"Preistreiberei" durch Verlassensschaftskurator (Notariat) seriös?

Grundverkehrskommission und landwirtschaftliche Grundstücke.
Bei manchen Häusern mit größeren Grundstücken ist nur ein Teil der Fläche Bauland , dort steht dann das Haus drauf und der andere Teil ist Grünland also eine landwirtschaftliche Fläche.
In Österreich darf landwirtschaftliche Fläche, und sei sie noch so winzig , nur dann an Nicht-Landwirte verkauft werden wenn kein Landwirt diese Fläche zum gleichen Preis kaufen möchte.
Um allen interessierten Landwirten die Möglichkeit zu geben gegen den Verkauf Einspruch zu erheben wird der Verkauf in der zuständigen Gemeinde und den Nachbargemeinden für 6 (? oder 3 ?) Wochen öffentlich ausgehängt. Namen und Kaufpreise werden nicht genannt.
Ist ein Landwirt bereit den Preis zu bezahlen und erhebt fristgerecht Einspruch so bekommt er das Grundstück .
Das Ganze läuft über die Grundverkehrskommission die auch die Entscheidungen fällt.
 
Es müßte unter 6 Wochen sein, denke 4 Wochen, weil nach 4 Wochen die Entscheidung fällt. Zumindest war es bei mir so. Da ist im Grundbuch auch nur Grünland gestanden, fällt mir ein. Drum in den Widmungsplan schauen. Er liegt auch bei der Gemeinde auf, muß aber nicht unbedingt der letztgültige sein.
 
Danke für die Info, aber diese Problematik kann in einer normalen Wohnhaussiedlung ("keine Landwirte und Landwirtschaft weit und breit":p), ja wohl nicht auftreten.

"Animal-Help-AHA" hat mich damit anfangs sehr verunsichert.
 
Das wolt ich nicht. Sorry. :o Ich hab halt alleine auf alles draufkommen müssen und das kostet enorm viel Energie. Drum wollt ich Dich davor warnen, was sein kann. :) Aber ich hab auch gesagt, dass das normalerweise ein Formalakt ist.

Das was im Grundbuch steht ist wichtiger! Auch auf den Beiblättern!
 
Bin jetzt verwirrt und unsicher durch deine Anmerkung. Verstehe nur Bahnhof:(. Das Haus dürfte schätzungsweise vor 50-60 Jahre gebaut worden sein. Es gibt keine Unterlagen (mehr). Wir haben nur den Plan mit der Größe des Hauses bekommen.

Aber wenn das alles mit einem Kurator läuft, muss doch alles mit rechten Dingen hergehen, also seriös sein?


Ich hab jetzt nur bis zu diesem Posting gelesen....aber BITTE lass dich wirklich nicht verunsichern! Ob Bau- oder Agrarland bzw. die genaue Flächenwidmung muss im Schätzgutachten drinstehen! Und bevor ich das Anbot erhöhe, würde ich drauf bestehen, diese auch zu sehen....das ist jetzt nur meine persönliche Meinung und daher natürlich wertfrei. Wenn ihr euch schon entschieden habt, dann ist das absolut in Ordnung.

Ich kann dir wirklich nur raten, bevor ihr irgendwas erhöhts/unterschreibts...euch das Gutachten genau anzuschauen. Nachher ist es leider zu spät.
Das Angebot würde ich wenn, dann erst ca. 2 Tage vor Ablauf der Frist erhöhen...solange ist es für beide Seiten fix bindend.

Alles Gute :)
 
Bei Garten steht die Gartenfläche und bei Baufläche/Gebäude die Grundfläche des Hauses. Sonst sthet nichts Besonders drinnen (lastenfrei, keine Servitute....)

Das ist schon mal sehr gut! Am Flächenwidmungsplan (einsehbar am Gemeindeamt) sieht man, was rundum vorgesehen ist/bereits besteht und ob es da irgend etwas gibt, was eher nicht erwünscht ist (Durchzugsstrasse kommt, Großfirma siedelt sich an etc.)
 
Das ist schon mal sehr gut! Am Flächenwidmungsplan (einsehbar am Gemeindeamt) sieht man, was rundum vorgesehen ist/bereits besteht und ob es da irgend etwas gibt, was eher nicht erwünscht ist (Durchzugsstrasse kommt, Großfirma siedelt sich an etc.)

Den Flächenwidmungsplan kann man ja auch googeln, was wir gestern getan haben und da war nichts Besonderes darin vermerkt.

Wo kann ich eigentlich die Bauklasse des Grundstückes ersehen (wieviel vom Grundstück verbaut werden darf etc.). Im Grundbuchauszug steht nur etwas von A2 und B, was immer das auch heissen soll:confused:

Abgesehen davon hätte ich die Frage, wie es im Wien möglich ist, dass z.B. in so Kleingartensiedlungen beim Neubau so ziemlich das gesamte GRundstück verbaut werden darf? Ich habe das kürzlich bei zwei Neubauten beobachten können. Ich weiß, es kommt auf die Bauwidmung an, aber ich war immer der Meinung, dass nur 1/3 od. 1/4 der Grundfläche verbaut werden darf.
 
Wegen Bauklassen etc. erkundigst du dich am besten am betreffenden Gemeindeamt.

Ohne zuviel zu verraten: wie groß ist das Projekt denn
-also Grund und Haus? Bin neugierig, besonders wenn es um Hauskauf geht;)
 
Ich würde auch auf die Gemeinde gehen, besonders bei kleineren Gemeinden schadet das nie, wenn man dort auch schon vor dem Kauf vorsichtig die Fühler ausstreckt wie das dort so läuft. Normalerweise wenn man sich freundlich benimmt bekommt man auch noch mehr Informationen als nur die nackten Tatsachen.
Wie das zum Beispiel bei einem Umbau läuft, ob man ein Gewächshaus oder einen Schuppen aufstellen darf, wie hoch der Zaun sein darf, wie das mit der Müllabfuhr, der Schneeräumung, der Schule, Kindergarten, Einkaufmöglichkeiten, Tierärzte Gemeindearzt und deren Hausbesuche läuft und und und. So eine Gemeinde ist ein unerschöpflicher Quell , wenn man Informationen braucht. Ein bißerl einschleimen ist auch nicht schlecht, weil dann hat man es nachher leichter.
 
Die anderen Häuser sind wesentlich größer gebaut, von daher kann man schon auf Einiges schließen, abgesehen davon, haben wir eigentlich eh keine Um- oder Zubauten vor;).
Also das mit der zur Gemeinde zu gehen, hat Zeit, werden wir später mal machen (hat auch keinen Einfluss auf unseren Kaufabschluss). Aber trotzdem danke für den Hinweis.

@Cato

Haus mit Grund ca. 900m2


PS: Haben eben von der Maklerin das 42 seitige Schätzgutachten erhalten. Von daher passt es jetzt von unserer Seite.
 
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Nach Durchsicht des Schätzgutachtens haben wir das verbesserte Angebot am Samstag abgegeben.

Dienstag hatten wir die Antwort (nur Cc: an uns gemailt
) des Kurators, dass er vorbehaltlich der richterlichen Zustimmung (die jetzt noch aussteht ) das neue Kaufanbot annimmt. Es steht in dem Schreiben (mit grüner Farbe extra betonend!) an den Richter, aber leider "penetrant" betont , dass das Anbot auch inklusive der Übernahme der Räumungskosten durch u
ns, :rolleyes:nach wie vor unter dem Schätzpreis ist. Andererseits hat er, lt. Maklerin, den Richter noch zusätzlich angerufen, damit die Sache beschleunigt wird. Bahh, ich sitz jetzt auf Nadeln, ob der Entscheidung :o.
 
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Nach Durchsicht dieses haben wir das verbesserte Angebot am Samstag abgegeben.

Dienstag hatten wir die Antwort (nur Cc: an uns gemailt
), dass er vorbehaltlich der richterlichen Zustimmung (die jetzt noch aussteht ) das neue Kaufanbot annimmt. Es steht in dem Schreiben (mit grüner Farbe extra betonend!) an den Richter, aber leider "penetrant" betont , dass das Anbot auch inklusive der Übernahme der Räumungskosten durch u
ns, :rolleyes:nach wie vor unter dem Schätzpreis ist. Andererseits hat er, lt. Maklerin,d en Richter noch zusätzlich angerufen, damit die Sache beschleunigt wird. Bahn, ich sitz jetzt auf Nadeln, ob der Entscheidung :o.

:)Ich drück Dir die Daumen.

Ein Kurator wird sich immer absichern. Er muss ja die Zustimmung des Gerichts einholen und für jeden zugelassenen Rechtsanwalt und Notar ist es ganz normaler Alltag, dass in derartigen Fällen wichtige Punkte hervorgehoben werden. Einfach damit nicht diskutiert werden kann, dass irgendwas quasi im Text untergegangen ist.
 
Ich habe heute ein kurzes Gespräch mit meinem Notar gehabt, der - so Gott will:rolleyes:- den Vertrag erstellen wird.

Er hat sich die Unterlagen alle angesehen und hat gemeint, dass er aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung (älterer Notar mit langer Berufserfahrung) sicher ist, dass der Richter einem Kaufpreis unter den Schätzpreis nicht zustimmen wird, auch wenn der Kurator einverstanden ist:(.

Mir ist gleich das Gesicht "eingeschlafen", als er das sagte. Auf meinen Einwand, ob es keine Rolle spielt, dass das Haus über den kommenden Winter, ohne geheizt zu werden an Wert verlieren wird, meinte er nein:confused:

Na sehr erfreulich ist das nicht. Es ärgert mich jetzt, dass wir warten müssen, bis endlich eine Antwort erfolgen wird. Sch..... Verlassenschaft, mit einem normalen Verkäufer wäre es sicher einfacher und unkomplizierter:mad:.
 
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Wenn ich jetzt sachlich Revue passieren lasse:
Maklerin bietet Haus mit bestimmten Kaufpreis an. Als von uns die Frage kommt, was glauben Sie, wieviel weniger wäre da noch drinnen? war Ihre bereits ausweichende Antwort - bieten Sie einfach das, was für sie passt. Keine Erwähnung davon, dass der Schätzpreis für den Erwerb gewünscht sei, der höher ist etc...

Nachdem Sie "geheimnisvoll" erwähnte, "sie" hätte "gschaut (stimmt nicht, Schätzgutachten wurde unter der vorigen Maklerfirma erstellt), dass das Schätzgutachten niedrig ausfällt, weil ein Verkauf schon so mehrmals wegen der Finanzierung gescheitert sei), gewannen wir dadurch echt den Eindruck, dass der nämliche Kaufpreis über dem Schätzpreis liegt. Den Sie uns aber da trotz Nachfrage unsererseits nicht zur Verfügung stellen wollte.

Als wir dann ein 3% iges Angebot unter dem Kaufpreis machten, erfuhren wir, dass der Kurator den Auftrag erteilt hat, weitere Besichtigungen durchzuführen. Da ich durch das Anbotsformular (wohl dann zwingend) Kenntnis von den Kontaktdaten des Kurators erhielt, konnte ich erst ab da mit diesem Kontakt aufnehmen.

Dass machte ich (ohne es der Maklerin bekannt zu geben), weil ich empört war, dass er so ein gutes (weil 3% unter dem Kaufpreis, unserer Meinung nach ein sehr gute Angebot war) Angebot scheinbar unbegründet ablehnte.

Als er mir dann (ohne, wie die Maklerin, ein Geheimnis darum zu machen) mitteilte, dass der Schätzpreis um ca. 3,5% höher als der Kaufpreis ist und der Richter nur den Schätzpreis als Verkaufspreis genehmigen will und wird, bin ich aus allen Wolken gefallen.

Ich fragte fragte daraufhin, warum das Haus zu einem Kaufpreis - ohne Hinweis auf die Tatsache und den Wunsch des Richter (und Hinweis auf den Schätzpreis) angeboten wird, um dem es dann - auch ohne weitere Kaufinteressenten, die mehr bieten würden, - nicht hergegeben wird.

Meines Erachtens ist das eine wissentliche/vorsätzliche falsche Angabe des Kaufpreises, das lt. Volksmund ein "leutfangen" ist.

Er verteidigte sich dazu, dass die Maklerin das Haus - ohne sein Wissen- zu einem Kaufpreis unter dem Schätzpreis angeboten hatte, was die Maklerin wiederum bestritt. Meiner und der Ansicht meines Mannes, ist diese vorsätzliche Irreführung/Täuschung - egal von wem - nicht ganz koscher.

Als wir dann zur Aufbesserung unseres Angebots aufgefordert wurden - haben wir rückblickend gesehen, eigentlich die Bezahlung des Kaufpreises "angeboten" und warten nun darauf, es um den ursprünglich angebotenen Kaufpreis erwerben zu dürfen:confused:.

Sollte es nicht dazu nicht kommen, werden wir diese Angelegenheit dann aber nicht darauf beruhen lassen, sondern in jedem Fall einen Anwalt übergeben.
 
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Ja und was soll der Anwalt machen ?

Ich mein, du kannst einen Kauf ja nicht erzwingen, wenn der Richter NEIN sagt, dann musst du das akzeptieren. ....obwohl, bei die ganzen Umstände hätte ich schon lange Abstand von dem Haus genommen und was anderes gesucht. ...
 
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