Ich bin es im Moment auch schon leid, das noch immer nichts fix festgelegt ist, diese Ungewissheit ist grauenvoll....
Also soweit ich das verstehe ist das im Moment folgendermaßen:
4 Stunden Theorie, also so eine Art Sachkundevortrag über Wesen, Verhalten, Plege des Hundes usw.
dann 6 Trainingsstunden pro Hund bei einem anerkannten Trainer oder Verein, soll heißen wenn du 2 Hunde hast musst du mit jedem Hund diese 6 Stunden absolvieren.
anschließend eine Sachkundeüberprüfung pro Hund, diese Prüfung ist ein praktischer Teil, wo du an der Leine gehen, Fuß gehen, absetzten usw. vorführen musst. Einmal mit und einmal ohne Leine.
Die Sachkundeüberprüfung muss von einem dazuberechtigten Prüfer abgenommen werden. Diese Person darf nicht die selbe sein wie der Trainer bei dem du die Trainingsstunden absolviert hast!
Zu Sachkundeprüfern werden bestimmte Trainer bestellt, die sich im Moment (soweit ich das verstanden habe) dazu bewerben können. Diese müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Diese Vorschlag des Sachkundenachweises wird noch bis Mitte-Ende April geprüft, genaues Datum kann uns Georg bestimmt sagen.
Das einzige was mir auch noch unklar ist, wie lange ich Zeit habe diesen Sachkundenachweis zu erbringen! 6 Monate ab inkrafttretten des Gesetztes, also ab dem 28.01.2010. Oder 6 Monate ab Festlegung des Sachkundenachweises, damit meine ich, wenn dannn genau fest steht, wie der Sachkundenachweis zu erbringen ist, ab diesem Datum (Ende April) 6 Monate!
Ersteres würde ich sehr unfair finden, vorallem wenn man mehrere Hunde hat und zB nicht in einem Verein ist!
Georg ich wäre dir sehr dankbar, wenn du diese Frage beantworten könntest!
Meine Gemeinde ist ja der Meinung, dass ich diesen Sachkundenachweis schon mit 1. Juni vorlegen muss, allerdings sagen die mir das immer nur, ich hab noch keine schriftliche Aufforderung erhalten.