Neues Hundehaltegesetz in NÖ

@ Gandalf: Bitte lass doch das aus dem Thema hier raus, das hat hier nix verloren, hat mit der Sache auch gar nix zu tun, wirklich nicht.

gebe dir recht (drum gelöscht)!
bei mir gehen zur zeit nur so die emotionen hoch, und ich ärger mich, wie man teilweise mit leuten umgeht, und man umgekehrt, als jemand, der gesetze einhält, machtlos ist und solchen flausen wie jene von herrn schneeberger, ausgesetzt ist...
 
So, und jetzt möchte ich einmal ein Zitat, wo ich genau das behaupte. Hier wird mit so vielen Unterstellungen gearbeitet! Offenbar ist es nicht möglich, sachlich hier zu diskutieren, wenn man nicht vorher groß verkündet hat, man sei eh auf der Seite der "Sokas". Aber wenn ich schon so verschrien bin als ausgewiesene Kampfhundhasserin, dann müßte es doch leicht sein, ein derartige Äußerung von mir zu finden....wirst du aber nicht, weil ich das nie geschrieben habe, nicht mal andeutungsweise.

eines kannst Du aber nicht abstreiten, dass Dir große Hunde nicht geheuer sind. Vielleicht kennst Du auch keine netten Großen, aber es gibt sie, definitv;)
Ich kann leider auf Grund der Forenrichtlinien kein Foto von meinem ach so gefährlichen Dogo (Rüde) einstellen, wie er sich von einem Pinschermix (Rüde) am Rücken liegend piesaken läßt.
 
mir sind aber noch folgende punkte unklar, vielleicht kann mich jemand aufklären:

laut Kurier:
Gemeinden können Hundehalteverbote erlassen
nur in Zusammenhang mit einem Vorfall, oder kann eine Gemeinde auch sagen "ich will diese und jene Hunde nicht in meiner Gemeinde" ?

höhere Hundesteuer:
Schneeberger hat das mit dem höheren Verwaltungsaufwand gerechtfertigt. OK. wofür bezahle ich aber jetzt Hundesteuer? In meiner Gemeinde beträgt die Hundesteuer € 60,-, es gibt weder Hundezonen, noch gekennzeichnete freilaufzonen, den verursachten dreck muss ich ja selbst entsorgen, sonst mach ich mich ja strafbar, also kommt hier auch kein aufwand auf die gemeinde zu.
Bernhard Walser vom Amt für Gemeindeangelegenheiten: "Der Unterschied zwischen einer Steuer und einer Gebühr ist der, dass für eine Gebühr eine Gegenleistung erfolgt. Bei der Hundesteuer ist daher keine Gegenleistung damit verbunden."
Aha...warum kann man dann für bestimmte Hunderassen mehr verlangen? sehr undurchsichtig.

Hundeführerschein=BGH?
wird dies gleich behandelt? wann muss der gemacht worden sein (vor 10 jahren, letztes jahr, muss jetzt neu gemacht werden?)

derzeitiger Stand:
Kosten: Die Hundeabgabe beträgt € 60,-- € pro Jahr, bei einer Neuanmeldung
zuzüglich einer einmaligen Hundemarkengebühr von € 1,30
Sofern ihr Hund die Gebrauchshunde-Abrichtungsprüfung (BGH 1-Pass) absolviert hat, wird ersucht, zusätzlich zum Ausfüllen des Formulares, telefonisch mit der Stadtgemeinde (02236/400/14 Fr. Brandau) wegen einer möglichen Ermäßigung in Kontakt zu treten.
(Quelle: www.moedling.at)

nach welchen Kriterien erfolgt das? (wahrscheinlich je nach hunderasse)

sollte dieses Gesetz beschlossen werden, muss dann jeder Hundebesitzer (Listenhundbesitzer) den Führerschein, die BGH nachholen, wenn er sie nicht hat? oder gilt das nur für "neuanmeldungen"?
dann sollte man sich schon heute für einen Kurs im Jahr 2015 anmelden...

und zu guter letzt: ist das nicht irgendwie ein widerspruch? (vorallem der begriff "wachhund")

www.oekv.at/downloads/FoerderungNoeHomepage.pdf


 
:
Gemeinden können Hundehalteverbote erlassen
nur in Zusammenhang mit einem Vorfall, oder kann eine Gemeinde auch sagen "ich will diese und jene Hunde nicht in meiner Gemeinde"?

Könnens bei amtsbekannten gefährlichen Hunden jetzt auch schon machen, nur tuts keiner, weil der Hund gehört am Meiersepp und der sitzt ja im Gemeinderat usw. und sofort...

und zu guter letzt: ist das nicht irgendwie ein widerspruch? (vorallem der begriff "wachhund")

www.oekv.at/downloads/FoerderungNoeHomepage.pdf

Steht ja so auch im neuen Gesetz: Ausgenommen sind Wachhunde, wenn man mehr als 2 dieser Hunde halten will...

Wäre ja ein krasser Widerspruch gegen das propagierte Sicherheit für alle der ÖVP....

Man merk das Gesetz wurde schon schön hingerichtet um ja zu gefallen...
 
gebe dir recht (drum gelöscht)!
bei mir gehen zur zeit nur so die emotionen hoch, und ich ärger mich, wie man teilweise mit leuten umgeht, und man umgekehrt, als jemand, der gesetze einhält, machtlos ist und solchen flausen wie jene von herrn schneeberger, ausgesetzt ist...

Der Herr Schneeberger hat aber nur deshalb "Oberwasser", weil es offenbar sehr viele Hundehalter gibt, die sich rein gar nix pfeifen (wie du ja offenbar selbst in der geballten Ladung erlebt hast). Und das müssen jetzt alle andere auch mit büssen.
Und das ist halt wie bei der Frage:was war zuerst da, Henne oder Ei? Uneinsichtige, rücksichtslose Hundehalter oder ein dämliches Gesetz. Bin weit davon entfernt auch nur eine Zeile des neuen Gesetzes zu verteidigen, aber deine Beispiele spielen Hundefeinden eher in die Hände. (z.Thema: strengere Kontrollen - es wird nie möglich sein, jedem Hundehalter einen eigenen Polizisten hinter drein zu schicken.
lg
 
Steht ja so auch im neuen Gesetz: Ausgenommen sind Wachhunde, wenn man mehr als 2 dieser Hunde halten will...

Wäre ja ein krasser Widerspruch gegen das propagierte Sicherheit für alle der ÖVP....

Man merk das Gesetz wurde schon schön hingerichtet um ja zu gefallen...

aha, wenn mein hund bgh hat, gilt er als wachhund, ist somit nicht mehr (für herrn schneeberger) "gefährlich" ???
Hundeführerschein=BGH=Wachhund=von Gemeinde geduldet und gefördert

(Listen)Hund ohne HFS/BGH ist für Gemeinde Dorn im Auge...macht HFS/BGH=Wachhund=von Gemeinde geduldet und gefördert ???

sag mir, dass ich mich jetzt komplett irre....:confused:
 
Nein mit der BGH hat das nichts zu tun. (War nur für die Förderung angedacht)
Es steht im Gesetz, dass wenn man mehr als 2 Hunde auf einer Liegenschaft zu einem bestimmten Zweck haltet (z.b. Wachhunde) dies erlaubt ist.

Vorallem es ist ja nur verboten 2 Listenhunde in einer WOHNUNG zu halten...

Es ist sowieso konfus...
 
Nein mit der BGH hat das nichts zu tun. (War nur für die Förderung angedacht)
Es steht im Gesetz, dass wenn man mehr als 2 Hunde auf einer Liegenschaft zu einem bestimmten Zweck haltet (z.b. Wachhunde) dies erlaubt ist.

Vorallem es ist ja nur verboten 2 Listenhunde in einer WOHNUNG zu halten...

Es ist sowieso konfus...

ich hab gedacht HAUSHALT:confused:

muss ich dann, lt. neuem gesetz, den hundeführerschein machen (als "normaler listenhundbesitzer ohne wachhundabsichten" :rolleyes:) oder wird die BGH auch akzeptiert?



 
ich hab gedacht HAUSHALT:confused:

muss ich dann, lt. neuem gesetz, den hundeführerschein machen (als "normaler listenhundbesitzer ohne wachhundabsichten" :rolleyes:) oder wird die BGH auch akzeptiert?

Nei es stehe exakt nur WOHNUNG nicht Haushalt!

Und der Hundeführschein wurde nicht definiert...

Also wenn man Haus mit Garten hat, einfach als Wachhund anmelden...
 
Bitte auch nachlesen was sie als "Wohnung" definieren....das ist ALLES - vom kleinen Raum bis zur Burg mit 10.000ha Grund!

Naja so steht es im Antrag:

Mit dem Begriff Wohnung wurde absichtlich ein weiter Gesetzesbegriff gewählt, der alle Örtlichkeiten, in und an denen Hunde gehalten werden, umfassen soll.

Heisst das der Hundezwinger im Garten wird jetzt zur Wohnung?
Es ist für meine Begriffe nicht exakt definiert..

Wenn ich zwei Wohnadressen hab darf ich dann 4 Listen-Hunde halten?

Wie schon erwähnt zuviele Schlupflöcher für ein Gesetz!
 
Mir ist gerade er Abänderungsantrag geschickt worden, dort ist es dann genauer definiert ->

1. Im § 5 Abs. 1 wird die Wortfolge „einer Wohnung“ durch die Wortfolge „einem Haushalt“ ersetzt.
 
Nachdem diese "Gscheiden" hier ja scheinbar mitlesen, sollten wir sie vielleicht nicht auf noch mehr Schlupflöcher aufmerksam machen. :o

Die Diskriminierung reicht jetzt eigentlich schon. :o
 
Nachdem diese "Gscheiden" hier ja scheinbar mitlesen, sollten wir sie vielleicht nicht auf noch mehr Schlupflöcher aufmerksam machen. :o

Ich seh die Schlupflöcher nicht für uns korrekte Hundehalter, mehr für Vermehrer und die unzähligen nicht gemeldeten Hund (welche von diesem Gesetz in keinster weise erfasst werden so nebenbei)
 
interessant wäre auch, was passiert, wenn zB ein Wiener Hundehalter in NÖ spazieren geht:

- muss der Hund dann Beisskorb und Leine tragen? (vermutlich)
- was passiert, sollte der Hund jemanden beissen oder auffällig werden?


wie ist das überhaupt gegliedert? beissen ist ja nicht gleich beissen. reicht ein leichter Kratzer, damit der Hund schon "auffällig" wird?
 
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