Pferdetausch

Erstmal @chican, es tut mir für dich und die Stute leid, was ihr durchmachen müsst (und musstet). Ich kann schon verstehen, dass du in einer schwierigen Situation bist. Noch jung, kaum aus der Schule, der Traum vom eigenen Pferd endlich erfüllt, und dann sowas.... Wer würde da nicht fix und fertig mit den Nerven sein?

Ich hoffe, dass du eine gute Lösung für euch und vorallem die Stute finden kannst. *daumendrück* Sollte sie wirklich keine Schmerzen haben, wäre es sicher schön für sie, einfach in irgendeiner Herde mitzulaufen und den Rest ihres Lebens auf der Weide zu verbringen.
Glaub mir, ein Pferd ist in erster Linie ein Herdentier und nicht davon abhängig, dass wir auf seinem Rücken herumturnen. (auch nicht, wenn es erst 6 Jahre alt ist ;))

Der Vorschlag mit dem Wagenfahren wär sicherlich auch noch einen Versuch wert :), da ihr ja offensichtlich das Gewicht auf ihrem Rücken zu schaffen macht, wenn sie buckelt, sobald sich wer d'raufsetzt, oder :confused: (hat es eigentlich schon mal ein sehr leichter Reiter - vielleicht ein gut reitendes Kind? - versucht?)

Das rechtlich jetzt nichts mehr zu machen sein wird, glaube ich gern, dazu ist es schlicht und einfach zu spät, denn bei Viehmängeln (Rinder, Pferde,...) sieht das ABGB anderes vor, als bei Sachmängeln! (die oben zitierten §§)

Das ABGB, § 933 Abs (2) - Verjährung - sagt: Bei Viehmängeln beträgt die Frist sechs Wochen. Sie beginnt bei Mängeln, für die eine Vermutungsfrist besteht, erst nach deren Ablauf.
Abs (3): In jedem Fall bleibt dem Übernehmer die Geltendmachung durch Einrede vorbehalten, wen er innerhalb der Frist dem Übergeber
den Mangel anzeigt.

Zur Vermutungsfrist: § 925. Durch Verordnung wird bestimmt, inwiefern die Vermutung eintritt, dass ein Tier schon vor der Übergabe krank gewesen ist, wenn innerhalb bestimmter Fristen gewisse Krankheiten und Mängel hervorkommen.

§§925 - 927, 932a und 933 ABGB behandeln Viehmängel. Kann man alles nachlesen unter http://www.ris.bka.gv.at (bundesrecht)

So, die betreffende Verordnung muss ich erst suchen gehen! (P.S.gefunden!: http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12028966.html )

Bitte versuch das Beste aus der Sache zu machen, auch wenn's nicht gerade leicht ist :)! Die Stute ist die letzte, die etwas für ihren Zustand kann!
 
ein pferd mit schiefer hüfte einfahren??? den kutschenbetrieb will ich sehen, der sich ein krankes pferd anschafft. :eek::eek:

und nur so zum ab uns zu wagerl fahren zahlt sich das für die wenigsten aus.

Du ich meinte auch keinen Kutschen-Großbetrieb oder wie auch immer, sondern einfach die Möglichkeit für jemanden, am Sonntag das leichte Wagerl rauszunehmen und mit den Kindern eine Runde zu fahren.

Ich sah das als eine Möglichkeit, dieses arme Tier nicht als völlig "unbrauchbar" dastehen zu lassen :o

Wie´s genau mit der Belastung aussieht, weiß ich nicht, deshalb fragte ich ja. ;)

Aber wenn das Pferd nun eh schon verkauft ist.... :cool:
 
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