laubfrosch
Super Knochen
Ich werd jetzt dann zum Sticha-Groupi
Ich habs von Bekannten auch in internationale Foren stellen lassen...
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Da den Hund der Schwager erschossen hat ............................ ist es möglicherweise nicht mehr möglich das der Hund obduziert werden kann.
Nachdem heute in der Krone der Verdacht, dass der Unfall gar nicht durch den Rottweiler geschehen ist ............................ http://www.austrian-rebels.at/uploaded/1_1258361006.jpg
Das Interview wurde heute um 8.17 Uhr in Ö3 ausgestrahlt.
Da ich sicherheitshalber einen Mitschnitt des Interviews gemacht habe, kann ich Euch Diesen (leider schlechte Qualität) zur Verfügung stellen.
Ich fuer meinen Teil wuerde wirklich gerne wissen, ob es gesetztlich erlaubt ist, wenn man den Hund eigenhaendig bzw. von jemand anderen erschiessen laesst und somit eine aussage und beweiskraeftige Obduktion verhindert. Schliesslich ist der Hund ein Beweismittel, dessen Untersuchung somit ver bzw. behindert wurde.
Komisch, laut Kurier kam dieser Vorwurf (daß es der Polizeihund war) von Wuff. http://www.kurier.at/nachrichten/niederoesterreich/1955241.php
Kenne die rechtliche Situation jetzt auch nicht. Aber im Prinzip macht es für den Tathergang ja keinen Unterschied, ob der Hund krank war oder einfach aggressiv. (Das interessiert halt nur Hundebesitzer).
Jetzt nicht auf den konkreten Fall bezogen: Aber die einzigen, die grundsätzlich an einer Obduktion Interesse haben könnten, wären eigentlich jeweils die Halter, da sie ja bei schweren Verletzungen auch immer noch wegen Fahrlässigkeit etc. angezeigt werden.
Dahinter erschließt sich mir, ehrlich gestanden, kein Sinn. Glaubt irgend jemand, dass man in so einem Fall den "ungefährlichen" Hund einschläfern würde um den "gefährlichen" zu "retten" ?
Bzw. kann so eine Anzeige ja nur dazu dienen, dass der andere Hund jetzt womöglich auch eingeschläfert wird. Was sonst sollte das bringen?
lg
Ich bin kein Rechtsanwalt oder dergleichen, deshalb nur Vermutungen einer Laien........aber es ist ein Unterschied ob der Hund auf Grund einer Krankheit zugebissen hat (Tumor, Schmerzen etc.) oder auf Grund einer reinen Verhaltensauffaelligkeit........wobei auch da sich die Frage stellt, hat der Besitzer fahrlaessig gehandelt oder nicht.
Insofern ist der Gesundheitszustand des Tieres sehr wohl wichtig hinsichtlich Verletzung der Aufsichtspflicht, nicht Beachtung von bereits (FALLS dem ueberhaupt so ist) Verhaltensauffaelligkeiten usw.
Das sind natuerlich bislang alles nur Spekulationen und gerade desweg, waere ein Obduktion des Hundes so wichtig gewesen.
Komisch, laut Kurier kam dieser Vorwurf (daß es der Polizeihund war) von Wuff. http://www.kurier.at/nachrichten/niederoesterreich/1955241.php
Ja, mein ich im Prinzip eh auch Und umso mehr müßte eigentlich - ganz allgemein gesprochen - der jeweilige Hundehalter Interesse an der Ursachenforschng haben (ganz vereinfacht: Hund krank= Besitzer schuldlos; Hund aggressiv = weitere Ursachenforschung notwendig).
Ich meinte halt bloss, dass das Gerichte und Polizei und hundelose Bevölkerung nicht sooo sehr interessiert. Weil ja grundsätzlich ein Hund IMMER so zu verwahren ist, dass er nichts tun kann. (ich hoff, ich hab mich jetzt verständlich ausgedrückt )
lg
Hab auch abgestimmt.
Der Text über die "Kampfhunde" ist aber eine Frechheit, echt