ohne vorfall hund wegnehmen?

weil früher.. als sie jünger war einiges vorgefallen ist und sie da viel blödsinn gemacht hat, hat das jugendamt jetzt das umfeld und alles angeschaut und drogentestst gemacht.. aber da passt alles und alle tests negative.. und somit ist ihnen jetzt der Hund ein dorn im auge.. Welcher aber absolut unaufällig ist..

Woher weiß das Jugendamt überhaupt, dass sie ein Kind bekommen hat ?
 
Im Prinzip ist wurscht warum das Jugendamt da ist (kann ja auch nur irgendeine Geschichte eines nicht wohlgesonnen Mitmenschens der Auslöser sein) - allerdings kann das Jugendamt sicher nicht über die Einschläferung eines Hundes - schon gar nicht eines gesunden, der niemanden verletzt hat, entscheiden...

Deshalb: wenn das tatsächlich so stimmen sollte, Medien einschalten. (Das hier wäre wohl auch eine gute Adresse: http://kundendienst.orf.at/programm/fernsehen/orf2/schaupl.html)
 
Im Prinzip ist wurscht warum das Jugendamt da ist (kann ja auch nur irgendeine Geschichte eines nicht wohlgesonnen Mitmenschens der Auslöser sein) - allerdings kann das Jugendamt sicher nicht über die Einschläferung eines Hundes - schon gar nicht eines gesunden, der niemanden verletzt hat, entscheiden...

Deshalb: wenn das tatsächlich so stimmen sollte, Medien einschalten. (Das hier wäre wohl auch eine gute Adresse: http://kundendienst.orf.at/programm/fernsehen/orf2/schaupl.html)

Das Jugendamt hat doch nur entschieden das der Hund weg muss. Der Brief selber kam doch lt. Schreiberin von der BH
 
Im Prinzip ist wurscht warum das Jugendamt da ist (kann ja auch nur irgendeine Geschichte eines nicht wohlgesonnen Mitmenschens der Auslöser sein) - allerdings kann das Jugendamt sicher nicht über die Einschläferung eines Hundes - schon gar nicht eines gesunden, der niemanden verletzt hat, entscheiden...

Deshalb: wenn das tatsächlich so stimmen sollte, Medien einschalten. (Das hier wäre wohl auch eine gute Adresse: http://kundendienst.orf.at/programm/fernsehen/orf2/schaupl.html)

Bei Kindeswohlgefährdung sehr wohl ! Und wenn nur ein nicht wohlgesonnerer Mitmensch der Auslöser war, muss das Jugendamt zwar kommen, geht aber auch gleich wieder !

Und das mit der Einschläferung glaub ich sowieso nicht !
 
Auch die kann nicht einfach lapidar fordern, dass ein gesunder unauffälliger Hund eingeschläfert wird, wenn in niemand will. Soweit sind wir in Österreich GsD noch nicht.

wenn der Hund nicht schon weg ist werden sie ihn eben abnehmen und in ein TH bringen. Ich will doch nicht hoffen das die den Hund wirklich einschläfern lassen
 
Sie hat mir geschrieben was in dem Brief gestanden ist..
ich schreibs mal hier rein. (natürlich ohne namen usw. )

Oö. Hundehaltergesetz 2002 idgF;
Untersagung der Hundehaltung nach par.9.Abs1. Ziffer 6

Mandatbescheid gem. par. 57 AVG

Sie sind Halter eines über 12 wochen alten Hundes, im Sinne der im par.2 des OÖ Hundehalterfesetztes 2002. nomierten verpflichtungen, im Hunderegister ihrer Hauptwohnsitzgemeinde vermerkt. Der Berhörde sind Umstände bekannt geworden, welch die Anordnung der Bestimmung der par. 9. Abs.6 des Oö Hundehaltergesetztes 2002 idgF als notwendig erscheinen lassen. Somit ergeht nach par. 57 AVG folgender Spruch:
1) Die Haltung des Hundes Rufname :**** Rasse: Am.Staff Farbe. ** Geschlecht: Männlich Alter 10 Monate Chipnummer***
wird ihnen Untersagt.
2) Sie haben als derzeitiger Hundehalter binnen zwei Wochen nach Rechtskraft dieses Mandatsbescheides (rechtskraft sofort nach zustellung) dem Bürgermeister ihrer Hauptwohnsitzgemeinde gegenüber nachzuweisen, das sie nicht mehr Halter dieses Hundes sind. Rechtslage zu 1 und 2 par. abd 1 Ziffer 6 des Oö Hundehaltergesetztes 2002 idgF

Begründung:
Die Bezierkshauptmannschaft Vöcklabruck hat im Auftrag der Jugendwohlfahrtsbehörde Bescheid erlassende Behörde dringend ersucht eine sofortige bescheidmäßige Untersagung der Hundehaltung anzuordnen.

Begründet wird diese Maßnahme damit, dass sich mehrere Organe der Jugendwohlfahrtbehörde bei besuchen in ihrer Wohnung davon überzeigen mussten, dass sie die für die Haltung eines Hundes die im par 5. Abs1 geforderte Zuverlässigkeut nicht besitzen.( sie haben aber laut aussage meiner bekannte keine greichtlichen verurteilungen?!) Dazu ist aus dem Bericht der Jugendwohlfahrtsbehörde sinngemäß zu zitieren: Die Jugendwohlfahrt ist mit der Familie ***** befasst. In der Familie befindet sich ein ca. 8. monat alter Am.Staff. Ich habe bezüglich des Hundes schon mit meinem Kollegen B. gesprochen. Dieser kennt den Hund der familie bereits. (hat ihn laut meiner bekannten 1x gesehen nach dem sie den Hund 2 wochen hatten) Herr B. stimmt mir überein das von diesem Hund eine Gefahr für das ungeborene Kind (geburtstermin ******) besteht. Der Hun ist in der Familie der absolute alphanumerische, die Gefahr besteht meiner Ansicht , da er absolut nicht auf die besitzer hört. Beim Letzem Hausbesuch sprang der Hund die ganze zeit ( anscheined wars nur 1x) mich und meine Kollegen an. Die Familie war nicht in der Lage, ihn weg zu weisen. Man hat versucht den hund weg zu ziehen, hatte aber gar nicht die Kraft dies zu machen, da der hund stärker war und sich wieder losgerissen hat. Die Familie hat kurz versucht den hund in einen anderen Raum zu geben, auch dies gelang nicht, da der hund nicht alleine in dem raum sein wollte. ( er hat gewinselt weil er wieder zu den anderen wollte) Der hund schnappte auch immer weider nach den Besitzern und der kleinen Schwester der Kindesmutter. ( Die kleine schwester hat gerade mit ihm gespielt gehabt und na no na ned wird der hund immer wieder mal das maul aufmachen eben wegen dem spielen.. aber geschnappt im sinne von aggressievem oder verteidigungs schnappen wars wohl nicht.. nochmal der hund war da gerade mal 8 monat und ist jetzt erst 11 monate!) Die Gefah sehe ich hierbei das er dies auch bei dem Neugeborenen Kind machen wird. Die Familie gibt an dass sie den Hund nicht kastrieren lassen können, da er dann so aggressiv wird. ( wurde so nie gesagt.. es wurde lediglich gesagt das sie warten wollen bis er älter wird damit er sich noch in seinem verhalten und mit den hormonen fetisgen kann.. der hund ist auch bereits kastriert worden.. und ausserdem brauch ich wohl keinem hier erklären das die Kastra mit aggression so oder so eher wenig miteinander zu tun haben..) Weiteres erzählt die Familie das die mit dem Hund nicht bei Schlechtwetter raus gehen können da er nicht nass werden will. ( da wurde auch nur gesagt das sie wenns extremt regnet keine stunde spazieren gehen weil der hund das eben nicht sonderlich mag wenn er so nass wird..) Die Familie sieht selbst keine Gefahr durch den Hund für ihr ungeborenes Kind und sagt sobald das Kind da ist wird der Hund das Baby beschützen. Laut der Aussage meines Kollegen B. kann es jedoch passieren das der Hund das Baby als Eindringling wahrnimmt und ihm etwas antut. Die Familie weiß bescheid das ich eine Meldung über den Hund machen werde. In eine Hundeschule können sie mit ihm nicht gehen, da er sich nicht mit anderen Hunden verträgt!

Die Aussage der Vertreter der Jugendwohlfahrtsbegörde bestätigt eindeutig dass von der fortgesetzten Hundehaltung eine Gefahr für das Neugeborene ausgehen könnte.

Gesetzliche Grundlage : Par 5. Abs 1 OÖ Hundehaltergesetz 2002 idgF

Ihre Verpflichtung als bisheriger Hundhalter, die Abgabe ihres HUndes am Bürgermeister ihrer Hauptwohnsitzgemeinde nachzuweisen, ist in der zitierten Gesetzesstelle zwingend ohne Ermessungsspielraum der Behörde vorgegeben.
Vorstellungsbelehrung gem. par. 57. Abs.2 AVG

Gegen diesen Bescheid kann gemäß par. 56.Abs. 2 ABG binnen zwei wochen nach zustellung bei der Gemeine *** schriftliche Vorstellung erhoben werden. Dieser Vorstellung kommt nach der zitierten Gesetzesstelle keine Aufschiebende Wirkung zu. Die Behörde hat binnen zwei Wochen nach Einlangen der Vorstellung der Ermittlungsverfahren einzuleiten, widrigenfalls der angefochten bescheid von Gesetztes wegen außwe Kraft tritt.
Hinweis:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir im Falle der nicht zeitgerechten (innerhalb zwei wochen ab Rechtskraft dieses Beideides) erbringung des Nachweises der Aufgabe ihre Hundehaltung oder bei Gefahr im Verzug verpflichtet sind den Undersagungsbescheid der Bezierkisverwaltungsbehördde zu übermitteln, die ihnen das Eigentum an dem Hund mit bescheid zu entziehen hat. Der Hund müsste dann auf ihre Kosten und Gefahr in einem behördlich bewilligten Tierheim untergebracht oder veräußer, wenn dies nicht möglich ist, sogar schmerzlos getötet werden. MfG ihr Bürgermeister

Und anscheinend wurde gedroht das wenn sie einspruch erheben ihnen das kind genommen wird... was wohl auch nicht soo einfach gehen kann???
Ich finde das ganze nämlich auch sehr komisch.. aber ich kann auch nur nach dem gehen was mir die bekannte sagt.. und wenn das so stimmt kann das doch so nicht rechtlich sein, oder ??
 
Wenn das Jugendamt meint die Eltern wären mit Kind und Hund überfordert dann zählt das auch als Gefährdung für das Kind. Und ja sie dürfen bei nichteinhaltung das Kind aus der Familie holen denn einfach so tun sie das heutzutage nicht mehr.

Ich hab dir diesbezüglich eine PN geschrieben
 
Deine Bekannte soll sich sofort anwaltliche Hilfe holen!

So einfach ists auch wieder nicht wie die sich das vorstellen!!!
Nur ohne anwaltliche Hilfe wirds da nicht rauskommen, es sei denn sie zieht schnellstens um in eine anderes Bundesland.
Aber wennst das JA mal an der Backe hast - ja das passiert auch ab und an mal zu Unrecht - dann wirst sie nicht mehr schnell los und auch im neuen Bundesland würdens über kurz oder lang da stehen.

Da wo sie was machen sollen tun sie es nicht aber manchmal sekkierens willkürlich Menschen nur weil ein Mitarbeiter eine Aversion gegen Hunde hat.

Ich hatte hier den Fall wo ich mit einer Bekannten aufs JA gefahren bin weil sie einen Freund hatte der 5 Pitbulls besass, die Vizebürgermeisterin des Ortes wo der junge Mann wohnt, meiner Bekannten nachgefahren ist als sie ihren Freund abholte und die Kinder halt am Rücksitz hatte. Anzeige am JA weil es ist ja Kindsgefährdung wenn sie ihren Freund nur abholt......
JA stand auf einmal im Kindergarten und drohte ihr daß sie ihr die Kinder wegnehmen wenn sie noch einmal in dem Ort gesehen wird. Na so gehts auch net!!!
Ich bin mal mit ihr reingefahren und wir haben das dann vernünftig geklärt.
Und in einem anderen Fall wo das Kind täglich einer Gefahr durch dauernd wechselnde Hunde ausgesetzt war, habens nix getan...
So sind Jugendämter.

Also deine Bekannte soll sich - wenn sie den Hund behalten möchte - schnellstens, allerschnellstens anwaltlichen Beistand holen!!!
 
Was sagt ihr Anwalt dazu?

Wenns nach dem Schrieb geht dürfte keine Schwangere und kein Kind mit einem jungen Hund in einer Wohnung leben... (geschweige denn Kontakt zu größeren Tieren haben)

(Welche Qualifikation hat der Mitarbeiter um Hundeverhalten beurteilen zu können?)#

Und wie gesagt: Mit Einschläferung lehnt sich der nette Hr. Bürgermeister schon zu weit aus dem Fenster.
 
....da er absolut nicht auf die besitzer hört. Beim Letzem Hausbesuch sprang der Hund die ganze zeit ( anscheined wars nur 1x) mich und meine Kollegen an. Die Familie war nicht in der Lage, ihn weg zu weisen. Man hat versucht den hund weg zu ziehen, hatte aber gar nicht die Kraft dies zu machen, da der hund stärker war und sich wieder losgerissen hat. Die Familie hat kurz versucht den hund in einen anderen Raum zu geben, auch dies gelang nicht, da der hund nicht alleine in dem raum sein wollte. ( er hat gewinselt weil er wieder zu den anderen wollte) Der hund schnappte auch immer weider nach den Besitzern und der kleinen Schwester der Kindesmutter.

also, wenn man nicht ALLE (lebens)umstände kennt und sich nicht selbst ein bild machen kann, kann man die lage nicht wirklich beurteilen.

nur wenn es tatsächlich so war, wie beschrieben, dann gab es wohl guten grund für die behörde handlungsbedarf zu sehen....
ich sehe da durchaus den schutz des kindes vor eltern, die offenbar die dinge nicht im griff haben, als wichtig an !
und ich frage mich - drogenvergangenheit und was noch alles (was bedeutet "jugendlicher blödsinn") ?
warum müssen sich solche leute, die mit ihrem eigenen leben genug probleme haben, einen jungen, ungestümen hund ausgerechnet dieser rasse nehmen, kinder in die welt setzen und dann schreien, wenn sie probleme bekommen ?
ein kleinerer hund von anderem körperbau und ruhigerem wesen hätte vermutlich besser zur familie mit baby gepasst und weniger alarm ausgelöst.
und noch besser gar keiner, wenn man nicht die zeit und die fähigkeit hat ihn zu erziehen.
jeder hat verantwortung im leben zu tragen - für sich, seine kinder, seine tiere. es wäre schön, wenn jeder vorher nachdenken würde, wieviel verantwortung zu tragen er fähig ist.
nicht immer sind die bösen anderen, die bösen behörden und die böse welt schuld.
wenn dann etwas passiert, gibt es das geschrei warum die behörden da nicht besser aufgepasst und früher reagiert haben....
ja was nun ??

In eine Hundeschule können sie mit ihm nicht gehen, da er sich nicht mit anderen Hunden verträgt!

und hier wirds dann für mich richtig bedenklich....
 
Der kollege hat wohl nach aussage meiner Bekannten nur selber hunde. mehr nicht. Ich glaube anwalt hat sie sich eben nicht holen getraut weil eben da JA gleich damit gedroht hat das kind weg zu nehmen ? ich weiss eben aber auch nur das was sie mir gesagt hat.
 
Nur dass sich aus dem im Brief geschilderten Verhalten des Hundes überhaupt keine gegenüber anderen Hunden gesteigerte Gefährlichkeit für das Kind ableiten lässt. Und eine x-beliebige Jugendamtsmitarbeiterin darüber wohl auch keine Aussagen treffen kann. Wenn dieser Hund gefährlich ist, dann ist es jeder (ist es ja auch, so wie viele andere Dinge im Leben - auf mögliche Gefahren muss man eben Rücksicht nehmen, kann aber nicht alle präventiv vermeiden)

Das mit der Androhung der Einschläferung ist eine Frechheit!!!

Schade, dass mein Onkel schon so alt ist. Der war mal in leitender Funktion beim Jugendamt in OÖ, ging als Hofrat in Pension und hat sich dann noch ewig lange ehrenamtlich betätigt. Aber jetzt kann ich ihn leider nimmer fragen....

Die sollen bitte unbedingt Rechtsberatung in Anspruch nehmen!
 
Ich glaube anwalt hat sie sich eben nicht holen getraut weil eben da JA gleich damit gedroht hat das kind weg zu nehmen ? ich weiss eben aber auch nur das was sie mir gesagt hat.

Anwalt ist der allererste Schritt den man in so einem oder ähnlichen Fall geht.
Keiner kann ihr das Kind wegnehmen, weil sie sich Rechtsberatung und -beistand holt.
Wenn man das aber verpasst und keinen Einspruch erhebt, dann schauts sehr schlecht aus, wenn man sich nicht gängeln lassen will.
 
In eine Hundeschule können sie mit ihm nicht gehen, da er sich nicht mit anderen Hunden verträgt!

Ist der Hund wirklich derart problematisch, das man nicht einmal mit ihm in eine Hundeschule gehen kann? Normalerweise lassen die Behörden sich darauf ein, wenn man sich verpflichtet, innerhalb eines gewissen Zeitraumes die BH und eventuell die BGH1 zu machen, damit kann man seine Verlässlichkeit und die des Hundes fürs Amt ausreichend nachweisen, das scheint der Herr von der Behörde ja auch angesprochen zu haben. Aber ein Hund, der nicht mal im angeleinten Zustand die Anwesenheit anderer auf derselben Wiese erträgt, klingt sehr problematisch.
 
Wie schon mal geschrieben

Drogen und Jugendamt welches sich einschaltet da kann das nicht nur was "harmloses" gewesen sein..nicht ohne Grund wird das Amt hier vermehrt, dem Kind zuliebe, kontrollieren.

Rechtsberatung wäre hier sicher angebracht ausser natürlich sie ist vorbestraft oder doch nicht clean - dann sieht es auch mit einem guten RA schlecht aus
 
Ist der Hund wirklich derart problematisch, das man nicht einmal mit ihm in eine Hundeschule gehen kann? Normalerweise lassen die Behörden sich darauf ein, wenn man sich verpflichtet, innerhalb eines gewissen Zeitraumes die BH und eventuell die BGH1 zu machen, damit kann man seine Verlässlichkeit und die des Hundes fürs Amt ausreichend nachweisen, das scheint der Herr von der Behörde ja auch angesprochen zu haben. Aber ein Hund, der nicht mal im angeleinten Zustand die Anwesenheit anderer auf derselben Wiese erträgt, klingt sehr problematisch.


Auch wenn der Hund tausendmal ernsthaft unverträglich gegenüber anderen Hunden ist (auch wenn ich das in dem Alter des Hundes bezweifle) - hat das immer noch nichts damit zu tun, dass das Kind gefährdet ist... (Solange man nicht so blöd ist und mit Kind und Hund gemeinsam rausgeht). Da müssten ja tausende hundeunverträgliche Hunde in Ö abgenommen werden, sobald sich ein Kind ankündigt.

Problematisch eher in der Hinsicht, dass er u.U. nicht sicher geführt werden kann, weil Besitzern zu schwach um das Kraftpaket zu halten. DAS wäre ein Grund den Hund abzunehmen.
 
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