ohne vorfall hund wegnehmen?

Danke Bluedog :), keiner hier kennt die näheren Lebensumstände, keiner weiß wieso dort offenbar schon seit der SChwangerschaft das Jugendamt ein - und ausgeht , keiner kennt den Hund aber Hauptsache alle schreien wie gemein die Behörden doch sind !

Wie will die Mutter mit Kinderwagen und Hund Gassi gehen, wenn der Hund so unverträglich ist, dass er nicht mal in die Huschu gehen kann ?
 
So problematisch ist der hund auch nicht. Man kann mit ihm schon in die Hundeschule, was sie auch noch machen wollten. bzw. eben jetzt die mutter das wohl mit ihm machen wird.
 
er spielt auch mit manchen anderen hunden und andere ignoriert er und manche mag er hald nicht so gern.. da geht man dann halt einen kleinen bogen und er gibt ruhe.. das hab ich auch schon selber gesehen.. also soo problematisch ist er nicht mit anderen hunden.
 
er spielt auch mit manchen anderen hunden und andere ignoriert er und manche mag er hald nicht so gern.. da geht man dann halt einen kleinen bogen und er gibt ruhe.. das hab ich auch schon selber gesehen.. also soo problematisch ist er nicht mit anderen hunden.

Warum sagt deine Bekannte dann bei einer behördlichen Kontrolle etwas anderes :confused:
 
Waren die Mutter und die kleine Schwester nur zu Besuch während der Kontrolle oder wohnen sie alle gemeinsam?
 
nein.. aber sie hat ja einen mann..


Aha... und ist der immer da, muss der nicht arbeiten gehn? Oder lebens von Sozialhilfe und so?


Gibt ja offensichtlich einen Mann und eine engagierte Mutter (und sowas wie Hundesitter)


Siehe oben.... sind die immer alle zuhause? Und einen Hundesitter, der mit einem problematischen Hund rausgeht, den muss man erst mal finden und haben und dann auch noch bezahlen!
 
nein aber der hund muss ja nicht 24h raus gehen?! oder wie machen das andere leute die arbeiten gehen ??
 
Babysitter findet man leichter, besonders für so ganz Kleine. Und in einem Jahr ist der Hund ja vielleicht schon besser erzogen bzw. einfach älter.
Also nette Nachbarstochter verdient sich 10 Euro Taschengeld in der Woche dazu, dafür dass sie unter der Woche 20 Minuten täglich aufs Baby schaut? Während die Kindsmutter Gassi geht? Und morgens / abends ist der Kindsvater da? Oder die Oma? Oder die Schwester? So kompliziert ist das auch wieder nicht.
 
Siehe oben.... sind die immer alle zuhause? Und einen Hundesitter, der mit einem problematischen Hund rausgeht, den muss man erst mal finden und haben und dann auch noch bezahlen!

Du, ich bin der Meinung, dass ein Hund mind. 4x tgl raus soll.
Viele gehen allerdings auch nur dreimal. Die Tierhaltungsverordnung sagt dazu nichts eindeutiges. Dreimal dürfte also auch rechtlich in Ordnung sein. Morgens und abends wird wohl der Mann zuhause sein. Für Mittags muss dann eben jemand gefunden werden, der entweder Kind oder Hund beaufsichtigt.
(Und nachdem es ja mittlerweile sowieso en vogue ist die Kinder quasi aus der Gebärmutter in den Kindergarten/-betruung zu geben bleibt die Frage wie es in der Familie ausschaut - ab wann wird das Kind fremdbetreut? Wie lange muss für die Mittagsrunde jemand gefunden werden? Womöglich hat sich das Problem sowieso nach wenigen Wochen erledigt, weil Kind untertags außer Haus)

Das ist natürlich etwas, dass ich wäre ich beim Jungendamt wissen wollte. Bevor ich von Abnahme rede!
 
die waren nur zu besuch.

Das heißt, der Haushalt besteht aus den Eltern und dem erwarteten Nachwuchs? Traut das Amt dem Vater nicht zu, ein verlässlicher Halter zu sein? Wenn der Hund auf ihn angemeldet wird und er dann im Frühjahr die BH macht, vielleicht reicht das für das Amt.
 
nein .. weil die ja sagen das der hund eine gefährdung für das kind ist.. und immer von der Familie reden.. also werden wohl beide gemeint sein.
 
Nach allem was ich gelesen hab, ist der Hund offenbar das geringste Problem , das Jugendamt kommt nämlich nicht um Hundehaltung zu überprüfen ! Darum ist es auch müßig hier zu diskutieren !

Und ja es ist kompliziert mit Baby und Hund , vor allem wenn es keinen Garten gibt ! Selbst bei unkomplizierten Hunden und jugendamtfreien Lebensumständen ;)
 
Take Home Message bleibt - unabhängig davon, ob die Halterin nun geeignet ist, oder nicht, ob der Hund nun wirklich eine Gefahr ist oder nicht - denn das können weder wir hier, noch ein 0815-Jugendamtmitarbeiter feststellen - ANWALT EINSCHALTEN.

Selbst wenn sie die schlechteste Hundehalterin ist, die es gibt, und der Hund eine kinderfressende Bestie: Sie gehört von einem Anwalt aufgeklärt und vertreten und zwar schnell, so dass ggf. noch Zeit für einen Einspruch bleibt.
(Denn wenn man diese Zeit verpasst wirds wirklich blöd, selbst dann wenn der Betreffende nicht Schuld daran ist, dass es sich nicht rechtzeitig ausgegangen ist!)
 
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