Neues Hundehaltegesetz in NÖ

(2) Ein Hund darf ohne Aufsicht nur auf Grundstücken oder in sonstigen Objekten
verwahrt werden, deren Einfriedungen so hergestellt und instand gehalten sind, dass
das Tier das Grundstück aus eigenem Antrieb nicht verlassen kann.

§ 1 betrifft aber ALLE Hundehalter, oder?

Na ich bin ja sogar hier gespannt wie sie das kontrollieren wollen! Bei uns im Dorf laufen alle Hunde frei herum, strawanzen im Dorf herum, da geht keiner mit ihnen Gassi. Das wird wie mit den Katzen und der Kastrationspflicht laufen: solange sich keiner aufregt, solange nix passiert, wird gar nix kontrolliert bzw. es ist eigentlich fast unmöglich alles zu kontrollieren!


Also das Gesetz ist eine unüberdachte, übereilte Aktion, die aber früher oder später kommen musste. Die Politiker müssen ja reagieren wenn die halbe Bevölkerung aufschreit wenn schon wieder ein Kind verletzt bzw. diesesmal sogar getötet wurde.

Ich kenne viele, die froh über das Gesetz sind, meist sind es jene, die keine Ahnung von Hunden haben und denen Hunde egal sind, solange sie keinen Dreck machen oder bellen oder sonst irgendwie ungut auffallen oder sie stören.

Find das auch schlimm, dass die ÖVP sowas allein beschließen darf, das ganze Gesetz entbehrt jeder Grundlage, hier wird einfach irgendwas gemacht, damit halt was gemacht wird und die Bevölkerung scheinbar beruhigt ist, dass man gegen die bösen Kampfhunde endlich was unternimmt.

Und wenn in 3 Monaten ein Schäfer ein kleines Kind schwer verletzt, dann kommt der auch auf die Liste und wenn in einem Jahr ein Border Collie ein Kind tötet, dann kommt der auch auf die Liste, solange bis alle Hunde gefährlich sind und man sich ohne Maulkorb nimma raustrauen kann, weil man dann diskriminiert wird wenn man eine gewisse Rasse hat. Und irgendwann werden Hunden ohne Zähne gezüchtet, damit sie keinen mehr beißen können und damit die ganze Bevölkerung wieder beruhigt ist oder wohin soll der ganze Zirkus führen? :mad:

Anstatt dass sich Hundeexperten mit den Politikern zusammensetzen und das in aller Ruhe diskutieren und ein Gesetz entwerfen, das wirklich Sinn hat, beschließen die achsotollen Politiker, die sicher tolle Hundeexperten sind :rolleyes:, irgendetwas.

Nicht der Hund ist gefährlich, sondern der Hundehalter. Das wissen aber hier irgendwie alle, außer die Politiker! Ich trau einem Mensch mit Hundeverstand durchaus zu, dass er 2 oder 4 oder von mir aus 6 Staffs hält! Bei einem veranwortungslosen Menschen kann ein Staff schon gefährlich sein. Bei einem verantwortungslosen Menschen kann aber auch ein Goldie, Schäfer, Border Collie oder Dackel gefährlich sein!

Ich hab manchmal echt net das Gefühl, dass wir in einer Demokratie leben!
 
DANKE - dacht mir doch, dass ich die beschlossene Version gelesen habe...
GSD

Da ist ihnen wohl klar geworden, dass sie dann mit tausenden TA Gutachten für Ausnahmebefreiungen aus Gesundheitsgründen hätten rechnen müssen...


*uff*

....habe ich übersehen, danke für die Info!!!
Na wenigstens ETWAS, das sie positiv verändert haben...
 
*uff*

....habe ich übersehen, danke für die Info!!!
Na wenigstens ETWAS, das sie positiv verändert haben...

:confused::confused::confused: ....................

(4) Bestehen bei Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Zweifel, ob
der Hund unter die obigen Bestimmung fällt, hat der Hundehalter ein
Sachverständigen-Gutachten vorzulegen, aus dem unter Zugrundelegung von
Zuordnungskriterien wie Erscheinungsbild, Wesen, Bewegungsablauf hervor zu
gehen hat, dass der Hund nicht unter die obigen Bestimmungen fällt.“
 
Ja aber welchen Sachkundenachweis wollen die in NÖ? Es gibt ja noch keinen Hundeführschein oder???

Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde für das Halten von Hunden gemäß
§ 2 und § 3 ist gegeben, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin mit dem
betreffenden Hund eine bestätigte Ausbildung bei einer gemäß Z. 1.6. Anlage 1 zur
2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 in der Fassung BGBl. II Nr.
530/2006, berechtigten Person absolviert hat

Antwort:

3. In Anlage 1 lautet Punkt 1.6. Abs. 2:
„(2) Über die gemäß Abs. 1 erforderliche Sachkunde verfügen jedenfalls Diensthundeführer, Trainer
des Österreichischen Kynologenverbandes, Trainer der Österreichischen Hundesportunion, Trainer des
Österreichischen Jagdhundegebrauchsverbandes sowie Personen, die eine vergleichbare einschlägige
Ausbildung und Prüfung durch eine sonstige in- oder ausländische Organisation nachweisen.“
 
dann gehen die leute eben zu einer anderen hundeschule (und es würde sicher welche geben, die die prüfungen trotzdem machen) und lassen dort ihr geld.
ich sag das jetzt nicht, weil ich dich ärgern will oder deinen vorschlag schlecht finde. aber so läufts im staate österreich nunmal. :(
 
3. In Anlage 1 lautet Punkt 1.6. Abs. 2:
„(2) Über die gemäß Abs. 1 erforderliche Sachkunde verfügen jedenfalls Diensthundeführer, Trainer
des Österreichischen Kynologenverbandes, Trainer der Österreichischen Hundesportunion, Trainer des
Österreichischen Jagdhundegebrauchsverbandes sowie Personen, die eine vergleichbare einschlägige
Ausbildung und Prüfung durch eine sonstige in- oder ausländische Organisation nachweisen
.“

Also erst wieder jeder Hinz- und Kunz.
So quasi schreib mir mal einen wisch für meinen Hund...
 
Liebe Hundefreunde,

irgendwo ist die Frage aufgetaucht, was WUFF nun unternehmen wird. Als erstes müssen die Möglichkeiten evaluiert werden. Wir sehen uns einserseits als Koordinationsstelle und werden andererseits selber verschiedenste Maßnahmen treffen. Derzeit wird von Juristen überprüft, welche Möglichkeiten bestehen. Es werden bestimmt von mehreren Seiten Initialanträge gestellt und Einsprüche verfasst. Weiters werden wir alle NÖ Gemeinden kontaktieren und sie im Detail aufklären, was mit der Umsetzung dieses Gesetzes auf sie zukommt. Die Produktion von roten Hundemarken für vielleicht 5 betroffene Hunde in der Gemeinde ist nur der Anfang. Ziel wäre es, dass 80 Gemeinden Einspruch erheben, dann müsste es zu einer Volksabstimmung kommen. Oder mit 45.000 Unterschriften von in Niederösterreich wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, was wohl kaum zu schaffen sein wird.

Abgesehen von den rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten arbeitet WUFF an der Gründung einer Interessensgemeinschaft für alle Hundehalter. Und schlussendlich überlegen wir auch, ein eigenes zweckgebundenes Spendenkonto einzurichten, von dem Prozess- und Anwaltskosten gedeckt werden.

Jedenfalls wird WUFF solange dran bleiben, bis dieses unsinnige Gesetz aufgehoben bzw. die Rasseliste herausgenommen wird.

Als ersten Widerstand könnte z.B. jeder in NÖ lebende Hundehalter die Hundemarken seiner Hunde rot lackieren um sich mit den "Listenhunden" solidarisch zu zeigen. Dann muss die ÖVP ein neues Gesetz erlassen, in dem das tragen von roten Hundemarken für "nicht potenziell gefährliche" Hunde verboten wird ... (ist hoffentlich nur ein Scherz am Rande).

Gerald Pötz
 
Liebe Hundefreunde,

irgendwo ist die Frage aufgetaucht, was WUFF nun unternehmen wird. Als erstes müssen die Möglichkeiten evaluiert werden. Wir sehen uns einserseits als Koordinationsstelle und werden andererseits selber verschiedenste Maßnahmen treffen. Derzeit wird von Juristen überprüft, welche Möglichkeiten bestehen. Es werden bestimmt von mehreren Seiten Initialanträge gestellt und Einsprüche verfasst. Weiters werden wir alle NÖ Gemeinden kontaktieren und sie im Detail aufklären, was mit der Umsetzung dieses Gesetzes auf sie zukommt. Die Produktion von roten Hundemarken für vielleicht 5 betroffene Hunde in der Gemeinde ist nur der Anfang. Ziel wäre es, dass 80 Gemeinden Einspruch erheben, dann müsste es zu einer Volksabstimmung kommen. Oder mit 45.000 Unterschriften von in Niederösterreich wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, was wohl kaum zu schaffen sein wird.

Abgesehen von den rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten arbeitet WUFF an der Gründung einer Interessensgemeinschaft für alle Hundehalter. Und schlussendlich überlegen wir auch, ein eigenes zweckgebundenes Spendenkonto einzurichten, von dem Prozess- und Anwaltskosten gedeckt werden.

Jedenfalls wird WUFF solange dran bleiben, bis dieses unsinnige Gesetz aufgehoben bzw. die Rasseliste herausgenommen wird.

Als ersten Widerstand könnte z.B. jeder in NÖ lebende Hundehalter die Hundemarken seiner Hunde rot lackieren um sich mit den "Listenhunden" solidarisch zu zeigen. Dann muss die ÖVP ein neues Gesetz erlassen, in dem das tragen von roten Hundemarken für "nicht potenziell gefährliche" Hunde verboten wird ... (ist hoffentlich nur ein Scherz am Rande).

Gerald Pötz


Sehr tolle Ansätze! :)

Nur beim umlackieren von Marken wäre ich vorsichtig, ob das nicht problematisch werden könnte (Autokennzeichen darf ich ja auch nicht verändern)? Weiß da wer was?? Da wäre man wohl eher auf der sicheren Seite wenn man sich einfach ein rotes Markerl besorgt und dazuhängt ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
hängen wir unseren hunden halt einfach alle als zeichen der solidarität rote halsbänder um, wenn's soweit ist. rot auf rot ist nicht gerade klasse sichtbar. :)
 
@Gerald Pötz, ich finde es toll, dass Wuff an der Sache dran bleibt.

wenn 45.000 wahlberechtigte Bürger diese Unterschriftenliste unterzeichnen, kann es zu einer Volksabstimmung kommen? Habe ich das richtig verstanden? Es wird doch möglich sein in NÖ 45.000 Menschen aufzutreiben, die dieses Gesetz, bzw die Rasseliste nicht in Ordung finden, weil so kaum ein Beissunfall verhindert werden kann. Egal ob sie nun HH sind oder nicht.
 
was muss auf so einer unterschriftenliste gegen das gesetz alles drauf stehen, damit es rechtsgültig ist?
reicht die liste von bullterrier.cc? oder muss da wirklich eine unterschrift drauf sein?
 
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