Markus Pollak
Super Knochen
Ich finde das auch nicht. Ich würde eher sagen - im Wald und Feld wie bisher gar nix?
Schön wär´s....
§8:
(4) Hunde gemäß § 2 und § 3 sind an den in Abs. 3 genannten Orten immer mit
Maulkorb und Leine zu führen, in Hundeauslaufzonen gemäß § 9 und außerhalb des
Ortsbereiches, ausgenommen bei der Präsentation im Rahmen von
Hundeausstellungen, immer mit Maulkorb zu führen.Maulkorb und Leine zu führen, in Hundeauslaufzonen gemäß § 9 und außerhalb des
Ortsbereiches, ausgenommen bei der Präsentation im Rahmen von