Kann mir dann jemand erklären - und ich weiß schon, Urteil vom OG ist nicht gleich Gesetz (dafür reichen auch 2 Semester im Jahre Schnee
), gibt aber doch eine gewisse Auslegung vor, immerhin, also warum wird das dann in den Medien jetzt allgemein zB so oder ähnlich ausgelegt:
"Die Änderung gilt auch für bestehende Mietverträge: Mieter können sich auch dann ein Haustier zulegen, wenn dies vom Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen wird. Bei neuen Verträgen muss der Vermieter eindeutig (und mit Begründung) definieren, welche Haustiere nicht gewünscht werden. Die Haltung von "wohnungsüblichen Kleintieren" (also Käfigtiere wie Hamster oder Meerschweinchen) ist hingegen in jedem Fall erlaubt.
Nur dann, wenn ein Tier für erheblichen Lärm oder Verschmutzung sorgt, sodass am Objekt ein Schaden entsteht, kann der Mieter gekündigt werden."
( Quelle:
http://www.wohnnet.at/haustiere-mietrecht.htm )
Ich verstehe das schon so, dass man ab nun zumindest eher schlechte Karten als Vermieter hat, wenn man ohne besondere Rechtfertigung zB einen nur gelegentlich mal wuffenden, passabel erzogenen und vorschriftsgemäß geführten Hund verbieten will, oder eine kastrierte Wohnungskatze als Kündigungsgrund hernehmen...?
Weil, leider, ob RA, ob Mieterschutz, ob irgendfeine Konsumentenorga, ob irgendeine Internetplattform.....jede Menge falsche Auskünfte gegeben werden.
Weil falsche Schlagzeilen weitergereicht werden....
und weil es daher enorm oft dazu kommt, dass Menschen zu RAs gehen, die Mietrechtler sind - und auch da gibts viele viele, die keineswegs Spzialisten im Mietrecht sind -und man dann gesagt bekommt: "aber dort ist gestanden, aber in der Zeitungs habens, aber die oder jene Orga hat mir gesagt...".
Sorry, ich weiß wie das jetzt klingt, es ist aber so.
Ein Urteil, egal welcher Instanz, "kippt" mal überhaupt NICHTS.
Der OGH besteht aus 59 RichterInnen, aus (nicht schlagen) glaub ich 11 Senaten.
Es urteilt immer ein Senat, welche Stärke ist Fallabhängig.
Daher, nur weil 1 Senat des OGH ein Urteil abgegeben hat, ist es schon mal unrichtig zu sagen: DER OGH...hätte sein können, dass ein anderer Senat, das anders sieht und beurteilt....
Mieter KÖNNEN sich immer Haustiere zulegen, auch wenns im Mietvertrag verboten ist. Duldet der Vermieter das nicht, muss er rechtliche Schritte einleiteiten. Der Ausgang eines Verfahrens ist IMMER ungewiss.
Aus dem genannten Verfahren, wird auch nicht abgeleitet, dass in einem Mietvertrag irgendwas stehen MUSS. Das kann nur ein Gesetz vorschreiben.
Jeder Vermieter kann jederzeit jede Art von Tierhaltung verbieten!
Allerdings kann sich nun jeder Mieter, der trotzdem ein Tier -bitte in dem Verfahren ging es NICHT um Hund und KATZE-ganz im Gegenteil, die ev. Gründe für ein Verbot Verbot wurde ja in der Spruchbegründung sogar noch unterstützt, also ein "Behätlnis-Tier" hält in der Argumentation für die Haltung auf eine OGH Entscheidung verweisen.
So ein Verweis ist immer ein gutes Argument. Allerdings steht es jeder/m Richterin an einem für einen neuen Fall zuständigen BG frei, das ganz anders zu sehen, in einem neuen Fall zu sagen: Dieser Fall ist ganz anders.
Wir ein Instanzenzug gemacht, wird selbstverständlich der neue Fall vor dem OGH durch das bereits gesprochene OGH Urteil im alten Fall, bessere Chancen haben. Wahrscheinlich.
Und nochmal: Nein, um Hund od. Katze ist es nicht gegangen! Der Vermieter hat es nicht schwerer mit einem Verbot der Haltung von Hund und Katze als vor 2 Jahren.
Sorry für so lange, ging nicht kürzer.