OGH: Haustierverbot aufgehoben

darf ich die experten speziell zu meinem fall fragen :)

ich wohne im altbau (Jahrhundertwende), im Mietvertrag steht: keine Haustierhaltung.
lebe aber seit 5 jahren mit hund darin. hausverwalter hat das auch mitbekommen bzw. ich habs ihm bei einzug gesagt. antwort: er wills gar nicht wissen, solange keine probleme...

gilt das urteil für mich? ist es jetzt für mich erlaubt? (die obigen ausführungen sind mir jetzt zu schwierig geworden) :o

:) Da gibts keinen Grund für:o, es ist schlicht "furchterbar":D

Erstens handelt es sich nur im Kleintierhaltung. Die Haltung von Hund und Katz wurde vom OGH , bitte nicht schlagen, falls ich beim schlampigen Querschauen was übersehen hab, nicht angetastet.

Aber bei Dir spielen ganz andere Argumente rein. Nämlich die "wissende Duldung" etc etc. Hast Du einen Zeugen für das Gespräch mit der HV?

Aber grundsätzlich wärst Du mit dem unterzeichneten Mietvertrag und der Haltung eines Hundes nicht im Recht. Aber das ist nur der Ausgangspunkt einer Argumentationskette.......

Wenn allerdings so lange quasi zugeschaut wurde, dann ergen sich sofort "99" andere §§, die im Fall des Falles herangezogen werden würden....

:)Sorry, da gibt es leider keine klare JA oder NEIN -Auskunft:o:o
 
:) ich versuch es zu erklären:

Ein Urteil, egal welcher Instanz, kann ausnahmslos die beteiligten Parteien betreffen.

Ein Urteil der OGH, als letzte Instanz, ist aber natürlich immer richtungsweisend. Heißt, für Gesetzgebung, für Richter, für Kläger, und Kläger- + Beklagtenvertreter ist es ein Orientierungspunkt, wohin geht die Tendenz, dorthin geht die Richtung.

Ein derartiger Spruch ist auch immer ein Fingerzeig, in welche Richtung sich die zukünftige Gesetzgebung entwickeln wird bzw novelliert wird.

Aber Rechtsgrundlage für die Spruchfindung von Verfahren sind ausnahmslos die bestehenden Gesetze und nie ein Spruch eines anderen Verfahrens.

Pfuuuhhh, Juristen:p:p. Machen alles noch komplizierter als es eh schon is....:D
Ok, ich versteh´s grundsätzlich schon.
Aber um z.B. beim Beispiel Rosa zu bleiben: In dem Fall würd ich keinen Gedanken an den alten Mietvertrag verschwenden, ev. die paar Zeitungsartikel über das OGH-Urteil aufheben und ansonsten glücklich und zufrieden mit meinem Hund in der Wohnung weiter leben....:)
 
Ich würd an Rosas Stelle (wenn nicht eh schon geschehen) erneut versuchen eine schriftliche Genehmigung des HV einzuholen, am besten mit "Zeugen" - wenn er wieder nein sagt, auch gut, aber wenigstens nachweisbar ;)

Übrigens: selbst der OGH ändert von Zeit zu Zeit seine Meinung.. ;)
 
Ich würd an Rosas Stelle (wenn nicht eh schon geschehen) erneut versuchen eine schriftliche Genehmigung des HV einzuholen, am besten mit "Zeugen" - wenn er wieder nein sagt, auch gut, aber wenigstens nachweisbar ;)

Übrigens: selbst der OGH ändert von Zeit zu Zeit seine Meinung.. ;)

:D:D und ein Senat ist noc lange nicht der Meinung eines anderen Senats:D
 
Ich würd an Rosas Stelle (wenn nicht eh schon geschehen) erneut versuchen eine schriftliche Genehmigung des HV einzuholen, am besten mit "Zeugen" - wenn er wieder nein sagt, auch gut, aber wenigstens nachweisbar ;)

Übrigens: selbst der OGH ändert von Zeit zu Zeit seine Meinung.. ;)

Und was hat sie dann davon??:confused: Außer eventuell ein schriftliches "Nein", das sie dann womöglich mit viel Aufwand vor Gericht bekämpfen kann?
Ganz ehrlich, ich würds in dem Fall nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" behandeln. Bisher gab´s ja offensichtlich keinerlei Probleme.
Und sollte es in fünf Jahren Probleme geben, kann man sich immer noch darüber den Kopf zerbrechen und argumentieren, dass es seit 10 Jahren bekannt ist, dass ein Hund im Haushalt lebt.

Gibt´s da nicht auch den klugen Anwaltsspruch: Man soll vor Gericht keine Frage stellen, deren Antwort man nicht schon kennt?:D

@ Tamino: das war keine Beleidigung, sondern eine Tatsachenfeststellung:p:D.
Willst mich klagen?:D:D
 
Und was hat sie dann davon??:confused: Außer eventuell ein schriftliches "Nein", das sie dann womöglich mit viel Aufwand vor Gericht bekämpfen kann?
Ganz ehrlich, ich würds in dem Fall nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" behandeln. Bisher gab´s ja offensichtlich keinerlei Probleme.
Und sollte es in fünf Jahren Probleme geben, kann man sich immer noch darüber den Kopf zerbrechen und argumentieren, dass es seit 10 Jahren bekannt ist, dass ein Hund im Haushalt lebt.

Gibt´s da nicht auch den klugen Anwaltsspruch: Man soll vor Gericht keine Frage stellen, deren Antwort man nicht schon kennt?:D

@ Tamino: das war keine Beleidigung, sondern eine Tatsachenfeststellung:p:D.
Willst mich klagen?:D:D

Würde ich persönlich auch nicht. Da die HH ja vom OGH ja nicht tangiert ist, könnte ein klares Nein der HV erst wirklich zu Problemen führen.

Ja den gibts, hat auch seine Berechtigung...:D

ich will Dich mindestens "vaklagen"...geht jetzt zu meinem A und lass mir Klagsgründe erfinden.
 
was bedeutet folgende klausel jetzt für mich:

Paragraph 5 Benützung, Absatz 4:
Hunde und Kleintiere dürfen nicht - nur mit Bewilligung des Vermieters gehalten werden.

Hier sollte meiner Meinung nach eines der beiden durchgestrichen sein, ist es aber nicht. Mir ist es grundsätzlich wurscht, ob jetzt was durchgestrichen ist oder nicht, Fakt ist jedenfalls, dieser Mietvertrag ist jetzt knapp nicht 30 Jahre alt, damals zogen auch zwei Katzen ein, mittlerweile sind beide tot und dafür gibts jetzt Wellensittiche.
Heißt das (dieses Urteil) jetzt ich dürfte theoretisch zb einen Hund halten und es wäre trotzdem kein Kündigungsgrund? (Nichts desto trotz ist man natürlich um ein gutes Klima bemüht und würde, wenn das dringende Bedürfnis da ist, trotzdem fragen.)
 
super! vielen dank für die expertenmeinungen!!!

richtige zeugen habe ich keine. habe es aber damals per mail (hab ich noch) an die maklerfirma mitgeteilt, dass ein hund auch einziehen wird. ansonsten sind wir uns schon mehrfach im stiegenhaus begegnet. bei einer besichtigung mit der hausverwaltung und der baufirma wegen mängel und garantieleistung (die wohnung wurde kurz davor renoviert), war mein hund anwesend sowie 2 katzen :rolleyes:
mein hund ist aber gar nicht der einzige hund im haus :) unter mir ein kleiner terrier, auf der anderen stiege gibts einen dobermann. mit letzteren gibts insofern probleme, da ein frisch eingezogener sich über das jaulen und bellen des hundes beschwert hat (kann nicht alleine bleiben). da hats auch schon 2 gerichtsverhandlungen gegeben mit dem ergebnis, dass der hund keinen lärm mehr machen darf, ansonsten muss er weg. da ist sicher auch die hausverwaltung informiert.

ich hab glück mit meinen nachbarn. die sind ganz zufrieden, dass ein hund da ist, der wacht und anschlägt. sie haben sogar schon den wunsch geäußert, ich sollte sie öfters bellen lassen, was mir aber wieder zuviel wäre. :D

ich glaube ein grund, warum haustierverbot immer drinnen steht ist, dass man als vermieter auch die entsprechenden beschädigungen in kauf nehmen muss. der schaden also nicht abzugsfähig ist von der kaution beim auszug. nur so ein verdacht. mein billig-laminat schaut aus....

mit dem mietrecht ists wirklich nicht so einfach. so ähnlich schauts ja auch aus mit der thermenreparatur.
 
super! vielen dank für die expertenmeinungen!!!

richtige zeugen habe ich keine. habe es aber damals per mail (hab ich noch) an die maklerfirma mitgeteilt, dass ein hund auch einziehen wird. ansonsten sind wir uns schon mehrfach im stiegenhaus begegnet. bei einer besichtigung mit der hausverwaltung und der baufirma wegen mängel und garantieleistung (die wohnung wurde kurz davor renoviert), war mein hund anwesend sowie 2 katzen :rolleyes:
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Mail unbedingt 3-fach sichern und gut aufheben, Datum der Besichtigung und Ablauf aufschreiben und ebenfalls 3-fach aufbewahten:D

und ansonsten völlig beruhigt leben!!!!:D:)
 
@ tamino:

ja, mache ich!!! :D

dass inzwischen auch noch ein aquarium herinnen steht, das habe ich ja gar noch nicht erwähnt! :)
 
Bitte schlagts mich jetzt nicht, aber ich seh das ganze aus Vermietersicht und in meinen Augen ist das teilweise bedingt durch etwas ZU sehr überzogene Mieterschutzgesetze in Österreich.

Inzwischen gibts kaum noch unbefristete Mietverträge, überall stehen 100 verschiedene Verbote drin und warum? Weil man Mieter schlichtweg nicht normal kündigen kann.

Im Gegenzug steigen die Mieten für Neuvermietungen immer mehr an, weil man mit Müh und Not mal die INDEXANPASSUNG durchführen darf, wobei es da in der Presse immer so dargestellt wird, als ob die Vermieter sich da goldene Nasen verdienen würden. Daß man NACHTRÄGLICH die normale Verteuerung auch mitziehen darf, was einem Handwerker GLEICH teurer verrechnen, das wird ja unter den Tisch gekehrt. Und mit den Mieten von vor 50 Jahren soll man aber die Häuser renovieren und immer top in Schuß halten!

Allerdings gibts auch einen Haufen Vermieter, die wirklich das Letzte sind. Wenn man da versucht gesetzestreu zu handeln und auch ANGEMESSENE Mieten zu verlangen, ist man eigentlich schon der Dodel vom Dienst. Ich hab sogar schon mal gesagt bekommen von einem Mieter, daß er sich die Wohnung fast nicht angesehen hätte, denn "um den Preis kann das ja nur eine Bruchbude sein". Nein, es war keine und er war jahrelang zufriedener Mieter.

In Sachen Haustiere hab ich auch den Standard-Mietvertrag, schlichtweg, daß ich notfalls eine Handhabe hab, wenn es WIRKLICH zu Lärm- oder Geruchsbelästigung kommt. Allerdings hab ich ein relativ kleines Haus, hab auch jahrelang selbst drin gewohnt und weiß somit, daß mindestens 3 oder 4 Mieter schon Haustiere hatten bzw. haben. Und ich wäre die letzte, die deswegen klagen würde, wenn niemand dadurch belästigt wird. Aber im Gegenzug muß man eben auch sagen, daß ich auch schon mal Mieter rausgeklagt hab, die die Miete nicht bezahlt haben, die die Wohnung (komplett) untervermietet haben, deren Untermieter dann massivst Ruhestörung betrieben haben, etc... Und ich hab die NUR rausbekommen, weil die Hauptmieterin nachweislich seit 5 Jahren in Panama gewohnt hat. Nicht, weils Miete schuldig waren, alle gestört haben oder solche Gründe! Das ganze ging von der anderen Seite aus bis zum obersten Gerichtshof, auf allen Kosten blieben wir sitzen, denn sie ist ja in Panama...

Wunderts euch da wirklich, wenn manche Eigentümer lieber zu viel verbieten und eben "offiziell" von nichts wissen?

BTW: die lautesten Tiere bei uns im Haus (die hat man durchs ganze Stiegenhaus gehört) waren die Ziervögel einer Mieterin. Da frag ich mich allerdings, ob ich da auch die Singvögel am Baum vorm Fenster verbieten kann.... :D:D:D

Kathi (die sorry fürs OT sagt, aber ein bissl sollte man auch die andere Seite verstehen!)
 
Hallo zusammen!

Bin neu hier und auf euer Forum gestoßen, auf der Suche nach Infos über das OGH Urteil! Ich habe einen speziellen Fall und irgendwie kann mir niemand so wirklich Auskunft geben. Habe alle Institutionen die es gibt, wirklich alle in Österreich bereits angerufen. Es gibt mir fast jeder recht, aber so genau wissen es die Zuständigen dann doch auch noch nicht, weil Urteil erst ganz frisch und noch keine vergleichbaren Fälle vorliegen.

Folgendes kurz zu meinem Fall:

Wir wohnen seit ca. 3 Monaten in einer neuen Mietwohnung. Es ist ein Haus mit 8 Mietwohnungen und das Haus gehört gesamt einem Eigentümer, der Rechtsanwalt ist, den Grund geerbt hat und dann eben das Haus draufgebaut hat, ist ein Neubau, 9 Jahre alt.

Wir haben unseren Mietvertrag auf 10 Jahre mit Option auf Verlängerung abgeschlossen. Bzgl. Haustierne steht drinnen "Haustiere nur nach schriftlicher Genehmigung des Eigentümers". Zwischen Eigentümer und uns ist eine Immobilienverwaltung geschaltet. Dort haben wir vor ca. 6 Wochen hingeschrieben, dass wir uns gerne einen Hund nehmen würden und deshalb gerne das schriftliche Ok des Vermieters hätten, damit alles seine Ordnung hat.

Die Hausverwaltung hat dann Kontakt mit ihm aufgenommen und hat uns dann mitgeteilt dass er leider nicht zugestimmt hat, mit der Begründung, dass es evtl. eine Lärmbelästigung durch Bellen geben kann, bzw. die Wohnung schneller abgenutzt wird vielleicht und außerdem, wenn er es uns erlaubt, dann müsste er es allen erlauben, sollten die anderen Mieter dann auch anfragen (bis dato gabs scheinbar noch nie Anfragen in diese Richtung seit 9 Jahren, also warum sollten sie dann jetzt kommen?). Und er habe prinzipiell nichts gegen Haustiere, aber man weiß ja nie, wie das Tier dann lebt, ob die Besitzer es vielleicht verkommen lassen usw.

Für uns natürlich eine große Enttäuschung. Die Verwaltung hat dann noch mal bei ihm nachgefragt weil sies selbst nicht verstanden haben, warum er es strikt verbietet. Aber er blieb dabei, obwohl wir auch angeboten haben, mit den Nachbarn zu sprechen (sind ja nicht viele) und evtl. sogar Unterschriften zu sammeln ob es denn für sie ok wäre, wenn wir uns einen Hund nehmen. Aber leider, er blieb beim nein!

Tja, nun das neue Gesetz und ich weiß nicht, wie das jetzt auf unseren individuellen Fall zutrifft? Habe auch schon mit dem Tierombudsmann von Wien gesprochen, ein sehr netter Mann, er meinte, er wäre auch meiner Meinung, müsse sich das Urteil aber sowieso nochmals ganz genau durchlesen. Diese Info kam ebenso vom Mieterschutzverband, von der Arbeiterkammer, Abteilung Mietrecht, von den Vier Pfoten, von Animal Care usw. Aber so ganz sicher, ich weiß nicht, ich trau mich halt jetzt nicht einfach einen Hund nehmen (wir hätten schon seit Wochen einen bestimmten im Auge) aus Angst, der Mieter macht mir dann die Hölle heiß, auch wenn mir der Hund zusteht. Er ist halt Anwalt und man weiß ja nie. Wills mir ja auch nicht mit ihm verscherzen irgendwie, wir wohnen sehr gerne dort und wollen bestimmt noch sehr lange bleiben!

Was meint ihr dazu?

Freue mich auf eure Antworten!
 
:) An alle:

jetzt hab ich mich durch OGH 2Ob7310i gequält.

Der Spruch i.S. Klausel eines Mietvertrages ist quasi nur richtungsweisend - keinesfgalls bindend, wie schon erwähnt - für Behältnis-Tierhaltung:

6. Die Abwägung von generellen Interessen von Vermietern und Mietern ergibt, dass in der Tat kein sachlicher Grund für ein vertragliches Verbot der Haltung jeglicher Tiere und für die darin gelegene Abweichung vom dispositiven Recht auszumachen ist. Eine formularmäßige Verbotsklausel, die nicht klar zum Ausdruck bringt, dass sie sich nicht auf artgerecht in Behältnissen gehaltene wohnungsübliche Kleintiere (vgl die oben genannten Beispiele) bezieht, ist daher grundsätzlich als gröblich benachteiligend iSv § 879 Abs 3 ABGB zu qualifizieren. Bei anderen Tieren kann dem Vermieter ein schützenswertes Interesse an einer Beschränkung aber nicht abgesprochen werden.

Das ist der Orignaltext der Spruchbegründung.

Also keine Rede von irgendeiner Aufhebung eines HH-Verbots.
Ganz im Gegenteil: der OGH macht deutlich...siehe oben in rot.

Abgesehen davon, ein Urteil kann nix aufheben, nur ein neues Gesetz.
 
Danke für die rasche Antwort!

Ach schade, jetzt bin ich wieder geknickt :(

Aber der Herr vom Mieterschutzverband hat mir gesagt, dass er bei einem Verbot auch einen driftigen Grund nennen muss, die von ihm genannten Gründe wären nicht ausreichend. Ein driftiger Grund wäre, wenn zB. ein Kindergarten im Haus wäre und er die Kinder durch einen Hund bedroht sieht. Aber Lärm, Abnutzung bzg. wenn ers uns erlaubt muss ers allen erlauben, reicht nicht aus.

Nur dann bliebe mir nur noch der Weg zum Anwalt und ich glaube, dann wirds unangenehm oder?

Woher kennst du dich so gut aus? Jurist?

LG
 
Hmm.. nix für ungut, aber warum ziehst du in eine Wohnung und fragst 3 Monate später, ob ein Hund ok ist? :o

Ich würde mich nicht unbedingt mit dem Vermieter anlegen, aber vielleicht kannst du mal versuchen persönlich Kontakt aufzunehmen? Hast du denn schon konkret einen bestimmten Hund im Auge? Man weiß ja nicht genau, wie das Gespräch zwischen Makler/Hausverwaltung und Vermieter ausgesehen hat.

Bevor ich mich in dem Fall auf einen Rechtsstreit einlassen würde, würd ich mir allerdings eine neue Wohnung suchen. ;)
 
Autsch, das hat gesessen : ) Aber ich gebe dir natürlich recht isthisit! Ich muss gestehen, die Klausel "nur nach schriftlicher Genehmigung" war für mich kein Hinderniss, denn ich dachte, es heißt, ich muss ein Tier einfach bekanntgeben und der Vermieter bestätigt mir das schriftlich, also einfach darüber informieren. Denn wenn er so eine ablehnende Meinung hat, warum hat er dann nicht gleich ein allgemeines Verbot reingeschrieben?

Umziehen werde ich sobald nicht, denn wir lieben unsere neue Wohnung und fühlen uns sehr wohl!

Die Hausverwaltung hat mir soeben nochmals geschrieben, dass sich die Geschäftsleitung hier noch genau informieren muss, nur die werden auch nicht mehr rauskriegen als ich bei den diversen Stellen! Und bei einer Hausverwaltung kann ja "das Informieren" lange auch dauern....

Ich bin momentan einfach zappelig, weil ich immer an den einen süßen Hund denken muss, der uns so gut gefällt, ein Mischling, 1 Jahr, 40 km hoch ca und soooo lieb...

Naja, so ganz will ich einfach noch nicht akzeptieren, dass das Verbot aufrecht bleiben wird :(
 
PS: hab ich noch vergessen: direkter Kontakt zum Vermieter ist von ihm leider nicht erwünscht, hätte ihm gerne direkt einen Brief geschrieben, aber leider keine Chance! Das sagt ja eh auch schon einiges über ihn als Mensch aus...
 
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