Diese Frist deiner Gemeinde ist grundwegs falsch ...
gem.
§13 Übergangsbestimmung (1), hast du, wenn du den Hund vor dem 29.01.2010 schon hattest, 6 Monate Zeit, diesen der Gemeinde, mit allen Unterlagen gem. §4 zu melden.
gem. §4 ist der Sachkundenachweis "binnen sechs Monaten ab der Anzeige der Haltung des Hundes" zu erbringen, somit interpretiere ich das mal so, dass man ingesamt fast ein Jahr Zeit hat.
Im §13 steht auch drinnen, dass man für Hunde die vor dem 29.01.2010 das Alter von 8 Jahren erreicht haben, der Nachweis der Sachkunde entfällt.
Bei meiner älteren geht sich das um 10 Tage nicht aus ... jetzt kann ich einen Hund mit nachgewiesener beidseitiger Patellaluxation auf den Platz schleppen, obwohl die nicht will und sicher stur stehen bleibt