ÖKV-Züchter hat Hunde schwer vernachlässigt

Gibt es eigentlich gesichertes Wissen über die Vorgänge und Zustände oder diskutieren wir auf Grund eines - im Original einstweilen verschwundenen - Artikels?
 
Ich für mich persönlich betrachte das als Vorwürfe und nicht als Fakten. Was dabei rauskommt, wird sich noch zeigen.

Stimmt Bilder kann man ja "schönreden" sicher waren die Hunde dort nur untergebracht um den eigentlichen Zwinger zu säubern? Sorry aber bei solchen Bildern brauch eich nicht vermuten dass die unterkünfte zu klein sind und verdreckt und ohne Schutzmöglichkeit und somit nicht einmal den Mindestanforderungen des Tierschutzes entsprechen. Da kann man einfach nix mehr schönreden.
 
Gemeint ist nicht, dass die Bilder okay wären, sondern dass die Bilder theoretisch auch von ganz woanders sein KÖNNTEN. Kannst du deine Hand für die "Informanten" ins Feuer legen? Ich nicht.

Ich glaub ehrlich gesagt dass das schon so stimmen wird. Aber bevor man auf Leute virtuell einprügelt sollte man sich schon sicher sein, das man damit im Recht ist.
 
Grundsätzlich kann alles gefaked sein, das ist richtig ;). Aber wenn man nur mehr Kommentare zu etwas abgeben darf wo man selbst mehrmals dort war um sich persönlich zu vergewissern, wird es wohl sehr ruhig werden - okay man könnte natürlich sagen, dass das kein Nachteil wäre :D
 
Die Mitglieder des ÖKV sind die Vereine (Verbandskörperschaften genannt). Einzelpersonen können gar keine (ordentlichen) Mitglieder des ÖKV werden. Als Züchter ist man also Mitglied in einem der Rassehundevereine. Pro Rasse darf es theoretisch nur einen Verein im ÖKV geben.

Der ÖKV sind also die Vereine, deren Delegierte den Vorstand wählen und in der Generalversammlung die Statuten festsetzen (festgesetzt haben) und verschiedene Beschlüsse fassen.

Und dann gibts da noch ein paar fix angestellte Bürodamen, die den ganzen administrativen und organisatorischen Schei* erledigen müssen und auch das Tagesgeschäft.

Und wer soll nun die tausenden Züchter regelmäßig kontrollieren, wenn nicht Vertreter der eigenen Zuchtvereine?

Letztlich ist der ÖKV nur ein Verein, dessen Mitglieder ebenfalls Vereine sind.

Das ist keine staatliche Stelle oder Organisation (oder gar ein Ministerium), welche hunderte oder gar tausende Beamte (Kontrollorgane) beschäftigen - und bezahlen - können.

Und selbst die können Mißstände nicht verhindern bzw. sie teilweise noch nichtmal erkennen. Siehe Hypo Alpe Adria.
 
Letztlich ist der ÖKV nur ein Verein, dessen Mitglieder ebenfalls Vereine sind.

..... unterliegen dem Vereinsgesetz und ihren Statuten.


Innerhalb des Vereinsgesetzes steht es den Vereinen frei, ihre Statuten aufzustellen - auch im Hinblick darauf, dass Mißstände vereinsintern behoben werden (werden müssen).

Ganz offensichtlich geht man nur den leichtesten Weg - die Schuld immer bei den anderen zu suchen, so lange bis kein Schuldiger mehr zu finden ist.

Je größer und je weitverzweigter eine Organisation ist, desto schwerer ist es Richtlinien und Gesetze durchzuziehen umso mehr, als man nicht alle Tiere und Rassen über einen Kamm scheren kann
(Ist ja doch ein Unterschied ob ich einen Wellensittich oder einen Steinadler in meiner Zweizimmer Wohnung halte ).
 
Die Mitglieder des ÖKV sind die Vereine (Verbandskörperschaften genannt). Einzelpersonen können gar keine (ordentlichen) Mitglieder des ÖKV werden. Als Züchter ist man also Mitglied in einem der Rassehundevereine. Pro Rasse darf es theoretisch nur einen Verein im ÖKV geben.

Der ÖKV sind also die Vereine, deren Delegierte den Vorstand wählen und in der Generalversammlung die Statuten festsetzen (festgesetzt haben) und verschiedene Beschlüsse fassen.

Und dann gibts da noch ein paar fix angestellte Bürodamen, die den ganzen administrativen und organisatorischen Schei* erledigen müssen und auch das Tagesgeschäft.

Und wer soll nun die tausenden Züchter regelmäßig kontrollieren, wenn nicht Vertreter der eigenen Zuchtvereine?

Letztlich ist der ÖKV nur ein Verein, dessen Mitglieder ebenfalls Vereine sind.

Das ist keine staatliche Stelle oder Organisation (oder gar ein Ministerium), welche hunderte oder gar tausende Beamte (Kontrollorgane) beschäftigen - und bezahlen - können.

Und selbst die können Mißstände nicht verhindern bzw. sie teilweise noch nichtmal erkennen. Siehe Hypo Alpe Adria.

Schon alles klar und natürlich wird man Missstände nie verhindern können.

Aber ich verstehe auch, dass es für viele schwer zu akzeptieren ist, dass es zwar einen Dachverband gibt

der allerdings bei Missständen sagt: das ist Sache des betreffenden Vereines, da muss der Verein handeln.....da haben wir keinen Einfluss...

dann ist das Fazit: Handelt der Verein nicht, bleibt z.B. der Züchter Mitglied des Vereines, züchtet er somit weiter unter dem ÖKV.......

verständlich, dass das auf viele Menschen, die ÖKV+gesunde Hunde+seriöse Züchter gleichsetzen, etwas befremdlich wirkt....
 
Solange der Gesetzgeber keine ausreichenden Bestimmungen für das Zuchtgeschehen erläßt, wird sich auch nichts ändern.

Man sollte endlich verstehen, daß Vereine zwar für einen bestimmten Zweck gegründet werden, den sie satzungsgemäß auch vordergründig meist erfüllen, letztlich aber nur sich selber (bzw. den Zwecken der Führungsmitglieder) dienen.

Und: je größer der Verein, desto schwieriger wird eine Entscheidungsfindung. Denn die Mitglieder jedes Rassehundevereins sind zu einem großen Teil auch Züchter, ebenso deren Vorstände, Funktionäre, Richter, Zuchtwarte. Und natürlich auch die in den ÖKV entsandten Delegierten.

Der ÖKV kann also nur Dinge bestimmen, die von einem Großteil der Mitglieder (also der Vereinsvertreter - und die werden natürlich nicht gegen die vereinseigenen Interessen und Beschlüsse agieren) auch gewollt werden. Und die überhaupt in einer Generalversammlung auf der Tagesordnung stehen.

Der ÖKV kann auch keine Personen (z.B. Züchter) ausschließen, denn Personen sind ja keine Mitglieder im ÖKV, sondern Vereine. Die Personen sind Mitglieder in den Rassehundevereinen (oder auch Ausbildungs- und Sportvereinen) bzw. deren Ortsgruppen. Ein Durchgriffsrecht durch den ÖKV besteht praktisch nicht.
 
@ Andreas Meyer

also die bekannte Katz', die sich in den Schwanz beißt.

und ändern wird sich da auch nix, weil das hama immer schon so g'macht und eine Krähe hackt ......

Ich verstehe nicht, wieso die seriösen Züchter sich das bieten lassen und nichts unternehmen. Es geht doch um IHRE Reputation !

Wenn es nicht vom ÖKV abwärts funktioniert, dann muss die Hierarchie eben von unten durchbrochen werden.
Revolutionen wurden auch schon mit Mist- und Heugabeln gewonnen.

Feline
 
Feline, wenn es so einfach wäre..
Ich habe mich 1x getraut, etwas in einer Zucht in Frage zu stellen - bzw. generell eine Frage zu stellen, was passieren würde, wäre dies und das der Fall...
Seither bin ich eher ungern irgendwo gesehen :o
Als Neuling, etwas in Frage zu stellen, ist "gefährlich"...
 
@ Bithia

stark bleiben und gleichgesinnte suchen - auch rassegrenzenübergreifend.

Es gibt keine dumme Fragen, nur blöde Antworten !

Tier-(menschen)würdige Zustände müssen für alle Züchter gelten.
 
Solange der Gesetzgeber keine ausreichenden Bestimmungen für das Zuchtgeschehen erläßt, wird sich auch nichts ändern.


Der ÖKV kann auch keine Personen (z.B. Züchter) ausschließen, denn Personen sind ja keine Mitglieder im ÖKV, sondern Vereine. Die Personen sind Mitglieder in den Rassehundevereinen (oder auch Ausbildungs- und Sportvereinen) bzw. deren Ortsgruppen. Ein Durchgriffsrecht durch den ÖKV besteht praktisch nicht.

Hier wird wieder nach dem Gesetzgeber geschrien, obwohl es eine festgeschriebene Satzungen gibt, die von jedem Mitglied der Rassehundevereine beim ÖKV unterschrieben und somit anerkannt werden.

Verstößt ein Mitglied gegen diese Satzung und wird dies dem ÖKV gemeldet, kann dieser nach Prüfung sehr wohl ein Mitglied (Personen, Züchter) aus der ÖKV ausschließen, wenn das Mitglied dem Ansehen des ÖKV geschadet hat. auch kann der ÖKV Disziplinarvergehen bestrafen:

http://www.oekv.at/uploads/media/Satzung_2013.pdf

§ 19 Disziplinarvergehen
Die Organwalter, die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sowie deren
Mitglieder begehen ein Disziplinarvergehen bei schuldhafter
1. Verletzung der Verbandssatzungen;
2. Verletzung der Bestimmungen über das Zuchtwesen;
3. Verletzung des Ansehens oder der Interessen des ÖKV, insbesondere durch
unsportliches Verhalten;
4. Weigerung, den Beschlüssen der GV oder des Vorstandes des ÖKV
nachzukommen;
5. Verletzung der Pflichten der Richter

usw. usw.
 
Ja, da müsste aber auch der ATA etc. dies bestätigen.
Lt. Facebook, hat der ATA aber keine Tierquälerei oder sonstiges bestätigt. Im Gegenteil.
 
Nein, wenn eine Meldung an den ÖKV gemacht werden und diese gegen die Zuchtordnung des ÖKV verstoßen, kann dieser sehr wohl tätig werden. Natürlich nur, wenn er das überhaupt will.

Für mich sind ÖKV oder wie hier in Deutschland der VDH veraltete Organe, die mal gehörig aufgeräumt gehören. ;)

Für was sind Satzungen und Zuchtordnungen da, wenn sie nicht eingehalten werden?
ÖKV und VDH schreiben sich auf die Fahne, dass ihre Welpen aus ordentlichen Zuchten kommen, weil diese strenge Zuchtauflagen zu erfüllen hätten. Das ist doch alles nur noch Augenwischerei.

Schade für die anständigen Züchter, die wirklich noch mit leib und Seele Züchter sind und gegen die großen "Vermehrer" in ihrem Verband nichts ausrichten können.
 
Ja, da müsste aber auch der ATA etc. dies bestätigen.
Lt. Facebook, hat der ATA aber keine Tierquälerei oder sonstiges bestätigt. Im Gegenteil.

Wenn wir von diesem Fall hier ausgehen würden, dann zeigt das Bild schon, dass der Züchter gegen die ÖKV Zuchtauflagen verstoßen hat. ;)

Warum muss das erst ein ATA melden, wenn der Züchter gegen die ÖKV Zuchtauflage/Satzung verstoßen hat? Die hat der Züchter doch beim ÖKV Verein und nicht beim ATA unterschrieben. ;)

Also damit gegen die von ihm unterschriebenen Zuchtauflagen beim ÖKV verstoßen. ;)
 
Ja, dennoch muss es eben den Tatsachen entsprechen, dass die Hunde so gehalten werden usw.
Und wenn der ATA sagt, alles in Ordnung, hat der ÖKV da wenig handhabe Tierquälerei zu unterstellen und würde da dann wohl - wenn der Züchter vor Gericht geht, schlechte Karten haben.

Und, auch wenn ich eine solche Haltung nicht gut heiße - war ich nicht dort und kann somit sagen, die Haltung ist so und so.
Man weiß auch, dass Züchterkollegen ganz schön verrückt sein können und ihre Züchterkollegen und deren Haltung schlecht machen und auch beim ATA etc. melden ohne jemals dort gewesen zu sein bzw. ohne irgendwelche Beweise zu haben.
Man stelle sich vor, der ÖKV würde also auf Verdacht einfach jeden raus werfen, weil man was schlechtes gehört hat und somit der Ruf des ÖKV gefährdet sein kann.
 
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