OGH: Haustierverbot aufgehoben

Also wer schon wo wohnt, braucht sich keine Sorgen mehr zu machen:)

So einfach kann man das aber nicht zusammenfassen! ;)

Das Urteil bezieht sich nämlich nur auf Mietverträge im Vollanwendungsbereich des MRG - sprich, vor 1953 gebaute Mietwohnung, vor 1945 gebaute Eigentumswohnungen und geförderte Mietwohnungen und Genossenschaftswohnungen.

Im Zweifel wird es aber dennoch ratsam sein, sich die Zustimmung vom Vermieter zu holen. Mittlerweile hat sich ja eh schon die Klausel, dass "Käfigtiere" erlaubt sind, für andere jedoch die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist, eingebürgert.
 
es handelt sich da um ein aktuelles klauselurteil.
in einem standard-mietvertrag stand: dem mieter ist es nicht gestattet, haustiere zu halten.
dies wiederum stellt eine benachteiligung des mieters da ... usw. usw.
was aber sicher nicht heißen wird, dass hund und katz ohne zustimmung des vermieters gehalten werden dürfen.
 
So einfach kann man das aber nicht zusammenfassen! ;)

Das Urteil bezieht sich nämlich nur auf Mietverträge im Vollanwendungsbereich des MRG - sprich, vor 1953 gebaute Mietwohnung, vor 1945 gebaute Eigentumswohnungen und geförderte Mietwohnungen und Genossenschaftswohnungen.

Im Zweifel wird es aber dennoch ratsam sein, sich die Zustimmung vom Vermieter zu holen. Mittlerweile hat sich ja eh schon die Klausel, dass "Käfigtiere" erlaubt sind, für andere jedoch die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist, eingebürgert.

Aha, danke für die Info.:) Das ging irgendwie aus dem Kurier-Artikel so nicht hervor.

es handelt sich da um ein aktuelles klauselurteil.
in einem standard-mietvertrag stand: dem mieter ist es nicht gestattet, haustiere zu halten.
dies wiederum stellt eine benachteiligung des mieters da ... usw. usw.
was aber sicher nicht heißen wird, dass hund und katz ohne zustimmung des vermieters gehalten werden dürfen.

Jein, wer einen alten Mietvertrag hat (offenbar mit den von isthisit erwähnten Einschränkungen), kann sich sehr wohl einen Hund oder eine Katze anschaffen, trotz der allegemeinen Klausel "Haustiere verboten".

In neuen Mietverträgen muss allerdings künftig genau definiert seine, WELCHE Haustiere verboten sind oder einer gesonderten Bewilligung bedürfen.

So hab zumindest ich das verstanden.
 
Na da werden sich viele Mitmieter freuen, wenn auf einmal die ganzen Nachbarn die eigendlich keinen Hund halten durften, mit nem Hund ankommen.

Ist das wirklich immer so ein grosses Thema gewesen in Wohnungen, mit der Hundehaltung?

Ich hab noch nie in ner Wohnung gewohnt, deswegen frage ich....
 
Na da werden sich viele Mitmieter freuen, wenn auf einmal die ganzen Nachbarn die eigendlich keinen Hund halten durften, mit nem Hund ankommen.

Ist das wirklich immer so ein grosses Thema gewesen in Wohnungen, mit der Hundehaltung?

Ich hab noch nie in ner Wohnung gewohnt, deswegen frage ich....

Ja es war immer ein sehr schwerer Harter Kampf wenn man eine Wohnung gesucht hat und keine Haustiere erlaubt waren.

lg
 
Aha, danke für die Info.:) Das ging irgendwie aus dem Kurier-Artikel so nicht hervor.



Jein, wer einen alten Mietvertrag hat (offenbar mit den von isthisit erwähnten Einschränkungen), kann sich sehr wohl einen Hund oder eine Katze anschaffen, trotz der allegemeinen Klausel "Haustiere verboten".

In neuen Mietverträgen muss allerdings künftig genau definiert seine, WELCHE Haustiere verboten sind oder einer gesonderten Bewilligung bedürfen.

So hab zumindest ich das verstanden.

es gibt ja verschiedene "standard-mietverträge", in denen die tierhaltung anderes definiert ist - d.h. kein generelles verbot, etc.
[diese "verbots-klausel" stand - soweit ich weiß - in einem mietvertrag einer großen wiener hausverwaltung].
 
Hier mal das Urteil zum Selberlesen: http://www.konsumentenfragen.at/cms...550597488/20101222_ogh-urteil_2_ob_73-10i.pdf

Das Haustier-Thema fängt auf S 21 unten an.

Sich mit so einer Klausel im MV jetzt aber einfach Hund und/oder Katze zu holen ist allerdings riskant - der OGH sagt schließlich nur, dass bei bestimmten Kleintieren(Fische, Vögel, Hamster,...), die keinen Einfluss auf das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter haben, kein Verbot verhängt werden kann. "Bei anderen Tieren kann dem Vermieter ein schützenswertes Interesse an einer Beschränkung aber nicht abgesprochen werden." -> Wenn ich als Mieter also daran interessiert bin, mit meinem Vermieter auszukommen werd ich nachfragen, obs denn ok ist...

Ich find ja, dass die Medien das viel zu sehr aufbauschen - es ist sicher ein interessantes Urteil, aber eher in Bezug auf die anderen Punkte. Zudem können es manche Medien ja offensichtlich nichtmal richtig wiedergeben. :o
 
Hier mal das Urteil zum Selberlesen: http://www.konsumentenfragen.at/cms...550597488/20101222_ogh-urteil_2_ob_73-10i.pdf

Das Haustier-Thema fängt auf S 21 unten an.

Sich mit so einer Klausel im MV jetzt aber einfach Hund und/oder Katze zu holen ist allerdings riskant - der OGH sagt schließlich nur, dass bei bestimmten Kleintieren(Fische, Vögel, Hamster,...), die keinen Einfluss auf das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter haben, kein Verbot verhängt werden kann. "Bei anderen Tieren kann dem Vermieter ein schützenswertes Interesse an einer Beschränkung aber nicht abgesprochen werden." -> Wenn ich als Mieter also daran interessiert bin, mit meinem Vermieter auszukommen werd ich nachfragen, obs denn ok ist...

Ich find ja, dass die Medien das viel zu sehr aufbauschen - es ist sicher ein interessantes Urteil, aber eher in Bezug auf die anderen Punkte. Zudem können es manche Medien ja offensichtlich nichtmal richtig wiedergeben. :o

Danke!!!
 
http://kurier.at/immo/serviceundrecht/2071505.php

"Für alte Mietverträge heißt das: Der Mieter kann sich trotz Verbotsklausel jedes beliebige Haustier anschaffen. Eine einseitige Auflösung des alten im Austausch gegen einen neuen Mietvertrag muss der Mieter nicht akzeptieren."

Also wer schon wo wohnt, braucht sich keine Sorgen mehr zu machen:)

VORSICHT

Das ist 2 Ob 73/10i

...Wird das Verbot auf größere Tiere wie Hunde oder Katzen beschränkt, ist das diesbezüglich klar formulierte eingegrenzte Verbot lt. OGH wirksam und statthaft.
 
@ Tamino: ja, aber das gilt dann für neue Verträge?

Für alte Verträge, die diese ungültige undifferenzierte Klausel haben, gilt es nicht. Und da ein bestehender Vetrag nicht einseitig geändert werden kann, bleibt dann die ungültige Klausel da drinnen - eben ungültig?
 
@ Tamino: ja, aber das gilt dann für neue Verträge?

Für alte Verträge, die diese ungültige undifferenzierte Klausel haben, gilt es nicht. Und da ein bestehender Vetrag nicht einseitig geändert werden kann, bleibt dann die ungültige Klausel da drinnen - eben ungültig?

:) Ich werds so bald wie möglich lesen.

Aber so einfach bzw. so "logisch" ist es halt nie. Aber so viel ich auf die Schnelle gesehen habe, bezieht sich der OGH eindeutig auf Kleintierhaltung, nicht auf Hund und Katze.

Heißt also, nur aus der Tatsache, dass eine Vertragspunkt eines bestehenden Vertrages nicht der Differenzierung dieses Punktes eines zu schließenden Vertrages entspricht, läßt sich nicht für jeden Fall ableiten, dass daraus die implizierte Zustimmung zur Tierhaltung a priori entsteht.

Und leider ganz sicher nicht, wenn es nicht um KLeintierhaltung geht.

Außerdem darf man nie vergessen, in Ö wird kein präjudizelles Recht gesprochen. Auch ein OGH Entscheid ist nur richtungsweisend, wird natürlich ein enormes Argument darstellen, verpflichtet aber im Verfahren, das ja immer einen Einzelfall darstellt, die Spruchfindung nicht.
 
darf ich die experten speziell zu meinem fall fragen :)

ich wohne im altbau (Jahrhundertwende), im Mietvertrag steht: keine Haustierhaltung.
lebe aber seit 5 jahren mit hund darin. hausverwalter hat das auch mitbekommen bzw. ich habs ihm bei einzug gesagt. antwort: er wills gar nicht wissen, solange keine probleme...

gilt das urteil für mich? ist es jetzt für mich erlaubt? (die obigen ausführungen sind mir jetzt zu schwierig geworden) :o
 
Nein. Selbst die Bindungswirkung eines OGH Urteils erstreckt sich nur auf die am Verfahren beteiligten Parteien.

Ganz versteh ich das jetzt nicht:confused::confused:
Es wären doch dann sämtliche Stellungnahmen der Mietervereinigung oder der Immobilientreuhänder (die sprechen überhaupt gleich von "Enteignung") sinnlos, wenn es ohnehin nur für die am Verfahren beteiligten Personen gelten würde:confused:

@Tamino: ja klar, aufgehoben wurde ja nur die allgemeine Formulierung "Haustiere". Und in künftigen Mietverträgen muss bzw. wird dann eben genau drinnen stehen "Hundehaltung verboten" oder "Schlangenhaltung" verboten.
 
Ganz versteh ich das jetzt nicht:confused::confused:
Es wären doch dann sämtliche Stellungnahmen der Mietervereinigung oder der Immobilientreuhänder (die sprechen überhaupt gleich von "Enteignung") sinnlos, wenn es ohnehin nur für die am Verfahren beteiligten Personen gelten würde:confused:

@Tamino: ja klar, aufgehoben wurde ja nur die allgemeine Formulierung "Haustiere". Und in künftigen Mietverträgen muss bzw. wird dann eben genau drinnen stehen "Hundehaltung verboten" oder "Schlangenhaltung" verboten.

:) ich versuch es zu erklären:

Ein Urteil, egal welcher Instanz, kann ausnahmslos die beteiligten Parteien betreffen.

Ein Urteil der OGH, als letzte Instanz, ist aber natürlich immer richtungsweisend. Heißt, für Gesetzgebung, für Richter, für Kläger, und Kläger- + Beklagtenvertreter ist es ein Orientierungspunkt, wohin geht die Tendenz, dorthin geht die Richtung.

Ein derartiger Spruch ist auch immer ein Fingerzeig, in welche Richtung sich die zukünftige Gesetzgebung entwickeln wird bzw novelliert wird.

Aber Rechtsgrundlage für die Spruchfindung von Verfahren sind ausnahmslos die bestehenden Gesetze und nie ein Spruch eines anderen Verfahrens.
 
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