Danke. Aber ist nicht gerade das auch die Gefahr, daß das bei allen Leuten hängen bleibt? Ich muß erreichbar sein, auch wenn ich todkrank bin, bzw. als AG, ich darf meine Mitarbeiter nach Belieben auch im Krankenstand stören? Wer ist juristisch so gebildet, daß er das weiß?
Todkrank ist von dir wahrscheinlich überspitzt ausgedrückt, denn da würde kein Gericht für den AG entscheiden. Hier geht es tatsächlich um einen einzelnen gerichtlichen Entscheid.
Es geht auch nicht darum, juristisch gebildet zu sein, normales Rechtsempfinden sollte genügen.
Die meisten Fälle, die wirklich beim Arbeitsgericht landen, gehen selten für den AG aus.
Gerade die Chefs von KMUs kennen noch jeden einzelnen Mitarbeiter, die ihnen normalerweise am Herzen liegen, weil ohne gute Mitarbeiter die Firma nicht bestehen könnte, und es tut umgekehrt sehr weh, einen zu verlieren, weil er sich beruflich anders orientieren möchte oder was immer.
Wenn der Krankenstand schon länger dauert, muss auch die Firma einmal wissen, was weiter geschieht. Bei einem sehr langen Krankenstand und der EFZ-Anspruch seitens der Firma erschöpft ist, wird man nach einer gewissen Zeit von der Krankenkasse ausgesteuert, und da muss die Firma wissen, was zu tun ist, damit der Versicherungsschutz für den Betreffenden nicht erlischt - und da gibt es nämlich momentan eine Gesetzeslücke, wo sich keiner auskennt.
Bei einer Krankheit von heut auf morgen werden die Kollegen froh sein, Informationen zu bekommen, wenn es geht, um die laufenden Dinge erledigen zu können. Kaum wird der Boss persönlich anrufen ...
Also was kann so schlimm daran sein, im Krankenstand mal einen Anruf von der Firma zu bekommen? Wenn man gerade nicht kann, ruft man eben zurück, sobald es geht und man bereit ist dazu.
Und je unwichtiger in der Position man ist, desto eher ist man davor bewahrt, Anrufe oder Mails von der Firma zu bekommen ...