschutzversicherung abzuschließen. nachdem du ja scheinbar vor keinem schlamassel gefeit bist wird diese sich bei dir sicher rentieren....

lg
nina
 
Dann erkundige Dich bei der Versicherung, ob Du für so einen Fall Deckung hast. Im besten Falle ist ein sogenannter Beratungsrechtsschutz Teil Deines Vertrags, dann kannst du Dich kostenlos von einem Anwalt beraten lassen bzw. den ein "freundliches" Antwortschreiben verfassen lassen.

Mein Vertreter schaut grad in der Polizze nach, auswendig weiss ers net, er meldet sich dann

Ich würde sagen, an einen Redakteur. ;)

soviel weiss ich auch. Die frage ist, eher die nach einem Namen ;) ich kauf die Wuff zeitschrift nie...deswegen würd mich des interessieren

So wichtig ist mir Dein Problem nun auch wieder nicht. :rolleyes:

na gott sei dank. Sonst hätt ich jetzt eh angst kriegt :p

Mir persönlich is es ja eigentlich wurscht, ob Du verklagt wirst, oder nicht. :cool:

mir auch. zumindest bei so einer Klage.und eine andere hab ich eh nicht hängen ;)

Ich hab halt nur gerade mal wieder meine sozialen 5 Minuten. :p

boah wie nett :p:D
 
Der Herr hätte sich ja auch im März, April oder Mai schon melden können.
Hat er von Jänner bis jetzt nie was von sich hören lassen?

Nein. Im Jänner hat er mir zwar mitn Anwalt droht, nachdem wir gfahren sind, ohne seine SheeLa, aber ich hab ihm gsagt, er soll net lächerlich werden...
seitdem hab ich nix mehr von dem gehört.
 
mündliche verträge haben volle rechtsgültigkeit.

und ich kann mir lebhaft vorstellen, wie dieses treffen abgelaufen ist:cool:

Ich bin mit meinem Ex hingefahren, hab mir die Zuchtstätte und seine Hunde angschaut, Sheela, um die es ging, ist nicht einmal auf mich zugekommen. Daraufhin hab ich gesagt, da sie net herkommt, nehm ich sie nicht, weil des is mir zu riskant und dann sind wir wieder gefahren.
 
und ich kann mir lebhaft vorstellen, wie dieses treffen abgelaufen ist:cool:
:D:D:D

und für die zukunft eine rechtsschutzversicherung abzuschließen. nachdem du ja scheinbar vor keinem schlamassel gefeit bist wird diese sich bei dir sicher rentieren....
Bei Kerstins "Begabung" für Griffe ins Braune wird sie natürlich gerade für ihre speziellen Probleme keine Deckung haben (so eine Versicherung - gegen Lebensunfähigkeit und Dummheit - gibts ja gar nicht). :rolleyes:
 
Wennst einen Versicherungsschutz für solche Fälle hast - eh gut, dann lass dir gleich einen Anwalt von denen geben!

Ansonsten - ich muss ja ehrlich gesagt gerade den Kopf schütteln aufgrund der Vorgangsweise der Rechtsanwältin - ein Aufforderungsschreiben per Mail zu schicken!

Hat sie Lesebestätigung angefordert?? Wenn ja - hast zurückgeschickt? Wenn nein - auch egal!

Eigentlich müsste man als Anwalt wissen, dass man ALLE Aufforderungsschreiben per Post und EINGESCHRIEBEN abschickt!

Ich wäre da wohl etwas provokant - sie hätte keinen Beweis, dass das Aufforderungsschreiben (Mail) überhaupt angekommen ist, somit würd ich vorerst gar nichts machen :p

Wie blöd kann denn ein Anwalt sein, sowas per Mail und nicht per Post eingschrieben zu schicken??? :rolleyes: :eek:

So fängts schon mal an für mich - und überhaupt, woher hat die deine Mailadresse??
 
Schau mal auf die Wuff Startseite, da findest bestimmt die Nr. oder den Ansprechpartner der Redaktion.
Soweit ich weiß haben mündliche Verträge schon eine Gültigkeit, allerdings steht in eurem Fall Aussage gegen Aussage.
Die Geschichte muss auf jeden Fall an die Öffentlichkeit, es kann ja nicht angehen dass ein Züchter so mit seinen Hunden umspringt...
 
hast du ihm deine visitenkarte dortgelassen?

ist das die einzige "zuchtstätte" für harzer füchse? in meiner nachbarschaft stranguliert sich bei grantigen haltern so ein ängstliches exemplar an der leine :(?
 
Wennst einen Versicherungsschutz für solche Fälle hast - eh gut, dann lass dir gleich einen Anwalt von denen geben!

ist schon im laufen

Ansonsten - ich muss ja ehrlich gesagt gerade den Kopf schütteln aufgrund der Vorgangsweise der Rechtsanwältin - ein Aufforderungsschreiben per Mail zu schicken!

Hat sie Lesebestätigung angefordert?? Wenn ja - hast zurückgeschickt? Wenn nein - auch egal!

Nein, keine Lesebestätigung. Einfach nur ein mail. Ohne irgendwas.

Eigentlich müsste man als Anwalt wissen, dass man ALLE Aufforderungsschreiben per Post und EINGESCHRIEBEN abschickt!

eben. normalerweise, kriegt man so was per einschreiben. Weiss ich von mein Ex.

Ich wäre da wohl etwas provokant - sie hätte keinen Beweis, dass das Aufforderungsschreiben (Mail) überhaupt angekommen ist, somit würd ich vorerst gar nichts machen :p

Na anrufen tu ich da schon. in genau 9 Minuten *g*

Wie blöd kann denn ein Anwalt sein, sowas per Mail und nicht per Post eingschrieben zu schicken??? :rolleyes: :eek:

keine ahnung...so viele anwälte kenn ich (GSD) nicht
 
Noch was: Falls das deine Rechtsschutz nicht übernimmt:
Bei uns in Deutschland musst du nur aufs Gericht gehen und dir eine Art Befreiung für den Anwalt geben lassen. Den bekommst du dann erstattet, da du ja wahrscheinlich finanziell nicht in der Lage bist selbst einen zu bezahlen. Sowas gibts doch bei euch in Ö bestimmt auch, oder
 
hast du ihm deine visitenkarte dortgelassen?

ist das die einzige "zuchtstätte" für harzer füchse? in meiner nachbarschaft stranguliert sich bei grantigen haltern so ein ängstliches exemplar an der leine :(?

Soweit ich weiss, is es in Österreich die einzige Zuchtstätte. Genau weiss ich es aber nicht.
Eben, die Sheela war ja dort schon ängstlich...sie ist ja immer weggelaufen
 
Noch was: Falls das deine Rechtsschutz nicht übernimmt:
Bei uns in Deutschland musst du nur aufs Gericht gehen und dir eine Art Befreiung für den Anwalt geben lassen. Den bekommst du dann erstattet, da du ja wahrscheinlich finanziell nicht in der Lage bist selbst einen zu bezahlen. Sowas gibts doch bei euch in Ö bestimmt auch, oder

Gibt es, aber glaub ich nur, wenn man schon vor gericht steht, dass dir einen zur Verfügung stellen. Wie gesagt, ich hab damit null erfahrung...
 
Na anrufen tu ich da schon. in genau 9 Minuten *g*

Ich würd da gar nicht anrufen - sie hat keinen Nachweis dass du das Mail überhaupt bekommen hast... Und wenn du anrufst, dann macht die doch sofort einen Aktenvermerk und somit einen Nachweis, dass du es bekommen hast und Bescheid weißt!
 
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