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naja, das Jugendamt steht auch dann vor der Türe, wenn man z.b. keinen Vater für das Kind angibt , war zumindest bei mir so....
weil früher.. als sie jünger war einiges vorgefallen ist und sie da viel blödsinn gemacht hat, hat das jugendamt jetzt das umfeld und alles angeschaut und drogentestst gemacht.. aber da passt alles und alle tests negative.. und somit ist ihnen jetzt der Hund ein dorn im auge.. Welcher aber absolut unaufällig ist..
Im Prinzip ist wurscht warum das Jugendamt da ist (kann ja auch nur irgendeine Geschichte eines nicht wohlgesonnen Mitmenschens der Auslöser sein) - allerdings kann das Jugendamt sicher nicht über die Einschläferung eines Hundes - schon gar nicht eines gesunden, der niemanden verletzt hat, entscheiden...
Deshalb: wenn das tatsächlich so stimmen sollte, Medien einschalten. (Das hier wäre wohl auch eine gute Adresse: http://kundendienst.orf.at/programm/fernsehen/orf2/schaupl.html)
Das Jugendamt hat doch nur entschieden das der Hund weg muss. Der Brief selber kam doch lt. Schreiberin von der BH
Im Prinzip ist wurscht warum das Jugendamt da ist (kann ja auch nur irgendeine Geschichte eines nicht wohlgesonnen Mitmenschens der Auslöser sein) - allerdings kann das Jugendamt sicher nicht über die Einschläferung eines Hundes - schon gar nicht eines gesunden, der niemanden verletzt hat, entscheiden...
Deshalb: wenn das tatsächlich so stimmen sollte, Medien einschalten. (Das hier wäre wohl auch eine gute Adresse: http://kundendienst.orf.at/programm/fernsehen/orf2/schaupl.html)
Auch die kann nicht einfach lapidar fordern, dass ein gesunder unauffälliger Hund eingeschläfert wird, wenn in niemand will. Soweit sind wir in Österreich GsD noch nicht.
....da er absolut nicht auf die besitzer hört. Beim Letzem Hausbesuch sprang der Hund die ganze zeit ( anscheined wars nur 1x) mich und meine Kollegen an. Die Familie war nicht in der Lage, ihn weg zu weisen. Man hat versucht den hund weg zu ziehen, hatte aber gar nicht die Kraft dies zu machen, da der hund stärker war und sich wieder losgerissen hat. Die Familie hat kurz versucht den hund in einen anderen Raum zu geben, auch dies gelang nicht, da der hund nicht alleine in dem raum sein wollte. ( er hat gewinselt weil er wieder zu den anderen wollte) Der hund schnappte auch immer weider nach den Besitzern und der kleinen Schwester der Kindesmutter.
In eine Hundeschule können sie mit ihm nicht gehen, da er sich nicht mit anderen Hunden verträgt!
Ich glaube anwalt hat sie sich eben nicht holen getraut weil eben da JA gleich damit gedroht hat das kind weg zu nehmen ? ich weiss eben aber auch nur das was sie mir gesagt hat.
In eine Hundeschule können sie mit ihm nicht gehen, da er sich nicht mit anderen Hunden verträgt!
Ist der Hund wirklich derart problematisch, das man nicht einmal mit ihm in eine Hundeschule gehen kann? Normalerweise lassen die Behörden sich darauf ein, wenn man sich verpflichtet, innerhalb eines gewissen Zeitraumes die BH und eventuell die BGH1 zu machen, damit kann man seine Verlässlichkeit und die des Hundes fürs Amt ausreichend nachweisen, das scheint der Herr von der Behörde ja auch angesprochen zu haben. Aber ein Hund, der nicht mal im angeleinten Zustand die Anwesenheit anderer auf derselben Wiese erträgt, klingt sehr problematisch.