http://kurier.at/immo/serviceundrecht/2071505.php
"Für alte Mietverträge heißt das: Der Mieter kann sich trotz Verbotsklausel jedes beliebige Haustier anschaffen. Eine einseitige Auflösung des alten im Austausch gegen einen neuen Mietvertrag muss der Mieter nicht akzeptieren."
Also wer schon wo wohnt, braucht sich keine Sorgen mehr zu machen
"Für alte Mietverträge heißt das: Der Mieter kann sich trotz Verbotsklausel jedes beliebige Haustier anschaffen. Eine einseitige Auflösung des alten im Austausch gegen einen neuen Mietvertrag muss der Mieter nicht akzeptieren."
Also wer schon wo wohnt, braucht sich keine Sorgen mehr zu machen