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Das Gesetz ist ab 2011 in Kraft.
Und auch mit Hundeführschein muss dert Beißkorb sein, oder kann man sich befreien lassen damit?
Beißkorb muß immer sein, so wie ich es versteh. Der Schein berechtigt dich nur zur Haltung, Freiheiten gibts damit keine.Und auch mit Hundeführschein muss dert Beißkorb sein, oder kann man sich befreien lassen damit?
DANKE - dacht mir doch, dass ich die beschlossene Version gelesen habe...
GSD
Da ist ihnen wohl klar geworden, dass sie dann mit tausenden TA Gutachten für Ausnahmebefreiungen aus Gesundheitsgründen hätten rechnen müssen...
*uff*
....habe ich übersehen, danke für die Info!!!
Na wenigstens ETWAS, das sie positiv verändert haben...
(4) Bestehen bei Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden Zweifel, ob
der Hund unter die obigen Bestimmung fällt, hat der Hundehalter ein
Sachverständigen-Gutachten vorzulegen, aus dem unter Zugrundelegung von
Zuordnungskriterien wie Erscheinungsbild, Wesen, Bewegungsablauf hervor zu
gehen hat, dass der Hund nicht unter die obigen Bestimmungen fällt.“
....................
Da ging es um die Beißkorbpflicht außerhalb der Ortsgebiete.
Ja aber welchen Sachkundenachweis wollen die in NÖ? Es gibt ja noch keinen Hundeführschein oder???
Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde für das Halten von Hunden gemäß
§ 2 und § 3 ist gegeben, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin mit dem
betreffenden Hund eine bestätigte Ausbildung bei einer gemäß Z. 1.6. Anlage 1 zur
2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 in der Fassung BGBl. II Nr.
530/2006, berechtigten Person absolviert hat
3. In Anlage 1 lautet Punkt 1.6. Abs. 2:
„(2) Über die gemäß Abs. 1 erforderliche Sachkunde verfügen jedenfalls Diensthundeführer, Trainer
des Österreichischen Kynologenverbandes, Trainer der Österreichischen Hundesportunion, Trainer des
Österreichischen Jagdhundegebrauchsverbandes sowie Personen, die eine vergleichbare einschlägige
Ausbildung und Prüfung durch eine sonstige in- oder ausländische Organisation nachweisen.“
Antwort:
3. In Anlage 1 lautet Punkt 1.6. Abs. 2:
„(2) Über die gemäß Abs. 1 erforderliche Sachkunde verfügen jedenfalls Diensthundeführer, Trainer
des Österreichischen Kynologenverbandes, Trainer der Österreichischen Hundesportunion, Trainer des
Österreichischen Jagdhundegebrauchsverbandes sowie Personen, die eine vergleichbare einschlägige
Ausbildung und Prüfung durch eine sonstige in- oder ausländische Organisation nachweisen.“
Liebe Hundefreunde,
irgendwo ist die Frage aufgetaucht, was WUFF nun unternehmen wird. Als erstes müssen die Möglichkeiten evaluiert werden. Wir sehen uns einserseits als Koordinationsstelle und werden andererseits selber verschiedenste Maßnahmen treffen. Derzeit wird von Juristen überprüft, welche Möglichkeiten bestehen. Es werden bestimmt von mehreren Seiten Initialanträge gestellt und Einsprüche verfasst. Weiters werden wir alle NÖ Gemeinden kontaktieren und sie im Detail aufklären, was mit der Umsetzung dieses Gesetzes auf sie zukommt. Die Produktion von roten Hundemarken für vielleicht 5 betroffene Hunde in der Gemeinde ist nur der Anfang. Ziel wäre es, dass 80 Gemeinden Einspruch erheben, dann müsste es zu einer Volksabstimmung kommen. Oder mit 45.000 Unterschriften von in Niederösterreich wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, was wohl kaum zu schaffen sein wird.
Abgesehen von den rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten arbeitet WUFF an der Gründung einer Interessensgemeinschaft für alle Hundehalter. Und schlussendlich überlegen wir auch, ein eigenes zweckgebundenes Spendenkonto einzurichten, von dem Prozess- und Anwaltskosten gedeckt werden.
Jedenfalls wird WUFF solange dran bleiben, bis dieses unsinnige Gesetz aufgehoben bzw. die Rasseliste herausgenommen wird.
Als ersten Widerstand könnte z.B. jeder in NÖ lebende Hundehalter die Hundemarken seiner Hunde rot lackieren um sich mit den "Listenhunden" solidarisch zu zeigen. Dann muss die ÖVP ein neues Gesetz erlassen, in dem das tragen von roten Hundemarken für "nicht potenziell gefährliche" Hunde verboten wird ... (ist hoffentlich nur ein Scherz am Rande).
Gerald Pötz