Wenn man so das Gutachten von Dr. Irene Sommerfeld-Stur liest, was die ständige und andauernde Leinen-und Maulkorbpflicht bei Hunde betrifft (
http://www.sommerfeld-stur.at/gefahren/zwang), frage ich mich ob dieses Gesetz nicht an sich ein Verstoß gegen das geltende Tierschutzgesetz darstellt und somit ohnehin nicht durchführbar!
Schließlich hat der Hundehalter die Verpflichtung ein Tier "artgerecht" zu halten und ein ständiger Maulkorbzwang gekoppelt mit andauerndes an der Leine gehen (kein Freilauf) ist eben nicht "artgerecht".
Von dem her, würde ich so eine Rasse besitzen, so wäre ich sehr versucht das Gesetz zu ignorieren und mich auf das Landesweit geltende Tierschutzgesetz zu berufen - was irgendwo dazu in Konflikt steht??? Keine Ahnung ob die Meinung von wirklichen Experten da zwar überhaupt gefragt ist - aber wenn nicht, muss man sich schon fragen, wieso eigentlich nicht?