Danke für die rasche Antwort!
Ach schade, jetzt bin ich wieder geknickt
Aber der Herr vom Mieterschutzverband hat mir gesagt, dass er bei einem Verbot auch einen driftigen Grund nennen muss, die von ihm genannten Gründe wären nicht ausreichend. Ein driftiger Grund wäre, wenn zB. ein Kindergarten im Haus wäre und er die Kinder durch einen Hund bedroht sieht. Aber Lärm, Abnutzung bzg. wenn ers uns erlaubt muss ers allen erlauben, reicht nicht aus.
Nur dann bliebe mir nur noch der Weg zum Anwalt und ich glaube, dann wirds unangenehm oder?
Woher kennst du dich so gut aus? Jurist?
LG
Das ist leider eine Fehlinformation. Der Vermieter muß überhaupt keinen Grund nennen. Er darf einfach ein kurzes Nein sagen, und das wars.
Das resultiert daraus, dass das Vermieten auch sehr viel mit dem Privatrecht zu tun hat im Fall eines privaten Eigentümers.
Du andererseits hast das Recht, Dich gegen diese Klausel zu wehren und dagegen anzugehen.
Du kannst Dir auch einfach einen Hund anschaffen und für den Fall einer Aufkündigung dagegen angehen.
Rein rechtlich sozusagen wird Dir nichts passieren, ob Du so ein Verfahren gewinnst oder verlierst ist eine andere Frage. Bei der ausdrücklichen Klauses würde ich leider eher auf verlieren tippen.
Aber abgesehen davon, der Vermieter will keinen Kontakt, heißt das auch, dass die HV einen Brief von Dir nicht an ihn weiterleiten kann (darf)?