Neues Hundehaltegesetz in NÖ

kann mir jemand sagen, ab wann das neue hundehaltegesetz in NÖ definitiv in kraft tritt?
01.01.2010?
01.01.2011?

danke
 
Der Bund hat seine Einwände abgegeben und das ganze wird bearbeitet und was ich so gehört habe, siehts nicht so gut aus, wieso weiß ich noch nicht :o
 
Erstens ist dieses Forum da um seine Meinung kund zu tun:
"Rund um den Hund: Alle Themen, die die Hundewelt bewegen, werden hier diskutiert. Sagen auch Sie Ihre Meinung!"
und das ist nun mal meine Meinung. Und so ist es auch.

Und zweitens kenne ich keine einzige Gemeinde die die Hinterlassenschaften von Hunden wegräumt, die liegen bei uns nämlich immer herum, bis sie zertreten, verwesen etc.

Und auch die Leute mit den 20 Katzen in einer kleinen Wohnung gibt es, das weiß ich aus einer sicheren Quelle und es waren sogar noch mehr als über 20 Katzen. Wer soll denn das bitte kontrollieren?
Glaubt ihr vielleicht es gibt eigene Bedienstete die herum laufen, anläuten und sagen:,,So und jetzt zeigen Sie mir mal Ihre Wohnung ich muss wissen ob Sie da Katzen haben, wieviele es sind, ob Sie die rauslassen und ob Sie kastriert sind!" So träumt der kleine Maxi...

Es geht hier zwar nicht um Katzen aber Du hast leider recht. Irgendwie genießen Katzenbesitzer anscheinend besondere Rechte. Auch ich sehe mindestens genauso viel Katzenscheiße herum liegen wie Hundescheiße..was dazu kommt, die riechen viel ärger und machen die Hunde wahnsinnig.

Diese liebe Kätzchen sind teilweise verantwortlich dafür dass sehr viele Jungvögel jedes Jahr getötet werden, das kümmert auch niemanden. Langsam nervt es hier schon, dass man von Hundehalter tausende Ausbildungen erwartet, der soll auch Steuer zahlen, dann soll er sowieso zusätzlich noch alles wegräumen, Hundeauslaufplätze gibt es viel zu wenige (also kommt die Steuer auch nicht den Hunden zu gute) und raus darf man nur mit Leine...

Und wer glaubt, dass es möglich sei allen Katzen auf den Hintern zu greifen ob sie auch wirklich kastriert sind, lebt doch in einer Traumwelt...

Genauso ist ja auch ein Hundehalter nicht von Steuerpflicht befreit wenn er behauptet den Hund nur am eigenen Grundstück zu halten (auch nicht bei riesen Grundstücke).
 
Warum häufigen sich plötzlich so die Hunde-Attaken !




Meiner Meinung nach liegt es (Gene) an der Züchtung, Haltung ( Kette oder Langlaufkette )und dem falschen Umgang durch die Bevölkerung mit dem Hund. Darum bin ich auch der festen Überzeugung dass es weniger Hunde-Attaken geben würde, wenn die Politiker/innen ein neues Strengeres Gesetz für die Haltung von Hunden egal,welcher Rasse machen würden. Hier ein Vorschlagt für eines neues Hundehaltungsgesetz






Neues Gesetz zur Haltung von Hunden egal,welcher Rasse !

  1. Überprüfung und Kontrolle:
  2. Ist der Hundehalter überhaupt psychisch und körperlich in der Lage einen Hund zu halten ( Prüfung )
  3. Verpflichtung von Seminaren über Haltung,Umgang und Ernährung von Hunden ( Kosten trägt der Hundebesitzer/innen )
  4. Unangemeldete Kontrollen in Abständen vom Tierombudsmann, Amtstierarzt, Tierschutz und Gesundheitsamt bei den Hundebesitzern
  5. Hundeführerschein ( Kosten trägt Hundebesitzer/innen)
  6. Unterschiedliche Kosten von Hundesteuer
  7. Verpflichtung einer Hundehaftpflichtversicherung
  8. Strengere Gesetzte zur Züchtung von Hunden






Seit meinem 15 Lebensjahr habe ich Hunde. Zuerst einen Collie-Dalmatiner - Mischling,später folgten 2. Rottweiler und 2. Dobermänner, denn mein Exmann war im Wachdienst beschäftigt und benötigte die Hunde im Wechsel. Zwei waren im Wechsel bei mir zu Hause. Dreimal am Tag wurden mindestens ein einhalb Stunden bis zweieinhalb Stunden spazieren gegangen.Dreimal die Woche waren wir auf einem Polizeihundeplatz und am Wochenenden auf Hundeausstellungen in ganz Deutschland und Österreich. Die Hunde lebten in einer 80 qm großen Mietwohnung. Obwohl ich keine Kinder habe,waren die Hunde sehr kinderfreundlich. Sie spielten natürlich unter unserer ständigen Aufsicht mit den Nachbarskindern im Hof.Alle Hunde standen auch unter ärztlicher Kontrolle und hatten alle eine Haftpflichtversicherung. Trotzdem hatte ich sehr nette Nachbarn,die mich beim Tierschutzverband und Gesundheitsamt anzeigten. Als die Herren und Damen kamen um sich nach der allgemeinen Hundehaltung ein eigenes Bild zu machen, schauten sie mich an und sagten nur,so wie sie Ihre Hunde in einer Wohnung halten, gibt es nur sehr wenige Hundebesitzer /innen. Dann hatte ich jahrelang keine Hunde mehr, weil mein Beruf Schulungen und Seminare mich völlig ausfüllten. Aber als ich erfuhr, dass ich hochgradig sehbehindert bin und meinen Beruf aufgeben muss,brach für mich die Welt zusammen. Ich kam mir plötzlich so ungebraucht und nutzlos vor. Seit meiner Pension 2004 kam ich wieder auf den Gedanken mir einen Hund anzuschaffen. Nach langen Überlegungen und Erkundigungen bei Hundeexperten, musste ich meinen Gedanken aufgeben. Die Hundeexperten rieten mir dann, mich beim Österreichischen Blindenverband über die Haltung eines Blindenführhundes zu erkundigen,was ich auch tat. Beim Blinden verband bekam ich dann auch die Hilfe, die ich benötigte. Im Mai 2009 war ich dann bei einem Blindenführhunde-Seminar in der Steiermark. Dort lernte ich außer der Haltung und Ernährung von Hunden auch zwei Blindenführhunde Schulen und einen Blindenhundeverein kennen. Dort lernte ich alles über einen Blindenführhund und ich muss sagen,dass ich einer sehr harten Prüfung unterzogen werde. Aber man braucht wirklich keine Angst zu haben. Bei dieser Prüfung wird geschaut, wie wird mit dem Hund umgegangen und welcher Hund passt zu welcher Person. Das können alle hochgradig Sehbehinderten und Blinden (egal welches Alter ) solange sie körperlich und geistig in der Lage sind sich um einen Hund zu kümmern.
Meiner Meinung nach, sollten alle Menschen,die sich einen Hund anschaffen wollen auch solchen Prüfungen unterziehen müssen. Es sollte auch verboten werden zu Weihnachten Hunde generell zu verkaufen,weil dort die Gefahr besteht, dass die Menschen unüberlegt einen Hund, vielleicht noch mit einer roten Schleife, den Kinder als Geschenk machen. Man kann ja den Kindern nach reifer Überlegung ruhig einen Hund als Geschenk machen, bitte nur zu einem anderen Anlass. Denn die sehr viele Hunde , die zu Weihnachten verschenkt werden, landen zum nächsten Urlaub wieder im Tierheim,weil sie unüberlegt eingekauft und verschenkt wurden.


Auch sollten alle ( Österreicher/innen, neuen Österreicher/innen, Migranten/innen und Asylanten/innen) die sich einen Hund anschaffen,oder es vorhaben verpflichtet werden einer psychischischen und körperlichen Prüfung zu unter ziehen.


Ferner müssen alle eine Hundehaftpflicht Versicherung für jeden Hund egal welcher Rasse abschließen. Nur so könnte meiner Meinung nach auch die Hundeattaken mehr eingeschränkt werden.

Dass jeder Hundehalter wissen muss wie er mit sein Tier umgeht, das ist richtig. Problematisch finde ich diesen Vorschlag nur deshalb weil er genaue Prüfungen vorschreibt die sicher nicht jeder braucht oder sinnvoll findet.

Dem Hundehalter muss schon freigelassen werden WO und WIE er seinen Hund ausbildet. Viele werden z.B. private Schulen mit z.B. Trainer bevorzugen die bei "animal learn" ausgebildet wurden... Warum muss ich dann irgendeine Prüfung machen die vom Staat diktiert wird und teilweise nicht mal ideal zusammengestellt ist um das Wesen des Hundes zu überprüfen oder garantieren. In diesem Zusammenhang wäre es interessant zu erfahren ob der Rotti (der diese Lawine ausgelöst haben soll und der immerhin Hund eines Polizeihundeführers war) nicht eh einen Hundeführerschein auch hatte???

Alltagstauglichkeit muss der Hund aufweisen - und das ist keinesfalls nur mit einem "Hundeführerschein" garantiert in der Form wie dieser derzeit ausschaut. Viele Hunde (auch meine) haben zahlreiche Kurse, Seminare und Einzelstunden genossen ohne jemals den "Hundeführerschein" zu machen... Das muss auch wohl reichen.
 
Hi,

wie sieht die gesetzliche Lage eigentlich für Züchter aus? Grad in NÖ gibt es ja doch einige Züchter dieser Rassen.

lg Nina

Laut Gesetesentwurf, ausgenommen von der Beschränkung der Haltung laut §5.2 Absatz 5. (das Halten von Hunden zum Zwecke der Zucht, wenn diese gemäß § 31 Abs. 4 Tierschutzgesetz, BGBl. I Nr. 118/2004 in der Fassung BGBl. I Nr. 35/2008, ordnungsgemäß angezeigt wurde.)


Die Ironie daran:
Der Vorfall mit den Pitbulls, war bei eine Vermehrerin, hätte diese ihre "Zucht" bei der BH angezeigt hätte nicht einmal das neue Gesetzt den Unfall verhindert!!
 
Mit 15. Jänner läuft erst die Beeinspruchungsfrist der Bundesregierung aus, bist du dir SICHER, dass die Angabe stimmt?
Soweit ich das noch in Erinnerung habe, muss es nach der Frist erst veröffentlicht werden und dann ist es wirksam (hätte gemeint, dass ab 1. Febuar damit zu rechnen ist).

LG

Markus
 
Wenn man so das Gutachten von Dr. Irene Sommerfeld-Stur liest, was die ständige und andauernde Leinen-und Maulkorbpflicht bei Hunde betrifft (http://www.sommerfeld-stur.at/gefahren/zwang), frage ich mich ob dieses Gesetz nicht an sich ein Verstoß gegen das geltende Tierschutzgesetz darstellt und somit ohnehin nicht durchführbar!

Schließlich hat der Hundehalter die Verpflichtung ein Tier "artgerecht" zu halten und ein ständiger Maulkorbzwang gekoppelt mit andauerndes an der Leine gehen (kein Freilauf) ist eben nicht "artgerecht".

Von dem her, würde ich so eine Rasse besitzen, so wäre ich sehr versucht das Gesetz zu ignorieren und mich auf das Landesweit geltende Tierschutzgesetz zu berufen - was irgendwo dazu in Konflikt steht??? Keine Ahnung ob die Meinung von wirklichen Experten da zwar überhaupt gefragt ist - aber wenn nicht, muss man sich schon fragen, wieso eigentlich nicht?
 
Mit Ablauf der Einspruchsfrist erwächst das Gesetz defenitiv NICHT in Rechtskraft. Es muss erst ordnungsgemäß kundgemacht werden.
 
Wenn man so das Gutachten von Dr. Irene Sommerfeld-Stur liest, was die ständige und andauernde Leinen-und Maulkorbpflicht bei Hunde betrifft (http://www.sommerfeld-stur.at/gefahren/zwang), frage ich mich ob dieses Gesetz nicht an sich ein Verstoß gegen das geltende Tierschutzgesetz darstellt und somit ohnehin nicht durchführbar!

Schließlich hat der Hundehalter die Verpflichtung ein Tier "artgerecht" zu halten und ein ständiger Maulkorbzwang gekoppelt mit andauerndes an der Leine gehen (kein Freilauf) ist eben nicht "artgerecht".

Von dem her, würde ich so eine Rasse besitzen, so wäre ich sehr versucht das Gesetz zu ignorieren und mich auf das Landesweit geltende Tierschutzgesetz zu berufen - was irgendwo dazu in Konflikt steht??? Keine Ahnung ob die Meinung von wirklichen Experten da zwar überhaupt gefragt ist - aber wenn nicht, muss man sich schon fragen, wieso eigentlich nicht?

da wär ich vorsichtig, weil sonst die politik auf die idee kommen könnte: diese hunde können nicht artgerecht gehalten werden...sind aber gefährlich...ergo: haltung verboten!

es muss eh jeder wissen, wie er sich an die gesetze hält. wo kein kläger, da kein richter. und so lang nix passiert, ists ja gut....aber wehe...

aber wieviele leute telefonieren beim autofahren, gurten sich nicht an, klauen zeitungen etc. ;)
 
da ich ein schreiben von der gemeinde bekommen habe, dass ich mich ab dem 1.1.10 an das neue gesetz halten muss, hab ich bei der nö landesregierung angerufen. die "nette" dame meinte das is quatsch, weils erst ab 15.jänner 2010 gilt, da an diesem tag eben besagte einspruchsfrist endet. mal abgesehen davon, dass ich mich nicht aufregen soll, dass meine hunde mit leine UND beißkorb gehen müssen. sie sind halt gefährlich und die bevölkerung muss vor ihnen geschützt werden. :mad:
auf meine frage WO meine hunde jetzt noch "nackig" rennen dürfen, kam nur die antwort: "in geschlossenen ausgewiesenen huzo, wo´s die gemeinde erlaubt." ich glaub nicht, dass die kleine ortschaft in der ich wohne für mich und meine hunde eine huzo einrichtet. :rolleyes::cool:
auch auf feld und waldwegen haben die hunde komplett gesichert zu gehen. fällt ja unter "ortsgebiet". :eek::eek: ob geschlossen oder nicht is wurst, da kommt dann angeblich noch eine genauere verordnung drüber.
ob das jetzt stimmt oder nicht kann ich nicht sagen. war ein äußerst emotionales gespräch auf beiden seiten. :o
 
Im Gesetz steht nichts von permanentem Leinen oder Beisskorbzwang, somit ist dieses Argument (artgereichte Haltung) nicht anwendbar....

nach dem telefonat mit der dame wirds mit den verordnungen die da kommen werden, wohl drauf hinaus laufen. ob sie mir das gesagt hat um mich zu reizen oder ob das stimmt kann ich natürlich nicht beurteilen. siehe obiges post.
weil auf "ortsgebiet" bin ich zwangsläufig sobald ich von meinem grundstück latsch. selbst die feldwege usw gehören zu einer gemeinde. ich kann ihnen jetzt echt nur noch fliegen beibringen.
 
wie läuft das dann überall ab?
Hab schon im November eine Mail an die Gemeinde geschrieben - aber leider nie eine antwort erhalten -
muss ich das alles (Hundeführerschein, Grundstücksplan) usw von selbst einreichen, oder werde ich einen Brief bekommen wo das verlangt wird und eine frist gesetzt wird?
 
meine gemeinde hat mir in dem schreiben mitgeteilt, dass ich alles bis zum 31.07.10 vorzulegen habe. inkl dieser ominösen prüfung von der noch nicht mal die landesregierung weiß, was da alles drin sein soll. und ob sie diverse bh´s oder bgh´s teilweise anerkennen oder nicht. aber sie werden sich da jetzt ende jänner oder anfang februar mal mit experten (haha, selten so gelacht!!!!) zusammen setzen und eine prüfungsordnung zusammen stellen.
im endeffekt weiß keiner was. :rolleyes:
 
Oben