Es ist ganz egal bei welcher Firma Leasingarbeiter überlassen sind.
Der Grundlohn für einen Hilfsarbeiter betrug 2013 € 8,25 = € 1377.-
Das ist ohne sämtliche Zulagen und gilt für ALLE Leasingarbeiter in ganz Ö
Dieser Grundlohn darf nicht unterschritten werden. Hat der Beschäftiger Betrieb einen höheren KV muss der Lohn des Leasingarbeiters an diesen angepasst werden. Er darf auch bei keiner Zulage benachteiligt werden.
Das ist Gesetz, geregelt im AÜG (Arbeitskräfteüberlasser)
Wusste ich so nicht...aber das war ja auch nicht gemeint. Ich lehne diese ganzen Leasingfirmen ab, (das ist moderne Sklavehaltung) deshalb meine Meldung dazu