Neues Hundehaltegesetz in NÖ

@Markus Pollak: Du kannst keinen Richter damit befassen, da die Hundesteuer mit Bescheid vorgeschrieben ist.

Du kannst davon ausgehen, dass du mir die Stelle im Gesetz nicht zitieren musst....und WEIL es im Gesetz steht KANN man es vor den Verfassungsgerichtshof bringen!

Wenn ich nicht mehr als andere Hundehalter für ihre nicht in §2 NÖ HHG erfassten Hunde zahle, bekomm ich eine Verwaltungsstrafe und gegen die kann ich berufen und mich von Instanz zu Instanz arbeiten - am Ende entscheidet der Richter.

Genau so machen wir es ja gerade, nur nicht wegen dem Hundeabgabegesetz, sondern wegen dem Hundehaltegesetz...denn wenn dort der §2 fällt, gibt es auch keine Mehrkosten für Hunde der im Moment gelisteten Rassen.
 
@Markus Pollak: Ich wollte dich nicht angreifen, nur habe ich nicht gewußt, dass du mit Richter den VfGH bzw VwGH meinst, da eine Beschwerde bei VfGH/VwGH kein Rechtsmittel ist.

Ich denke auch, das gute Chancen bestehen, das Gesetz wegen der Liste zu kippen.
 


Du kannst davon ausgehen, dass du mir die Stelle im Gesetz nicht zitieren musst....und WEIL es im Gesetz steht KANN man es vor den Verfassungsgerichtshof bringen!

Wenn ich nicht mehr als andere Hundehalter für ihre nicht in §2 NÖ HHG erfassten Hunde zahle, bekomm ich eine Verwaltungsstrafe und gegen die kann ich berufen und mich von Instanz zu Instanz arbeiten - am Ende entscheidet der Richter.

Genau so machen wir es ja gerade, nur nicht wegen dem Hundeabgabegesetz, sondern wegen dem Hundehaltegesetz...denn wenn dort der §2 fällt, gibt es auch keine Mehrkosten für Hunde der im Moment gelisteten Rassen.
dann ist das urteil leider wieder so weit persönlich geprägt, welcher richter dafür zuständig ist- hundeversteher, hundefeind, hundeunsicherer, weil sich sein kind einmal erschreckte......
 
Ich glaube, das ist nicht das Thema eines Verfassungsrichters. Denen ist es egal, welches Gesetz "zerlegt" wird und es kommt nur darauf an, ob die Regelung, die getroffen wurde, verfassungsmäßig ist. Außerdem wird immer im Senat entschieden (entweder 6 oder 14 Mitglieder).
 
Wir haben heute den "Gemeindenewsletter" erhalten. Knapp € 75,- sind ab 2011 in Pfaffstätten für "gefährliche" ( genau so steht es im Text) Hunde zu berappen. Die Nutzhundesteuer ist gleich geblieben und die übrigen Hunde kosten nun € 31,80.
 
Kann nur immer wieder sagen: Es ist eine Frechheit!!
Und mit so Kennzeichnungen "gefährliche" Hunde werden die Menschen ja noch mehr aufgehetzt..........
Aufklärung wär mal angebracht:rolleyes:
 
Wir haben heute den "Gemeindenewsletter" erhalten. Knapp € 75,- sind ab 2011 in Pfaffstätten für "gefährliche" ( genau so steht es im Text) Hunde zu berappen. Die Nutzhundesteuer ist gleich geblieben und die übrigen Hunde kosten nun € 31,80.

Da hast du ja vergleichsweise noch Glück!
Wir waren gestern beim Bürgermeister, der TA vom Tierheim wäre sogar so nett gewesen, eine Bescheinigung auszustellen, dass unser Hund ein wirklich besonders braver, gutmütiger und verträglicher Hund ist, aber alles hat nix geholfen.
150€ sind ein einstimmiger (!!) Gemeinderatsbeschluß gewesen, da gibt´s nix zu rütteln dran. Es ist auch unerheblich, dass wir alle Auflagen mehr als erfüllt haben (Sachkundenachweis UND BGH I), auch hat es nix gebracht, dass wir schon seit Jahrzehnten unbescholten in dieser Gemeinde leben. Auch ist es uninteressant, dass wir diesen Hund aus dem Tierheim geholt haben, keine Sonderregelung für TH Hunde möglich.

Tja, es ist traurig, gewisse Rassen sollen mit diesen Methoden ausgerottet werden, einen anderen Sinn kann dieses unnötige und ungerechte Gesetz nicht haben.

LG, Lisa :mad:
 
in mödling zahlt man pro "normalen" hund schon € 60,- ich will gar nicht wissen ob diese erhöht wird. weiters gibt es den mödlinger hundeführerschein, wenn man diesen hat, darf der hh mit seinem hund gewisse Institutionen, Geschäfte, Lokale betreten und erlauben auch, dass die Benützung beliebter Flächen, z.B. der Meiereiwiese von diesen Hunden geduldet wird. Aber eben nur wenn man den Mödlinger Hundeführerschein hat ... also wenn jetzt nicht jeder durchdreht dann frag ich mich auch.
 
Ich will ja nicht schon wieder den Querulanten spielen, aber ihr ("ihr" - also nicht nur auf dich bezogen) meckert alle herum und folgt trotzdem brav....der Vergleich mit Schafen drängt sich einfach auf.

Der § 2 des NÖ HundehalteG ist und bleibt Unrecht, aber das ist eine Sache, die wir ("wir" sind leider auch nur SEHR wenige Hundehalter) vor dem VfGH klären werden.

GEMEINSAMES, gut koordiniertes Vorgehen mit Hilfe von Verbänden war wegen Mangel an Rückhalt aus Hundehalterkreisen nicht möglich, aber macht ja nichts, "wir" machen das schon *grmpf*

Wäre ja schon gut gewesen, wenn alle betroffenen Rassehundevereine mitgezogen hätten und alle Hundesportler -nicht nur ein paar, denen unser Dank gebührt- auf unserer Seite gewesen wären.
Wenn nichtmal auf diese Leute Verlass ist, dann ist schon klar wie der Hase läuft....der ÖKV hat ein paar Rassen geopfert um den Ausbildungsvereinen einen grossen Gefallen zu tun UND sich bei Politikern nicht unbeliebt zu machen (vielleicht aus Angst, bei den in wenigen Monaten in Kraft tretenden Änderungen des Tierschutzgesetzes ein Problem mit der Anerkennung der eigenen Trainer zu bekommen???)

Ordentlicher Widerstand hätte viel bewirken können, man muss nur wollen...siehe Schutz-Verbot inkl. dem blitzartigen Rückzug von politischer Seite!!!


Widerstand kann man aber auch gegen die hohe Hundeabgabe leisten!

Dazu wäre es sinnvoll, wenn Halter von Listenhunden es nicht wieder ein paar "Querulanten" überlassen, sondern eine GEMEINSAME Linie verfolgen würden.

Diese Linie ist einfach und für jeden machbar - man zahlt NUR den Betrag, den man auch bei Hunden, die nicht unter § 2 fallen, zahlen müsste!
Wer mehr zahlt akzeptiert jeden einzelnen Tritt, den sie uns verpassen.

Der Gesetzgeber hat die erhöhte Hundeabgabe mit dem MEHRAUFWAND begründet, den die Gemeinden bei der Bearbeitung der geforderten Unterlagen haben.
Dieser Mehraufwand ist nicht durch UNS entstanden, sondern von der Behörde selbst geschaffen worden, außerdem frage ich mich, ob das entgegennehmen von ein paar Unterlagen wirklich so zeitraubend ist, dass es mehr als 100,- ausmacht!?!?

ICH zahle das NICHT!!!

Wir lassen uns eh so ziemlich alles gefallen, aber irgendwo ist Schluss mit Lustig und ich habe gar keinen Bock, meinen Urenkeln erklären zu müssen, dass ich "nur Befehle" befolgt habe und sie jetzt keinen StaffBull oder Bulli als Partner haben können.....i ned!

Macht was ihr wollt, aber jammert nicht herum, wenn ihr gleichzeitig brav den Vorzeigebürger spielt!
 
ich hab der gemeinde einen brief geschrieben, aber dort bin ich nur auf taube ohren gestoßen ... sicher wäre es nicht schlecht wenn sich einige zusammen tun ... aber es ist nicht einfach wem zu finden, die meisten nehmen es hin.

ich finde es schon eine frechheit € 60 .- zu zahlen und den hunde dreck auch noch selber wegzuräumen, den mödling begründet es mit der anschaffung der hundekotmaschinen um den kot von undisziplibierten hh weg zu räumen, aber alle müssen draufzahlen. und ich glaube auch eher dass die hh ihren dreck nicht weg räumen aufgrund der hohen steuer.
 
Und was hindert den einzelnen Hundehalter daran es NICHT zu akzeptieren...geht auch ohne dem offiziellen Zusammenschluss aller Hundehalter.

In meiner Gemeinde werde ich wohl auch der einzige Querulant sein...na und???

MEIN Widerstand kostet ihnen WIRKLICH Zeit (und Nerven) und wenn es zu Diskussionen kommt - JA BITTE, dann diskutieren wir halt mal eine Runde.
Wer meine Hunde kennt (und NÖ besteht nunmal zu einem grossen Teil aus Ortschaften in denen man sich kennt) wird auf meiner Seite stehen und dann ist der Argumentationsspielraum für die Gemeindebediensteten klein.

SIE sind nicht schuld an der Situation, aber sie sollen es ausbaden und ihren Frust in Richtung St.Pölten tragen....wenn die ÖVP-Gemeinderäte und Bürgermeister sich bei jeder Gelegenheit für dieses Gesetz rechtfertigen müssen und einen weiten Bogen machen, sobald sie einen Hundehalter sehen, haben wir schon fast gewonnen!!!

JEDER EINZELNE IST GEFRAGT...da gibt es keine Ausreden!
 
naja mehr als briefe schreiben kann ich ja nicht tun, ich kann ja nicht einfach her gehen und keine steuer mehr zahlen, das würde die gemeinde sicher nicht so einfach akzeptieren und kann bestimmt mit strafen rechnen
 
Das ist genau das was Markus meint. Strafe heißt Bescheid den beeinspruchen und letztlich vor Gericht bekämpfen. Allerdings sehe ich da bei Euch keine Chance, da es sich ja bei Euch um die "normale" Hundesteuer handelt und nicht um die erhöhte Listenhundesteuer.
 
Zuletzt bearbeitet:
@sunny: solange DU keinen Listenhund hast und niemand behauptet, dass dein Hund ein Mischling mit einem Listenhund ist, kannst du natürlich nicht zu solchen Methoden greifen...eh klar...gemeint sind damit die betroffenen Hundehalter ;)
 
*lol*

Wennst mitmachen willst - gaaaar kein Problem - gibst mir deine Daten durch und ich zeige dich an, weil du einen Staff-Mischling hast und nicht mit Leine UND Maulkorb gehst.

DU musst beweisen, dass es kein Staff-Mischling ist und solange du das nicht machst hast einen KAMPFHUND ;)
 
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