Neues Hundehaltegesetz in NÖ

Also ich bin überhaupt kein Freund von diesem Gesetz. Meine Befürchtung ist, dass es jetzt noch mehr Staff, Pit und Co in den Tierheimen landen werden, weil die Besitzer die Auflagen für die Haltung nicht erfüllen. Wir werden über kurz oder lang die gleichen Verhältnisse wie in Deutschland bekommen. Die die Verantwortungsbewusst sind und auf Ihre Hunde schauen, die werden dadurch benachteiligt, in dem Sie die Prüfung etc. machen. Die die sich um Ihre Hunde überhaupt nicht kümmern und diese nur als Statussymbol sehen, die werden sich nicht um die Auflagen bemühen und letztendlich auch nicht bestraft werden. Ist doch genauso wie mit der Hundesteuer...
Die Hunde, die in den Tierheimen dann landen werden, sind doch dann kaum vermittelbar. Wer hat schon Lust gewisse Auflagen zu erfüllen um einen Hund zu halten, da gehört schon eine große Liebe dazu.

Abgesehen davon, dass ich der Meinung bin, dass nur weil ein Hund einer bestimmten Rasse angehört nicht automatisch gefährlicher ist, als andere Hunde. Ich kenne einige Staff, Pit und Co und bis auf drei Hunde sind all diese Hunde die liebsten Spielfreunde meines Hundes und mit allem und jeden verträglich. Steht dann der ach so liebe Goldi oder Schäferhund auch mit auf der Liste? Gehört dann auch so mancher Kleinsthund mit auf die Liste? Ein Bekannter von mir hat fast seine Hand verloren, weil Ihn ein Malteser gebissen hat...
 
der Antrag

http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVII/04/412/412A.pdf

und der Gesetzentwurf

http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVII/04/412/412G1.pdf


Nicht nur das die potentielle Gefährlichkeit an der Rassen definiert wird, nein auch ein Leinen UND Maulkorbzwang für diese Rassen in bestimmten Gebieten (§8(4))


Das traurige, troz Gesetzt, wird es wieder nur die verantwortungsvollen Hundehalter treffen, welche ihre Hunde erziehen und anmelden.
Die schwarzen Schafe werden wieder durch den Rost fallen da dieses Gesetzt, wie alle anderen den Hund betreffende Gesetze, sicherlich nicht exekutiert wird.
Hauptsache der grämmige Herr Nachbar kann seinen gegenüber bei der Polizei anschwärzen weil er zwei böse Hunde hat :mad:
 
jop seh ich auch so.

btw. gibt es schon einen entwurf für den hundeführerschein in niederösterreich?
wird da an den wiener angeknüpft oder gleich die alltagstauglichkeit vom ökv genommen? ist ja leider ein ziemlicher unterschied... oder wird gar was ganz eigenes gebastelt?:(
 
der Antrag

http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVII/04/412/412A.pdf

und der Gesetzentwurf

http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVII/04/412/412G1.pdf


Nicht nur das die potentielle Gefährlichkeit an der Rassen definiert wird, nein auch ein Leinen UND Maulkorbzwang für diese Rassen in bestimmten Gebieten (§8(4))


Das traurige, troz Gesetzt, wird es wieder nur die verantwortungsvollen Hundehalter treffen, welche ihre Hunde erziehen und anmelden.
Die schwarzen Schafe werden wieder durch den Rost fallen da dieses Gesetzt, wie alle anderen den Hund betreffende Gesetze, sicherlich nicht exekutiert wird.
Hauptsache der grämmige Herr Nachbar kann seinen gegenüber bei der Polizei anschwärzen weil er zwei böse Hunde hat :mad:

Na ja, für die Politik ist es nur wichtig, nachweisen zu können, dass man in der "Kampfhundeproblematik" was getan hat. Alles andere ist zweitrangig!!
Wenn man es positiv sehen will: vielleicht kann man wenigstens den schwarzen Schafen das Leben schwerer machen.
 
Wenn man es positiv sehen will: vielleicht kann man wenigstens den schwarzen Schafen das Leben schwerer machen.

Da muss man aber schon zwanghaft nach positivem suchen...
Wie gesagt ich bezweifle, dass dieses Gesetzt auch aktiv exekutiert wird, es wird eher darauf hinauslaufen, wenn Herr Maier bei der Polizei anruft, der Nachbar hat zwei böse Kampfhunde, das dieser dann schikaniert wird und überprüft wird.
Bzw. man sich als Soka-Halter wieder vermehrt Anfeindungen gefallen lassen muss!

Die wirklich schwarzen Schafe (Vermehrer und Co.) fliegen ja nicht mal mit dem aktuellen Tierschutzgesetzt auf, weil es anscheinend in der Exekutive keinen interessiert!
 
ich denk auch, dass dieses gesetz nur deshalb beschlossen wird, damit die regierung was vorweisen kann.
umsetzung ist doch ohnehin nicht möglich.

vielleicht hab ich das überlesen, aber was passiert, wenn man seinen hund nicht anmeldet und keinen hundeführerschein macht?

wird einem der hund dann weggenommen?
bekommt man eine geldstrafe (die ja besonders vermehrer mit 2 und mehr hunden dieser rassen fürchterlich treffen wird:rolleyes:)?
 
es wird eher darauf hinauslaufen, wenn Herr Maier bei der Polizei anruft, der Nachbar hat zwei böse Kampfhunde, das dieser dann schikaniert wird und überprüft wird.
Bzw. man sich als Soka-Halter wieder vermehrt Anfeindungen gefallen lassen muss!

Nicht nur als soka-halter, immerhin betrifft das gesetz auch gefährliche nicht sokas.... und für manche ist das wesen hund an sich schon eine gefahr :(
 
vielleicht hab ich das überlesen, aber was passiert, wenn man seinen hund nicht anmeldet und keinen hundeführerschein macht?

wird einem der hund dann weggenommen?
bekommt man eine geldstrafe (die ja besonders vermehrer mit 2 und mehr hunden dieser rassen fürchterlich treffen wird:rolleyes:)?

Nichts rate ich mal, erst wenn es Beschwerden gibt oder ein Vorfall, dann beruft man sich auf dieses Gesetz und die Hände der Politiker sind rein gewaschen, denn man hat ja was dagegen gemacht und es sit sowieso verboten.
Wie mit Alkolenkern, kracht mal wieder einer wo rein, wird die Strafen erhöht und kurzzeitig verschärft kontrolliert...

Geldstrafen:
(2) Verwaltungsübertretungen sind, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 10.000,-- und im Fall der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen, im Falle einer Bestrafung gemäß Abs. 1 Z. 1 und 9 mit einer Geldstrafe bis zu € 7.000,-- und im Fall der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 3 Wochen zu bestrafen.
Nachzulesen unter: http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVII/04/412/412G1.pdf

Aber ein guter Lacher ist auch:
§ 11
Mitwirkung der Bundespolizei
Die Organe der Bundespolizei haben bei der Vollziehung des § 8 Abs. 3 einzuschreiten durch
a)
Vorbeugungsmaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen;
b)
Maßnahmen, die für die Einleitung oder Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind.

Sprich die Polizei ist nur beauftragt, die Leinen und Maulkorbpflicht zu kontrollieren.
Ob der Hund angemeldet und gechipt ist, so wie vorgeschrieben interresiert wieder nicht...
 
Auszug aus http://www.ots.at/:

St. Pölten (OTS) - Schwere Kritik übt FPÖ KO-Stv. Königsberger am
ÖVP- Antrag über ein NÖ Hunde-haltegesetz, welches am 19. November
2009 im Landtag beschlossen werden soll
.

.................und Recht hat er.....................:cool:

Aus diesem Grunde suche ich freiwillige User, welche mithelfen Mailadressen - Presse/Politik/Parteien - "zu sammeln" (hab leider zuwenig Zeit), damit wir aufklärende Informationen zum fachlich unkorrekten NÖ-Gesetzesentwurf abschicken können.

Bitte per Mail an g.sticha@aon.at
 
Zuletzt bearbeitet:
Da ich in der NÖ Landesregierung eingeladen war, eine Stellungnahme abzugeben, ein paar Worte:

Ich brachte die Studie von Dr. Irene Stur mit, mehrere Statistiken über Beiss-Vorfälle (auch prozentuell nach Rassen), etc.
Der zuständige Referent entpuppte sich als Hundefreund, musste aber zugeben, dass "die Politik irgendwas machen" müsse.

Die Rasseliste war anfangs länger. Da konnte ich einiges beitragen, dass die Liste verkürzt wurde - übergab auch eine Hunde-Enzyklopädie mit genauen Rassebeschreibungen.

Natürlich brachte ich auch das Argument, dass die "Proleten", die ihre Hunde zu Waffen machen, über ein Gesetz nie erreichbar wären, weil sie ihre Hunde sowieso nicht anmelden. Diese Leute mit solchen Hunden würde die Polizei sowieso kennen (z.B. über seit Jahren eingeschleuste Spitzel im Rotlicht-Milieu... etc.). Man könnte also denen den Hund (unangemeldet, ohne Papiere) sofort wegnehmen. Nur macht es leider niemand, wehalb andere Hundebesitzer unter dem negativen Image leiden.

Wir haben ca. 1 1/2 Stunden diskutiert - der Referent machte sich viele Notizen, stimmte mir in vielen Punkten zu ... aber "die Politik" wolle ein neues Gesetz.

Natürlich gefällt mir das Gesetz nicht. Aber es ist ein Kompromiss, der fast ausschliesslich auf jene abzielt, die bewusst bestimmte Rassen halten und scharf machen, um ihre Komplexe zu kompensieren. Ich schätze allerdings, dass ca. 200-300 Hundebesitzer (von knapp 300.000 in NÖ) von diesem Gesetz ungerechtfretigt getroffen werden.

Was mir am Gesetz gefällt (und dafür bin ich auch eingetreten): Dass man manchen Leuten rascher einen Hund wegnehmen kann. Ich kenne einige Leute, denen ich lieber heute als morgen den Hund wegnehmen möchte, weil die Hundebesitzer unfähig, besoffen, aggressiv, etc. sind. Genau solche Leute sollten mit einem strikten Hundehalteverbot belegt werden, um nicht den 99% der unauffälligen Hundebesitzer zu schaden.
 
Hallo Paul;

Leider hast du in deinen Bemühungen übersehen, dass Rasselisten "beliebig" erweiterbar sind.

;):cool:

Anlassgesetzgebung ist immer SCHLECHT, da fachlich fundierte Fakten nicht berücksichtigt werden.

Daher: GENERELL keine Rasseliste und Beschränkung der Hundeanzahl !
 
Die Rasseliste war anfangs länger. Da konnte ich einiges beitragen, dass die Liste verkürzt wurde - übergab auch eine Hunde-Enzyklopädie mit genauen Rassebeschreibungen.


alleine mit 3 der verbliebenen Rassen gab es noch nie Vorfälle, wobei eine Rasse - der Bandog - kaum bis gar nicht in Österreich vertreten sein wird :confused:

also wo liegt jetzt die Logik bei dieser Rasseliste - o.K. mit Pitbull und AmStaff gibts immer wieder Vorfälle (woran aber nicht die Hunde sondern deren Halter schuld sind!!) - Bullterrier, Dogo Argentino und Bandog - hat man doch noch nie was gehört, also warum stehen die drauf :confused:

Kanns mir irgendwer erklären, weil scheinbar bin ich zu blond um es zu verstehen :cool:

Daher: GENERELL keine Rasseliste und Beschränkung der Hundeanzahl !


das wäre das einzige, dass wirklich Sinn machen würde!!
 
alleine mit 3 der verbliebenen Rassen gab es noch nie Vorfälle, wobei eine Rasse - der Bandog - kaum bis gar nicht in Österreich vertreten sein wird :confused:

also wo liegt jetzt die Logik bei dieser Rasseliste - o.K. mit Pitbull und AmStaff gibts immer wieder Vorfälle (woran aber nicht die Hunde sondern deren Halter schuld sind!!) - Bullterrier, Dogo Argentino und Bandog - hat man doch noch nie was gehört, also warum stehen die drauf :confused:

Kanns mir irgendwer erklären, weil scheinbar bin ich zu blond um es zu verstehen :cool:

Wie Paul ja schrieb................Kompromiss :mad:

Absolut abzulehnen.
 
2009-11-10 / 16:02:03 / Freiheitlicher Klub im NÖ Landtag



KO-Stv. Königsberger: ÖVP Schnellschüsse diskriminieren alle Hundehalter in NÖ

Utl.: Husch-Pfusch-Gesetz wird keinen einzigen Hundebiss verhindern =



St. Pölten (OTS) - Schwere Kritik übt FPÖ KO-Stv. Königsberger am

ÖVP- Antrag über ein NÖ Hunde-haltegesetz, welches am 19. November

2009 im Landtag beschlossen werden soll.



"Der Entwurf dieses Gesetzes ist unausgegoren und kynologischer

Schwachsinn. Der anlassbezogene VP-Schnellschuss diskriminiert die

Hundebesitzer und würde nur großes menschliches und tierisches Leid

verursachen"
, sagt FP-LAbg. Erich Königsberger, selbst anerkannter

Kynologe und Richter des Österreichischen Kynologenverbandes.



"Dieser Gesetzesentwurf ist nicht mehr als ein ÖVP-Rohrkrepierer,

welcher keinen einzigen Bissunfall in Zukunft verhindern wird", so

KO-Stv. Königsberger.



"Es gibt keine Rassen oder Kreuzungen mit erhöhtem

Gefährdungspotential, sondern nur gefährliche Hunde-Individuen", sagt

der FPÖ Abgeordnete.



"Die ÖVP schiebt die Verantwortung den Bürgermeistern zu. Ein Mehr an

Verwaltungsaufwand als auch die Gefahr, von politischer Verfolgung

und Willkürakten gegen unliebsame Hundebesitzer ist vorprogrammiert.

Nachbarschaftskonflikte werden in Zukunft auf den Rücken der Hunde

ausgetragen", meint Königsberger.



"Viele Hunderassen und Mischlinge als beißwütig darzustellen und

Haltungsbeschränkungen zu verhängen, sind kein probates Mittel, um

ein sicheres Miteinander von Mensch und Tier zu gewährleisten. Dieses

Gesetz betrifft mit seinen "Kann-Bestimmungen" alle Hunde in

Niederösterreich und ist somit auf das Schärfste abzulehnen", so

LAbg. Königsberger abschließend.



Rückfragehinweis:

Freiheitlicher Klub im NÖ Landtag, Landespressereferent

Christian Hafenecker

Tel.: T:02742/900513443,M:0660/4344872,F:02742/900513450

mailto:christian.hafenecker@fpoe.at



*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

Meine volle Unterstützung .................... :cool:
 
Also mich betrifft dieses Gesetz zwar nicht, ich habe aber dennnoch die VPÖ NÖ angeschrieben und sozusagen protestiert. Keine Ahnung, ob es was bringt, wohl eher nicht, aber ich habe zumindest etwas gesagt.

Vielleicht sollten alle Leute, die nichts von diesem Gesetz halten ihre Meinung auch den Verantwortlichen direkt sagen, auch wenn es sie nicht selbstbetrifft.
 
.................und Recht hat er.....................:cool:

Aus diesem Grunde suche ich freiwillige User, welche mithelfen Mailadressen - Presse/Politik/Parteien - "zu sammeln" (hab leider zuwenig Zeit), damit wir aufklärende Informationen zum fachlich unkorrekten NÖ-Gesetzesentwurf abschicken können.

Bitte per Mail an g.sticha@aon.at

Wir bereiten derzeit ein Forderungspaket vor wie es in der Politik üblich ist und werden dies an Nationalrätin Frau Höllerer übergeben, die soweit mir bekannt ist für Bürgeranliegen zuständig ist.

Zusätzlich sind weitere Aktionen inkl. Presseausschreibung in Planung.
 
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