OGH Urteil: Im Krankenstand muss man erreichbar sein

... die Leute werden sehr wohl in den Zwangsurlaub,ZA und wenn nicht vorhanden auf Eis gelegt.
Jep, ich war selber mal in so einer Lage. Mein Einstieg ins Berufsleben war über eine Leihfirma. Nach fertig gestellter Baustelle wurde ich Freitag Nachmittag ins Büro gebeten, dort wurde mir mitgeteilt, dass derzeit keine weitere Arbeit für mich zur Verfügung steht und ich meinen ZA jetzt einmal abbauen muss, nach 2 Wochen war dann mein Urlaub dran und als der weg war dürfte ich mich beim AMS bewerben.
Ich habe aber um etliches mehr verdient als 1300,- , liegt wohl am Kollektiv - Vertrag nach den man bezahlt wird.
 
Viele AN wissen noch nicht mal was sie da unterschreiben wenn sie eine Überstundenpauschale unterschreiben .... und was das für Konsequenzen hat und sich die Höhe des Gehaltes dadurch zuweilen relativiert .... :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Vor allem lohnt es immer, nachzurechnen. Denn selbstverständlich darf man dadurch (also wenn man diese Überstunden dann leistet) nicht unter den KV-Mindestlohn fallen.
Wird halt gerne bei einer Überzahlung dazugeschrieben. Oft steht dann "alle etwaig anfallenden" , aber das ist Blödsinn. Nur bis runter zum KV.
 
Wobei ich die Sinnhaftigkeit einer Überstundenpauschale eigentlich nur bei sehr hoch qualifizierten, sehr hoch dotierten Jobs sehe, natürlich gibt es auch Jobs wo saisonal bedingt zuweilen mehr Stunden anfallen, und zu anderen Zeiten eher tote Hose herrscht - nicht wegen Fehlplanung des AG sondern weil das halt so ist in vielen Branchen ! Ich kenn AN die weit mehr als 5 Wochen "Urlaub" haben, dafür kommens halt in der Hochsaison dran !
 
Bei uns in der Branche sind diese Arbeitsverträge inklusive der Überstunden Gang und Gäbe :(. Zu den 40 Wochenstunden wären noch 15 Überstunden inkludiert gewesen (pro Monat).

Wenn man aber mehrere Stunden täglich nur für's pendeln braucht, ist das schlichtweg beschi**en.

Gott sei Dank ging es dann mit der alten Firma doch weiter und blieb es dann bei den 40 Stunden.
 
Jetzt kenn ich mich nimma aus: hat der OGH jetzt drr Entlassung zugestimmt oder nicht ?

Aber so oder so ist es zulässig, dass der AG den AN auch im Krankenstand mit Arbeit konfrontieren darf und AN bei Nichtreaktion mit einer Kündigung rechnen muss ??

Im Ursprungsfall war ja die Sekretärin im Kstand wegen Burnout oder Depressionen ausgelöst durch Schikanen vom AG.


Da kann ich schon verstehen, dass sie in einer Therapiephase den Kontakt zum Verursacher meidet.

Wie dem auch sei - man muss halt echt aufpassen und vorsichtig sein, dass so ein Urteil nicht ungeahnte Formen annimmt (läßt aber vermuten, da nix genause definiert ist und viele Schlupflöcher bleiben.)

Ich kenne viele Firmen, die sich diese zu Nutze machen, wenn sie können !
Und ich kenne sehr viele AN die jetzt schon mehr als 100% geben, ihr Privatleben vernachlässigen - weil sie Angst haben ihren Job zu verlieren. Das letzte was die brauchen ist noch ein weiteres Druckmittel.

Lg

Ich hab diesen Thread grad erst entdeckt und muß ihn deshalb nochmal rausholen, weil ich -obwohl ich brav alles durchgelesen habe-nicht durchblicke. Muß man also jetzt im Krankenstand erreichbar sein? Und kann man gekündigt werden, weil man längere Zeit nicht ans Telefon geht? Weil wenn das Gericht das einmal so entscheidet, kanns das ja wieder tun-oder nicht? :confused:


Kann mir das bitte jemand, der sich auskennt, erklären? Tamino, du vielleicht? Du bist doch offenbar fit in solchen Dingen :).
 
Dieses Urteil betrifft niemanden außer die Personen in der nämlichen Gerichtsverhandlung.

Der Threadtitel - Im Krankenstand muss MAN ist irreführend.
 
Dieses Urteil betrifft niemanden außer die Personen in der nämlichen Gerichtsverhandlung.

Der Threadtitel - Im Krankenstand muss MAN ist irreführend.


Danke. Aber ist nicht gerade das auch die Gefahr, daß das bei allen Leuten hängen bleibt? Ich muß erreichbar sein, auch wenn ich todkrank bin, bzw. als AG, ich darf meine Mitarbeiter nach Belieben auch im Krankenstand stören? Wer ist juristisch so gebildet, daß er das weiß?
 
Danke. Aber ist nicht gerade das auch die Gefahr, daß das bei allen Leuten hängen bleibt? Ich muß erreichbar sein, auch wenn ich todkrank bin, bzw. als AG, ich darf meine Mitarbeiter nach Belieben auch im Krankenstand stören? Wer ist juristisch so gebildet, daß er das weiß?
Todkrank ist von dir wahrscheinlich überspitzt ausgedrückt, denn da würde kein Gericht für den AG entscheiden. Hier geht es tatsächlich um einen einzelnen gerichtlichen Entscheid.
Es geht auch nicht darum, juristisch gebildet zu sein, normales Rechtsempfinden sollte genügen.
Die meisten Fälle, die wirklich beim Arbeitsgericht landen, gehen selten für den AG aus.
Gerade die Chefs von KMUs kennen noch jeden einzelnen Mitarbeiter, die ihnen normalerweise am Herzen liegen, weil ohne gute Mitarbeiter die Firma nicht bestehen könnte, und es tut umgekehrt sehr weh, einen zu verlieren, weil er sich beruflich anders orientieren möchte oder was immer.
Wenn der Krankenstand schon länger dauert, muss auch die Firma einmal wissen, was weiter geschieht. Bei einem sehr langen Krankenstand und der EFZ-Anspruch seitens der Firma erschöpft ist, wird man nach einer gewissen Zeit von der Krankenkasse ausgesteuert, und da muss die Firma wissen, was zu tun ist, damit der Versicherungsschutz für den Betreffenden nicht erlischt - und da gibt es nämlich momentan eine Gesetzeslücke, wo sich keiner auskennt.

Bei einer Krankheit von heut auf morgen werden die Kollegen froh sein, Informationen zu bekommen, wenn es geht, um die laufenden Dinge erledigen zu können. Kaum wird der Boss persönlich anrufen ...

Also was kann so schlimm daran sein, im Krankenstand mal einen Anruf von der Firma zu bekommen? Wenn man gerade nicht kann, ruft man eben zurück, sobald es geht und man bereit ist dazu.
Und je unwichtiger in der Position man ist, desto eher ist man davor bewahrt, Anrufe oder Mails von der Firma zu bekommen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Übr. ... auch in D kann es passieren in einer kleinen Firma ... man ist im Urlaub .. evtl. sogar im Ausland ... der AG kann und darf einen zurückholen wenn Not am Mann ist in der Firma ... jedoch muss der AG dann für die Kosten aufkommen

Und man hat Anspruch auf einen Urlaubsersatz der gesamten Urlaubszeit.

Z.B. Hat man 14 Tage Urlaub und wird am 13. Tag zurückgerufen hat man noch einmal Anspruch auf die gesamten 14 Tage. Es ist also eigentlich ein Verlust für den AG.
 
Wieviel Menschen kennt ihr denn die über Monate so schwer krank sind, dass sie nicht telefonieren können ?

Und in diesem speziellen Fall hier gab es ja eine Vorgeschichte, die man nicht einfach ausblenden kann , drum ist der Titel sowohl des Artikels als auch des Threads irreführend.
 
Ich hab diesen Thread grad erst entdeckt und muß ihn deshalb nochmal rausholen, weil ich -obwohl ich brav alles durchgelesen habe-nicht durchblicke. Muß man also jetzt im Krankenstand erreichbar sein? Und kann man gekündigt werden, weil man längere Zeit nicht ans Telefon geht? Weil wenn das Gericht das einmal so entscheidet, kanns das ja wieder tun-oder nicht? :confused:


Kann mir das bitte jemand, der sich auskennt, erklären? Tamino, du vielleicht? Du bist doch offenbar fit in solchen Dingen :).

Hab ich ja schon, aber gerne:),

Es gibt in der Arbeits- und Sozialgesetzgebung KEIN GESETZ, das die Kontaktaufnahme AG zu AN im Krankenstand verbietet bzw. regelt.

Abgesehen davon, dass ein Urteil immer nur für den gegenständlichen Fall gilt und man bei EINEM Urteil nicht, wenn man es zwecks Untermauerung für einen anderen Fall nennen möchte, von gängiger Rechtsprechung sprechen kann,

hat der OGH recht mahnend den "Zeigefinder" erhoben, also genau das Gegenteil von dem gemacht, was in den Medien behauptet wird

nämlich den AG quasi ordentlich eine vor den Latz geknallt:

der AG hätte beweisen müssen,

dass eine Kontaktaufnahme dem Genesungsprozess nicht schadet

dass die Information anderweitig nicht zu beschaffen ist

warum die Information anderweitig nicht zu beschaffen ist

das aus der Nichtbeschaffung ein schwerer wirtschaftlicher Schaden entstehen würde

Das aber ist eine Rechtsansicht, die natürlich grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer übertragen werden kann, nicht nur auf die im verhandelten Fall.

Heißt, der OGH hat damit für die Zukunft die Möglichkeit geschaffen, diese Rechtsansicht, diese Urteilsbegründung zitieren.

damit ist genau das Gegenteil von dem, was in den Medien und auch hier behauptet wird, geschehen.
 
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