Online Petition gegen das NÖ Hundehaltegesetz

Da den Hund der Schwager erschossen hat ............................ ist es möglicherweise nicht mehr möglich das der Hund obduziert werden kann. :cool:

Nachdem heute in der Krone der Verdacht, dass der Unfall gar nicht durch den Rottweiler geschehen ist ............................ http://www.austrian-rebels.at/uploaded/1_1258361006.jpg

Das Interview wurde heute um 8.17 Uhr in Ö3 ausgestrahlt. ;)

Da ich sicherheitshalber einen Mitschnitt des Interviews gemacht habe, kann ich Euch Diesen (leider schlechte Qualität) zur Verfügung stellen.




Komisch, laut Kurier kam dieser Vorwurf (daß es der Polizeihund war) von Wuff. http://www.kurier.at/nachrichten/niederoesterreich/1955241.php
 
Ich fuer meinen Teil wuerde wirklich gerne wissen, ob es gesetztlich erlaubt ist, wenn man den Hund eigenhaendig bzw. von jemand anderen erschiessen laesst und somit eine aussage und beweiskraeftige Obduktion verhindert. Schliesslich ist der Hund ein Beweismittel, dessen Untersuchung somit ver bzw. behindert wurde.

Kenne die rechtliche Situation jetzt auch nicht. Aber im Prinzip macht es für den Tathergang ja keinen Unterschied, ob der Hund krank war oder einfach aggressiv. (Das interessiert halt nur Hundebesitzer).
Jetzt nicht auf den konkreten Fall bezogen: Aber die einzigen, die grundsätzlich an einer Obduktion Interesse haben könnten, wären eigentlich jeweils die Halter, da sie ja bei schweren Verletzungen auch immer noch wegen Fahrlässigkeit etc. angezeigt werden.

Komisch, laut Kurier kam dieser Vorwurf (daß es der Polizeihund war) von Wuff. http://www.kurier.at/nachrichten/niederoesterreich/1955241.php

Dahinter erschließt sich mir, ehrlich gestanden, kein Sinn. Glaubt irgend jemand, dass man in so einem Fall den "ungefährlichen" Hund einschläfern würde um den "gefährlichen" zu "retten" ?:confused::confused:
Bzw. kann so eine Anzeige ja nur dazu dienen, dass der andere Hund jetzt womöglich auch eingeschläfert wird:(. Was sonst sollte das bringen?
lg
 
Kenne die rechtliche Situation jetzt auch nicht. Aber im Prinzip macht es für den Tathergang ja keinen Unterschied, ob der Hund krank war oder einfach aggressiv. (Das interessiert halt nur Hundebesitzer).
Jetzt nicht auf den konkreten Fall bezogen: Aber die einzigen, die grundsätzlich an einer Obduktion Interesse haben könnten, wären eigentlich jeweils die Halter, da sie ja bei schweren Verletzungen auch immer noch wegen Fahrlässigkeit etc. angezeigt werden.



Dahinter erschließt sich mir, ehrlich gestanden, kein Sinn. Glaubt irgend jemand, dass man in so einem Fall den "ungefährlichen" Hund einschläfern würde um den "gefährlichen" zu "retten" ?:confused::confused:
Bzw. kann so eine Anzeige ja nur dazu dienen, dass der andere Hund jetzt womöglich auch eingeschläfert wird:(. Was sonst sollte das bringen?
lg


Ich bin kein Rechtsanwalt oder dergleichen, deshalb nur Vermutungen einer Laien........aber es ist ein Unterschied ob der Hund auf Grund einer Krankheit zugebissen hat (Tumor, Schmerzen etc.) oder auf Grund einer reinen Verhaltensauffaelligkeit........wobei auch da sich die Frage stellt, hat der Besitzer fahrlaessig gehandelt oder nicht.

Insofern ist der Gesundheitszustand des Tieres sehr wohl wichtig hinsichtlich Verletzung der Aufsichtspflicht, nicht Beachtung von bereits (FALLS dem ueberhaupt so ist) Verhaltensauffaelligkeiten usw.

Das sind natuerlich bislang alles nur Spekulationen und gerade desweg, waere ein Obduktion des Hundes so wichtig gewesen.
 
Ich bin kein Rechtsanwalt oder dergleichen, deshalb nur Vermutungen einer Laien........aber es ist ein Unterschied ob der Hund auf Grund einer Krankheit zugebissen hat (Tumor, Schmerzen etc.) oder auf Grund einer reinen Verhaltensauffaelligkeit........wobei auch da sich die Frage stellt, hat der Besitzer fahrlaessig gehandelt oder nicht.

Insofern ist der Gesundheitszustand des Tieres sehr wohl wichtig hinsichtlich Verletzung der Aufsichtspflicht, nicht Beachtung von bereits (FALLS dem ueberhaupt so ist) Verhaltensauffaelligkeiten usw.

Das sind natuerlich bislang alles nur Spekulationen und gerade desweg, waere ein Obduktion des Hundes so wichtig gewesen.

Ja, mein ich im Prinzip eh auch:) Und umso mehr müßte eigentlich - ganz allgemein gesprochen - der jeweilige Hundehalter Interesse an der Ursachenforschng haben (ganz vereinfacht: Hund krank= Besitzer schuldlos; Hund aggressiv = weitere Ursachenforschung notwendig).
Ich meinte halt bloss, dass das Gerichte und Polizei und hundelose Bevölkerung nicht sooo sehr interessiert. Weil ja grundsätzlich ein Hund IMMER so zu verwahren ist, dass er nichts tun kann. (ich hoff, ich hab mich jetzt verständlich ausgedrückt:) )
lg
 
Rein rechtlich ist es egal, warum der Hund zugebissen hat. Es kommt darauf an, ob er vorher schon aggressiv war oder nicht. Es ist egal, ob der Grund der Aggressivität eine Krankheit oder eine Verhaltensstörung war. Eine Obduktion hätte nur für den Besitzer Interesse, das aber in diesem Fall aus verständlichen Gründen nicht gegeben ist.
 
Ja, mein ich im Prinzip eh auch:) Und umso mehr müßte eigentlich - ganz allgemein gesprochen - der jeweilige Hundehalter Interesse an der Ursachenforschng haben (ganz vereinfacht: Hund krank= Besitzer schuldlos; Hund aggressiv = weitere Ursachenforschung notwendig).
Ich meinte halt bloss, dass das Gerichte und Polizei und hundelose Bevölkerung nicht sooo sehr interessiert. Weil ja grundsätzlich ein Hund IMMER so zu verwahren ist, dass er nichts tun kann. (ich hoff, ich hab mich jetzt verständlich ausgedrückt:) )
lg

:)So ist es nicht. Der Tatbestand bleibt ja bestehen, detto die Aufsichtspflicht. Rechtlich gesehen ist es egal, warum der Hund zugebissen hat. Der Besitzer hat die Attacke nicht verhindert, daher "fahrlässige Tötung".

Verschärft würde das dann, wenn der Hund schon vorher Aggressionen gezeigt hätte und auch da ist wieder egal aus welchem Grund. Denn dann wäre von einem wesentlich größerem Ausmaß an Fahrlässigkeit auszugehen und einem wesentlich größerem Ausmaß an Nichtnachkommen der elterlichen Sorgfaltpflicht. Theoretisch gesehen. Praktisch ist halt nichts soeinfach wie am Papier.
 
Auf ATV http://blog.atv.at/ampunkt/ (rechts) findet eine Abstimmung mit dem sinnigen Titel "Sollen Kampfhunde verboten werden?" statt.

Ich bin überzeugt, dass die WUFF-User diese Frage beantworten können ...

LG
admin1
 
Schon abgestimmt, obwohl der Titel eigentlich so ein Dummfug ist, dass dieser eigentlich verboten gehört. Was ist denn nun ein Kampfhund, sollte man mal in der Redaktion nachfragen. Werde ich jetzt gleich mal tun.
 
Hab auch abgestimmt.
Der Text über die "Kampfhunde" ist aber eine Frechheit, echt :mad:

Hab mal nett nachgefragt, was sie unter Kampfhund verstehen, welche Rasse das denn wäre, welche Eigenschaften und Wesenszüge diese Rasse hätte, bin gespannt ob ich Antwort bekomme.

edit, eine Bestätigung über den Erhalt habe ich vom System bekommen, also wart ich mal.
 
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