Pferdetausch

@angel, also eine Einschläferung in Wien kommt so um die 450,-- für´s Pferd. Alleine die Spritze (Selbstkostenpreis TA) kostet ca. 250,-- und der Rest ist für die Abholung.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in NÖ so wenig kostet.
LG Angelika
 
tja, das sind die infos die ich von unserem pferdehof bekommen habe (auch das die abholung gratis ist), somit...
du kannst TA-preise in wien und am land nicht vergleichen, das kann ich dir auf jeden fall aus persönlicher erfahrung bestätigen. ich zahle hier einen bruchteil... dafür sind manche methoden aber auch nicht up to date.

auf jeden fall wäre es MIR egal, was es tatsächlich kostet, ohne jetzt jemandem zu nahe treten zu wollen. denn "tauschen" kann man maximal sachen, da fehlt mir die achtung vor dem lebewesen, außerdem wird die stute immer wieder große probleme bekommen und so im endeffekt nirgends lange bleiben.

aber ich vermute stark, es wird sich, wenn der gesundheitszustand des pferdes offenbart wird, ohnehin niemand finden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@angel, also eine Einschläferung in Wien kommt so um die 450,-- für´s Pferd. Alleine die Spritze (Selbstkostenpreis TA) kostet ca. 250,-- und der Rest ist für die Abholung.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in NÖ so wenig kostet.
LG Angelika

Zumindest in Nö holt die Tierkörperverwertung im Moment die Pferde noch kostenlos ab.
Also auf 450 Euro kommt man definitiv nicht. Narkose bzw. Einschläfern selber ist je nach TA verschieden.
 
@ isetta: ich darf hier mal kalypso aus den thread "klage gegen welpenhändler" zitieren, die den gesetztestext des ABGB dankenswerterweise reingeschrieben hat:


2. Gewährleistung für das kranke oder sonst mit Mängel behafteten Tieres (§ 922 ff ABGB)

Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer nach dem Gesetz für Sach- oder Rechtsmängel einstehen muss, die seine Leistung (das verkaufte Tier) im Zeitpunkt der Erbringung aufweist. Je nach Art des vorhandenen Mangels (wesentlich und unbehebbar, wesentlich und behebbar, unwesentlich und behebbar, unwesentlich und unbehebbar) hat der Käufer die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises, eine Verbesserung oder den Nachtrag des Fehlenden zu begehren. Ein Mangel ist wesentlich, wenn er den ordentlichen Gebrauch verhindert; er ist behebbar, wenn er sich mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln beseitigen lässt, sonst unbehebbar.

Grundsätzlich muss der Verkäufer nur für Mängel einstehen, die schon im Zeitpunkt der Erfüllung vorhanden sind. Bei Viehmängel (Pferd, Rind, etc.) besteht insofern eine Besonderheit, als vermutet wird, dass die Tiere schon vor Übergabe krank waren, wenn sie innerhalb einer bestimmten Frist, gerechnet ab Übergabe, gewisse Krankheiten aufweisen.

Für offenkundige Mängel, das sind solche, die "in die Augen fallen" haftet der Verkäufer nicht (ausgenommen ist aber die Zusicherung einer nicht vorhandenen Eigenschaft durch den Verkäufer oder deren arglistiges Verschweigen). Die Haftung des Verkäufers kann auch überhaupt ausgeschlossen werden.

Der Käufer muss sein Gewährleistungsrecht durch gerichtliche Klage oder Einrede (ist grundsätzlich bei jenem Gericht einzubringen, wo der Beklagte seinen Wohnsitz hat) bei beweglichen Sachen (Hund, Katze, etc.) innerhalb von 2 Jahren ab Übergabe ausüben (§ 933 ABGB). Wurden bestimmte Eigenschaften zugesichert, deren Vorhandensein erst nach einiger Zeit feststellbar ist, beginnt die Frist ausnahmsweise erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem der Mangel mit Sicherheit erkannt werden kann (z.B. ist das Tier entgegen der Zusicherung des Verkäufers doch nicht zuchttauglich). Die Gewährleistungsfristen können verlängert oder verkürzt werden. Auch kann der Verkäufer die Garantie abgeben, dass innerhalb eines längeren Zeitraumes keine Mängel auftreten. Dann kommt es auch nicht darauf an, ob der Mangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.


also wo in diesem fall das problem ist, verstehe ich nicht... wäre ja schaden, wenn man den verkäufer mit diesen praktiken davonkommen lässt.
 
Zumindest in Nö holt die Tierkörperverwertung im Moment die Pferde noch kostenlos ab.
Also auf 450 Euro kommt man definitiv nicht. Narkose bzw. Einschläfern selber ist je nach TA verschieden.

Das ändert sich wohl immer wieder mal. Ich hab vor ca. 11 Jahren 1000 ATS gezahlt, für die Abholung über die Tierkörperverwertung in NÖ. Aber Schlachter (wo man damals noch Geld für sein totes Pferd bekam, egal mit was es davor behandelt wurde *grusel*) hab ich dann doch nicht übers Herz gebracht.
 
@Chican!

Ich stelle Dir jetzt eine konkrete Frage:

Lt. Deiner Aussage könnte die STute ohne dass sie geritten wird ein schönes Leben führen, da sie dann keine Schmerzen hat. Warum vergibst Du sie dann nicht mit Schutzvertrag als Beisteller? Geht es Dir nur ums Geld?

Wie gesagt: Das Geld kannst Du sicher abschreiben. Höchstens Du findest wieder jemanden, der sie ohne Ankaufsuntersuchung kauft und dann hat der den schwarzen Peter......

Die Entscheidung kann Dir sowieso niemand abnehmen, aber mittlerweile habe ich den Eindruck, Du willst das Geld, dass Du bereits für sie ausgegeben hast, irgendwie wieder reinbringen.

Es gibt da so einen Spruch:

"Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was Du Dir vertraut gemacht hast!"

lg
ulli
 
@ isetta: ich darf hier mal kalypso aus den thread "klage gegen welpenhändler" zitieren, die den gesetztestext des ABGB dankenswerterweise reingeschrieben hat:


2. Gewährleistung für den kranken oder sonst mit Mängel behafteten Max (§ 922 ff ABGB)

Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer nach dem Gesetz für Sach- oder Rechtsmängel einstehen muss, die seine Leistung (das verkaufte Tier) im Zeitpunkt der Erbringung aufweist. Je nach Art des vorhandenen Mangels (wesentlich und unbehebbar, wesentlich und behebbar, unwesentlich und behebbar, unwesentlich und unbehebbar) hat der Käufer die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises, eine Verbesserung oder den Nachtrag des Fehlenden zu begehren. Ein Mangel ist wesentlich, wenn er den ordentlichen Gebrauch verhindert; er ist behebbar, wenn er sich mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln beseitigen lässt, sonst unbehebbar.

Grundsätzlich muss der Verkäufer nur für Mängel einstehen, die schon im Zeitpunkt der Erfüllung vorhanden sind. Bei Viehmängel (Pferd, Rind, etc.) besteht insofern eine Besonderheit, als vermutet wird, dass die Tiere schon vor Übergabe krank waren, wenn sie innerhalb einer bestimmten Frist, gerechnet ab Übergabe, gewisse Krankheiten aufweisen.

Für offenkundige Mängel, das sind solche, die "in die Augen fallen" haftet der Verkäufer nicht (ausgenommen ist aber die Zusicherung einer nicht vorhandenen Eigenschaft durch den Verkäufer oder deren arglistiges Verschweigen). Die Haftung des Verkäufers kann auch überhaupt ausgeschlossen werden.

Der Käufer muss sein Gewährleistungsrecht durch gerichtliche Klage oder Einrede (ist grundsätzlich bei jenem Gericht einzubringen, wo der Beklagte seinen Wohnsitz hat) bei beweglichen Sachen (Hund, Katze, etc.) innerhalb von 2 Jahren ab Übergabe ausüben (§ 933 ABGB). Wurden bestimmte Eigenschaften zugesichert, deren Vorhandensein erst nach einiger Zeit feststellbar ist, beginnt die Frist ausnahmsweise erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem der Mangel mit Sicherheit erkannt werden kann (z.B. ist das Tier entgegen der Zusicherung des Verkäufers doch nicht zuchttauglich). Die Gewährleistungsfristen können verlängert oder verkürzt werden. Auch kann der Verkäufer die Garantie abgeben, dass innerhalb eines längeren Zeitraumes keine Mängel auftreten. Dann kommt es auch nicht darauf an, ob der Mangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.


also wo der anwalt bei der stute das problem sieht, verstehe ich nicht...

Ist das Pferd nicht aus dem Ausland, od. verwechsle ich da jetzt was (CZ?)? Ist vielleicht auch die Frage, was das Pferd damals gekostet hat - das stand ja hier noch niergends. Vielleicht deswegen (wegen event doch eher geringeren Kaufpreis der nicht in relation stehen würde zu langwierigen Verhandlungen?) immer wieder die Info von Anwalt u. Tierärzten es einfach sein zu lassen!?

Aber aus Erfahrung kann ich sagen, das man in so Fällen nur mit Anwälten eine Chance hat die wirklich jahrelang Erfahrung haben mit Pferde "Fällen", ansonsten kann man da recht bald an Anwälte geraten die halt auch viel zu wenig od. garkeine Erfahrung haben in dem Bereich und dann wirklich nur unnötig kosten und das ganze scheitert.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Chican!

Ich stelle Dir jetzt eine konkrete Frage:

Lt. Deiner Aussage könnte die STute ohne dass sie geritten wird ein schönes Leben führen, da sie dann keine Schmerzen hat. Warum vergibst Du sie dann nicht mit Schutzvertrag als Beisteller? Geht es Dir nur ums Geld?

Wie gesagt: Das Geld kannst Du sicher abschreiben. Höchstens Du findest wieder jemanden, der sie ohne Ankaufsuntersuchung kauft und dann hat der den schwarzen Peter......

Die Entscheidung kann Dir sowieso niemand abnehmen, aber mittlerweile habe ich den Eindruck, Du willst das Geld, dass Du bereits für sie ausgegeben hast, irgendwie wieder reinbringen.

Es gibt da so einen Spruch:

"Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was Du Dir vertraut gemacht hast!"

lg
ulli


@ Katze
das frag ich mich schon seit 5 Seiten... :o
 
also kosten im burgenland:
EUR 200,00 Tierärztin fürs einschläfern ...
die Tierkörperverwertung hat nichts verrechnet
das war im September 07, als meine Kim zu altersschwach war um wieder aufstehen zu können ...


bezüglich schlachter:
ich weiß es nicht, ob der schuller noch kommt. das pferd eines freundes hat sich den fuß gebrochen. der schlachter kam noch in der nacht. thomas führte sein pferd noch aus der box, übergab mir den strick und ging, weil er es nicht ertragen konnte. ich hielt nora, streichelte sie, die tierärztin hielt ihr noch einen kübel mit futter hin, der schlachte setzte den bolzschussapparat an, tock und nora fiel um wie ein brett. kein zucken und zappeln ....
es war keine aufregung nix. es ging schnell und schmerzlos, das nachfolgende war halt "naja" (ausbluten noch wo das pferd lag, dann mit seilwinde in den transporter gezogen und dort wurde die bauchhöhle geöffnet).


und ehrlich: kim schlief in ihrer box neben ihrer gefährtin in aller ruhe hinüber in die andere welt. es war ein friedliches bild.
aber dann mussten wir sie an den hinterbeinen mit dem traktor rausschleifen, das war ein letztes sammeln meiner kräfte. als die tierkörperverwertung kam, deckte ich sie nur mehr ab, nahm abschied und lief ins haus. das konnte ich nicht mehr
 
also es ist echt ein jammer wie manche menschen einen hinunter machen obwohl sie weder die wahre lebensgeschichte noch mich wirklich kennt.
stichwort intelligent.... wenn man intelligent ist versucht man vorschläge zu machen und nicht einen menschen hinunter zu machen !!!

naja gott sei dank denken nicht alle so wie du!!


Kannst du lesen??? Mittlerweile bezweifle ich es, anstatt dich ueber deine eigene Befindlichkeiten aufzuregen, solltest du dir vielleicht etwas mehr Gedanken ueber die Zukunft die dein Pferd erwartet Gedanken machen! Ich habe geschrieben, kuemmere dich um einen Platz, falls das Pferd ohne Schmerzen leben kann. Den Kaufpreis u. die Kosten wirst du nicht zurueckbekommen, wenn du das Pferd dem Haendler zurueckgibst, wird er es verscherbeln, sprich Tiertransporter auf zum Schlachthof! Was ist daran so schwierig zu verstehen, dich interessiert anscheinend mehr wie du die Kosten wieder reinkriegst als was fuer eine Zukunft auf dieses Tier wartet. So kommt es zumindest in deinen postings rueber.

Und hoer bitte auf immer zu jammern, dass ich dich runtermache, gibt es da nicht etwas was Vorrang hat?

Gott sei Dank denken nicht alle so wie du.....

Und das ist jetzt auch wirklich die lezte Antwort auf dein posting.
 
im moment hat sie auf jeden fall keine schmerzen- es kommt immer schubweise ,...................

.............obwohl es ihr so - wenn sie nicht geritten wird- sehr gut geht!.......



vielleicht könnte man sie einfahren? Vor einen leichten Wagen spannen? Vielleicht wäre das ja eine Option für einen ev. neuen Besitzer, dass man sie ab und zu zum Wagerlfahren einsetzen kann?

Andernfalls würde ich sie wohl auch in einen schönen Pensionsstall, wo sie im Herdenverband leben kann, suchen - wäre wohl das Pferdegerechteste, was es gibt :o
 
Kannst du lesen??? Mittlerweile bezweifle ich es, anstatt dich ueber deine eigene Befindlichkeiten aufzuregen, solltest du dir vielleicht etwas mehr Gedanken ueber die Zukunft die dein Pferd erwartet Gedanken machen! Ich habe geschrieben, kuemmere dich um einen Platz, falls das Pferd ohne Schmerzen leben kann. Den Kaufpreis u. die Kosten wirst du nicht zurueckbekommen, wenn du das Pferd dem Haendler zurueckgibst, wird er es verscherbeln, sprich Tiertransporter auf zum Schlachthof! Was ist daran so schwierig zu verstehen, dich interessiert anscheinend mehr wie du die Kosten wieder reinkriegst als was fuer eine Zukunft auf dieses Tier wartet. So kommt es zumindest in deinen postings rueber.

Und hoer bitte auf immer zu jammern, dass ich dich runtermache, gibt es da nicht etwas was Vorrang hat?

Gott sei Dank denken nicht alle so wie du.....

Und das ist jetzt auch wirklich die lezte Antwort auf dein posting.

kannst du eigentlich lesen???anscheinend nicht!!!manche menschen schnallen einfach gar nichts !!!

ich habe gestern geschrieben dass es einen käufer gibt!!!!
 
gott sei dank erlösung. letzte antwort danke !!!!

auf solche antworten wie deine kann ich ja sowieso verzichten!:rolleyes:
 
kannst du eigentlich lesen???anscheinend nicht!!!manche menschen schnallen einfach gar nichts !!!

ich habe gestern geschrieben dass es einen käufer gibt!!!!

Darf ich fragen, wieviel der Käufer bereit ist für ein unreitbares Pferd zu zahlen!? Würd mich wirklich ganz generell interessieren.
 
@ Isetta

Naja... zu meinem Bedauern muß ich sagen, daß ich Leute kenne die sich Pferde übers Internet bestellen, zahlen und liefern lassen :o

So gesehen ist ja wirklich alles möglich....
 
@ Isetta

Naja... zu meinem Bedauern muß ich sagen, daß ich Leute kenne die sich Pferde übers Internet bestellen, zahlen und liefern lassen :o

So gesehen ist ja wirklich alles möglich....

Ich meinte das auf den Wortlaut in ihrem Post bezogen ;)

Was ist nun mit dem Einfahren? Das hätte mich schon interessiert :)
 
Ich meinte das auf den Wortlaut in ihrem Post bezogen ;)

Was ist nun mit dem Einfahren? Das hätte mich schon interessiert :)

Ich denk das einfahren ist doch auch eine Belastung, da ja beim ziehen schon auch auf die Hinterhand ziemliche Kräfte wirken - und Übergänge von Trab/Schritt hast du dann genauso. Gut, ich würds halt einmal ausprobieren und wenns nicht geht es sein lassen - was anderes kann man in so einem Fall, wo keiner weiß wie es wirklich schmerzmässig bei der Stute steht, wohl eh nicht machen, außer zu testen wie weit man gehen kann.
 
ein pferd mit schiefer hüfte einfahren??? den kutschenbetrieb will ich sehen, der sich ein krankes pferd anschafft. :eek::eek:

und nur so zum ab uns zu wagerl fahren zahlt sich das für die wenigsten aus.
 
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