OGH: Haustierverbot aufgehoben

Danke für die rasche Antwort!

Ach schade, jetzt bin ich wieder geknickt :(

Aber der Herr vom Mieterschutzverband hat mir gesagt, dass er bei einem Verbot auch einen driftigen Grund nennen muss, die von ihm genannten Gründe wären nicht ausreichend. Ein driftiger Grund wäre, wenn zB. ein Kindergarten im Haus wäre und er die Kinder durch einen Hund bedroht sieht. Aber Lärm, Abnutzung bzg. wenn ers uns erlaubt muss ers allen erlauben, reicht nicht aus.

Nur dann bliebe mir nur noch der Weg zum Anwalt und ich glaube, dann wirds unangenehm oder?

Woher kennst du dich so gut aus? Jurist?

LG

Das ist leider eine Fehlinformation. Der Vermieter muß überhaupt keinen Grund nennen. Er darf einfach ein kurzes Nein sagen, und das wars.

Das resultiert daraus, dass das Vermieten auch sehr viel mit dem Privatrecht zu tun hat im Fall eines privaten Eigentümers.

Du andererseits hast das Recht, Dich gegen diese Klausel zu wehren und dagegen anzugehen.

Du kannst Dir auch einfach einen Hund anschaffen und für den Fall einer Aufkündigung dagegen angehen.

Rein rechtlich sozusagen wird Dir nichts passieren, ob Du so ein Verfahren gewinnst oder verlierst ist eine andere Frage. Bei der ausdrücklichen Klauses würde ich leider eher auf verlieren tippen.

Aber abgesehen davon, der Vermieter will keinen Kontakt, heißt das auch, dass die HV einen Brief von Dir nicht an ihn weiterleiten kann (darf)?
 
Das ist leider eine Fehlinformation. Der Vermieter muß überhaupt keinen Grund nennen. Er darf einfach ein kurzes Nein sagen, und das wars.

Das resultiert daraus, dass das Vermieten auch sehr viel mit dem Privatrecht zu tun hat im Fall eines privaten Eigentümers.

Du andererseits hast das Recht, Dich gegen diese Klausel zu wehren und dagegen anzugehen.

Du kannst Dir auch einfach einen Hund anschaffen und für den Fall einer Aufkündigung dagegen angehen.

Rein rechtlich sozusagen wird Dir nichts passieren, ob Du so ein Verfahren gewinnst oder verlierst ist eine andere Frage. Bei der ausdrücklichen Klauses würde ich leider eher auf verlieren tippen.

Drei Juristen - acht Meinungen:p:p:p:D

http://www.tieranwalt.at/index.php?cccpage=heimtiere_aktuell_detail&set_z_artikel=132
 


nochmal GENAU durchlesen!!!!

eine konkrete begründung für das nein wurde von barfis wohnungs-eigentümer abgegeben.

weiters gilt das urteil nur für diesen konkreten fall. was heißt, dass es für jeden anderen fall ausgestritten werden muss (so habe ich die erläuterungen bis jetzt verstanden). barfi könnte prozessieren und sich auf dieses urteil berufen, aber eine garantie, dass sie zum gleichen ergebnis/urteil kommt, gibt es nicht.
 
nochmal GENAU durchlesen!!!!

eine konkrete begründung für das nein wurde von barfis wohnungs-eigentümer abgegeben.

weiters gilt das urteil nur für diesen konkreten fall. was heißt, dass es für jeden anderen fall ausgestritten werden muss (so habe ich die erläuterungen bis jetzt verstanden). barfi könnte prozessieren und sich auf dieses urteil berufen, aber eine garantie, dass sie zum gleichen ergebnis/urteil kommt, gibt es nicht.

eh nicht, ein Risiko gibts in jedem Verfahren, gilt aber für den Vermieter genau so.
Und wenn du Barfis post GENAU liest, dann sagen auch die AK und der Mieterschutz, dass die Angst vor einem eventuellen Bellen kein triftiger Grund ist.

In Wahrheit sind das aber eh Spitzfindigkeiten. In Barfis Fall würde ich mich persönlich auch nicht gleich mit dem Vermieter anlegen, wenn ich grad mal drei Monate in der Wohnung bin.
 
eh nicht, ein Risiko gibts in jedem Verfahren, gilt aber für den Vermieter genau so.
Und wenn du Barfis post GENAU liest, dann sagen auch die AK und der Mieterschutz, dass die Angst vor einem eventuellen Bellen kein triftiger Grund ist.

In Wahrheit sind das aber eh Spitzfindigkeiten. In Barfis Fall würde ich mich persönlich auch nicht gleich mit dem Vermieter anlegen, wenn ich grad mal drei Monate in der Wohnung bin.

hab dein post jetzt falsch verstanden. sorry.

ich finde es von gsandner nicht in ordnung solche irreführenden Pressetexte auszuschicken. manch einer könnte auf die idee kommen, dass das recht auf seiner und seines hundes seite ist. ;)
 

:D:D:D

Und zu jeder der ausführlich dargelegten 8 Meinungen von drei Juristen sagen diese 3 auch noch dazu: aber es kann auch ganz anders sein:o:o

Ja ich weiß eh wie das wirkt, aber drum ist ja auch Rechtsphilosophie so interessant. Zugegeben nie für einen Menschen, der eine klare Auzskunft möchte.

Aber es gibt auch ganz klare Rechtslagen:

Wenn Poldi jetzt lostrabt, sich eine große Holzkeule schnitzt, mir auflauert 3 Tage lang und mich dann erschlägt: dann 8 Juristen=1 Meinung= das ist Mord.:p
 
Aber es gibt auch ganz klare Rechtslagen:

Wenn Poldi jetzt lostrabt, sich eine große Holzkeule schnitzt, mir auflauert 3 Tage lang und mich dann erschlägt: dann 8 Juristen=1 Meinung= das ist Mord.:p

Oder doch Notwehr?
Eventuell ein kleiner Totschlag?
Ein Unfall, weil mir die Keule irrtümlich ausgekommen ist, während ich dir aufgelauert habe um dich auf Kaffee und Kuchen einzuladen ?
Fahrlässige Tötung?
Welche Keule? Da war keine Keule....
Es kann gar keine Keule gewesen sein, da ich keine Keule schnitzen kann.
Ich war überhaupt nicht dort, das muss mein Doppelgänger gewesen sein

:D:D:D:D:D:D
 
Hm, bin jetzt etwas verwirrt, der Link der von Leopold gepostet wurde ist ja aus 2008? Die Mitteilung über den OGH ist erst jetzt aktuell passiert?

D.h. Ihr seid alle der Meinung, dass ich trotzdem keine Möglichkeit habe, sprich die Artikel in den Medien schlichtweg falsch sind?
 
Hm, bin jetzt etwas verwirrt, der Link der von Leopold gepostet wurde ist ja aus 2008? Die Mitteilung über den OGH ist erst jetzt aktuell passiert?

D.h. Ihr seid alle der Meinung, dass ich trotzdem keine Möglichkeit habe, sprich die Artikel in den Medien schlichtweg falsch sind?

:):)

Tut mir leid, bin anscheinend hier die, die immer die unangenehmen Sachen schreibt.

Das was Poldi gepostet hat ist , nun ja ...ein wenig überwuzelt:D

Eine Wortmeldung wie OGH hebt auf, ist genau genommen immer falsch. Der OHG hebt nix auf. Der fällt ein Urteil als letzte Instanz, gegen das man nicht mehr angehen kann. In dem einen Fall, der den Instanzenweg gegangen ist.

Abgesehen davon ist das ein ellenlanger Spruch, den niemand liest, dann scheinen 3 Worte auf und los geht das Getobe.

Auch wenn ich mich jetzt gleich dem Gespött aller anheim gebe: niemand kann sagen, Du hast keine Chance. Ich persönlich würde sagen, die Chance steht nicht all zu gut.

Aber andererseits hats ja schon Urteile gegeben, die altgediente Juristen das Grausen gelehrt haben einerseits, sie total freudig überrascht haben andererseits.

@ Poldi: hast während Du geschnitzt hast, den link aus Jahre Schnee erwischt......schon ein minus für Deine Verteidigung....:p
 
Guten Morgen!

Aaaaaaaaaaalso, ich habe gestern lange mit einem Anwalt gesprochen. Ich kann leider nicht alles wiedergeben, denn wie ihr euch vorstellen könnt, Anwälte reden gerne und vor allem viel :D

Er hat mir erklärt, dass das Ganze aufgekommen ist, wegen eines Falls einer Frau die eine Katze gehalten hat und dann mit dem Vermieter im Klinsch lag. Er wollte dass sie die Katze weggibt, sie ist zu Gericht, 1. 2. usw. Instanz bis eben zum OGH. Dort wurde ihr rechtgegeben und der Anwalt meinte, alles was vom OGH beschlossen wird, ist unumstößlich und ist wie es ist. Aufgrund dessen kamen jetzt die Medienberichte und das ganze ist als Weisung anzusehen. Immer wenn so ein Beschluss oder wie auch immer man dazu sagt, vom OGH gefällt wurde, kommt es danach zu einem Gesetz, d.h. diese Regelung wird mal gesetz, aber das kann bis zu 3 Jahre dauern...

Die Lage jetzt wäre in meinem Fall so, dass ich mir auf jeden Fall einen Hund nehmen könnte, der Eigentümer könnte aber auf die Barrikaden steigen und es würde eben zu einem Verfahren kommen, welches ich zu 100% gewinnen würde, da sich eben das Gericht nach dem OGH richtet. ABER er meinte auch, ob ich mir das wirklich antun möchte, denn ein Vermieter hat 1000 Wege, mir das Leben legal schwer zu machen.

Da ich den Herren nicht kenne, ist das eben heikel. Deshalb habe ich jetzt beschlossen, so schwer es mir fällt, auf die Antwort der HV abzuwarten, wenn die sagen, dass er es nicht mehr verbieten wird, dann habe ich es schriftlich und kann mir endlich den Hund nehmen. Wenn er weiter herumtun sollte usw. dann werde ich mich damit abfinden, dass wir keinen Hund nehmen, bevor es dann eben mit Anwälten usw. unangenehm wird, selbst wenn ich weiß, dass ich im Recht wäre!

Soviel dazu, ich hoffe, dass diese Auskunft nun auch wirklich stimmt :)
 
Guten Morgen!

Aaaaaaaaaaalso, ich habe gestern lange mit einem Anwalt gesprochen. Ich kann leider nicht alles wiedergeben, denn wie ihr euch vorstellen könnt, Anwälte reden gerne und vor allem viel :D

Er hat mir erklärt, dass das Ganze aufgekommen ist, wegen eines Falls einer Frau die eine Katze gehalten hat und dann mit dem Vermieter im Klinsch lag. Er wollte dass sie die Katze weggibt, sie ist zu Gericht, 1. 2. usw. Instanz bis eben zum OGH. Dort wurde ihr rechtgegeben und der Anwalt meinte, alles was vom OGH beschlossen wird, ist unumstößlich und ist wie es ist. Aufgrund dessen kamen jetzt die Medienberichte und das ganze ist als Weisung anzusehen. Immer wenn so ein Beschluss oder wie auch immer man dazu sagt, vom OGH gefällt wurde, kommt es danach zu einem Gesetz, d.h. diese Regelung wird mal gesetz, aber das kann bis zu 3 Jahre dauern...

Die Lage jetzt wäre in meinem Fall so, dass ich mir auf jeden Fall einen Hund nehmen könnte, der Eigentümer könnte aber auf die Barrikaden steigen und es würde eben zu einem Verfahren kommen, welches ich zu 100% gewinnen würde, da sich eben das Gericht nach dem OGH richtet. ABER er meinte auch, ob ich mir das wirklich antun möchte, denn ein Vermieter hat 1000 Wege, mir das Leben legal schwer zu machen.

Da ich den Herren nicht kenne, ist das eben heikel. Deshalb habe ich jetzt beschlossen, so schwer es mir fällt, auf die Antwort der HV abzuwarten, wenn die sagen, dass er es nicht mehr verbieten wird, dann habe ich es schriftlich und kann mir endlich den Hund nehmen. Wenn er weiter herumtun sollte usw. dann werde ich mich damit abfinden, dass wir keinen Hund nehmen, bevor es dann eben mit Anwälten usw. unangenehm wird, selbst wenn ich weiß, dass ich im Recht wäre!

Soviel dazu, ich hoffe, dass diese Auskunft nun auch wirklich stimmt :)

Hätte ich mit diesem Anwalt gesprochen, würde ich folgendes machen:

Würde einen höflichen Brief schreiben, mich auf die Rechtsberatung beziehen und ersuchen, mir die Antworten schriftlich zu übermitteln.

Spezifisch:
1. Ein OGH-Urteil ist eine Weisung
2. Aus einen OGH Urteil wird ein Gesetz
3. Solltest Du Dir, trotz Tierhalteverbot, trotz eindeutiger negativer Auskunft der HV einen Hund nehmen, gewinnst Du den Prozess.

:D:D:D

Erstens: Das Urteil, das jetzt die Medien und auch Dich -bewegt ist
Ob 73/10i. Es war eine Verbandsklage.

Das Urteil welches Du hier i.S. Katzen erwähnst ist: Ob129/08a

Bei der Entscheidung vom 22.12.2010 spricht der OGH in seiner Spruch-Begründung i.S. Klausel von der Gleichstellung von Zierfischen und Ziervögeln einerseits und Hamster und Schildkröten andererseits. Die Benachteiligung eines Mieters durch eine Klausel war nur darauf bezogen.

Noch einmal: Wortzitat der Ob 73/10i:

"Bei anderen Tieren kann dem Vermieter ein schützenswertes Interesse an einer Beschränkung nicht abgesprochen werden."

Andere Tiere beinhaltet Hund und Katz.
 
Ok, Schachmatt :) Die Wortwahl muss ich natürlich auf mich nehmen, konnte es nicht so genau wiedergeben wie er es gesagt hat!!

Ok, dieses schützenswerte Interesse, kann er das nicht nur in einem neuen Vertrag einfließen lassen oder heißt das eben, er sagt nein, auch wenn wir einen bestehenden Mitvertrag haben und fertig?
 
:D Danke, wer auch immer dieser Anwalt ist, er hat mir gerade den Tag gerettet...

Bitte grad diesen Satz (und auch das 100%ig gewinnen) würde ich NICHT für bare Münze nehmen!

Der OGH ist schlichtweg die letzte Instanz der Gerichtsbarkeit in Österreich, das ist ein Urteil in einem speziellen Fall, sonst gar nichts. Klar hat man in ÄHNLICHEN Fällen vor Gericht ein bissl mehr Handhabe, wenn man auf dieses Urteil verweisen kann, aber daß es SICHER Gesetz wird, ist schlichtweg ein Blödsinn.
Der OGH verfaßt viele, viele Urteile, die nicht zum Gesetz werden. Wozu auch? Die Grundlage ALL dieser Urteile sind schon gültige Gesetze.

Kathi (die zwar keine Juristin ist, aber sich ein bissl dafür interessiert und eben auch schon ein OGH-Urteil zuhause liegen hat, welches auch KEIN Gesetz hinter sich hergezogen hat)
 
:D Danke, wer auch immer dieser Anwalt ist, er hat mir gerade den Tag gerettet...

Nur leider.....so ist das nicht -wie schon ausführlich erklärt....es kann im MRG ein neues Gesetz bzw. eine Novellierung kommen...irgendwann....aber es muss nicht....

Nur leider....käme eine Novellierung, würde sich die Novellierung an das OGH-Urteil lehnen, würde sich eine Novellierung auf das Halten von Tieren in artgerechten Behältnissen beziehen.......
 
Versteht ihr mich absichtlich falsch? ;)

Ich hab mich köstlich über diese Aussage amüsiert, wenn ich im 8. Sem immernoch nicht wüsste, dass ein OGH Urteil kein Gesetz ist, hätt ich wohl was falsch gemacht.. :D
 
Versteht ihr mich absichtlich falsch? ;)

Ich hab mich köstlich über diese Aussage amüsiert, wenn ich im 8. Sem immernoch nicht wüsste, dass ein OGH Urteil kein Gesetz ist, hätt ich wohl was falsch gemacht.. :D

:DNicht absichtlich...einfach nicht geschnallt...gibt aber auch wirklich Auskünfte, ob Ra oder andere Stellen....da bleibt einem die Luft weg.
 
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