Das Problem das ich hier sehe ist, dass nicht definiertv ist wie krank man sein darf oder muss um verfügbar sein zu müssen oder nicht.
Das läßt viel Spielraum ---
Und würde ja zum Beispiel bedeuten, dass in Firmen wo nur 1 oder 2 Personen arbeiten ein immenser Druck auf diesen lastet. Das ist eigentlich Sache der Firma dafür zu Sorgen, dass es auch in Zeiten der Krankheit rennt. Die Verantwortung auf Mitarbeiter abzuwälzen (und bei einigen Posts liest man das irgendwie raus) ist ja der Hammer !!
Normalerweise gibt es in Österreich Bereitschaftsdienste. Die sind gesetzlich geregelt und da unterschreibt ja der Mitarbeiter, dass er im Falle des Falles (in seiner "Freizeit" für die Firma erreichbar/da ist; dafür muss er aber auch entsprechend entlohnt werden, denn wenn man ständig damit rechnen muss gebraucht zu werden, dann ist man nicht "kopffrei" !!
Wenn ich jetzt im Krankenstand nicht kopffrei sein kann, weil mich die Angst plagt ich muss ständig bereit stehen sonst kann ich meinen Job verlieren - da wird man ja nicht gesund. Da geht man lieber halbkrank wieder arbeiten.
In Deutschland hats das schon gegeben - und wegen der schlechten Erfahrung (weil das ja von den Firmen dann gerne ausgenutzt wird) gibts nun ein zusätzliches Gesetz, das genau regelt in welchen Fällen wie was wann.
Ich verstehe klarerweise Firmen auch, aber dieses OGH Urteil öffnet nun ungeahnte Türen.
Gerade ältere Angestellte, die vielleicht das eine oder andere Wehwehchen haben und deshalb vielleicht öfter mal im KStand sind, können auf diese Art gut "entsorgt" und durch billigere Junge ersetzt werden.
Ich denke das hat vielmehr mit der Tatsache zu tun, dass heute jeder ein Smartphone hat wo er Mails abrufen und Dauertelefonieren kann. Früher waren nur Ärzte und Anwälte immer erreichbar - jetzt ist jeder immer online.
Aber dieses Urteil setzt auch irgendwie voraus, dass JEDER Arbeitnehmer Internetzugang oder ein Telefon hat. Also ist ein Telefon besitzen bald ein Grundrecht und vielleicht staatlich gefördert ??
Lg